Diskussion:Autobahnähnliche Straße/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Diwas in Abschnitt Allgemeines
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Allgemeines

Der Rügenzubringer knüpft an das Autobahnnetz an, nämlich an die A20. Weiterhin ist der Begriff B96n etwas unglücklich gewählt, da dieser nur eine Planungsbezeichnung ist, in der Realität wird dann überall die B96 angegeben bzw. - wenn die alte B96 nicht herabgestuft wird - B96a.

da steht mit beiden Enden TheK 02:43, 13. Jul 2004 (CEST)
Das ist doch aber kein Grund, sie nicht als Autobahn zu führen - es dürfte zig deutsche Autobahnen geben, die an einem Ende irgendwo enden, ohne in eine andere Autobahn zu führen, oder? --Benutzer:Geisslr 09:09, 29. Nov 2004 (CET)
Jep, z.B. die A 29 führt ca. 40 km bis in die Pampa, dann gibts ein Schild "Autobahn zu Ende" und kurz danach die nächste Kreuzung. ;) Das mit der B 96 neu finde ich hier im Artikel auch leicht deplatziert - einige Beispiele sollten genannt werden, aber nicht so detailliert. Dann lieber einen eigenen Artikel dafür anlegen. --MichiK 22:49, 5. Mai 2005 (CEST)

Ist auch die B224 zwischen Gelsenkirchen und Essen eine gelbe Autobahn? --84.61.30.19 16:38, 22. Sep 2005 (CEST)

Ich habe mal einen neuen Beitrag "Tempolimits" hinzugefügt. --TheSonntag 19:52, 6. Mai 2006 (CEST)

Darf man hier mit dem Fahrrad fahren?THOMAS 00:39, 2. Aug 2006 (CEST)
In der Regel werden "gelbe Autobahnen" als Kraftfahrstraßen beschildert sein, dann gilt das gleiche wie auf einer Autobahn, sprich Fahrrad verboten. Ansonsten kann es auch sein, dass man das spezielle Verbotsschild (durchgestrichenes Fahrrad) sieht. Auch dann wären Fahrräder verboten. Wenn es einen Fahrradweg neben der Straße gibt, wären Fahrräder auch verboten. Wenn dagegen die Straße nicht als Kraftfahrstraße beschildert ist, keine Verbotsschilder aufgestellt sind und kein Fahrradweg vorhanden ist, dann wäre die Antwort ja... Ob es solche Straßen auch unbeschränkt gibt, weiß ich allerdings nicht... --TheSonntag 00:16, 8. Aug 2006 (CEST)

Es wäre erwähnenswert, dass laut gesetz NUR wenn die gelbe autobahn kraftfahrstraße ist, eine richtgeschwindigkeit 130 und 80 für LKW's gilt, zumindest habe ich das jetz so nach meiner Recherge verstanden. (nicht signierter Beitrag von 83.171.150.72 (Diskussion | Beiträge) 18:35, 8. Apr. 2009 (CEST))

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Mögliche Gründe für gelbe Autobahnen

Ist nicht ebenfalls ein Grund für den Bau einer gelben Autobahn die Tatsache, dass eine höhergestufte "echte" Autobahn bestimmte Fahrzeuge ausschließen würde? Beispielsweise könnte kein landwirtschaftliches Fahrzeug mehr dort fahren, wenn eine Autobahn die regionalen Straßen ersetzen würde. Das geht eben erst, wenn eine niedriger gestufte Straße parallel führt. Xavax 00:06, 20. Aug 2006 (CEST)

Ein Traktor darf aber auch nicht auf einer Kraftfahrstraße fahren...--TheSonntag 17:14, 29. Aug 2006 (CEST)

Aber nicht alle (nur sehr viele) autobahnähnlichen Bundesstraßen sind auch Kraftfahrstraßen.

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Rechtsgrundlage

VwV-StVO zu Zeichen 330 Autobahn

I. Das Zeichen ist sowohl am Beginn der Autobahn als auch an jeder Anschlussstellenzufahrt aufzustellen. In der Regel muss es am Beginn der Zufahrt angebracht werden.

