Diskussion:Bahnpolizei

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von L.Willms in Abschnitt Warum aufgelöst?
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Westberlin

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Im Artikel steht, dass die Volkspolizei auch in West-Berlin tätig war. Stimmt das? --Fuzzy 20:15, 15. Aug 2005 (CEST)


Für die Bahnangelegenheiten wohl. Ich hab da mal was gehört... Steht ziemlich viel Unsinn in dem Artikel, er müßte dringend überarbeitet werden. Carsten. Also, ich kann es euch aus eigener Erfahrung sagen, denn ich war selber in Westberlin als Westler für die Deutsche Reichsbahn tätig. Bei Fragen: frank@fradu.de

Nein, das ist falsch. Es gab eine sog. Bahnpolizei (nicht Transport- oder Volkspolizei) der Reichsbahn, die in West-Berlin tätig war, die hatte aber keine Hoheitsrechte (deshalb auch keine Bewaffnung) und deren Tätigkeit wurde als Werksschutz geduldet (und nicht als Polizei). Im Falle von Straftaten etc. war die West-Berliner Polizei zuständig. Es hat zwar die DDR in solchen Fällen manchmal versucht, Ost-Berliner Kriminalpolizei tätig werden zu lassen, deren Tätigkeit wurde aber von den Aliierten bzw. der West-Berliner Polizei unterbunden, bis hin zu Festnahmen wegen Amtsmißbrauch. Siehe z. B. http://www.s-bahn-berlin.de/aktuell/2008/125_s_bahn_museum.htm (nicht signierter Beitrag von 193.62.198.29 (Diskussion | Beiträge) 15:12, 27. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Zu Westberlin fehlen jedwede Belege im Artikel. Bitte nachreichen! --L.Willms (Diskussion) 12:52, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Bahnpolizei in der Schweiz

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Sehe ich das richtig, dass in der Schweiz die Bahnpolizei keine staatliche Behörde ist, sondern eine private Firma, die von der Bahn-Gesellschaft beauftragt wird? Hat diese Firma irgendwelche Hoheitsrechte? - Ich wüsste gerne mehr dazu ... -- Paul E. 22:43, 12. Jul 2006 (CEST)

Lasst uns das Thema nach 5 Jahren nochmal aufgreifen ;-) - Stefan K-50678 hat mich auf meiner Diskussionsseite angesprochen, da er den Abschnitt als mangelhaft empfindet. Das sehe ich auch so. Störend ist u.a. das Fehlen von Belegen. Chaddy hat im April im Lückenhaft-Baustein die Frage gestellt: Wann ist oder war die "kommende Frühlingssession des schweizerischen Parlaments"? Wenns in der Vergangenheit war: Was kam dabei raus? - da weiter unten im Abschnitt dann von der Frühlingssession 2009 die Rede ist, dürfte es sich um diese gehandelt haben. Aber damit sind die Probleme des Abschnitts natürlich noch nicht gelöst. Ich werde mal versuchen, auf Portal Diskussion:Bahn Hilfe zu holen :-) Gestumblindi 14:57, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Folgende Informationen habe ich "auf die Schnelle" gefunden, mit deren Hilfe der Abschnitt eventuell konkretisiert und mit Einzelnachweisen ausgestattet werden könnte: SBB Transportpolizei Kurzdarstellung, SBB CFF FFS: Unterwegs für Ihre Sicherheit, Sicherheitsdienst oder Transportpolizei?, Transportpolizeigesetz: Die neuen Vorlage der KVF-N (Nov. 2009). --Stefan K-50678 16:02, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Sowie: Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST), Stand 01. Oktober 2011 --Stefan K-50678 16:10, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ergänzung: 18. August 2011, NZZ: Schusswaffen für Transportpolizisten --Stefan K-50678 16:36, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

suizid

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wer is da nun zuständig ? bahnpolizei oder richtige polizei ?

--89.53.43.39 16:15, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Bahnpolizei gibt es heute nicht mehr. Wenn es bei einer "Eisenbahn des Bundes" (das sind vor allem die DB-Unternehmen) passiert, ist der BGS zuständig, sonst die Landespolizei. In jedem Falle ist die Staatsanwaltschaft hinzuzuziehen (die ja die eigentlich zuständige Behörde ist), einer der Gründe, warum es heute so lange dauert. Bei der Deutschen Bundesbahn hat die Bahn selbst ermittelt. Das hieß insbesondere, dass nach dem der zuständige Dienststellenleiter (meist Bahnhofsvorstand) die Sache besichtigt hatte, konnte die Leiche aus dem Gleis gebracht werden und der Betrieb weitergehen. Heute passiert ohne Freigabe durch den Staatsanwalt gar nichts, und das kann dauern. (nicht signierter Beitrag von 193.62.198.29 (Diskussion | Beiträge) 15:12, 27. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Fehlendes

