Diskussion:Barett (Bundeswehr)
Nicht mehr getragene Barett- bzw. Truppengattungsabzeichen
[Quelltext bearbeiten]Dass Barettabzeichen ehemaliger Truppengattungen nicht mehr getragen werden kann so nicht stehen gelassen werden. Gerade bei (beorderten) Reservisten, aber auch bei einigen aktiven Soldaten erkennt man den ein oder anderen Panzerjäger/Fernspäher etc. wenn man genauer hinschaut. In der ZDv 37/10 ist auch kein Hinweis dafür vorhanden, welcher dies den entsprechenden ehemaligen Truppengattungen untersagt. Hier einmal die aktuelle ZDv: http://www.dmb-lv-westfalen.de/z1.pdf. Auf den Seiten 176-179 sind diese Barettabzeichen auch noch aufgeführt. Auch in den neueesten Ergänzungen ist hierzu nichts zu finden: http://www.lhd-gruppe.de/fileadmin/blouson/dokumente/Ergaenzung_01_2014__ZDv_37_10.pdf. Deshalb würde ich die Überschrift ändern in Barett- bzw. Truppengattungsabzeichen aufgelöster Truppenteile oder ähnlich, wenn es keine Einwände gibt. --DonDimelo 14:08, 03. Sept. 2014 (CEST)
- Natürlich werden die teils noch getragen. Gut beobachtet. Auch von aktiven Soldaten. Beispiele sind hier die Fernspäher von denen sich einige bis heute nicht von ihren Barettabzeichen trennen konnten. Auch Reservisten sind da eigentlich immer einschlägig. Die beachten die ZDv 37/10 hinsichtlich Barett sowieso nicht. In den (mittlerweile aufgelösten) Ersatzbataillonen haben die ja auch einfach verschiedenfarbige Baretts getragen obwohl ein Btl lt. ZDv unifarbene Barette trägt. Aber jetzt mal so gesehen: zeig mir ein Btl, das durchgängig die gesamte ZDv 37/10 eine Woche lang beachtet und du bekommst einen Sonderpreis. Oder anders ausgedrückt: was die ZDv 37/10 nicht mehr vorsieht, gilt als weggefallen und wird aus Sicht des Artikels nicht mehr getragen. Sonst könnte man ja hier allerlei Schabernack auch anmerken (zB. kleine Panzer neben dem eigentlichen Truppengattungsabzeichen usw.) Und außerdem musst du dazu auch die neueste ZDv 37/10 nehmen: https://fragdenstaat.de/files/foi/17949/ZDv_37_10_Stand27.01.2014.pdf . Was da nicht drin steht muss nicht ausdrücklich untersagt werden. Fakt ist nämlich: was da nicht drin steht darf sowieso nicht getragen werden. Das einzige Truppengattungsabzeichen, das noch nicht aus der ZDv geflogen ist, ist das der Heeresflugabwehr. Wenn aber ein Soldat (eingeschlossen Reservisten) glaubt, er gehört nach deren Auflösung immer noch zur Heeresflugabwehr, so hat der irgendwas falsch verstanden. Und ich finde die Überschriften in einem Wiki-Artikel sollten immer so tun, als ob alle ZDV-vorschriftsgemäß gekleidet wären. Deine Kapitelnamenänderungen läuft übrigens sachlich auch etwas quer, denn die DF-Brigade ist ja gar kein aufgelöster Truppenteil (die anderen übrigens auch nicht, denn das sind aufgelöste Truppengattungen). PS: wenn man mal (irgendwann mal) die Photos der alten Barettabzeichen der Frühphase ohne unten eingelassene Flagge hätte, könnte man die auch hier aufführen. Die wären dann „echt“ nicht mehr getragen. --TUBS 19:23, 3. Sep. 2014 (CEST)
- Ich finde die Überschriften in einem Wikiartikel sollten immer so tun, als ob alle vorschriftsgemäß gekleidet wären. Die Überschriften, maybe, aber warum auf die Überschriften fokussieren? Der Artikel sollte nicht so tun, als ob etwas der Fall ist.