II. Das Zeichen darf auch an Straßen aufgestellt werden, die nicht als Bundesautobahnen nach dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet sind, wenn diese Straßen für Schnellverkehr geeignet sind, frei von höhengleichen Kreuzungen sind, getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben und mit besonderen Anschlussstellen für die Zu- und Ausfahrten ausgestattet sind. Voraussetzung ist aber, dass für den abgedrängten langsameren Verkehr andere Straßen, deren Benutzung zumutbar ist, und für die Anlieger anderweitige Ein- und Ausfahrten zur Verfügung stehen.

III. Das Zeichen braucht auch nicht an allen Straßen aufgestellt zu werden, die nach dem Bundesfernstraßengesetz als Bundesautobahnen gewidmet sind.

Dick Tracy 08:32, 15. Dez. 2006 (CET)

Soweit, so klar. Was man aber herausstellen sollte ist der Unterschied zwischen Bundesautobahn nach dem Bundesfernstraßengesetz und einer Autobahn nach der Straßenverkehrs-Ordnung_(Deutschland). --Huste 16:09, 18. Dez. 2006 (CET)
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Fahrbahnen

Im Artikel steht, daß die Richtgeschwindigkeit bei getrennten Fahrbahnen gilt. Das dachte ich auch lange, bin inzwischen jedoch verunsichert. Im Gesetz steht, daß sie nur bei getrennten Fahrbahnen für eine Richtung gilt. Was aber auch wieder Unsinn ist, da es auf einer Straße für eine Richtung maximal eine Fahrbahn gibt (≠Fahrstreifen). Wie ist es jetzt richtig? --Haberlon ?! 12:27, 3. Jan. 2007 (CET)

"Fahrbahn für eine Richtung" = Richtungsfahrbahn ? Getrennte Richtungsfahrbahnen? GuidoD 14:25, 3. Jan. 2007 (CET)
Hm. Das hätte man ruhig deutlicher formulieren können in dem §. Du bist also der Meinung, daß da kein Tempolimit besteht? Ich bin mir nicht sicher, wüßte aber auch nicht, wie man das endgültig klären könnte... --Haberlon ?! 14:52, 3. Jan. 2007 (CET)
Ich bin der Meinung, und darüber selbst sicher. In der Praxis wird man nur keine voll ausgebaute Straße ohne explizite Beschilderung finden. GuidoD 15:12, 3. Jan. 2007 (CET)
Also wenn die verschiedenen Richtungsfahrbahnen baulich von einander getrennt sind, dann besteht keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Heisst also, wenn jeder Fahrtrichtung nur eine Spur hat und diese von der Gegenfahrbahn baulich getrennt ist, darf man so schnell fahren wie man will. Diese Situation gibt es aber so gut wie nicht in Deutschland. Im Regelfall sind es immer 2-spurige Strecken. Dick Tracy 15:18, 3. Jan. 2007 (CET)
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Auswahl gelber Autobahnen

Es werden langsam zu viele. --Omnidoom 999 ⁿسالكانⁿ +/– 09:20, 23. Feb. 2007 (CET)

Könnte Man nicht einfach eine "Liste gelber Autobahnen" vergleichbar mit der Liste der Bundesautobahnen in Deutschland erstellen? Genug Strecken gäbe es wohl und im Artikel selbst soll ja Fließtext und keine Auflistung stehen...
Es sind wirklich zu viele. Ich habe jetzt einfach mal die Streckenabschnitte rausgestrichen, die anderen reichen ja wohl als Beispiel. --Haberlon ?! 21:32, 3. Aug. 2007 (CEST)
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Begriff

Den Begriff gelbe Autobahn habe ich noch nie gehört, daß muß ja erstmal nichts heißen, aber auch unter Angehörigen der Autobahnpolizei in NRW ist er unbekannt. Ist das vielleicht eine regionale Spezialität? --Wahlscheider 12:45, 7. Okt. 2007 (CEST)

