Diskussion:Ausländer/Archiv/1
Migrant
"Migrant" ist - soweit ich weiß- nicht die Kurzform von Immigrant, sonden bedeutet "Wanderer", so wie Immigrant Einwanderer und Emigrant Auswanderer bedeutet. Es ist der Oberbegriff, denke ich.
Vorschlag: unter "Gesetzliche Grundlagen: Deutschland" ein Verweis auf die Institution "Ausländerbeauftragte" einfügen. -- Greenhorn 19:18, 20. Jan 2006 (CET)
- wurde inzwischen eingefügt --Helgenbart 02:39, 13. Apr 2006 (CEST)
Vorschlag: Man sollte noch die Definition für Migranten einfügen. Sie lautet: "Alle Personen, unabhängig von ihrer aktuellen Staatsangehörigkeit, welche nicht im betreffenden Land geboren wurden und somit eingewandert sind, zählen zu den Migranten.
- Migranten kommen jetzt unter 'Synonyme und Antonyme' vor --80.135.249.92 02:42, 13. Apr 2006 (CEST)
Der verlinkte Artikel "Alien" hat ausschließlich die Alien-Filme zum Gegenstand, ist also vollkommen irrelevant.
Der Artikel ist jetzt mal überarbeitet. Da verschiedene Erklärungen und Definitionen nun in eigenen Unterpunkten stehen, kommen wir dem Anspruch WP:NPOV etwas näher.--Helgenbart 15:27, 10. Apr 2006 (CEST)
Den "Alien" Link habe ich entfernt, da dieser Artikel immer noch nur die Alien-Filme zum Gegenstand hat. Gemeint war wohl der englischsprachige "Alien" Artikel, aber ich glaube, Links in fremdsprachige Wikipedias sind hier nicht üblich. -- Coleda 00:12, 15. Apr 2006 (CEST)
„Ausländer in Deutschland sind nichtdeutschstämmige Personen.” (Quelle: Talkshow im ZDF am 18.4.06 mit deutschen Kardinälen)
- Diese Definition entspricht wohl dem Empfinden vieler. Da müsste man jetzt nur noch wissen, was 'deutschstämmig' heissen soll (wieviele Generationen braucht es da?). Das Thema findet sich hier im Artikel unter "ethnische Zugehörigkeit". Was genau eine Ethnie ist, sollte man im "Ethnie" Artikel darstellen, das kann nicht Aufgabe des vorliegenden Artikels sein, die Zuordnungsprobleme sind hier ja immerhin angedeutet. (Nach dieser ZDF-Talkshow Theorie sind die Sorben allerdings Ausländer.)
Was dem Empfinden vieler entspricht oder irgend ein Kardinal in einer Talkshow sagt ist 'absolut keine Grundlage für eine enzykolopädische Definition. Ihr tut mir nur leid, wenn ihr so denkt --84.144.143.36 16:09, 29. Sep 2006 (CEST)
Ausländer sind keine Soziale Gruppe, sondern eine Bevölkerungsgruppe. Daher ist die Kategorisierung "Soziale Gruppe" unzutreffend und durch "Bevölkerungsgruppe" zu ersetzen. Zutreffend sind ferner die Kategorien "Sozialstruktur" und "Demographie".
Da der Artikel gesperrt ist, bitte ich die Admins herzlich, die Kategorisierung entsprechend zu ändern. -- Viele Grüße, Gerd 16:59, 27. Apr 2006 (CEST)
- Gute Idee, ist schon geändert. Nur bei "Sozialstruktur" bin ich mir nicht sicher, ist das nicht ähnlich wie "Soziale Gruppe"?
- 'Ausländer' steht nun ganz alleine in der neuen Kategorien "Bevölkerungsgruppe" (Hurrah: Erster!) und in "Demografie". Wer andere Artikel besucht, die zu diesen Kategorien passen, sollte diese ebenfalls dort verlinken. -- Coleda 23:18, 1. Mai 2006 (CEST)
- Danke schön! Falls nötig, muß ich halt eine Begründung dafür schreiben, warum "Sozialstruktur" zutrifft. Es ist aber kein Beinbruch, wenn man diese Zuordnung wegläßt. -- Gerd 19:00, 2. Mai 2006 (CEST)
Absatz
Folgender Absatz stand als Kritikpunkt am Antonym Inländer bisher im Artikel:
1. Sie kollidiert mit anderen, üblichen Verwendungen: Inländer hat eine dominante Definition als "Person, deren (zeitweiser) Wohnort im Inland liegt". Diese Bedeutung ist dem staatlichen Meldewesen, dem Finanzwesen der öffentlichen Haushalte, der Bevölkerungsstatistik sowie der ökonomischen Technik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) zugeordnet. Hierbei spielen weder die Ethnie, noch die geographische Herkunft oder die Staatsangehörigkeit unbedingt eine Rolle. In der VGR werden zudem (u.U.) auch die illegal in einem Land lebenden Personen erfasst.
