Diskussion:Bürgermeister (Baden-Württemberg)

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Schwäbin in Abschnitt Unterschied zu anderen Kommunalwahlen
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Unterstützungsunterschriften

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Im Artikel steht, dass bei einem 2. Wahlgang nicht viel Zeit sei, die notwendigen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Ich finde aber in der GemO keinen Hinweis darauf, dass überhaupt Unterstützungsunterschriften notwendig seien. Gibt es dazu eine Quelle, oder ist das schlichtweg falsch? --Markus Großmann 17:20, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten


Amtsdauer?

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Wie lange in BaWü der Bürgermeister amtiert, ist leider nicht erwähnt. (nicht signierter Beitrag von 137.248.1.31 (Diskussion) 15:24, 5. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

"Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre. Die Amtszeit beginnt mit dem Amtsantritt, im Fall der Wiederwahl schließt sich die neue Amtszeit an das Ende der vorangegangenen Amtszeit an." --Arma 16:17, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Rechtsstellung

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Heißt es im letzten Satz wirklich "Feststellung des Gemeindewahlausschlusses"? --91.37.241.141 07:57, 28. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Neues Kommunalwahlrecht

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Habe den Artikel im Sinne des neuen Kommunalwahlrechts, das seit dem 1.8.2023 gilt, aktualisiert. Siehe: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/landtagsentscheidung-neues-kommunalwahlrecht-100.html --Mirmok12 (Diskussion) 16:05, 22. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Unterschied zu anderen Kommunalwahlen

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Hallo zusammen.

Wenn ich mich richtig entsinne, dann kann man (konnte man) bei der Bürgermeisterwahl auch einer Person die Stimme geben, die sich nicht beworben hat. Zumindest kann ich mich erinnern, dass auf dem Aushang des Wahlergebnisses auch 1 Stimme für eine (reale, im Ort lebende) Person aufgeführt war, die zwar offensichtlich als Scherz gemeint, aber nichtsdestotrotz gültig war. Das ist bei den Gemeinderatswahlen schon nicht mehr so. Gibt es da historische Gründe dafür? Ist das heute noch so? --Schwäbin 18:03, 17. Jun. 2024 (CEST)Beantworten