Der Begriff ist ja auch nicht offizieller Natur, sondern wie es einleitend steht: Unter einer gelben Autobahn versteht man in Deutschland umgangssprachlich eine Bundesautobahn, Bundes- oder Landstraße, die nicht als Autobahn beschildert ist, jedoch baulich getrennte Richtungsfahrbahnen aufweist und somit einer Autobahn ähnelt. --Wikoli 14:44, 7. Okt. 2007 (CEST)
Ich kenne nicht nur offizielle, sondern auch ganz viele umgangssprachliche Begriffe. In meinem gesamten persönlichen Umfeld, einschließlich Angehörigen der Autobahnpolizei, Fernfahrern, etc. ist der Begriff gelbe Autobahn völlig unbekannt. Daher meine Frage nochmal ganz deutlich: Ist dieser Begriff evtl. nur in einigen Gegenden Deutschlands üblich? Es gibt ja durchaus umgangssprachliche Unterschiede z.B. zwischen Rheinländern und Bayern. --Wahlscheider 15:22, 7. Okt. 2007 (CEST)
Keine Ahnung wie weit der verbreitet ist. Dass es regionale Unterschiede gibt kann ich mir dabei aber schwer vorstellen. Ich kannte ihn jedenfalls unabhängig von Wikipedia und bin Rheinländer. Aus meiner Heimat ist mir der Begriff häufig im Zusammenhang mit der B 42 als Fortsetzung der A 59 ab dem Kreuz Bonn-Ost untergekommen. --Wikoli 15:30, 7. Okt. 2007 (CEST)
Der Bekanntheitsgrad hängt sicher mit Existenz dieser Straßen zusammen - im Berlin-Brandenburgischen war (bis zum Ausbau der B 101 südlich Berlins) notwendigerweise völlig unbekannt. In Baden-Württemberg dagegen finden sich gleich eine ganze Reihe gelber Autobahnen, in Stuttgart gar teils mit drei Fahrspuren mit einer sehr augenfällig gelb-schwarz aber analog zu Autobahnen gehaltenen Beschilderung. Wenn man dabei an einem fast zwei Meter breitem gelb-schwarzem "Ausfahrt" Schild vorbeifährt, so ergibt sich die Namensgebung völlig intuitiv. GuidoD 17:21, 7. Okt. 2007 (CEST)
Also ich kenne hier auch eine menge Leute, die die B101 benutzen und dazu nur "komische Hilfsautobahn" sagen. -- .rhavin;) 11:12, 10. Okt. 2009 (CEST)
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Gelbe Autobahn

kopiert aus Diskussion:Kraftfahrstraße nach Redirect dieses Artikels dorthin -- Tirkon 06:34, 4. Mai 2008 (CEST)

Nicht alle Kraftfahrstraßen sind "Gelbe Autobahnen". Als solche werden nur autobahnähnliche Schnellstraßen bezeichnet. Kraftfahrstraßen erfüllen diese Bedingungen nicht per se! --84.57.240.37 20:21, 16. Mär. 2008 (CET)

Ich möchte mich dem Vorschreiber anschließen. Warum ist der Artikel "Gelbe Autobahn" verschwunden bzw. vom Artikel "Kraftfahrstraße" absorbiert worden? Eine Gelbe Autobahn ist etwas anderes als eine Kraftfahrstraße. --89.48.43.85 06:15, 2. Mai 2008 (CEST)
Auch ich möchte mich den Vorrednern anschließen. Die beiden Begriffe sind nicht dasselbe. Eine Kraftfahrstraße definiert sich über die Gesetzgebung. Im Wesentlichen bedeutet es, dass diese Straße nur von KFZ mit mehr als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit befahren werden darf. Über den Ausbauzustand der Straße sagt dies überhaupt nichts aus. Das Schild kann beispielsweise dazu dienen, z.B. Radfahrer bei Straßentunneln auf eine alternative oberirdische Route zu zwingen. Eine gelbe Autobahn definiert sich über den Ausbauzustand einer Straße, nämlich zwei getrennte Richtungsfahrbahnen mit mindestens je zwei Spuren. Viele Artikel, die zur Vermeidung einer wiederholten Erklärung im Artikel extra auf den Artikel "Gelbe Autobahn" verlinken, bekommen mit dem Redirect jetzt schlicht und einfach die falsche Erklärung. Allerdings wäre die Artikelüberschrift "Gelbe Autobahn" zu hinterfragen. Der Name wird zwar genutzt. Man sollte aber dennoch überlegen, ob nicht "Autobahnähnliche Straße" allgemeinverständlicher ist und den Begriff "Gelbe Autobahn" im Artikeltext zu erwähnen. Ich werde jetzt zumindest den Redirect wieder auflösen und diese Diskussion auch in den Artikel "Gelbe Autobahn" kopieren. -- Tirkon 06:27, 4. Mai 2008 (CEST)

Zum Verständnis des Begriffes "Gelbe Autobahn" wäre es vielleicht hilfreich, wenn jemand eine gelbschwarze Ausfahrtankündigung und ein Ausfahrtsschild fotografieren könnte. -- Tirkon 07:03, 4. Mai 2008 (CEST)

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2-1 System: "systembedingt unmöglich"?

Das System wurde geschaffen, um bei relativ wenig Landschaftsverbrauch einen guten Überholkomfort zu schaffen. Daher gibt es zur Spurtrennung auch keinen baulich angelegten Mittelstreifen, der zudem systembedingt unmöglich wäre.

Also entweder verstehe ich die Behauptung nicht, oder sie ist Unsinn. Es ist kein Grund ersichtlich, wieso hier ein baulicher Mittelstreifen "systembedingt unmöglich" wäre. Die B54 hat auf dem Abschnitt Münster-Nord und Altenberge jedenfalls immer abwechselnd auf der einen und dann auf der anderen Seite zwei Spuren, und dazwischen befindet sich eine Betonwand. Warum auch nicht? Bei jedem Wechsel muss sie nur einen Knick machen. -- Kju 23:41, 15. Mai 2008 (CEST)

Danke für Deine Kritik. Ich bin derjenige, der die Formulierung verbrochen hat. Mir ging es darum, einen Anfang in den verschiedenen Graduierungen autobahnähnlicher Straßen zu schaffen, da die Gelbe Autobahn nicht die einzige ist. Ferner wollte ich auf den Einwand eingehen, dass "Gelbe Autobahn" doch ein nicht jedem geläufiger Begriff ist und daher nicht als Artikelüberschrift dienen kann. Denn dies führte dazu, dass jemand den Artikel einfach auf Kraftfahrstraße redirected hat, was aber falsch ist. Mit der Umbennung zu "Autobahnähnliche Straße" dürften beide Probleme für die Zukunft gelöst sein. Zudem wollte ich mit dem Einbringen der Graduierungrn autobahnähnlicher Straßen Andere dazu einladen, diesen Gesichtspunkt auszubauen. Natürlich weiß ich nicht alles darüber und bin daher froh, dass Du dem Wikipediaprinzip folgend, Dein Wissen hier einbringst. Im speziellen Fall ging es dabei darum, auf den geringen Landschaftsverbrauch des 2<->1 Systems abzustellen, wo der bauliche Mittelstreifen kontraproduktiv wäre. Ich hoffe, dass die jetzige neue Formulierung besser differenziert und auch Deine Aspekte berücksichtigt. Grüße -- Tirkon 11:04, 30. Mai 2008 (CEST)
Wenn ich das Schwedische Ding da sehen, der ist baulich getrennt, aber hat keinen größeren Platzverbrauch. Die Frage ist natürlich, wie sich diese Konstruktion bei Unfällen mit Motorrädern verhält (ich tippe auf 'sehr schlecht'). --TheK? 01:07, 13. Aug. 2010 (CEST)
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Ist 2+1 autobahnähnlich?

Eine 2+1 Straße ist aus meiner Sicht ein Grenzfall, zwischen einer "normalen" Landstraße und einer autobahnähnlichen. Natürlich gibt es diese Ausführung auch Kreuzungsfrei (ebenso wie 1+1-Straßen), aber dann macht nicht der Querschnitt sondern eben die Knotenpunktgestaltung die Ähnlichkeit aus. Zumindest mit gelbe Autobahn, von wo ein Redirect besteht, hat 2+1 wohl gar nichts zu tun.

Abgesehen davon, ob dieser Querschnitt nun hier erwähnt werden soll oder nicht gibt es eine ziemliche Begriffsverwirrung: Im Straßenverkehrswesen bezeichnet:

  • Fahrbahn eine durchgehend befahrbare und befestigte Fläche (die natürlich einen bestimmten Querschnitts hat)
  • Fahrstreifen die, meist markierte, Fläche der Fahrbahn, auf welcher sich ein Fahrzeug normalerweise bewegen sollte.