Ich habe den Absatz rausgenommen, da die Kritik am Begriff Inländer ja im wesentlichen zu sein scheint, dass dieser ökonomisch nicht nach Herkunft etc. unterscheidet. Wieso ist das ein Kritikpunkt? Das ist ja auch keine ökonomische Aufgabe. Genausowenig kann ich der staatsbürgerschaftsrechtlichen Definition nicht vorwerfen, dass sie ökonomische Faktoren ignoriert. Das sind ganz einfach unterschiedliche Baustellen - aus diesem Grund gibt es ja auch nicht die eine Definition, was ein Ausländer ist. Aus diesem Grund habe ich oben einen Absatz zur VGR-Definition eingefügt. Geisslr 08:10, 23. Okt. 2006 (CEST)
"Deutschstämmig"
Die Definition "Ausländer sind nicht deutschstämmig", finde ich auch einfach nur lächerlich, wenn nicht gar rassistisch. Ich hab auch einen südländischen Vater der logischerweise aus dem Ausland ist und eine deutsche Mutter. Bin ich jetzt kein Deutscher, tja ich fühle mich aber so. Ich finde es absolut falsch so zu definieren, vielleicht reicht diese Definition für ein Stammtisch in Bayern, aber sicher nicht für eine Enzyklopädie.unsignierter Beitrag
Die Definition ist falsch, aber nicht zwangsläufig rassistisch. Dass bei der Staatsangehörigkeit nach Blutsverwandtschaft gefragt wird, ist international anerkannt. Aber, ob Du ein Deutscher bist, hängt von Deinem Pass ab, nicht von dem Deines Vaters. --MfG: --FTH DISK 00:51, 30. Mär. 2008 (CET)
Naja, aber was ist z.B. mit Eltern die eingewandert sind und das Kind hier aufwächst, das die deutsche Staatsbürgerschaft hat bzw. bekommt, integriert wird und sich als deutscher fühlt, aber biologisch gesehn nicht "deutschstämmig" ist? Ich finde man sollte biologische Aspekt nicht als Kriterium für einen deutschen bzw. Ausländer nehmen, das geht mir schon so in die Richtung Rassenlehre. unsignierter IP-Beitrag
Nochmal: Das Kriterim "Deutschstämmig" ist ein Positivkriterium und kann bei der Negativdefinition "Ausländer" keine Verwendung finden. Es ist einfach Humbug. Ausländer ist, wer keinen deutschen Pass hat, Inländer, wer einen hat. Punkt. Wer Ausländer ist oder nicht, hängt nicht von den Befindlichkeiten in irgendwelchen Talkshows ab, sondern ist gesetzlich geregelt im Ausländergesetz bzw. im Grundgestetz (Statusdeutscher).
Deutsch ist danach unter anderem, wer direkt ersten Grades deutschstämmig ist, denn jedes Kind von Deutschen ist automatisch auch ein Deutscher. Aber zusätzlich gibt es noch mehr Möglichkeiten, deutsch zu werden, beispielsweise durch Einbürgerung nach Heirat oder Spätaussiedlung.
Somit ist der Satz "Ausländer sind nicht deutschstämmig" doppelt falsch. Erstens können auch nicht deutschstämmige Deutsch sein (s.o.), sind dann also keine Ausländer, zweitens sind Kinder von ausgewanderten Deutschen nicht deutsch. - So sind (oder waren) ca. ein Drittel aller US-Bürger deutschstämmig, sind aber trotzdem in Deutschland Ausländer.--MfG: --FTH DISK 20:51, 31. Mär. 2008 (CEST)
Begrifflichkeit
1-Ein Ausländer steht in ”Volksmund” im Gegensatz zum Inländer/ Einheimischen als eine Person aus einem anderen Land bzw. aus einem fremden Sprach- und Kulturkreis. Danach werden ethnische Deutsche ohne bundesdt. Paß nicht als Ausländer wahrgenommen. 2-Im staatsrechtlichen Sinne ist ein A. eine Person mit einer anderen Staatsangehörigkeit bzw. eine Person, die sich in einem Land aufhält, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt. In Dtschl. zählen rechtlich nicht als Ausländer Personen ohne bundesdeutsche Staatsangehörigkeit, die als Aussiedler deutscher Abstammung im Land aufgenommen worden sind oder die früheren DDR-Bürger. Alle anderen A. stehen unter Ausländerrecht, d.h. auch ethnische Deutsche, z.B. Deutsche, die freiwillig den Staat Dtschl. verlassen haben, um sich in einem anderen Staat niederzulassen.--92.252.30.179 21:22, 22. Aug. 2008 (CEST)
- Ausländer haben Ihren Ursprung im Ausland. Das sagt ja der Name. Nein, nicht alles ist rassistisch auch wenn das von Ausländern inbes. in D. immer stets gerne behauptet wird. (nicht signierter Beitrag von 93.230.116.83 (Diskussion) 00:04, 13. Mai 2014 (CEST))
Ausweisbarkeit
Vorschlag: "Ein Ausländer ist eine Person, die aus ihrem Wohnsitzland ausgewiesen werden kann." Und genau das Gegenteil ist für den Inländer der Fall. Dieser kann nicht aus seinem Wohnsitzland ausgewiesen werden. Ich bin also überall dort ein Ausländer, wo ich ausgewiesen werden kann... --91.96.133.12, 18:54, 18. Feb. 2009 (CET)
- Die Tatsache, dass 1933-1945 Juden aus Deutschland ausgebürgert wurden, beweist also, dass sie vor der Ausweisung schon Ausländer und keine Deutschen waren? --CorradoX 15:04, 19. Feb. 2009 (CET)
