Diskussion:Bürgerportal

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Maximilian Birke in Abschnitt Überarbeiten
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Mail-Software

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"Neben dem Zugang mittels Internet-Browser über ein Webportal sollen für den Zugang zum Postfach und zum Versenden von Nachrichten per E-Mail auch die verbreitetsten E-Mail-Clients unterstützt werden." - Es ist m.E. derzeit unklar, ob BP-Konten mit herkömmlicher Mail-Software genutzt werden können. Derzeit ist nur die Lösung "Web-Portal" im Gespräch. Bitte um Infos, falls es jemand anders weiss. -- Eltharion 14:47, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. In diesem Papier des Bundesministeriums des Innern mit dem Titel "Überblick - Bürgerportale -" mit Stand Februar 2009 - also recht aktuell - heißt es auf Seite 5 unten jedoch noch " ... zum Versenden von Nachrichten per E-Mail auch Standard-E-Mail-Clients unterstützt ...". Ob es sinnvoll ist, dem Nutzer überhaupt zu erlauben, sein BP-Postfach als eines von vielen Profilen im Outlook zu verwalten, steht auf einem anderen Blatt. Wäre er gezwungen, seinen neuesten Mahnbescheid durch Anmeldung am BP herunterzuladen, wäre er sich vielleicht bewusst, was da gerade abgeht. Dann verschwindet der nämlich nicht in einem Haufen Spam. ME. ist die Unterstützung von Standard-E-Mail-Clients tatsächlich eine Fehlentwicklung. --Datenralfi 15:10, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Nein, sie würden nicht im SPAM verschwinden, da über dieses Postfach keiner empfangen werden soll. Nicht zuletzt deshalb sollen De-Mail-Versender ja einen geringen Betrag zahlen müssen. Damit lassen sich solche Mails problemlos in ein Verzeichnis verschieben. Aber Forderungen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung würden bei Web-Portalen weitgehend ins Leere laufen (deshalb ist das im Entwurf nur als optionale Möglichkeit vorgesehen), da dann eine Zusatzsoftware (Webbrowser-Plugin o.ä.) notwendig wäre. Bei E-Mail-Clients ist die Nutzung von Verschlüsselung (PGP und auch X.509) mittlerweile Stand der Technik und würde kaum Zusatzaufwand fordern. Man bräuchte natürlich immer noch Zusatzsoftware zur Nutzung des Keys vom ePA. Herunterladen von Dokumenten per BP ist nicht besser als im herkömmlichen E-Mail-Client, da auch in letzterem ein entsprechendes Passwort zur Entschlüsselung fällig werden würde. Also gleich gut. -- Eltharion 09:35, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Wo sind die technischen Hintergrundinformationen??--82.198.203.20 13:57, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Situation in Deutschland

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Der Artikel hat sehr viele allgemeine Aussagen: "Jede natürliche oder juristische Person kann nach ihrer Registrierung und Identifizierung beim Bürgerportal-Diensteanbieter die Dienste des Bürgerportals nutzen." Mir sind keine ausländischen "Bürgerportale" bekannt, also weiß ich nicht, warum jedes Bürgerportal auch juristische Personen akzeptieren muss. Wenn es hier nur um ein deutsches Produkt geht, sollte das auch ganz klar hervorgehen. -- Emustrom 21:30, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 04:52, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Überarbeiten

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Ich werde die Vorlage:Überarbeiten einbinden.

Der Artikel schein sich sehr auf die De-Mail und das De-Mail-Gesetz bzw. den entsprechenden Gesetzgebungsprozess zu beziehen; spricht davon im Futur. Insofern bedarf es mindestens einer Aktualisierung; wahrscheinlich aber eher einer Löschung, da die Materie insoweit bereits in den entsprechenden Artikeln behandelt wird.

Aber auch sonst wird nicht klar, was denn konkret mit Bürgerportalen gemeint ist, der Artikel bleibt zu abstrakt. Wenn man etwa an die BundID oder Onlinezugangsgesetz#Verwaltungsportale und Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen denkt, passt De-Mail hier nicht im Sinne eines Portals in den Artikel. Er bedarf insofern einer gründlichen Überarbeitung. --Maximilian (Beiträge|Diskussion) 14:47, 24. Apr. 2024 (CEST)Beantworten