Diskussion:Bankkonto

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 91.65.178.12 in Abschnitt Mietkautionskonto
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Mehrwertkonto einfügen?

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In einem Zeitungsartikel über Girokonten bin ich auf den Begriff Mehrwert-Konto gestoßen.

Dieser wird wie folgt definiert: Im sogenannten Mehrwert-Konto sind neben normalen Leistungen rund ums Girokonto, goldene Kreditkaten, etliche Versicherungsleistungen und andere Vergünstigungen enthalten. Diese Mehrwertkonto sind jedoch meist teurer als normale Girokonten.

Ich schlage vor, diese Definition so in den Artikel einzufügen. 85.178.197.232 21:07, 25. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Begriff des Kontoinhabers

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Welche Rechte besitzt ein Kontoinhaber? Ist er stets der Eigentümer des Geldes auf dem Konto? --84.151.210.114 11:51, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

er ist (mehr oder weniger) Besitzer des Geldes. Ob er Eigentümer ist, ist nicht zwingend. Oder einfach; er hat das geld praktisch zu seiner verfügung. das er auch rechtmäßiger eigentümer ist, ist nicht zwingend ...Sicherlich Post 17:23, 8. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Oder-Konto zum Und-Konto

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bzgl. dieser bearbeitung - ich bin mir recht sicher, dass dem so ist. Leider habe ich das passende Buch nicht zur Hand und musste mich daher mit google begnügen. Auf die schnelle habe ich diese AGB (PDF-Datei) gefunden und hier eine weitere fundestelle. Auch hier (spamfilter daher so: [http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/oder-konto/oder-konto.htm - die besten Quellen sind es leider nicht. In einem forum habe ich was anderes gelesen. aber nur dort und das eine bank sagt; och nö lasst mal kann ich durchaus verstehen :oD - die frage ist natürlich ob sie es zu recht tut ;) - ich lasse mich mit guten quellen aber gern überzeugen! ...Sicherlich Post 00:53, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Wie gesagt: Der Satz "Ein Oder-Konto kann durch den Widerruf eines der Inhaber zu einem Und-Konto umgewandelt werden. " ist nicht richtig. Ohne Mitwirkung des anderen geht es nicht.

naja behauptungen ohne quelle sind nicht wirklich hilfreich. Ich habe aber gerade noch etwas gefudnen: Uni des Saarlandes. Allerdings etwas angestaubt (Stand 1999) - Danach ist es wohl strittig: "Der Bundesgerichtshof (aaO) hat zu erkennen gegeben, daß er diese Ansicht für bedenklich hält, hat die Frage aber ausdrücklich offengelassen.". Wenn jmd. eine aktuellere Quelle (also nicht nur behaupten sondern belegen!) hat die da konkreter wird wäre es schön ...Sicherlich Post 01:08, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Mietkautionskonto

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sollte meines Erachtens mit erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von 91.65.178.12 (Diskussion) 16:42, 20. Mär. 2012 (CET)) Beantworten