Diskussion:Aufwandsteuer

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Revoluter in Abschnitt Die betrieblichen Aufwandsteuern gehören hier nicht rein.
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was sind luxussteuern ey wozu wird der scheiß gebraucht? ich sitze in der schule und denke mir meinen teil dazu armes deutschland -.-

Kann jemand Aufwandssteuern und Luxussteuern mal genauer und verständlicher voneinander abgrenzen? --dealerofsalvation 12:03, 5. Aug 2006 (CEST)

Hier läuft einiges Fehl. Die Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer ist hoch umstritten. Es gibt auch Ansichten, die die Aufwandsteuer für eine Luxussteuer halten. Insgesamt ist der ganze Beitrag sehr undifferenziert und dadurch falsch. -- 147.142.186.54 17:29, 9. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Der Text vom ersten Absatz stimmt m.E. nicht: muss er nicht lauten "..., die auf den Vermögenszufluss abstellen (Einkommensteuer bzw. Ertragsteuer) und solchen, die auf den Vermögensbestand (Vermögensteuer) abstellen. Im Gegensatz zu den Verbrauchsteuern, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belasten, knüpfen Aufwandsteuern am Besitz oder am Halten von Gütern oder an einem bestimmten Verhalten an." --HeRiEnkel (Diskussion) 02:09, 16. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Hundesteuer ist pervers Ziel der Hundesteuer ist es die Zahle der gehaltenen Hunde einzudämmen, daher ist es eine Lenkungssteuer.[1] --Juris Consultus (Diskussion) 13:44, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Aufwandsteuern, die den Gemeinden zufließen. Leicht auch via Google belegbar. --Tomás (Diskussion) 13:52, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Über google findest Du viel Unsinn, ich habe einen Beleg des Bundesministerium der Finazen angeführt, der sagt wohl mehr als irgend eine private Seite, die man mit google findet. Erst Quellen lesen, dann ändern. --Juris Consultus (Diskussion) 14:01, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nur komisch das alle Städte es so in ihren Satzungen haben örtliche Aufwandsteuer. Dein Beleg habe ich noch nicht als Link in einem Artikel gesehen. --Tomás (Diskussion) 14:07, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Hier noch Link: OVG Münster, Beschluss vom 14.05.2012 - Az.: 14 A 926/12. --Tomás (Diskussion) 14:19, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19.01.2000 aber bestätigt, dass die Hundesteuer eine Lenkungssteuer ist, vgl.unter Entscheidungsgründe A, Link zum Urteil: http://dejure.org/dienste/internet2?www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=884 Damit steht durch ds höchste Verwaltungsgericht fest, dass es eine Lenkungssteuer ist.--Juris Consultus (Diskussion) 14:30, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Sie oben, 12 Jahre später, dein Teilbeleg ist wohl etwas zu lange her.--Tomás (Diskussion) 14:39, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern, nur ein paar Beispiele: Stadt Lindau, Stadt Nürnberg, Stadt Lehrte und und und…kann ausgebaut werden. Wenn du allen Behörden es beigebracht hast das deine Ansicht stimmt kannst du es gerne ändern. --Tomás (Diskussion) 14:47, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten

LOL. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung nicht geändert, daher ist diese Ansicht die entscheidente, auch wenn untere Gerichte dies anders sehen. Und noch mal, ich habe mich auf das Steuerlexikon des Bundesfinanzministerium bezogen. Weitere Belge, dass Hundesteuer eine Lenkungssteuer ist:
  • Stadt Dattel: [2]
  • Artikel in WAZ: [3]
  • Bund der Steuerzahler Nds: [4] (Zitat):Auf kommunaler Ebene zählen dazu die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (z. B. die Vergnügungsteuer, die Hundesteuer, die Jagdsteuer und die > Zweitwohnungsteuer).
  • Artikel in der ZEIT: [5]
  • Artikel in der Süddeutschen: [6]

--217.229.246.64 20:29, 12. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Die Hundesteuer kann Aufwandsteuer und Lenkungsteuer zugleich sein. Und ich schlage vor, ihr beide beendet diese völlig sinnfreie Diskussion unverzüglich. Este (Diskussion) 10:16, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Die betrieblichen Aufwandsteuern gehören hier nicht rein.

[Quelltext bearbeiten]

Hier geht es um Aufwandsteuern im Sinne des Artikel 105 Absatz 2a GG. Für betriebliche Aufwandsteuern kann ein eigener Artikel erstellt werden. Das wäre ja genauso als wenn im Artikel Steuer stünde, dass nach einer anderen Definition ein Steuer ein Lenkrad ist. --Revoluter (Diskussion) 23:11, 4. Okt. 2015 (CEST)Beantworten