Einleitung
Der bisherige Einleitungssatz beschreibt den Begriff Ausländer als das, was man in den meisten Wissenschaften unter dem Begriff Inländer versteht. Ich schlage vor, zunächst den „Ausländer im engeren Sinne“ (Mensch mit Hauptwohnsitz im Ausland) und dann den „Ausländer im weiteren Sinne“ (Mensch, der aus dem Ausland kommt) zu definieren. --Q-ß 14:41, 3. Mai 2009 (CEST)
- Habe die Einleitung entsprechend ergänzt. --Q-ß 19:37, 3. Mai 2009 (CEST)
Sollte es in diesem Artikel eigtl. nicht erwähnt werden welche Städte in Deutschland den höchsten Ausländeranteil haben? Bzw. würde ich gerne wissen wo auf der Wikipedia ich so eine Liste finden könnte falls es eine gibt.--Daondo 02:19, 14. Mai 2009 (CEST)
Nichtdeutsche
Der Begriff sollte auch im Artikel genannt werden, wenngleich er etwas unscharf ist (er gilt auch für Staatenlose). --Deutschland AG 23:42, 7. Jul. 2009 (CEST)
Ausländische Mitbürger
und ihr „Deutsch-Sein“ nicht durch das Attribut „ausländisch“ in Frage gestellt werden sollte." Wikipedia ist nicht der Knigge und gibt keine Ratschläge. Bitte ändern oder entfernen. (nicht signierter Beitrag von 78.48.5.3 (Diskussion | Beiträge) 21:42, 27. Jul 2009 (CEST))
Diese Aussage ist nicht richtig, akzeptabel und annehmbar. (nicht signierter Beitrag von 84.164.228.205 (Diskussion | Beiträge) 03:37, 26. Mär. 2010 (CET))
"Die Absicht derer, die von „ausländischen Mitbürgern“ sprechen, Menschen einzubeziehen, die von anderen als „Fremde“ ausgegrenzt werden sollen, wird in den meisten Fällen durchaus verstanden." Quelle? M. E. diese Formulierung ist ein Widerspruch in sich und wird nur von Leuten verwendet, die dies nicht verstehen. Man könnte es sogar anders interpretieren, nämlich das jmd. damit sagen möchte "XY ist zwar Mitbürger, aber ein ausländischer" und somit antiintegrativ unterstellen das man mit ausländischen Wurzeln (so schnell) kein Deutscher wird... (nicht signierter Beitrag von 84.63.242.234 (Diskussion) 16:21, 27. Jul 2010 (CEST))
Bürgerrechte
Einen Teil der Bürgerrechte, steht immer auch einem Ausländer zu. So wäre es schon eigenartig, einem hier ermordeten Ausländer, das Recht aus dem StGB zu verweigern, in dem Mord; eine Straftat ist. Oder bei Diebstahl. Auch ist jeder sich in Deutschland; aufhaltende Mensch; an den Grundsatz des GG gebunden; anderen Menschen in Not; Hilfe zu leisten. Bürgerrechte die ein Ausländer nicht unbedingt hat; sind z.B.; das Wahlrecht und das Bleiberecht.-- Johnix 16:03, 29. Aug. 2010 (CEST)
- Bei Grundrechten handelt es sich um vorstaatliches (Natur-)Recht, das jemand auch dann hat, wenn der Staat es ignoriert oder wenn seine Gesetze dagegen verstoßen. In Deutschland wird in solchen Fällen das Bundesverfassungsgericht aktiv und zwingt die deutschen Staatsorgane, Grundrechte zu garantieren. Dabei gibt es zwei Sorten von Grundrechten, nämlich Menschenrechte und Bürgerrechte. Alle Staaten sind verpflichtet, das Menschenrecht auf Leben zu schützen, und zwar auch das von Ausländern. Bürgerrechte sind dann auch auf Ausländer anwendbar, wenn das per Gesetz oder per zwischenstaatlichen Verträgen beschlossen wurde. Das gilt z.B. für das Recht auf Freizügigkeit für bestimmte Gruppen von Ausländern (v.a. für EU-Inländer und Ausländer mit einer unnbefristeten Aufenthaltsberechtigung). Auf das Grundgesetz als Rechtsquelle oder auf das Naturrecht können sich Ausländer in diesen Fällen nicht berufen. Das können nur deutsche Staatsbürger. --CorradoX, 18:40, 29. Aug. 2010 (CEST)
In keiner amtlichen deutschen Statistik
..wird eine Person, die im Sinne von Art. 116 I GG als „Deutscher“ gilt, als Ausländer oder Staatsfremder gezählt.? Könnte diese Behauptung bitte belegt werden? Sie erscheint mir abwegig, denn die Statusdeutschen zeichen sich doch gerade dadurch aus, dass sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und folglich melderechtlich mit einer fremden Staatsangehörigkeit erfasst sind. Woher soll denn der Ersteller der Statistik von der Statuseigenschaft gemäß Art. 116 Abs. 1 GG wissen? Das weiß doch der Statusdeutsche teilweise selbst nicht einmal. --Opihuck 21:25, 19. Nov. 2010 (CET)
So könnte ein wertungsfreier Text aussehen:
Ausländer sind im allgemeinen Sprachgebrauch für den beheimateten Inländer Personen ”Aus einem anderen Land”, dem Ausland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Im Gegensatz dazu steht das Recht eines Staates, wonach Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates als Ausländer gelten.
