Diskussion:Auslieferung (Recht)
Da die Bedeutungen miteinander verwandt sind und außerhalb des Strafrechts keinen längeren Inhalt zu erwarten gibt, hielt ich eine Begriffserklärungsseite für nicht angemessen. Sollte mehr Information hinzukommen, könnte man die rechtliche Bedeutung in einen extra Artikel auslagern. --Philip 19:35, 11. Aug 2004 (CEST)
- Letzteres ist inzwischen der Fall, daher BKL I und Umzug nach Auslieferung (Recht). --ulm 11:46, 30. Okt. 2009 (CET)
Da stimmt was nicht
[Quelltext bearbeiten]Laut Artikel darf ein Deutscher nicht ausgelifert werden wenn ihm die Todesstrafe droht, sowie nur an EU-Staaten und internationale Gerichte. Das kann so nicht stimmen weil es in EU-Staaten grundsätzlich keine Todesstrafe gibt. Maikel 22:05, 20. Okt. 2007 (CEST)
- Das kann ich nicht nachvollziehen. Im Artikel steht (Hervorhebungen von mir): "In Deutschland müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, bevor ein Verdächtiger an einen anderen Staat ausgeliefert wird: 1. [...] 3. Ihm darf nicht die Todesstrafe drohen. [...] 6. Deutsche dürfen nicht an andere Staaten ausgeliefert werden, mit Ausnahme an EU-Länder oder internationale Gerichte [...]" - Egal, ob der Verdächtige Deutscher ist oder nicht, darf ihm also nicht die Todesstrafe drohen. Wenn er Deutscher ist, darf er darüber hinaus ausschließlich an EU-Länder oder internationale Gerichte ausgeliefert werden. -- Paul Hink 23:45, 14. Dez. 2007 (CET)
- Beim ersten Lesen übersieht man leicht den Unterschied zwischen Deutscher und Verdächtiger. Außerdem war früher eine Auslieferung eines Deutsches an das Ausland prinzipiell untersagt. Dank EU ist es jetzt anders.--87.174.106.131 17:25, 13. Aug. 2008 (CEST)
Österreich, Schweiz, andere Länder
[Quelltext bearbeiten]Da dies ja keine deutsche Wikipedia ist, wäre es interessant wie die Situation in anderen Ländern ist. --2A02:908:C30:EBE0:44BB:C67B:EB81:7CC4 15:55, 11. Jul. 2015 (CEST)
Verbesserung der Übersichtlichkeit
[Quelltext bearbeiten]Ich habe den Artikel gelesen und war zuerst überrascht, wie viele Staaten ein Auslieferungsabkommen mit Deutschland haben. Dann sah ich aber, dass alle Staaten der Welt in eine Tabelle gequetscht wurden und lediglich rechts in der Spalte steht, ob und falls eins besteht, welche Art von Auslieferungsabkommen besteht.
Frage: Wäre es nicht besser, für jede Art von Auslieferungsabkommen einen neuen Abschnitt zu verfassen, in dem Staaten übersichtlich dargestellt sind, also für jede Art von Abkommen eine Tabelle o.ä.? Für Staaten ohne Auslieferungsabkommen würde selbstverständlich auch ein Artikel entstehen. Das würde mE die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit deutlich verbessern und auch optisch wäre es angenehmer.
Selbstverständlich könnte ich das einfach so machen, aber mich würde eure Einschätzung interessieren. Danke! (nicht signierter Beitrag von Scorpion442 (Diskussion | Beiträge) 01:51, 12. Jul. 2021 (CEST))