Diskussion:Ausfuhrkennzeichen

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von HighwayDealer in Abschnitt Eigentumsnachweis?
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Wer stellt diese Kennzeichen aus? Gibt es unterschiedliche Kennzeichen für EU / Rest der Welt? --Pelz 22:14, 16. Okt 2005 (CEST)

Die normale Zulassungsstelle, bei der du auch die normalen Kfz-Kennzeichen bekommst. Der Zulassungsstelle ist es egal, wohin du das Fahrzeug ausführen willst. Es bekommt zum Zwecke der Ausfuhr eben diese spezielle Kurzzeitzulassung, inkl. Haftpflichtversicherung, dessen Ablaufdatum auf dem Nummernschild vermerkt wird. Bis zu diesem Tage darf das Fahrzeug auf dt. Straßen bewegt und/oder abgestellt werden, danach muss es Deutschland verlassen haben, das Kennzeichen ist dann ungültig und kann eigenverantwortlich vernichtet werden. --RokerHRO 09:07, 2. Okt 2006 (CEST)

Hallo! Muss das über zollkennzeichen versicherte Kfz das Land verlassen? Was ist, wenn das Fahrzeug nach ablauf der zulassung noch in deutschland ist, oder hier in Deutschland wieder angemeldet wurde?

Diese Frage interessiert mich auch brennend - angenommen der Verkauf "platzt", kann das KFZ in Deutschland wieder regulär zugelassen werden? --der-manu (nicht signierter Beitrag von 77.0.118.111 (Diskussion | Beiträge) 00:02, 6. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Nein. Das Fz. kann ganz normal wieder für den deutschen Straßenverkehr zugelassen werden. ---- ST 19:21, 12. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Hi! Was passiert, wenn jemand innerhalb des Gültigkeitszeitraums mit Zollkennzeichen zurück nach Deutschland fährt, und das Fahrzeug nur später im Ausland zulassen möchte? Darf man wirklich nicht ins D. wieder einfahren? -- Broafqa 15:31, 12. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Die Beantrager von Ausfuhrkennzeichen sind zu 99% Ausländer. Die kommen mit diesem Fahrzeug nicht wieder. D.h. auch die Schilder werden erst nach erfolgtem Verkauf beantragt. Da kann nichts mehr platzen. Wer mit abgelaufener Gültigkeit fährt wird nach StZVO bestraft. (nicht signierter Beitrag von 89.196.69.137 (Diskussion) 09:32, 1. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Was ist an mein obigen Ausführungen und dem, was im Text steht, nicht verständlich? So lange Versicherungsschutz besteht (eben bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Datum), darf es auf öffentlichen dt. Straßen bewegt werden. Danach nicht mehr. Ob es dann exportiert wurde, im Ausland angemeldet oder verschrottet wurde oder in in Deutschland irgendwo auf Privatgelände(!) steht/fährt, ist egal. --RokerHRO 17:34, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Widerspruch

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Die Angaben in diesem Artikel ("Kennzeichen mit rotem Rand rechts und Datumsfeld. Dieses Datumsfeld (mit Tag / Monat / Jahr) gibt den letzten Gültigkeitstag des Ausfuhrkennzeichens an") sind widersprüchlich zu Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Ausfuhrkennzeichen ("Das Datum auf dem roten Streifen am rechten Rand bezeichnet nicht die Gültigkeitsdauer der Kennzeichen und des zugehörigen Fahrzeugbriefes, die immer 12 Monate betragen. Vielmehr handelt es sich um das Ablaufdatum des in Deutschland gültigen Versicherungsschutzes"). Jot 12:10, 7. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Es ist doch jetzt an beiden Stellen korrekt angegeben, also sollte sich der Widerspruch-Baustein auch im Artikel Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Ausfuhrkennzeichen erledigt haben? Thunder-cobra 16:10, 13. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Eigentumsnachweis?

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Muss man da echt keinen Kaufvertrag oder irgendwas vorlegen?--Cancun771 (Diskussion) 21:58, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten

doch klar, beide Teile der Zulassungsbescheinigung braucht man ja, der Brief ist der Eigentumsnachweis. Ob man es gekauft oder geschenkt bekommen hat, ist hier irrelevant, das interessiert höchstens das Finanzamt wegen Steuer.--91.41.41.107 02:29, 2. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Einen Kaufvertrag muss man nicht vorlegen, auch der/die Bamt*in darf in nicht verlangen. Ein Kaufvertrag gehört zu Privatsachen, ist hier sowieso nicht relevant zur Anmeldung. Man braucht dazu beide Zulassungsbescheinigungen, groß und klein, also I und II. Dazu natürlich eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung. Für Ausfuhrkennzeichen gibt es internationale Vereinbarungen, wie z.B. eine bei Zuteilung noch gültige HU. Es wird dann vorläufig das Ausfuhrkennzeichen ohne Stempel ausgegeben. Das Fahrzeug ist der KFZ-Zulassungsstelle vorzufahren, dort wird amtlich noch die Funktion der Beleuchtung und Blinker überprüft. Ist alles O.K., werden die Stempel augeklebt und man kann in die große weite Welt hinausfahren. --HighwayDealer (Diskussion) 17:27, 2. Sep. 2023 (CEST)Beantworten