Diskussion:Bande (Gruppe)
Anzahl
[Quelltext bearbeiten]Hmm, reichen wirklich zwei Mitglieder, oder müssen es drei sein? -- JensMueller 22:00, 12. Mär 2004 (CET)
Falsche, weil verengte Auslegung des Begriffs im Artikel
[Quelltext bearbeiten]Eine Bande ist eine Vereinigung von Individuen, ähnlich einer Gruppe, die durch eine besonders enge Bindung untereinander und folglich auch in Abgrenzung zur Umwelt charakterisiert werden kann.
Diese besondere Bindung muß sich nicht in gesetzlosem Verhalten zeigen, sie kann es lediglich. Die Gleichsetzung von Bande mit krimineller Bande ist folglich eine fehlerhafte Vereinfachung, die durch übermäßigen medialen Gebrauch zur Tadelung von kriminellen Vereinigungen und zur Diffamierung von suspekter Unangepasstheit entstanden ist. Die Verengung des Begriffs ist eine einseitige und damit falsche Erläuterung. Die Reduktion der Bedeutung des Wortes "Bande" auf die juristische Verwendung entspricht keinem höherem enzyklopädischem Anspruch.
Beispielsweise sind Kinder-, Familien- und Freundschaftsbanden durchaus legal, solange sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten, wie dies für jedes Individuum, jede Gruppe, jede Partei und sonstige Vereinigungen auch gilt. Grundsätzlich gilt das wohl auch für den Begriff "Gang", der auch nicht von vornherein mit Kriminalität gleichgesetzt werden darf. Vielleicht mag mir da jemand zustimmen und den Wikipediaartikel überarbeiten. (nicht signierter Beitrag von 82.113.103.164 (Diskussion) 10:34, 11. Nov. 2011 (CET))
- Ich stimme Dir zu, ich hatte beim Anklicken des Artikels auch erwartet, etwas in Richtung von Ehebanden oder Kinderbanden ("Rasselbande", d.h. im Sinne von nicht-kriminellen Spielkameraden) zu lesen. Die juristische Bedeutung gibt es natürlich ebenfalls. Die Benennung des Lemmas Bande (Gruppe) umfaßt beides. Auf der BKL-Seite Bande wird dieser Artikel inhaltlich treffend mit "Gruppe von Kriminellen" spezifiziert. Gleichzeitig gibt es dort einen Link auf den Artikel Bindungstheorie, in welchem der Begriff "Bande" jedoch bisher nicht erwähnt wird.
- Es wäre also zunächst einmal zu klären, in welchem Artikel Freundschaftsbanden u.ä. behandelt werden sollen. Falls dieser Artikel wirklich nur auf kriminelle Vereinigungen beschränkt sein soll, sollte er umbenannt und ein spezifischeres Klammerlemma gebraucht werden, z.B. Bande (Verbrecher).
- Bis sich jemand der Sache angenommen hat (diesen Artikel umbenennen oder um Freundschaftsbande erweitern und BKL-Seite aktualisieren), werde ich zumindest erst einmal einen kurzen Satz zu der zweiten Bedeutung im Abschnitt Bande_(Gruppe) #Andere_Begriffsprägungen einfügen, damit sie nicht ganz unter den Tisch fällt. Als Beleg für die zweite Bedeutung kann der Duden dienen.--77.190.42.156 23:10, 15. Mai 2018 (CEST)
Fehler
[Quelltext bearbeiten]"Hier bekämpfen sich die Bloods und Crips, die 18th Street Gang, die 18th Street Gang, die....." Ist ja zum Bearbeiten für Nicht-User gesperrt... (nicht signierter Beitrag von 92.228.57.107 (Diskussion) 20:10, 23. Mär. 2011 (CET))
cosa nostra
[Quelltext bearbeiten]die cosa nostra ist nicht die bezeichnung der amerikanischen mafia. das ist doch falsch oder etwa nicht? kann man doch hier in der wiki nachlesen das die cosa nostra eine sizilianische mafia ist.
Ja, das stimmt ja soweit auch, aber wie viele andere sind auch Mitglieder der Cosa Nostra nach Amerika ausgewandert und haben diese dann auch dort bekannt gemacht.--Urban Rival 14:22, 3. Mai 2010 (CEST)
Im Strafrecht?
[Quelltext bearbeiten]"Bande" kommt im Strafrecht vor? Wo? Ich kenne nur "kriminelle Vereinigung" (und "terroristische V."). -- Tian 21:39, 25. Feb 2005 (CET))
- Den im Artikel befindlichen Begriff Bandendiebstal (gerade mal verlinkt, noch leer) habe ich zumindest mal gehört, weiss aber nicht, ob das ein "offizieller" Begriff ist. Sollte es so sein, ist sicher auch der Begriff "Bande" zulässig. Ihr merkt: Ich hab keine Ahnung, Zeit für einen Experten, der hier mal drüberschaut... --Krokofant 15:41, 11. Mär 2006 (CET)
Bande
[Quelltext bearbeiten]Ich habe mal die maßgebliche Entscheidung angegeben. Die Ausführliche Angabe habe ich gewählt, weil damit die Entscheidung sehr einfach auf der Webseite des BGH zu finden ist. Sinnvoll fände ich eigentlich dass ganze als Link zu setzen, habe aber keine ahnung wie dass funktioniert. Es wäre jedenfalls: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2001-3&Seite=2&nr=17801&pos=62&anz=231
Den 4. Strafsenat habe ich herausgenommen, da es für die meisten wohl unerheblich ist, von wem die Vorlage kam. Der interessierte kann es aber in der Entscheidung sehen.