Die in spezifischen Fachgebieten, z. B. nationales und internationales Recht, Bevölkerungsstatistik usw. verwendeten Definitionen des Begriffs Ausländer sind nicht vollständig deckungsgleich und zum Teil auch widersprüchlich (Inkonsistenz). Auch innerhalb einzelner Fachsprachen sind die Definitionen als Gebrauchsdefinitionen kontextabhängig (vgl. z. B. der erfundene Begriff „Fußballdeutscher“, der für einen bestimmten Zweck, nämlich die Unterscheidung zwischen spielberechtigten und nicht spielberechtigten Fußballern „maßgeschneidert wurde“). Besonders bei statistischen Größen ist daher die genaue Angabe der jeweils verwendeten Wortbedeutung unerlässlich. In den meisten Ländern hat das Wort „Ausländer“ (im Sinne von „Fremder“, aus dem Ausland kommend) eine negative Konnotation. Obwohl der Begriff Ausländer (und Inländer) immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt definiert ist, besitzt er eine hervorgehobene Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group).--178.202.65.19 16:46, 13. Feb. 2011 (CET)
Wenn der Begriff
Ausländer in vielen Sprachen weltweit negativ besetzt ist, warum stehen dann ausgrechnet zwei asiatische Beispiele da? Zumal wo den meisten Deutschsprachigen doch die europäischen Sprachen näher sein dürften? --Edroeh 21:30, 23. Mär. 2011 (CET)
nur Deutschland
Der Artikel behandelt nur die Verhältnisse in Deutschland, der alemannische immerhin auch noch die in der Schweiz. Aber zahlreiche Interwiki-Links am linken Rande! Grotesk!!--Peewit 20:43, 10. Apr. 2011 (CEST)
- Deinen Hinweis verstehe ich nicht. Wenn du etwas zu der Frage beitragen kannst, wie der Begriff in anderen Ländern gesehen wird, ist doch jederzeit eine Ergänzung möglich. Beiträge, die den Gegenstand auch von einer anderen Seite beleuchten (nämlich der schweizerischen oder der österreichischen), sind oft eine Bereicherung auch für andere Leser. Also: An's Werk! Es gibt nichts Gutes, außer man tut es (Kästner) --Opihuck 23:09, 10. Apr. 2011 (CEST)
Begrifflicher Aspekt in der Umgangssprache fehlt
Unterscheidung Passdeutscher versus Biodeutscher! Das sollte mit aufgenommen werden.--87.157.213.65 12:55, 1. Mai 2011 (CEST)
Passdeutscher = Person mit ausländischem Migrationshintergrund die von der Mehrheit der Deutschen jedoch weiterhin meist als nicht integrierter bzw. assimilierter Ausländer wargenommen wird.
Biodeutscher = Person mit deutschem Pass und deutscher Herkunft. (Deutscher im engeren "ethnischen Sinne")
--87.157.213.65 12:55, 1. Mai 2011 (CEST)
"Staatsfremder" als juristische oder soziologische Kategorie?
Der Artikel verwendet mehrfach den Begriff "Staatsfremder" als juristische und soziologische Kategorie. ME ist dies unzutreffend, Belege für die Verwendung des Begriffs fehlen.
Der Begriff ist mE in Deutschland keine juristische oder soziologische Kategorie. In Juris findet für "Staatsfremder" oder "staatsfremd" keine einzige Fundstelle, auch die Kommentierung zu Art 116 GG (Maunz/Dürig) kennt den Begriff nicht. Benutzt wurde der Begriff in der Nazizeit um zwischen deutschen Staatsbürgern und Juden (denen die Nazis die Staatsbürgerschaft entzogen hatten) und Ausländern (=damals "Staatsfremden") andererseits zu unterscheiden.
