Diskussion:Aufwandgesetz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Kürschner in Abschnitt Aufwandgesetz 808
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Bislang steht eigentlich nur etwas über "Kleiderordnungen" hier, und die sind ja schon ausführlich im Artikel Kleiderordnung beschrieben. Im Moment ist das daher hoch redundant, und das was hier steht, gehört eigentlich dorthin. Nur wenn über sonstige Luxusgesetze (etwa zum Essen) noch etwas kommt, ist der Artikel eigentlich sinnvoll. --AndreasPraefcke (Diskussion) 10:51, 28. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Kein Problem. Nur die Weiterleitung auf Gondel (Bootstyp), als die diese Seite ursprünglich angelegt worden war, war völlig daneben. Wenn es niemand ausbauen will, müsste es bei Aufwandgesetz eingefügt werden. Nur - eigentlich ist Aufwandgesetz der Oberbegriff? --Kürschner (Diskussion) 13:15, 28. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Aufwandgesetz 808

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Für den letzten Satz im Artikel ("Karl der Große erließ im Jahr 808 ein Aufwandgesetz, das vorschrieb, wie viel jeder Stand für seine Kleidung ausgeben durfte.") gibt es keinen Beleg. Vermutlich ist das eine Legende, die u. a. auf die Lieder von Neidhart zurückgeht (so etwa bei Elke Brüggen 1988). Oder kann hier jemand eine Primärquelle bzw. eine seriöse Sekundärquelle anführen? Vgl. die recht konkrete Angabe hier: "...Aufwandgesetz, in dem zum Beispiel der einfachen Bevölkerung vorgeschrieben wurde, nicht mehr als 6 Ellen Stoff für ein Gewand und nur wenige modische Extras zu verwenden. Trotz mancher Einschränkungen blieben den unteren Schichten doch noch etliche Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Gewänder." --Avant-garde a clue-hexaChord 17:14, 10. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Da schriftliche Aufzeichnungen über Kleiderordnungen wohl erst seit dem 13. Jahrhundert aus handschriftlichen Stadtrechten, Statutenbüchern, Rats- und Ordnungsbüchern, Bürgersprachen oder Civiloquien bekannt sind, nehme ich den Satz erst einmal heraus. Bis jemand vielleicht doch eine belastbare Quelle angeben kann. Danke. -- Kürschner (Diskussion) 19:49, 10. Nov. 2021 (CET)Beantworten