Diskussion:Bürgerliche Ehrenrechte
Der Begriff ist wohl veraltet. Siehe jetzt § 45 StGB. --wau > 16:40, 18. Dez 2005 (CET)
Der Begriff als solcher ist sicher nicht veraltet, der Hinweis auf die Neuregelung aber richtig. --Christian Gawron 23:11, 18. Dez 2005 (CET)
Da § 45 StGB diesen Begriff nicht mehr verwendet, ist er für Deutschland sehr wohl veraltet. -- 134.76.3.100 15:02, 28. Nov. 2006 (CET)
- In der Tat, so ist es. --Björn 13:06, 1. Jun. 2009 (CEST)
- nur weil es offiziell nicht mehr so bezeichnet wird ist der Begriff selber nicht obsolete, vor allem wenn man berücksichtigt dass ähnliches ja immer noch Anwendung findet. (nicht signierter Beitrag von 93.222.22.117 (Diskussion) 13:14, 5. Jun. 2012 (CEST))
Sollte auch erwähnen, daß diese Rechte nicht allen Bundesbürgern zustehen. Vor allem das Wahlrecht gibt es nur, wenn man mindestens 6 Monate ununterbrochen in Deutschland gemeldet war. Das heißt also, daß ein Deutscher, der bis zum 18. Lebensjahr nicht die 6 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt hat (Deutsche im Ausland), diese Grundrechte nicht zuerkannt bekommt. Aus historischen Gründen sollte man auch erwähnen, daß es lange Zeit Gesetz war, daß das Wahlrecht aberkannt wurde, wenn man länger als 10 Jahre nicht in Deutschland gemeldet war. (nicht signierter Beitrag von 207.182.200.2 (Diskussion) 16:45, 3. Jun. 2011 (CEST))
passives wahlrecht
[Quelltext bearbeiten]anscheinend ist passives wr auch noch bis 5 jahre nach entlassung aûs den strafvollzug ausgeschlossen (nicht signierter Beitrag von 93.222.22.117 (Diskussion) 13:14, 5. Jun. 2012 (CEST))
Erwähnung
[Quelltext bearbeiten]sollte auch finden. daß in der Bundesrepublik Deutschland bestimmten Personenkreisen bürgerliche Rechte (z.B. Tätigkeit im öffentlchen Dienst (und das kann schon die Tätigkeit als Reinemachfrau in einem kommunal betriebenen Krankenhaus sein, oder das Recht, gewählt zu werden) auch ganz ohne gerichtliches Verfahren per se (z.B. durch entsprechende Klauseln in den Landesverfassungen, oder anderen Gesetzen) vorenthalten werden. Da es bei Nichteinstellung i.d.R. auch keinen Klagegegenstand gibt (aufgrund der für das Opfer kaum beizubringenden Beweismittel (dennn Nichteinstellungen müssen ja nicht begründet, oder es können andere Gründe verschleiernd vorgeschoben werden!) ist an dieser Stelle das Rechtsstaatsprinzip komplett ausgehöhlt, in dem Betroffene folgenlos und sywstematisch lebenslang diskriminiert werden dürfen. Dies betrifft aktuell besonders ehemalige, oder scheinbare Mitglieder der DDR-Stasi (z.B. zur "Zusammenarbeit" mit der Stasi Erpeßte, oder übertölpelte). Es genügen da schon nur schwach verifizierbare Hinweise seitens der Stasi-Unbterlagenbehörden, und die/der Betroffene ist lebenslang geächtet, ohne jegliche Chance, dies gerichtlich überprüfen und die wahren Sachverhalte ermitteln zu lassen. Gleichzeuitig aber wird gegen Personen gerichtlch massiv vorgegangen, die die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik daraufhin genauso bezweifeln wie jene der DDR. (Aus diesem und aus viele anderen, ebenso in einem Rechtsstaat "eigentlich" kategorisch ausgeschlossenen Praktiken und Gesetzeskonstallationen (-> "gesplittetes Unrecht", d.h., nicht ein einzelnes Gesetz verletzt die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, sondern diese werden erst durch die wohlbedachte Konstellation mehrerer Gesetze, Vorschriften und/oder logischen/sachlichen Unmöglickeiten und Vernetzungen von Umständen unterlaufen und praktisch außer Kraft gesetzt. Bestes Beispiel: Gesetzliche Unterhaltspflicht versus fehlendes gesetzliches Recht auf Arbeit und damit auf der Pflicht gegenüber angemessenes(sic.) Einkommen, was Menschen regelmäßig dazu nörigt, auf Kinder zu verzichten, d.h., die Rechtskontellation ist "geeignet, geburten zu verhindern -> Völkermord. Nein, hier geht es nicht um China ... lol ) Der deutsche Gesetzeskanon ist voll von solchen Beispielen - mit z.T. verheerenden Konsequenzen für die unschuldig Betroffenen). Eine Enzyklopädie sollte derartige Fakten nicht verschweigen, will sie nicht in den Ruf einer bloßen Propagandaplattform geraten. Sie sollte sich stattdessen ihrer besonderen Verantwortung gegenüber der objektiven Darstellung der Sachverhalte bewußt werden, gerade weil im politischen und juristischen Bereich die Tendenz vorherrscht, selbst eklatante Mißstände zu verschweigen, zu vertuschen und zu leugnen. Hier kommt seriöser Enzyklopädik eine wichtige informatorische und damit regulative Rolle zu, im Sinne von Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Informationsfreiheit und konstruktiven demokratischen Diskurses. --109.42.241.91 15:11, 17. Mär. 2023 (CET)
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- wo bitte steht, dass Angestellte im Öffentlichen Dienst nicht wählen dürfen? --80.151.250.19 16:33, 4. Jul. 2023 (CEST)