Diskussion:Auftragsverwaltung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Malabon in Abschnitt Überarbeitung
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Geld

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Wichtigste Frage fehlt: Zahlen die Länder dann auch die Aufgaben oder bleibt das finanzielle weiterhin eine Verpflichtung des Bundes? Also konkret: Wenn ein Land für die Bundesstraße verantwortlich ist - zahlt das Land oder der Bund die Kosten für Reparaturen etc.? --84.147.66.142 21:53, 20. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Der Bund bezahlt die Kosten, da er ja auch die Einnahmen erhält (Maut, KFZ-Steuer, etc). --Mailtosap 21:56, 20. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Genauers unter Straßenbaulastträger. --77.4.85.10 20:46, 22. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Bundeswehrverwaltung

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Die Bundeswehrverwaltung ist grade kein Beispiel für Bundesauftragsverwaltung! Sie wird originär in bundeseigener Verwaltung durchgeführt (so ja auch ausdrücklich Art. 87 b GG).

Bitte den Eintrag daher prüfen! (nicht signierter Beitrag von 89.204.138.13 (Diskussion) 00:49, 1. Jun. 2015 (CEST))Beantworten

Eisenbahnverwaltung

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Ich habe den Eintrag zur Eisenbahnverwaltung gestrichen. Diese können den Ländern gem. Art. 87e I 2 GG (nur) "als eigene Angelegenheit" und damit gem. Art. 84 GG, NICHT gem. Art. 85 GG übertragen werden, s. auch Beck-OK GG/Remmert, Art. 87e, Rn. 4.

--Aranju (Diskussion) 10:54, 23. Sep. 2016 (CEST)AranjuBeantworten

Überarbeitung

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ich habe den Artikel überarbeitet, ergänzt, aber auch gestrafft. Bereits der Einleitungssatz war schief; er vermischte den speziellen Fall des Art. 85 GG mit der normalen Behördenhierarchie (keine Auftrags-verwaltung). --Malabon (Diskussion) 16:46, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten