Diskussion:Azteken-Salbei/Archiv/2006
Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Amtiss in Abschnitt Legalität 1
Legalität 1
Im Text steht "Zur Zeit wird in Deutschland diskutiert Salvia divinorum dem AMG und/oder dem BTMG zu unterstellen." Dabei ist Salvinorin bereits im Arzneimittelgesetz seit 2003. Das hat natürlich keinerlei Auswirkung auf den legalen Besitz und Konsum! (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.136.225.13 (Diskussion • Beiträge) 22:19, 19. Okt. 2006) -- Amtiss, SNAFU ? 17:33, 20. Okt. 2006 (CEST)
- Eine andere IP hat Anfang 2005 etwas anderes in den Artikel geschrieben, nämlich seit September 2004 soll es dem AMG unterstehen. Ohne Quellen ist das natürlich nichts, ein Nennung der Unterstellung unter das AMG sagt dem Leser allerdings auch nicht viel. Letztlich ist Salvia auch ohne öffentliche Feststellung des Arzneimittelstatus laut Definition eines Arzneimittel im AMG ein solches (Erster Abschnitt § 2, fünfter Stichpunkt). Eine konkrete Einordnung ist wichtig (Arzneimittel, Arzneistoff, Medikament, Medizinprodukt), allerdings kann ich dazu nichts sagen, zumal ich auch die Definition der letzteren 3 im AMG nicht finden kann (auf die Schnelle). Gruß, Amtiss, SNAFU ? 17:06, 20. Okt. 2006 (CEST)
- Arzneimittelgesetz
- Ja stimmt es war 2004 nicht 2003 war mein Fehler. Mehr Informationen besitze ich leider auch nicht. Aber viele Händler müssen aufgrund des AMG´s ihr Salvia nun zu "räucherzwecken" verkaufen.