- Was da nicht drin steht muss nicht ausdrücklich untersagt werden. Warum nicht? Ein "jede Abwandlung, die nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten" steht in der ZDv meines Wissens nicht. Ein Befehl ist eine Anweisung, die ein Vorgesetzter mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt (§ 2 Nr. 2 WStG), er ist übrigens dann auch verpflichtet, ihn angemessen durchzusetzen (§ 10 V 2 SG). Sicher ist der Minister, der die ZDv erlassen hat, Vorgesetzter; aber 1. das "alles andere ist verboten!" muß aus einem Schweigen gefolgert werden, es steht so nicht da, 2. selbst wenn man in sein Schweigen so einen Befehl hineindeuten würde, scheint der Minister scheint dabei nicht wirklich Anspruch auf Gehorsam zu erheben, wozu als Indiz gelten kann, daß tatsächlich keine Kampagnen von der oberen Führung zur Einhaltung der Anzugordnung gefahren werden. (Da sind z. B. Schieß-Sicherheitsbestimmungen eine ganz andere Geschichte!) Und es würde mich auch sehr wundern, wenn es wegen "vorschriftswidrigen orts- oder kompanieüblichen" Anzuges (nicht bewußten persönlichen Provokationen!) jemals zu Diszis gekommen wäre (zu "Mängel-abstellen"-Befehlen seitens unbekannter Vorgesetzter schon, aber das sind dann eben eigenständige Befehle).
- Von den zwei Dingern, 1. wie wird es laut Vorschrift getragen, 2. wie wird es tatsächlich getragen, ist beides interessant, letzteres, gerade weil man es nicht so einfach in der Vorschrift nachlesen kann, eigentlich noch mehr.--2001:A61:260D:6E01:4D63:E73E:488F:ECBC 14:33, 18. Feb. 2018 (CET)
- Die Vergabe ist doch an die ATB / ATN gekoppelt. Es wurde den Soldaten verliehen. Die Trageerlaubnis erlischt damit doch nicht, bloß weil es nicht mehr in der ZDV / A2 aufgeführt wird. Sollange die Soldaten nicht einer Einheit unterstellt werden, die andere Vorgaben (OffAusbBtl = Blaues Barett , CIR/MultiNat = übergreifend ein Abzeichen egal welche ATN) haben. Solange wird das letzte vergebene BaAbz getragen. Analog werden auch die ganzen Besonderheiten geduldet, diese stehen ebenfalls nicht in der ZDV/A2. Wie die Darstellung des WaSys neben dem BaAbz oder die jeweilige Farbe hinter BaAbz. Solange es keinen exliziten Befehl dagegen gibt, ist es meine ich geduldet. Ich denke auch nicht, dass es geahndet wird, sondern eher einen Befehl zur Korrektur und mil. Ordnung (also das Abzustellen) geben würde. -- Gunnar 💬 10:30, 5. Okt. 2018 (CEST)
- Mal abseits was praktisch geduldet wird (don't get started - das würde leicht jeden Artikel in der Wikipedia sprengen auch wenn das vielleicht interessant wäre) und abseits davon wie man nun die Vorschriftenlage (etwas spitzfindig) rechtlich zu deuten versucht und wie konsequent das alles durchgesetzt wird, fallen mir praktisch – auch wenn ich eure Ausführungen mal wohlwollend als richtig ansehe – kaum Fälle ein, wo Soldaten solche alten Truppengattungsabzeichen jetzt (insbesondere weil die alten ja schon ein bisschen länger entfallen sind) tragen könnten. Ein nie zuvor beordeter Reservist mit letztem Dienstposten im Truppenteil einer aufgelösten Truppengattung, der die Erlaubnis zur Heirat in Uniform hat? Ein Heeresflugabwehroffizier, der das Kunststück vollbracht hat seit seiner Versetzung aus einer Flugabwehrkompanie beim Heer zu bleiben und nur