In Österreich wird der für Manche diskriminierend klingende Begriff "Fremder" bzw. "Staatsfremder" allerdings bis heute im Ausländerrecht benutzt. (nicht signierter Beitrag von 130.133.8.114 (Diskussion) 12:48, 11. Jun. 2011 (CEST))
Neue Einleitung
Die neue Definition in der Einleitung ist ohne Beleg. Demnach müsste jemand, der z.B. für ein mehrjähriges Studium seinen Wohnsitz in Deutschland nimmt und sich entsprechend anmeldet, aufhören, ein Ausländer zu sein. Das ist aber eindeutig nicht der Fall. -- CorradoX 10:02, 8. Jan. 2012 (CET)
- Die Angelegenheit ist kompliziert: Wendet man das Inländerkonzept der Wirtschaftswissenschaften an, dann ist es völlig gleichgültig, wo derjenige wohnt, der in Land x (dem Inland) sein Geld ausgibt. Inländer in diesem Sinne sind auch Touristen, Geschätsreisende usw., die nicht vorhaben, in x ihren Wohnsitz zu nehmen. -- 91.96.225.234 10:11, 8. Jan. 2012 (CET)
- Fehl am Platze ist eine Wertung des Begriffes Ausländer. Diese gefühlsbetonte Variante hat m.E. in einer Enzyklopädie nicht zu stehen. Es sollte hier zwischen der begrifflichen und der politischen Zuordnung unterschieden werden. Begrifflich ist eine Person aus einem anderen Land als dem inneren Land ein Ausländer. Damit ist dieses Wort (eigentlich) belegt!
- Die politische Zuordnung des Begriffes unterscheidet dagegen zwischen dem eigenen Staatsbürger und dem Staatsbürger eines anderen Staates - etwas völlig anderes. (Man müßte - wieder eigentlich -zwischen Instaatler und Ausstaatler unterscheiden).
- Im Staat BRep. Dtschl. gibt es allerdings eine rechtliche Ausnahme für Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit, die als Aussiedler o. Flüchtline dt. Abstammung im Land aufgenommen worden sind. Die anderen Personen, ob dt. oder nichtdt. Herkunft, stehen dagegen unter Ausländerrecht.--109.90.196.79 14:37, 28. Jan. 2012 (CET)
Gweilo
"In vielen Sprachen der Welt hat das Wort „Ausländer“ (im Sinne von „Fremder“, aus dem Ausland kommend) eine negative Konnotation, so z. B. Gaijin im Japanischen oder Gweilo im Kantonesischen." Bitte um Streichung des Terminus "Gweilo". Dieser bedeutet nicht Ausländer sondern fremder Geist/Teufel und ist an sich nur mehr in Hongkong gebräulich. In China wird der Terminus "laowai" (und den kann man mit Ausländer übersetzen) benützt, der eine neutrale Konnotation hat.
--77.117.246.67 21:36, 24. Jun. 2013 (CEST)
Ausländerfeindlichkeit
Im Abschnitt Ausländerfeindlichkeit passt der 2. Absatz (die Allensbach Frage und Antworten) nicht rein. Die Überschrift suggeriert, dass Ausländerfeindlichkeit und die Antwort "ja" auf die Frage kausal sind. 1) Ist der Begriff Fremdenfeindlichkeit (was man als synonym ansehen kann) stark umstritten (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdenfeindlichkeit) und 2) ist die Antwort auf Frage, dass es zu viele Ausländer gibt, nicht gleichbedeutend damit, ob man ihnen feindlich oder abweisend eingestellt ist. Die Definition fordert aber das. --Progger (Diskussion) 09:41, 6. Aug. 2013 (CEST)
Schweizer Referendum im Februar 2014: Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»
Während es in Deutschland rund 9 Prozent Ausländeranteil an der Bevölkerung gibt (Stand:2013), sind es in der Schweiz rund 23 Prozent Ausländeranteil. Am 9. Februar 2014 ging das Referendum in der Schweiz in der Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» knapp aus. Eine Mehrheit befürwortete die Begrenzung der Zuwanderung aus dem EU-Mitgliedsländern. Inwiefern dies hier einzuarbeiten ist, lässt sich diskutieren. 188.96.231.88 22:04, 9. Feb. 2014 (CET)
- Rund 20.Mio. der Bevölkerung in Deutschland sind Menschen mit Migrationshintergrund. Der Ausländeranteil in Bundesdeutschland ist sowohl prozentual als auch absolut wesentlich höher als in der Schweiz. --2A02:908:FD33:B500:74A7:7F2E:6E1F:5C6C 10:46, 28. Feb. 2015 (CET)
Mehrfachstaatler als In- bzw. Ausländer
m.Kenntnis nach werden Mehrfachstaater gem. völkerrechtlicher Gewohnheit in einem Land, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen, ausschließlich als Inländer behandelt.