Die meisten Fahrbahnen bestehen dabei aus mehreren Fahrstreifen, z.B. 2 Bahnen a 2 Streifen bei einer einfachen (gelben oder blauen) Autobahn (Seitenstreifen kommen ggf. dazu). Die 2+1-Straßen sind i.d.R. einbahnig, also eine Fahrbahn mit drei Fahrstreifen, die dann wechselnd den Richtungen zugeordnet werden. Nur weil eine (einfache oder doppelte) Sperrlinie markiert ist spricht man im Verkehrwesen nicht von Richtungsfahrbahnen, sondern nur dann, wenn es eben keine durchgehend befestigte Fläche ist, eben bei baulicher Trennung. Das bedeutet z.B. auch, dass die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt, solange keine bauliche Trennung vorhanden ist. Abgesehen davon gibt es auch zweistreifige Straßen, bei denen auf längeren Abschnitten eine Sperrlinie markiert ist, deswegen würde das niemand als autobahnähnlich oder als Richtungsfahrbahn bezeichnen.

Der angesprochene Fall, dass auf der Fahbahn eine Betonleitwand aufgestellt wird ist dann ein Grenzfall (ich weiß nicht, ob das rechtlich als bauliche Trennung gelten würde), das ist aber wohl eher eine Seltenheit.

mfG parahound 19:49, 30. Sep. 2008 (CEST)

Es gibt in Wikipedia bisher keine Kenntnisse über die Vorschriften, welche festlegen, was autobahnähnlich ist und was nicht. Nicht einmal der amtliche Begriff für die Straßen, an denen die bekannten scharzgelben Schilder stehen, ist bekannt. Ergo kann das auch der Artikel nicht festschreiben. Fakt ist aber, dass diese sogar an höhenfreien Straßen mit einer Spur je Fahrtrichtung aufgestellt sind. Solange keine Quellen vorliegen, deren Kenner sich vermutlich nur in den Reihen der (amtlichen) Straßenbauer und -Planer finden lassen, muss sich der sich also darauf beschränken, die verschiedenen Graduierungen des Begriffes "autobahnähnlich" zu beschreiben. Gruß -- Tirkon 02:19, 30. Jan. 2009 (CET)
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Autobahnähnliche Straßen im europäischen Ausland

Wer kann noch mehr zur Situation in anderen Ländern ergänzen? --Woehlecke 20:59, 24: Okt. 2008 (CEST)

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Wo sind die autobahnähnlichen "schwarz auf gelb" Verkehrszeichen amtlich definiert?

Auf autobahnähnlichen Straßen finden sich, wie im Artikel vermerkt, dieselben Ausfahrts(ankündigungs)-Schilder, wie auf der Autobahn, nur dass diese "schwarz auf gelb" anstatt "weiß auf blau" ausgeführt sind. Wir kennen diese Schilder aus eigener Anschauung. Aber wo sind diese Schilder amtlich definiert? Wann sind sie aufzustellen? Was sagen sie aus? In

sind sie nur in blau aber nicht in gelb zu finden. Wenn diese Geheimnisse gelüftet sind, wäre man eventuell auch der präzisen Definition einer autobahnähnlichen Straße näher gekommen. -- Tirkon 17:39, 24. Jan. 2009 (CET)

Der Artikel ist im Prinzip so entstanden, daß einige Artikel wie Gelbe Autobahn und andere im einzelnen wenig Sinn und auch keine gute Definition abliefern konnten. Ich bin mir aber nicht sicher ob's eine amtliche Definition überhaupt gibt. Trotzdem ist ein genaues Spezifizieren nicht verkehrt in dem Fall.--Yamavu 17:09, 26. Jan. 2009 (CET)
Ob es eine amtliche Definition autobahnähnlicher Straßen gibt, ist tatsächlich fraglich. Andererseits kann ich mir schwerlich vorstellen, dass es undefinierte Schilder gibt. Bisher habe ich die gelbe Beschilderung von Ausfahrten, die 1000m, 500m Ankündigung, sowie die 300m, 200m und 100m Baken etc. bisher nur auf kreuzungsfreien (höhenfreien) Straßen gesehen, auch auf solchen mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung. Auch bei dem Projekt der freien Straßenkarten Openstreetmap ist die Kreuzungsfreiheit die einzige Voraussetzung für eine Kennzeichnung als autobahnähnliche Straße. Dies scheint mir im Hinblick auf das, was der Autofahrer auf solch einer Straße (nicht) erwarten kann, sehr sinnvoll zu sein. Im Moment prüfe ich die Frage, ob diese Definition hier auch sinnvoll wäre. -- Tirkon 01:32, 27. Jan. 2009 (CET)
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Geschwindigkeit LKW

Ich bin mir ziemlich sicher, dass LKW > 7,5 T zGG nur dann eine erlaubte Geschwindigkeit von 80km/h haben, wenn die Straße als Kraftfahrzeugstraße beschildert ist.