noch in Stäben ab Brigadeebene zu dienen? Ein Fernspäher, der seit seiner letzten Verwendung im Truppendienst immer im BMVg und in Stäben von Truppenschulen tätig war und jetzt z.B. als Divisionskommandeur keine Hemmungen hat als einziger im Verband ein bordeuxrotes Barett mit Fernspäherabzeichen zu tragen? Müsst ihr ja Bedenken: 99% aller Truppenteile tragen (auch z.B. typische Beorderungstruppenteile für Reservisten, z.B. auch RSU-Kp) eigentlich soweit nicht anders geregelt laut ZDv truppenteilweit einheitliche Barette! --TUBS 17:37, 5. Okt. 2018 (CEST)
- Die Vergabe ist doch an die ATB / ATN gekoppelt. Es wurde den Soldaten verliehen. Die Trageerlaubnis erlischt damit doch nicht, bloß weil es nicht mehr in der ZDV / A2 aufgeführt wird. Sollange die Soldaten nicht einer Einheit unterstellt werden, die andere Vorgaben (OffAusbBtl = Blaues Barett , CIR/MultiNat = übergreifend ein Abzeichen egal welche ATN) haben. Solange wird das letzte vergebene BaAbz getragen. Analog werden auch die ganzen Besonderheiten geduldet, diese stehen ebenfalls nicht in der ZDV/A2. Wie die Darstellung des WaSys neben dem BaAbz oder die jeweilige Farbe hinter BaAbz. Solange es keinen exliziten Befehl dagegen gibt, ist es meine ich geduldet. Ich denke auch nicht, dass es geahndet wird, sondern eher einen Befehl zur Korrektur und mil. Ordnung (also das Abzustellen) geben würde. -- Gunnar 💬 10:30, 5. Okt. 2018 (CEST)
- Knallhart übrigens auch der designierte neue GenInsp der sein altes Barettabzeichen einfach nicht hergeben will. Außerdem bemerkenswert: der trägt auch als General seinen alten korallenroten Litzen einfach weiter (ist ja immerhin ähnlich wie feuerrot). Ob der wohl auch drauf hofft, dass die HFlgAbwTrp wieder aufgestellt wird? --TUBS 16:43, 13. Mär. 2023 (CET)
Einzelnachweise
[Quelltext bearbeiten]Ich halte die gefühlten 149 Referenzierung auf Zusendung der ZDv 37/10 mit Anlagen für unsinnig und verwirrend. Wenn in der Einleitung steht, dass man sich auf die ZDv 37/10 bezieht, reicht eine einzige Referenzierung. Wenn man mehr machen will, dann sollte man schon wirklich ins Detail gehen und jedesmal die entsprechende Seite oder Absatznummer referenzieren. --Bungert55 (Diskussion) 17:18, 18. Feb. 2015 (CET)
- Ich glaube die Disk hatten wir schon mal. Ein zuviel an Referenzierung schadet m.E. nicht - ein zu wenig schon. Aber das kann man ein wenig halten wie man will - ich sehe das ziemlich entspannt. Wer schon mal eine Uni von innen gesehen hat, dem ist wohl aufgefallen, dass es mehr als nur eine Möglichlkeit gibt wie und wo man die Belege angibt. Es gibt nicht nur die eine Zitierweise - im Übrigen ist mir dazu auch in der WP keine strikte Praxis bekannt. Ändere das also ruhig wenn du willst - ich weiß dass du da behutsam vorgehst. --TUBS 19:12, 18. Feb. 2015 (CET)
- PS: noch verdienter um den Artikel könnte man sich im Übrigen machen wenn man die nicht belegten Aussagen (die fallen nämlich ob der detaillierten Referenzierung umso mehr auf) auch belegt. Da gibt's aber sicher Artikel in der WP, die mehr Aufmerksamkeit verdienen würden, da sie fast völig unbelegt sind - das hielte ich eigtl. für die noch weitaus interessantere Aufgabe ;-) --TUBS 19:27, 18. Feb. 2015 (CET)--TUBS 19:27, 18. Feb. 2015 (CET)
Altes Barettabzeichen?