So auch das Auswärtige Amt: "Wenn Sie Doppelstaatler sind und neben der deutschen die Staatsangehörigkeit des Urlaubslandes besitzen, ist konsularische Hilfe - wenn überhaupt - nur eingeschränkt möglich. Die Behörden des anderen Landes betrachten Sie dann als ihren eigenen Staatsbürger und verbitten sich eine konsularische "Einmischung" deutscher Auslandsvertretungen." http://www.konsularinfo.diplo.de/todesfall
Eine brauchbare Rechtsquelle hab ich dafür leider gerad nicht zur Hand. Könnte ggf. ergänzt und der Artikeltext entsprechend angepasst werden --Giraldillo (Diskussion) 12:42, 29. Aug. 2014 (CEST)
Ausländer
Die juristische Definition von Ausländer sind Personen mit einer „Nichtinländischen Staatsbürgerschaft“. Allein dem Wortlaut nach bezeichnet der Begriff Ausländer „Personen Aus anderen Ländern. ----2A02:908:FD33:B500:74A7:7F2E:6E1F:5C6C 10:54, 28. Feb. 2015 (CET)
Ehe von Deutschen mit Ausländern
Hallo gibt es statistiken\Schätzungen darüber wie viele Deutsche mit Ausländischen Lebenspartnern verheiratet sind ? Welche Nationalitäten das sind und ob mehr Männer oder Frauen mit Ausländern verhairatet sind.
Muss ein thema über *homogene* Ehen schreiben warum sie so selten vorkommen usw und da wäre das recht hilfreich. (nicht signierter Beitrag von 84.184.226.4 (Diskussion) 13:55, 14. Jan. 2007 (CET))
- Hier z.B.: Google nach "Ausländerinnenbericht" der Bundesregierung (nicht signierter Beitrag von 88.73.21.143 (Diskussion) 04:01, 29. Jan. 2009 (CET))
Geschönte Statistik
ZITAT:„Einmal ganz allgemein gesprochen: Leben in Deutschland heute zu viele Ausländer oder nicht zu viele?“ antworteten 1984 79 % und 2008 53 % der Befragten mit „zu viele“.
Natürlich antworteten 2008 nur noch 53 %, das es zu viele Ausländer gibt, da zu der Zeit mehr Ausländer in Deutschland lebten als 1984, und somit auch Ausländer mit Deutschem Pass befragt wurden. Und Diese werden sicher nicht sagen, dass zu viele Ausländer in Deutschland leben! So entsteht natürlich der Eindruck (oder soll entstehen), dass nur noch 53 % der Deutschen denken, dass zu viele Ausländer in Deeutschland leben! (nicht signierter Beitrag von 92.224.99.41 (Diskussion) 11:13, 1. Mai 2011 (CEST))
Was ist das denn für ein Schwachsinn! Der Behauptung fehlen nicht nur die Fakten - es ist Hetze und nichts anderes! Oder will hier ernstahft irgendwer behapten, dass 26% weniger Deutsche angeben hier lebten zu wenige Asländer, weil diese 26% vorher selber Ausländer waren? Das würde bedeuten, dass zwischen 1984 und 2008 etwa 20 Millionen Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben und das ist nun wirklich absoluter Unsinn, auch wenn es einige ewig gestriege nicht wahr haben wollen! Ich erwarte, dass dieser Beitrag von der Moderation ersatzlos gestrichen wird, denn er erfüllt m.E.n. den Straftatbestand der Hetze! (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:B44:7F40:C01F:33A6:7C21:68DB (Diskussion | Beiträge) 15:37, 9. Dez. 2015 (CET))
Bitte Sperre aufheben !!