Bauliche Trennung der Fahrbahnen reicht nicht aus, ohne Schild gilt also 60km/h.

Was den lustigen Effekt hat, dass an machen Stadtausfahrten, wo innerhalb geschlossener Ortschaft z.B. 70 km/h ist, die LKWs am Ortsendeschild die Geschwindigkeit reduzieren müssen, während PKWs richtig Stoff geben dürfen (kein Limit).

80.144.252.132 (11:53, 16. Apr. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Diwas (Diskussion) 23:31, 15. Dez. 2016 (CET)

Leichtkrafträder oder Kleinkrafträder

Es findet sich folgendes im Text:

"Mitunter sind derartig ausgebaute Straßen auch nur für Fahrräder und Leichtkrafträder gesperrt, was ein Befahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und das Betreten durch Fußgänger erlaubt. Teilweise bestehen auch keine Beschränkungen für den Fahrzeugverkehr."

Da Leichtkrafträder sowohl Schnellstrassen, als auch Autobahnen befahren dürfen (Führerschein A1) scheint hier wohl ein Fehler vorzuliegen.

2010-07-01 Anonym (nicht signierter Beitrag von 78.54.183.216 (Diskussion) 22:45, 1. Jul 2010 (CEST))

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Tempolimit

Verwirrend: "Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gilt auf einer autobahnähnlichen Straße nicht unbedingt ein Tempolimit für Pkw und sonstige Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Sofern eine Straße über baulich getrennte Richtungsfahrbahnen oder zwei markierte Fahrspuren pro Richtung verfügt, gilt für diese Fahrzeuge keine Geschwindigkeitsbeschränkung, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich angeordnet worden ist. Für diese Fahrzeuge gilt dann, genau wie auf der Autobahn, eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2.c StVO)"

aber

"Da Straßen im 2 + 1-System keine Autobahnen sind, gelten hier die üblichen Höchstgeschwindigkeits-Vorschriften, d. h. in der Regel Tempo 100."

Die Trennung durch eine Betonmauer hebt nach dem oben zitierten Abschnitt das Tempolimit auf... -- Lennart Fahnenmüller (nicht signierter Beitrag von 147.86.175.3 (Diskussion) 13:54, 18. Okt. 2010 (CEST))

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Diwas (Diskussion) 23:31, 15. Dez. 2016 (CET)

Tempolimits

In diesem Abschnitt steht mehrmals, daß auf Kraftfahrstraßen unter bestimmten Umständen die 100 km/h-Beschränkung nicht gilt. Auch steht da "keine Geschwindigkeitsbeschränkung".

Meines Wissens ist beides nicht ganz richtig. In § 3 StVO kommt "Kraftfahrstraße" nicht vor. Die Regelungen gelten auf Autobahnen und allen anderen Straßen mit einem bestimmten Ausbau. Vermutlich sind Kraftfahrstraßen häufig so ausgebaut. Aber die Regelungen gelten trotzdem nicht nur dort. Und die allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung ("dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird") gilt selbstverständlich auf allen Straßen. Was nicht gilt, ist nur die explizite Beschränkung auf z.B. 100 km/h "auch unter günstigsten Umständen".

Ich bin kein Jurist und traue mich nicht, den Absatz neu zu schreiben, weil ich befürchte, andere Fehler einzubauen. Vielleicht kann das jemand mit mehr Ahnung übernehmen. --MiLuZi (Diskussion) 11:04, 17. Nov. 2014 (CET)

Nachdem sich ein dreiviertel Jahr keiner fand habe ich "Kraftfahrstraßen" durch "Straßen" wie es im Gesetzestext steht ersetzt. Die STVO soll auch ein normaler Bürger verstehen können ;)--Jobw (Diskussion) 15:42, 25. Jul. 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Diwas (Diskussion) 23:31, 15. Dez. 2016 (CET)