Diskussion:Bananenmarktordnung
Veraltet
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel ist veraltet. Die Bananenmarktverordunung wurde durch einen Gerichtsbeschluss 2007 der WTO ausser Kraft gesetzt und durch die Befreiung einer gewissen Menge AKP-Bananen von den Importzöllen ersetzt. (nicht signierter Beitrag von 84.150.165.28 (Diskussion) 13:05, 22. Feb. 2008 (CET))
Teile des Artikels widersprechen sich
[Quelltext bearbeiten]Der Untertext von Bild:Green_yellow_bananas_dsc07775.jpg behauptet: 'AKP-Bananen auf der Insel Réunion, einem französischen Überseedépartement im Indischen Ozean: kleinere, aber oft geschmackvollere Sorten'
Im Fliesstext hingegen steht:
- In Deutschland waren vor Erlass der Bananenmarktordnung vor allem Drittlandsbananen am ungesteuerten Markt verbreitet, da die Gemeinschafts- und AKP-Bananen in Preis und Qualität nicht mit ihnen konkurrenzfähig waren.
- ... eine massive Ausweitung der Einfuhr aus den AKP-Staaten erfolgen sollte, da dies beim Verbraucher aufgrund der geringeren Qualität wohl zu deutlichen Protesten geführt hätte.
Aufgrund der demonstrierten Vorliebe der Verbraucher darf man wohl annehmen, daß Gemeinschafts/AKP-Bananen, einschliesslich der auf Réunion angebauten, qualitativ eben nicht besser sind als die bevorzugten Drittlandbananen.
Unabhängig von der Aktualität des Artikels sollte diese Diskrepanz im Artikels behoben werden. Textor 10:58, 17. Nov. 2008 (CET)
- Da der Widerspruch zwischen der Bildbeschriftung und dem Artikeltext seit fast einem Jahr nicht geklärt wurde, habe ich diese Behauptung jetzt gelöscht. Begründung siehe oben. Textor 22:12, 4. Okt. 2009 (CEST)