.... da ich gern einen Eintrag machen möchte... Danke--2A02:1205:C69D:3FE0:58C7:8176:D631:981D 17:44, 29. Apr. 2016 (CEST)
- nein. Stelle geplante Änderungen bitte erst zur Diskussion. Bei Konsens kann eine Einfügung erfolgen. --gdo 17:55, 29. Apr. 2016 (CEST)
Ich möchte den äusserst rudimentären Eintrag unter Schweiz - selbstverständlich mit Beleg - etwas erweitern. Uebrigens: Seit wann muss man Edits vor Eintrag zur Disk. stellen?? Ich bin jetzt hier seit ca. 2008 dabei (bewusst als IP, ob du s glaubst oder nicht), aber sowas hab ich noch nie angetroffen. Schönen Gruss (nicht signierter Beitrag von 2A02:1205:5042:210:9DA:4DA:E927:DCE5 (Diskussion | Beiträge) 08:58, 1. Mai 2016 (CEST))
Unglaublich, diese Ignoranz... Dann bitt ich dich eindringlich, diesen Eintrag Schweiz mit Bevölkerungssituation von ca. 2006 (sic!) zu aktualisieren--2A02:1205:5036:5F00:5450:2F90:7A86:D1F8 17:41, 6. Jun. 2016 (CEST)
- Bitte wende die an Wikipedia:Entsperrwünsche mit deinem Wunsch. --gdo 17:46, 6. Jun. 2016 (CEST)
Kategorien von Ausländern
Ein Aspekt fehlt noch völlig, und zwar der, dass verschiedene Gruppen von Ausländern verschiedene Rechte haben: Touristen sind eine andere Kategorie als Diplomaten, Arbeitsmigranten, Studenten, Asylbewerber und -berechtigte sowie als Geduldete, ganz zu schweigen von Ausländern ohne Aufenthaltsstatus (sogenannte Illegale). Die verschiedenen Kategorien von Ausländern müssten in diesem Lemma aufgelistet werden. CorradoX 17:34, 21. Jan. 2009 (CET)
- Zusammenfassung: Ausländer steht im Gegensatz zum Inländer als Kurzbezeichnung für Personen, die aus einem anderen Land, kurz: dem Ausland, entstammen und nicht dem inneren Land, kurz: dem Inland. Im gesetzlichen Sinne besitzen ausländische Personen die Bürgerschaft des ausländischen Staates. In vielen Kulturen ist der „Ausländer“ der „Fremde“, aus dem dem Ausland kommend.--93.184.136.18 14:06, 27. Dez. 2016 (CET)
- Solche Details gehören in das Ausländerrecht des jeweiligen Landes. Ggf. auf Hauptartikel dazu verlinken und gut. Im übrigen ist juristisch ein Ausländer, wer nicht die Staatsangehörigkeit des Inlandes besitzt. Somit also auch Staatenlose aber nicht Doppelstaater. --gdo 17:10, 27. Dez. 2016 (CET)
- Man muss unterscheiden zwischen dem umgangssprachlichen Gebrauch des Wortes Ausländer und dem Ausländerrecht, das allein ein Staatsangehörigkeitsrecht ist. Die Menschen bezeichnen als Ausländer „Personen aus einem anderen Land, einer anderen Kultur/ einer fremden Sprache“, dem fremdsprachigen Ausland (unabhängig von seinem Pass). Der Begriff steht im Gegensatz zum Inländer, dem Einheimischen („Person aus dem inneren Land“). Der Gesetzgeber ist dagegen (Begriffsunabhängig) allein für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständig! Wenn ein Einheimischer seine Staatsangehörigkeit wechselt, ist er trotzdem kein Ausländer in seinem Heimatland - für den Gesetzgeber dagegen schon. ... und da gibt es noch die Ideologen!--37.201.242.150 11:42, 30. Dez. 2016 (CET)
Zur Graphik "Anteil der Personen mit Migrationshintergrund ..."
Die genannte Graphik sollte in meinen Augen gelöscht werden. Es geht in diesem Artikel nicht um "Migrationshintergrund". Das Wort "Ausländer" beschreibt (wie im Text geschrieben) in der Regel einen rechtlichen Status, und zwar meist in Sinne von nicht-Staatsangehöriger. Auch und gerade in der Umgangssprache wird es so benutzt. Der Status "Ausländer" sollte nicht mit "hat einen Migrationshintergrund" vermischt werden, gerade in einem Lexikon nicht. (Wenn es eine Untersuchung gibt, dass Menschen das Wort "Ausländer" auch im Sinne von "hat einen Migrationshintergrund" benutzen, kann man diese zitieren, aber man sollte nicht von selbst die Termini vermischen.) --Claus aus Leipzig (Diskussion) 18:15, 30. Mär. 2022 (CEST)
- Ich habe die Graphik jetzt rausgenommen. --Claus aus Leipzig (Diskussion) 10:56, 10. Apr. 2022 (CEST)
Inkonsistenzen
Der Aufbau des Artikels ist unvorteilhaft: Der einleitende Satz widerspricht dem Abschnitt „Wortbedeutungen“. Der Abschnitt „Gesetzliche Grundlagen“ bezieht sich nur auf das Kriterium der Staatsangehörigkeit.
Im Einzelnen:
Der einleitende Satz
- Ausländer bezeichnet eine natürliche Person, die eine andere Staatsangehörigkeit als die ihres Aufenthaltsstaates hat.
ist offenbar im Sinne der Bedeutung des Wortes „Ausländer“ im Sinne des Ausländerrechts gemeint. Aber auch hierauf bezogen ist sie problematisch: Die Formulierung legt nahe, jede Person habe genau eine Staatsbürgerschaft. Da dies offenbar nicht der Fall ist, kann die Formulierung wohl nur so verstanden werden, dass ein Ausländer sei, wer auch eine andere Staatsangehörigkeit als die des Aufenthaltslandes habe. Damit ist die Aussage auf Deutschland bezogen grob falsch – auch wenn man von davon absieht, dass es auch Personen gibt, die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht haben und trotzdem im Sinne des GG als Deutsche gelten und somit rechtlich keine Ausländer sind.
Zu anderen Wortbedeutungen passt der Satz teilweise überhaupt nicht. Beim Außenwirtschaftsgesetz und bei der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist noch nicht einmal das Kriterium „natürliche Person“ erfüllt.
