Diskussion:Badische Aktenheftung
Archivierung Review Januar 2007
[Quelltext bearbeiten]hat irgendjemand eine idee zu literatur zu diesem phänomen? würde den artikel gerne auf ein etwas solideres fundament setzen.--poupou l'quourouce Review? 00:03, 14. Jan. 2007 (CET)
- Was hat Deine Suche nach Literatur mit einem Review zu tun? --Forevermore 20:19, 15. Jan. 2007 (CET)
- Das ist eine Bitte um Mitarbeit, die in einem Review durchaus angebracht ist, vielleicht findet sich ja ein Badenser Rechtsverdreher, der was beizutragen vermag. -- Azog, Ork von mäßigem Verstande 20:29, 15. Jan. 2007 (CET)
- @forevermore: ich haber mir erlaubt, den absehbaren kritikpunkt: keine fundierte literaturbasis - gleich selbst zu nennen. ansonsten trifft der aufhänger für ein reivew ("ich komme mit dem artikel nicht mehr weiter, die mir verfügbaren quellen sind erschöpft") ziemlich genau zu.--poupou l'quourouce Review? 13:45, 17. Jan. 2007 (CET)
- Müsste es nicht irgendeine Anweisung geben, dass das so zu binden ist? Die StA Heidelberg schreibt z.B. immer auf die erste Seite, dass die Badische Aktenheftung unbedingt einzuhalten ist. Das kann doch nicht nur so eine informelle Gewohnheit sein, oder? Da muss es doch irgendwelche "Verwaltungs"vorschriften geben oder so? --103II 11:31, 19. Jan. 2007 (CET)
- das denke ich mir ja auch - allein ich finde nichts...--poupou l'quourouce Review? 09:43, 22. Jan. 2007 (CET)
- In der Anweisung für die Verwaltung des Schriftguts bei den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Justizministerium Baden-Württemberg heißt es bei den Zusatzbestimmungen unter II. 12.: „Die früheren badischen (Erlass des Ministers des Kultus, des Unterrichts und der Justiz vom 1. Dezember 1934 Nr. J 601 20, Bad. JMBI. S. 281), württembergischen (Verordnung des Justizministeriums vom 17. Dezember 1934, Amtsblatt S. 273) und hohenzollerischen Zusatzbestimmungen zur Aktenordnung (AV d. RJM vom 28. November 1934, Deutsche Justiz S. 1492) werden aufgehoben. Bezüglich der Verfahrensakten im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe verbleibt es jedoch bis auf weiteres bei dem seitherigen Heftsystem (vgl. Nr. 3 der früheren badischen Zusatzbestimmungen aaO).“ --Andrsvoss 13:25, 28. Feb. 2007 (CET)
- Wunderbar - ganz herzlichen Dank! Da schau ich mal, ob ich was in der Bibliothek finde... --103II 12:05, 1. Mär. 2007 (CET)
- grossartig...und das prompt nach dem archivierung des reivews... ich nehme andrsvoss verweis jedenfalls schonmal in den artikel auf und bin gespannt auf weiteres. grüsse,--poupou Review? 14:45, 1. Mär. 2007 (CET)
- Wunderbar - ganz herzlichen Dank! Da schau ich mal, ob ich was in der Bibliothek finde... --103II 12:05, 1. Mär. 2007 (CET)
- In der Anweisung für die Verwaltung des Schriftguts bei den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Justizministerium Baden-Württemberg heißt es bei den Zusatzbestimmungen unter II. 12.: „Die früheren badischen (Erlass des Ministers des Kultus, des Unterrichts und der Justiz vom 1. Dezember 1934 Nr. J 601 20, Bad. JMBI. S. 281), württembergischen (Verordnung des Justizministeriums vom 17. Dezember 1934, Amtsblatt S. 273) und hohenzollerischen Zusatzbestimmungen zur Aktenordnung (AV d. RJM vom 28. November 1934, Deutsche Justiz S. 1492) werden aufgehoben. Bezüglich der Verfahrensakten im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe verbleibt es jedoch bis auf weiteres bei dem seitherigen Heftsystem (vgl. Nr. 3 der früheren badischen Zusatzbestimmungen aaO).“ --Andrsvoss 13:25, 28. Feb. 2007 (CET)
