Diskussion:Bürgerentscheid
Pro und Kontra
[Quelltext bearbeiten]Mir fehlt hier eine Gegenüberstellung der Argumente, die für und gegen Bürgerentscheide sprechen 141.24.172.51 18:11, 8. Mai 2008 (CEST)
Pro: + Bürger muss mitsprechen können, bei Entscheidungen die ihn betreffen + höhere Akzeptanz von neuen Bestimmungen + sind gut bei Uneinigkeit im Gemeinderat selbst + wissen teilweise Meinung von Bürgern nicht + Bürger haben keinen Einblick in manche Bestimmungen + fördert das Demokratie-Bild Deutschlands + Entmündigung der Bürger in manchen Bereichen (z.B. Fahrverbot)
Kontra: -fehlende Fachkenntnisse und Weitsicht der Bürger -verzögert Entscheidung -``entzweit´´ Bevölkerung -viel Aufwand und Kosten -Gesetze, die das Ergebnis des Bürgerentscheids ignorieren, knnen aufgestellt werden -Mitläufer verfälschen das Ergebnis -nicht alle stimmen ab; jede Stimme zählt -nicht nötig, denn man wählt die Vertreter der eigenen Interessen
Rechtliche Bindung
[Quelltext bearbeiten]Ist das Ergebnis eines Bürgerentscheides rechtlich bindend oder nicht? Ich hoffe, doch, daß hier eineindeutig mit ja oder nein und Begründng geantwortet werden kann. Danke!
- Im Prinzip ja; worüber ein Bürgerentscheid entscheiden darf, ist aber strittig. Im laufenden Bürgerentscheid gegen Mediaspree z.B. bestreitet die Exekutive die rechtliche Bindung, weil für das Baurecht eine Ausnahme gelte ([1] unten). Wenn dieser Bürgerentscheid erfolgreich ist, wird die Sache also vor Gericht geklärt werden müssen. IANAL, schreibe deshalb nichts in den Artikel.--87.162.35.45 16:04, 13. Jul. 2008 (CEST)
Komplettüberarbeitung des Artikels
[Quelltext bearbeiten]Ähnlich wie den Artikel Bürgerbegehren habe ich auch Bürgerentscheid komplett überarbeitet. Lokiseinchef 16:07, 1. Nov. 2009 (CET)
Defekte Weblinks
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- http://www.forschungsstelle-direkte-demokratie.de/mediawiki/index.php/Hauptseite
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: 31056 74583 166927 (aktuell)
- http://www.jkr.jura.uni-osnabrueck.de/kommunalrecht/LK%20SchleswigHolstein%20LKO%20vom%2026-03-2009.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: 166927 1086018 (aktuell)