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Was im Artikel fehlt, ist die Beantwortung der Frage, warum es überhaupt eine Bahnpolizei braucht (d.h. warum die normale Polizei diese Aufgaben nicht übernehmen könnte) - und warum das nicht in allen Ländern der Fall ist. Eine Bereicherung fürs Artikel wäre es schon. ----Benutzer:Filzstift  07:39, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Einer der Gründe (dazu können die Insider aber mehr sagen...) war denke ich mal die föderale Länderstruktur der BRD und daß mit wenigen Ausnahmen daselbst Polizei Ländersache ist. Das bedeutet an den Ländergrenzen ändert sich die Zuständigkeit der einzelnen Polizeien. Züge haben es aber nun mal an sich, sehr häufig Ländergrenzen zu passieren (ich wohne z.B. in Hamburg, ich schaffe das mit der S-Bahn oder einem normalen Linienbus...). Gleichzeitig gehört(e) die Bahn dem Bund.
Daher war es notwendig oder in dem System zumindest sehr praktisch, für spezielle länderübergreifende Aufgaben eine bundesweit agierende Polizei zu haben. Die Bundespolizei hieß damals noch "Bundesgrenzschutz" und wurde - gerade angesichts der Zonengrenze! - auch hauptsächlich genau dafür eingesetzt. Seit der "Schaffung" der Bundespolizei war dein Gedanke logisch - und die Bahnpolizei wurde in diese integriert. Wenn man die schon hat, braucht man nicht noch eine nur für den Schienenverkehr.
Bis dahin reflektierte die Existenz der Bahnpolizei also eher politische Strukturen als praktische Erwägungen, würde ich sagen. Jabo 07:52, 25. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Die Bahnpolizei gab es aber auch schon bei der Reichsbahn... Ich vermute das war einfach die Fortführung wegen der begrenzten Reichweite der Landespolizeien und auch wegen der zonenübergreifenden Tätigkeit der Bahn in der Bi- bzw. Trizone schon vor Schaffung der Bundesbahn.
Nichtsdestotrotz gibt es aber Bahnpolizeien in vielen Ländern, auch solchen die eigentlich eine einheitlich geführte Polizei haben und deren Zuständigkeit nicht auf bestimmte Gebiete begrenzt ist wie in Deutschland (z.B. British Transport Police) oder auch die Transportpolizei in der DDR, wo ja die Trennung eigentlich noch weniger notwendig war, da die Volkspolizei eigentlich eine umfassende Polizeiaufgabe hatte, wohingegen in Großbritannien ja eine verschiedeneartige Aufbauorganisation zwischen Wales und England und Schottland besteht.--HolgerB 15:55, 25. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Abzeichen der ehemaligen Bahnpolizei in Deutschland

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Ich würde da schreiben: „In der Bundesrepublik Deutschland“, jemand dagegen? Grüße, der Sperberpedo mellon a minno 15:11, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Das sehe ich auch so und habe es geändert. Das Abzeichen war in der Form für Beamte der DB in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist zumindest mir nicht bekannt, ob im Jahr 1991 - also vor der Auflösung der DB-Bahnpolizei - eventuell einige Beamte im Gebiet der Neuen Bundesländer im Einsatz waren? DB-Zugrevisoren (die auch Teil der Bahnpolizei waren), stiegen - wenn ich mich nicht sehr irre - auch 1991 weiterhin z.B. in Helmstedt ein bzw. aus. Die Deutsche Reichsbahn (DDR) bestand ja bis zum 31.12.1993. Insgesamt ist das Abzeichen sicher ein typischer BRD-DB-Aufnäher. --Stefan K-50678 16:25, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Warum aufgelöst?

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Warum wurde die Bahnpolizei eigentlich der BP angegliedert? "Auflösung des polizeilichen Sonderrechts" hätte ja Übergabe an die Landespolizeibehörde bedeutet... Wenn der Bund jedenfalls der Meinung war, für seine Eisenbahnen eine spezielle Polizei zu benötigen, warum dann die Angliederung an den damals noch ziemlich grenzschützerischen Bundesgrenzschutz? Ausgliederung aus der Deutschen Bundesbahn wäre ja trotzdem gegangen...--2001:4CA0:2FFF:3:0:0:0:5D 17:51, 10. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Die Bahnpolizei den Polizeien der Bundesländer einzugliedern hätte bedeutet, daß die Landespolizei von -- sagen wir mal -- Hessen auch in Rheinland-Pfalz tätig wäre, oder in NRW, die Bayerische auch in Hessen usw usf. Die Eisenbahnen überfahren die Grenzen der Bundesländer ohne mit der Wimper zu zucken... --L.Willms (Diskussion) 12:56, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Nachtrag: an den Staatsgrenzen der BRD fährt die Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz) auch mit bis zur ersten Station im NAchbarstaat. Als ich mal wieder mit dem letzten Zug von Mannheim heim nach Saarbrücken fuhr, wurde ich von Grenzpolizeibeamten geweckt ... ich mußte mehrere Stunden in Forbach auf den ersten Zug zurück nach Saarbrücken warten. Hätte ich mich besser ausgekannt, wäre ich vmtl. besser zu Fuß bis zur Staatsgrenze an der Goldenen Bremm gelaufen... --L.Willms (Diskussion) 13:00, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Schweiz (II)

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Im Frühjahr 2015 wurde durch die Leitung der Transportpolizei entschieden, dass aus Spargründen die Stützpunkte der Transportpolizei zentralisiert werden und auf eine flächendeckenden Grundversorgung des Schienennetzes verzichtet wird. So werden auf 31.01.2016 die Stützpunkte Rapperswil und Winterthur aufgelöst, was in der breiten Bevölkerung auf Unverständnis stösst.

Dieses wurde - ohne Kommentar - gelöscht. Eventuell mit Belegen wieder einfügen. was in der breiten Bevölkerung auf Unverständnis stösst ist nicht so ganz der Stil, der hier angemessen wäre. --Haigst-Mann (Diskussion) 17:32, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Einleitung

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Unter den Ländern, wo es eine Bahnpolizei gab oder gibt, sollte auch das Deutsche Reich und die DDR stehen. Verlinkt ist nur Deutschland, was zum Artikel über die Bundesrepublik Deutschland führt und somit falsch oder zumindest unvollständig bzw. ungenau ist. Saxo (Diskussion) 08:53, 22. Sep. 2016 (CEST)Beantworten