Diskussion:BBL Logistik
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Hoff1980 in Abschnitt EIU
EIU
[Quelltext bearbeiten]Die BBL Logistik ist nach Karl Arne Richter: Europäische Bahnen '13/'14. DVV Media Group, Hamburg 2013, ISBN 978-3-7771-0451-5, S. 100. ein EIU. Die Liste vom EBA umfasst übrigens die "genehmigungspflichtigen Infrastrukturunternehmen". Das Unternehmen besitzt insgesamt 4250 m Gleisinfrastruktur in Hannover. Diese werden von der BBL Logistik betrieben, also ist es ein EIU. --Hoff1980 (Diskussion) 18:35, 13. Dez. 2013 (CET)
- Da Tanzt Du aber auf Worten - EIU nicht im Sinne des EBA, meinetwegen EIU im Sinne, dass es Eigentümer einer Gleisanlage ist - aber glaube nicht, dass gerade mal 4km das Unternehmen relevant machen, auch wenn es "EIU" ist.--Stauffen (Diskussion) 18:43, 13. Dez. 2013 (CET)
- Ich tanz mMn nicht auf Worten, da es im oben angegebenen Buch als "verfügt über Gleisinfrastruktur" bezeichnet wird (kleines Symbol neben dem Logo). Also ist ein Unternehmen welches Eisenbahninfrastruktur besitzt und betreibt --> EIU Außerdem ist die Infrastruktur öffentlich zugänglich (für den Eisenbahnverkehr) Die Relevanz von 4 km Gleisinfrastruktur ist eine andere Frage, für mich ist ein Unternehmen welche öffentlich zugängliche Eisenbahninfrastruktur besitzt relevant. (Nur meine pers. Meinung; Die RK's werden ja gerade diskutiert) --Hoff1980 (Diskussion) 19:08, 13. Dez. 2013 (CET)
- Ich habe leider keinen Zugang zu Deiner Quelle, aber wie Du es beschreibst, wird der Begriff EIU dort nicht verwendet - dies ist für mich ein rechtlich/behördlicher Begriff, und ein Unternehmen, dass nicht als EIU zertifiziert ist, kann sich auch nicht so bezeichnen.--Stauffen (Diskussion) 19:43, 13. Dez. 2013 (CET)
- Der Begriff EIU wird in dem Buch nicht verwendet, da dieses Symbol auch für andere Länder benutzt wird. Selbst wenn BBL rechtlich gesehen nicht als EIU bezeichnet wird, besitzt es dennoch Gleisinfrastruktur. Ich glaube aber wir belassen es jetzt einfach so wie's ist und gut ist. (ich habe nämlich keine Lust auf eine längere Diskussion) gruß --Hoff1980 (Diskussion) 23:07, 13. Dez. 2013 (CET)
- Ich habe leider keinen Zugang zu Deiner Quelle, aber wie Du es beschreibst, wird der Begriff EIU dort nicht verwendet - dies ist für mich ein rechtlich/behördlicher Begriff, und ein Unternehmen, dass nicht als EIU zertifiziert ist, kann sich auch nicht so bezeichnen.--Stauffen (Diskussion) 19:43, 13. Dez. 2013 (CET)
- Ich tanz mMn nicht auf Worten, da es im oben angegebenen Buch als "verfügt über Gleisinfrastruktur" bezeichnet wird (kleines Symbol neben dem Logo). Also ist ein Unternehmen welches Eisenbahninfrastruktur besitzt und betreibt --> EIU Außerdem ist die Infrastruktur öffentlich zugänglich (für den Eisenbahnverkehr) Die Relevanz von 4 km Gleisinfrastruktur ist eine andere Frage, für mich ist ein Unternehmen welche öffentlich zugängliche Eisenbahninfrastruktur besitzt relevant. (Nur meine pers. Meinung; Die RK's werden ja gerade diskutiert) --Hoff1980 (Diskussion) 19:08, 13. Dez. 2013 (CET)