- das denke ich mir ja auch - allein ich finde nichts...--poupou l'quourouce Review? 09:43, 22. Jan. 2007 (CET)
- Müsste es nicht irgendeine Anweisung geben, dass das so zu binden ist? Die StA Heidelberg schreibt z.B. immer auf die erste Seite, dass die Badische Aktenheftung unbedingt einzuhalten ist. Das kann doch nicht nur so eine informelle Gewohnheit sein, oder? Da muss es doch irgendwelche "Verwaltungs"vorschriften geben oder so? --103II 11:31, 19. Jan. 2007 (CET)
- Das darf nicht wahr sein - der Hinweis führt immer noch nicht ans Ziel! Wo finden wir denn jetzt §§ 29 und 30 der - badischen? - Registraturordnung (von wann)? --103II 20:21, 14. Mär. 2007 (CET)
http://archiv.twoday.net/stories/3440452/ --Histo Wikisource braucht Hilfe! 19:19, 15. Mär. 2007 (CET)
- gute idee! vielen dank für die anfrage. --poupou Review? 19:35, 15. Mär. 2007 (CET)
Bezugsquellen
[Quelltext bearbeiten]Die Angabe, die Gerätschaften für die Badische Aktenheftung würden in Gefängniswerkstätten hergestellt, kann ich nicht nachvollziehen. Im Shop des Vollzuglichen Arbeitswesens findet sich lediglich ein Aktenstecher. In diesem Artikel heißt es, ein Ettlinger Mechanikermeister würde als einziger noch Badische Aktenlocher herstellen, näheres dazu konnte ich im Netz nicht feststellen. Außerdem fand ich hier einen Hinweis auf die Firma Papier Fischer, Karlsruhe - in deren Onlineshop ist aber ebenfalls nichts zu finden - ebensowenig bei Dr. Gold, trotz Eigenwerbung "Immer der passende Locher". - Gruß, Monsoon, 19:38, 24. Sep. 2007 (CEST)
Inzwischen habe ich eine Antwort von Papier Fischer:
- wir führen kleine Aktenlocher Bestellnummer 939216 ca. EUR 94,00
- Aktengarn je 100 Stück Bestellnummer 969255 ca. EUR 12,30
- Aktenstecher aus Metall Bestellnummer 419094 ca. EUR 24.70
So detailliert gehört es aber sicher nicht in den Artikel, oder? Gruß, --Monsoon 18:48, 25. Sep. 2007 (CEST)
Von der Stadt Ettlingen habe ich heute auf Nachfrage folgendes erfahren:
- Der Ettlinger Mechanikermeister hat schon vor einigen Jahren seine Werkstatt aufgegeben.
- Die Herstellung der Locher hat die Justizvollzuganstalt Mannheim übernommen, allerdings gibt es nach meinen Informationen sehr viele Anfragen, so dass eine lange Wartezeit nach der Bestellung eingerechnet werden muss.
Ich erkundige mich noch bei der JVA Mannheim, ob das so stimmt. Sobald eine Antwort da ist, werde ich den Artikel aktualisieren. Gruß, --Monsoon 14:53, 27. Sep. 2007 (CEST)
Anwendung
[Quelltext bearbeiten]Sollte auch noch erwähnt werden, dass die badische Aktenlochung auch bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg z.T. Anwendung findet . Sind ja immerhin einige Millionen Akten. Hanabambl 11:41, 30. Sep. 2007 (CEST)
Ich erkundige mich bei der DRV BW. Wenn sich die Information bestätigen sollte, werde ich sie einbauen. Gruß, --Monsoon 09:02, 3. Okt. 2007 (CEST)
Vom Baden-Württembergischen Justizministerium habe ich heute unter dem Aktenzeichen 1453/0028 folgende Auskunft erhalten:
- ...das in Ihrer Anfrage erwähnte (badische) Aktenheftungssystem hat seinen nachweislichen Ursprung in der von dem Geheimen Rat Nikolaus Brauer entworfenen Archivordnung und Behördeninstruktion des Markgrafen Carl Friedrich zu Baden und Hochberg aus dem Jahre 1801, reicht aber wahrscheinlich zeitlich noch sehr viel weiter zurück.