Es gibt in meinen Augen nun zwei Möglichkeiten:
- Der Artikel wird von Anfang an offener formuliert. Die einleitenden Sätze könnten dann lauten:
- „Als Ausländer werden je nach Kontext natürliche Personen, juristische Personen oder auch wirtschaftliche Einheiten bezeichnet, die bestimmte Kriterien erfüllen. Von besonderer Relevanz ist der Begriff des Ausländers im Ausländerrecht, wo er sich auf natürliche Personen bezieht und in der Regel durch Kriterien an Staatsbürgerschaften definiert ist.
- Der Artikel wird von Anfang an restriktiver formuliert, sodass er sich auf den Begriff im Staatsrecht bezieht. Aufgrund der angegebenen unterschiedlichen Definitionen auch hier ist mir allerdings unklar, wie man eine gute Einleitung formulieren könnte.
Ich gebe noch dies zu bedenken:
- Unter „Wortbedeutungen“ sollten wirklich nur die verschiedenen Bedeutungen des Wortes „Ausländer“ geklärt werden. In diesem Sinne kann der Abschnitt „Ausländerrecht“ gekürzt werden.
- Der Abschnitt „Kriterium der Staatsangehörigkeit“ ist unbelegt. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob Aussagen darüber, wer als „Ausländer“ in verschiedenen Ländern gelte, überhaupt sinnvoll sind. Schließlich werden in verschieden Sprachen verschiedene Wörter benutzt, und es scheint dann doch eine recht willkürliche Entscheidung zu sein, ein Wort einer bestimmten Sprache, das in einem gesetzlichen Rahmen in einer bestimmten Weise benutzt wird, mit „Ausländer“ zu übersetzen, besonders dann, wenn die Verwendung eine substantiell andere als die im deutschen Ausländerrecht ist.
- Es gibt auch noch den Artikel „Inländer“ und die Begriffsklärungsseite zu „Ausländer“. In ersterem wird detailliert die Bedeutung von „Inländer“ und somit auch von „Ausländer“ in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und im Außenwirtschaftsrecht beschrieben. Hierauf kann bei der offeneren Lösung verwiesen werden. Wenn die Einleitung „enger“ formuliert wird, wäre es unproblematisch, die entsprechenden Abschnitte zu streichen.
- „Bildungsausländer“ ist ein eigenständiger Ausdruck. Ich würde ihn gerne nach unten zu „Weiterer Sprachgebrauch“ verschieben. Da es hierzu auch schon einen eigenen Artikel gibt, wäre es bei der engeren Lösung wiederum unproblematisch, den Absatz zu streichen.
- Der Abschnitt „Gesetzliche Grundlagen“ bezieht sich fast nur auf die Bedeutung des Wortes „Ausländer“ im Sinne des Ausländerrechts. Dies sollte zumindest zum Ausdruck kommen.
--Claus aus Leipzig (Diskussion) 21:20, 30. Mär. 2022 (CEST)
- Ich habe die einleitenden Sätze jetzt im Sinne der ersten Möglichkeit geändert. --Claus aus Leipzig (Diskussion) 10:56, 10. Apr. 2022 (CEST)
Satz über "das Wort 'Ausländer'"
Ich habe den Satz
- In vielen Sprachen der Welt hat das Wort „Ausländer“ (im Sinne von „Fremder“, aus dem Ausland kommend) eine negative Konnotation, so z. B. Gaijin im Japanischen oder Gweilo im Kantonesischen.
gelöscht, da er nicht sinnvoll war.
Das Wort „Ausländer“ ist ein Wort der deutschen Sprache. Von dem Wort „Ausländer“ in einer anderen Sprache zu sprechen ist per se nicht sinnvoll, auch mit der folgenden Einschränkung bezüglich „Fremder“ nicht.
Wie richtig angegeben ist, haben Wörter in Sprachen nicht nur eine Bedeutung, sondern auch eine Konnotation. Das bedeutet aber gerade, dass man bei Aussagen über scheinbare Parallelen zwischen Wörtern verschiedener Sprachen sehr vorsichtig sein sollte.
Im Konkreten ist, wie man aus dem Artikel in der Wikipedia entnehmen kann, „Gaijin“, „in der Alltagssprache im Schwinden begriffen“. Das Beispiel „Gweilo“ ist zweifelhaft, da es laut dem Artikel „Gweilo“ nicht – wie angegeben – „Ausländer“ (im Sinne von „Fremder“, aus dem Ausland kommend) bedeutet.
Ferner ist die Aussage über „In vielen Sprachen der Welt“ unbelegt. Wenn eine Aussage wie die folgende belegt würde, könnte man sie einfügen:
- In vielen Sprachen gibt es traditionelle Wörter mit einer ähnlichen Bedeutung wie das deutsche Wort „Ausländer“, die eine negative Konnotation haben. Beispiele sind: ...
--Claus aus Leipzig (Diskussion) 10:55, 10. Apr. 2022 (CEST)