Im übrigen finde ich den Artikel recht unsauber: Der text bezieht sich ausschliesslich auf deutsche Gesetze und ist eher für Juristen interessant. Der Begriff wird aber wohl im allgemeinen Sprachgebrauch wie auch in anderen Wissenschaften ganz anders verstanden.
Merkwürdig ist auch, dass die Beispiele für bekannte Banden ausschließlich den angelsächsischen Raum betreffen.
Gangster
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel hatt eine Weiterleitung von Gangster aber er behandelt den Gangster gar nicht--Sanandros 15:59, 30. Sep 2006 (CEST)
Begriffliche Abgrenzungen
[Quelltext bearbeiten]Hallo, kann bitte jemand, der sich auskennt, den Artikel dahingehend erweitert, dass der Leser die Unterscheidung zwischen den Begriffen Bande, Rotte, Mittäter, kriminelle Vereinigung und Verschwörung (wohl eher im US-Recht oder?) erfährt. Herzlichen Dank. fsh
NWA
[Quelltext bearbeiten]..ist bzw war eine amerikanische Hip-Hop Gruppe, oder eher: Die Begründer des Westcoast Gangster Rap. Eine Gang war das nicht, das sind schon die Crips & Bloods...
NWA war in der Tat keine eigenstädige Gang sondern die erste veröffentlichte Gruppe für die "Sparte" Gangster Rap. Allerdings sind alle Mitglieder der Gruppe mehr oder weniger bekanntermaßen Gangmitglieder. Auch wenn manche kommerziellen Websiten von Dre´s Mitgliedschaft absehen, so kann man dies doch als gesichert ansehen.
Im Falle von CUBE, REN und EAZY gibt es mehr als klare Statements (zu hören z. B. auf Straight outta Compton oder Lethal Injection). Bei DJ Yella wage ich jetzt einfach mal die Schlußfolgerung das er als Eazys´Sidekick auch dazu gehört haben müsste.
Frage
[Quelltext bearbeiten]ehm wer o was sind denn bitteschön „Christian Hausen“?
Andere Gangs
[Quelltext bearbeiten]Also ich weiß das in Kapstadt,Südafrika es sogenannte Nummern-Gangs gibt. Es gibt die 26er,27er und 28er. Das were jetzt zum Beispiel eine andere Gang auserhalb Amerika oder Südamerika. Vielleicht findet ja einer mehr darüber heraus. Wenn ich was finde schriebe ich es hier rein. --Fußballmeister 16:42, 15. Mär. 2009 (CET)
Werden auch die Gruppen gewalttätiger Fußballfans / Ultras / Hooligans / Rowdys als "Banden" oder "Gangs" bezeichnet? Und wie steht es mit der sogenannten Clan-Kriminalität? Oder den aus Ringerclubs hervorgegangenen Zuhälteringen? Auch bei Rockerclubs stellt sich wohl die gleiche Frage. Mir scheint, die Begriffe "Bande" oder "Gang" werden nur benutzt, wenn kein anderer, präziserer Begriff zur Verfügung steht.--2003:E7:7F3B:2D01:8D28:9911:E956:63D8 02:30, 19. Jan. 2023 (CET)
Literatur
[Quelltext bearbeiten]Zum Thema "Streetgangs in Deutschland" gibt es jetzt ein Buch von Stefan Schubert, (ehemaliger Polizist), das in der Südwest-Presse vom 9.10.2014 eine gute Kritik erhielt.--Buchbibliothek (Diskussion) 11:35, 9. Okt. 2014 (CEST)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.streetgangs.com/history/history.html
- Artikel mit gleicher URL: Bunchy Carter (aktuell)
– GiftBot (Diskussion) 05:09, 30. Nov. 2015 (CET)
Überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]Das Wort Bande gab es schon länger (aus dem französischen, laut duden bande, frz. = Truppe, Schar (von Soldaten) < provenzalisch banda, vielleicht < gotisch bandwa, bandwo = Zeichen und dann eigentlich = Personen, die dem gleichen Zeichen (= Banner) folgen ), was hier thematisch vorgeholt wird ist eher der angloamerikanische Begriff Gang. Etymologische Herkunft sowie die Historie fehlt hier vollkommen (ja ich hatte kürzlich schon einen älteren Lexikonartikel zitiert). Stattdessen wird schon in der Einleitung ein angeblicher deutscher "Rechtsbegriff" (Strafrecht) formuliert. Der Artikel müsste gänzlich umstrukturiert, belegt und auch "entredundantisiert" werden; und ja für Gang gerne eine Ergänzung oder besser fundiert einen eigenen Artikel--In dubio pro dubio (Diskussion) 01:05, 11. Apr. 2019 (CEST)
Betreff GIF exit
[Quelltext bearbeiten]beschreibung --2001:4BC9:913:FB55:1:2:C15F:96BB 17:38, 21. Aug. 2024 (CEST)