- In § 30 der badischen Registraturordnung vom 31.7.1926 wurde diese Aktenheftung im Justizbereich detailliert geregelt. Auf der Grundlage von Nr. 12 der baden-württembergischen Zusatzbestimmungen zur heute weitgehend bundeseinheitlichen Aktenordnung wird dieses Aktenheftungssystem im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe - wie auch in bestimmten Bereichen beim Justizministerium - weiterhin praktiziert und hat sich durchaus bewährt.
- Abschließend weisen wir darauf hin, dass das Generallandesarchiv in Karlsruhe bei Bedarf nach weiteren Informationen zur Historie eine nützliche Adresse sein dürfte.
Sobald ich dazu komme, werde ich diese Angaben in den Artikel einbauen, sofern sie neu sind. Gruß, --Monsoon 10:02, 17. Okt. 2007 (CEST)
- Super, vielen Dank, das hab ich schon mal eingearbeitet. Toll wäre natürlich, wenn wir irgendwie an den § 30 der badischen Registraturordnung vom 31.7.1926 kämen; der müsste eigentlich noch unter "Rechtsgrundlagen" aufgeführt werden. Danke jedenfalls für Deine Mühe! --103II 11:47, 17. Okt. 2007 (CEST)
Entschuldige... da haben wir wohl parallel gearbeitet. Ich habe die Gelegenheit genutzt, hier und da noch etwas zu verbessern. Da Deine Änderungen im Prinzip mit meinen übereinstimmten, habe ich mir erlaubt, Deine Änderungen zu überschreiben.
Übrigens: Was haltet Ihr davon, den Literaturhinweis zu entfernen? In dem Artikel steht streng genommen nichts über die Badische Aktenheftung, lediglich, daß sie bis in die 60er Jahre in der Uni Freiburg angewandt wurde. Gruß,--Monsoon 07:36, 18. Okt. 2007 (CEST)
Badischer Aktenknoten?
[Quelltext bearbeiten]Die Bezeichnung Badischer Aktenknoten scheint auf eine besondere Form der Schnürung hinzudeuten. Aus den Fotos ist die Art des Knotens aber allenfalls zu erahnen. Kann jemand den Knoten beschreiben? Oder schnürt doch jeder die Akten, wie es ihm gerade paßt? -- Bernhard 212.202.50.242 12:33, 29. Mär. 2008 (CET)
- Es gibt nicht beliebige Knoten sondern genau - zwei. Den für die vorläufige und den für die dauerhafte Knotung. Keinesfalls darf beliebig geknotet werden. Hanseatische Gerichte des deutschen Nordens haben schon Akten aus dem Süden zurückerhalten, - mit der Bitte, diese zutreffend geknotet zurückzureichen. Hanseatische Abneigung gegen solches Gepuschel (hamburgisch: Arbeit mit den Händen, die keinen sinnvollen Ertrag abwirft) führt in solchen Fällen jedoch zu kommentarloser Rücksendung nach Süden.
- Ich halte es für enzyklopädisch und darüberhinaus noch sehr interessant und hilfreich, wenn man die genaue Schnürung des Aktenknotens erklärt oder zumindest eine Link zu einer Schnüranleitung mit einfügt. --78.48.10.35 16:45, 18. Jun. 2009 (CEST)
- Erl. War nicht einfach, die Anleitung zu finden.--Tminus7 11:15, 13. Mai 2022 (CEST)
Kategorie?
[Quelltext bearbeiten]Badische Aktenheftung klingt wie eine besondere Form der Aktenheftung. Den Artikel/Unterpunkt (Akte) Aktenheftung gibt es jedoch nicht?--Wikiseidank (Diskussion) 09:07, 8. Apr. 2019 (CEST)