Diskussion:Ausbildungsgeld
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von MichaVB in Abschnitt Der Inhalt ist erheblich veraltet!
Der Inhalt ist erheblich veraltet!
[Quelltext bearbeiten]Die Leistungshöhen wurden bereits am 01.08.2016 angehoben und in dem im Abschnitt "Kritik" genannten Verfahren B 14 AS 40/15 R hat das BSG bereits am 19.10.2016 ein Urteil gefällt! --FrüchtchenOttokar (Diskussion) 13:00, 29. Aug. 2018 (CEST)
Hier wird es tatsächlich Zeit für eine Überarbeitung. Die Leistungshöhe für Teilnehmende von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahnen ergibt sich z.B lt. #126 SGB III aus #12 BAFöG und wurde 2016 auf 247 Euro angehoben angehoben. Hier müsste sich mal jemand die Zeit nehmen, die Paragraphen 122 bis 126 SGB III, sowie 12 bis 17 BAFÖG nachzuschlagen und die Leistungshöhen zu korrigieren.
MichaVB (Diskussion) 17:25, 29. Apr. 2022 (CEST)