[Quelltext bearbeiten]In der Bildunterschrift findet sich "Christian Trull mit dem eigentlich unzulässigen Barettabzeichen alter Art ohne Bundesflagge." Das Foto entstand 2006, somit zu einer Zeit als Trull auch (lt seiner Vita hier bei Wikipedia) auch stellv. Kommandeur der Deutsch-Französischen Brigade. Ebenfalls laut Wikipedia haben "alle – nicht multinationale Einheiten – am unteren Rand ein eingelassenes rechteckiges Plättchen (0,7 × 1,2 cm) in den Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold." Somit zeigt das Bild doch kein "unzulässiges Abzeichen alter Art ohne Bundesflagge", sondern ein "neues" Barettabzeichen einer Mulitnationalen Einheit? --87.150.31.39 11:31, 16. Jul. 2017 (CEST)
- Nein. Wäre es das Abzeichzen der DFBrig wäre ja die Flaggenlosigkeit in Ordnung, denn dieses Abzeichen hat in seiner aktuellen Version tatsächlich keine Flagge (obwohl das der BPräs eigtl. auch nicht will). Er aber trägt ein Abzeichen der Panzertruppe (deutsches Abzeichzen, rein national, nicht multinational) wie es in den 70er Jahren ausgegeben wurde - eben ohne Flagge. Und das widerspricht der ZDv und dem BPräs - aber das muss einen General wohl nicht interessieren, weil ihn kaum jemand deswegen ermahnen wird. Wenn deine Recherche übrigens stimmt, müsste er sowieso das Abzeichen der DF-Brigade tragen. Außerdem glänzt das wie Sau (ist das vielleicht verchromt?). Ich nehme daher mal an, dass das eines dieser nicht dienstlich gelieferten PzTrp-Abzeichen ist, die mal (oder immer noch: https://www.google.de/search?q=panzertruppe+barett+abzeichen+ohne+flagge&safe=off&rlz=1C1CHBF_deDE755DE755&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwiYk6ja86bVAhXCRhQKHTxkBSYQ_AUICygC&biw=1680&bih=920) verkauft wurden. Das haben sich einige aus Nostalgie, aus Extravaganz oder Tradition zugelegt. Bei Trull tippe ich mal auf Extravaganz. Sein Mini-Barett (man beachte die recht die eigenwillige Trageweise!) ist ja wohl auch kaum dienstlich geliefert. Außerdem war der bekannt für einen etwas extravaganten Kleidungsstil (google mal!) Warum manche so geil auf ein Abzeichen ohne Flagge sind, verstehe ich auch nicht ganz. Ist wahrscheinlich irgendwann so, dass man der Uniformität überdrüssig wird.--TUBS 14:08, 26. Jul. 2017 (CEST)
- Für mich entspricht die Trageweise der auf den PzTr Seiten beschriebenen Art. Diese zitieren aus der Anweisung. Daher gehe ich davon aus, dass er das Abzeichen und Barett so trägt wie es ihm damals aufgetragen wurde. Dass das Abzeichen in Hellsilber ist stimmt auch, könnte am Bild liegen oder wirklich verchromt. Er wird sich vielmehr nicht um die aktuelle Dienstvorschrift kümmern. (Schlechtes Führen durch Vorbild, aber wer sagt es ihm.) Da er zu der Zeit der Ausgabe (gehe ich von aus) Soldat war hat er auch die Genehmigung das alte BaAbz zu tragen, da diese Zeichen nicht eingezogen sondern nur noch die neuen ausgegeben wurden. -- Gunnar 💬 10:17, 5. Okt. 2018 (CEST)
