Diskussion:Babyklappe

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Mopsos Sohn des Ampyx in Abschnitt Unglückliche Formulierung
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GiftBot (Diskussion) 19:01, 1. Dez. 2015 (CET) erledigtErledigtBeantworten

Diskurs unvollständig

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Als Motivation der Anbieter von Babyklappen wird der Versuch genannt, durch anonyme Kindesannahme Kindesaussetzung oder -tötung zu vermeiden. Eine Kausalität ist jedoch nicht nachweisbar, eine tatsächliche Verknüpfung wird fachwissenschaftlich teilweise bezweifelt. [Quelle etc.]

Als Motivation wird auch und zwar sogar vor allem der Versuch genannt, dadurch außer (der doch recht seltenen) Aussetzung und Tötung geborener Kinder auch (und vor allem) die (weitaus häufigere) Abtreibung ungeborener zu verhindern. - Ich würde das einfach so reinschreiben, wenn es nicht in die restliche Debatte nicht paßt, die sich so liest, als betrachteten die Quellen nur die Wirkung gegen Aussetzung und Tötung. Wie formuliert man das am geschicktesten und gibt es dazu vielleicht auch Quellen? --131.159.76.228 22:49, 2. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Die Vermeidung von Abtreibungen könnte auch Motivation für die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) sein. Das ist eine Trägerorganisation für Babyfenster in der Schweiz. Diese Organisation ist im Zusammenhang mit Schwangerschaftsberatung in die Kritik geraten, weil sie nicht ergebnisoffen berät, sondern vorwiegend zur Weiterführung der Schwangerschaft rät.[1]. Gruss --Minoo (Diskussion) 20:55, 24. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Unglückliche Formulierung

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"Auch Eheleute, die ihr Kind hätten aufziehen können, gaben es dort aus Armut ab." Vermutlich ist gemeint, dass Eheleute, bei denen es "knapp" war, aber gegangen wäre, ihre Kinder abgaben? Trotzdem ist die Formulierung nicht so ideal, man könnte auch argumentieren, dass Eltern, die das Kind hätten aufziehen können, nicht (zu) arm waren.--2001:BB8:2002:2400:C54F:7A5:BECC:E31F 20:15, 10. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Vielleicht geht es auch darum, das in vielen Ländern (einschl. D) bis vor wenigen Jahrzehnten ledigen Müttern / unverheirateten Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder grundsätzlich weggenommen wurde - sprich Nicht-Eheleute konnten ihre Kinder tatsächlich nicht aufziehen, wenn nicht ein nahestehendes Ehepaar (oft Eltern der Mutter) als Adoptiveltern einsprang (leibliche Mutter = Adoptivschwester ist in einigen Gegenden keine seltene Konstellation). --Mopsos Sohn des Ampyx (Diskussion) 16:46, 9. Jun. 2024 (CEST)Beantworten