- Das wäre dann so eine Bestandsschutz für ältere Soldaten, der verhindert, dass der Bundespräsident nicht mehr darauf vertrauen darf, dass seine Änderungen seiner eigenen Anordnung beachten werden müssen und die neue Anordnung stattdessen flächendeckend in weiten Teilen der Truppe ignoriert werden darf??? Da kann man dann ja fast froh sein, dass Trull nicht mehr in uni-oliv rumflitzt. Nee mal im Ernst: abseits von dem was dann de-facto in der Truppe getragen/geduldet wird und wie diese Abweichung von der Vorstellung des Bundespräsidenten dort dann begründet wird, ist natürlich die Änderung der Anordnung durch den Bundespräsidenten eigentlich zu beachten. Für alle. Streng genommen auch sofort (natürlich erst durch praktische Umsetzung der Neuregelung durch das BMVg). Sonst würde ja analog fast jede Gesetzesänderung (insbesondere wenn man echten eigentumsrechtlichen Bestandschutz außer acht lässt) ins Leere laufen (Mache ich nicht! Weil ich so alt bin, dass ich bis zur Gesetzesänderung noch der alten Rechtslage unterworfen war.... ;-) Hier könnte man ja nicht mal sagen, dass der Bp dieses Detail ja gar nicht genau regelt und es den Soldaten daher mehr oder weniger nach Gutdünken freigestellt ist auch flaggenlose Abzeichen zu tragen (selbst das eine gewagte Interpretation), denn die in der Änderung des Bp und der eindeutigen Beschreibung kommt ja gerade zum Ausdruck, dass ihm gerade dieses Detail anscheinend besonders wichtig ist. Warum auch immer. Obwohl...der Grund liegt ja eigentlich auf der Hand. Dadurch ist sichergestellt (mal von den multinationalen Truppenteilen abgesehen), dass in jeder Dienstanzugvariante (H, Lw, M gleichermaßen) der Bundeswehr an genau einer Stelle (nämlich an der Kopfbedeckung) in Form dieser kleinen Flagge oder in Form einer Kokarde ein nationales Hoheitsabzeichen abgebildet ist. Sonst wird ja nirgends wo die Flagge (oder Eisernes Kreuz oder sowas) angenäht. Könnte (weiß ich nicht) im Völkerrecht wichtig sein. --TUBS 17:09, 5. Okt. 2018 (CEST)
- LOL, das oliv-grün Beispiel gefällt mir. Was ich meinte ist, dass sie wahrscheinlich nicht eingezogen und durch Neuausgabe ausgetauscht wurden. Zumindest würde das der gängigen Praxis entsprechen. Nach und nach sind die Zeichen so aus der Verwendung gefallen. Natürlich hast du recht, dass es damit nicht konform max eine Duldung ist. Zu dem Einwurf mit dem Vökerrecht: Es gibt meine ich nur die Definition des Kombatantenstatusses für den Kampfanzug. Ein Grund wieso mich Feldblusen bei zivil eher stören. Zumal zum DA teils immer noch Schiffchen / Schirmmütze statt Barett getragen wird. -- Gunnar 💬 16:15, 31. Okt. 2018 (CET)
- Für mich entspricht die Trageweise der auf den PzTr Seiten beschriebenen Art. Diese zitieren aus der Anweisung. Daher gehe ich davon aus, dass er das Abzeichen und Barett so trägt wie es ihm damals aufgetragen wurde. Dass das Abzeichen in Hellsilber ist stimmt auch, könnte am Bild liegen oder wirklich verchromt. Er wird sich vielmehr nicht um die aktuelle Dienstvorschrift kümmern. (Schlechtes Führen durch Vorbild, aber wer sagt es ihm.) Da er zu der Zeit der Ausgabe (gehe ich von aus) Soldat war hat er auch die Genehmigung das alte BaAbz zu tragen, da diese Zeichen nicht eingezogen sondern nur noch die neuen ausgegeben wurden. -- Gunnar 💬 10:17, 5. Okt. 2018 (CEST)
Bitte um Verifizierung
[Quelltext bearbeiten]Es gibt neu das Barettabzeichen für den Cyber- und Informationsraum. Dieses tragen alle (?) unterstellten Einheiten auf einheitlich dunkelblauen Baretts. Kann das bitte zunächst mal jemand mit einen Blick in die Vorschrift? (bitte Vorschrift genau angeben; gerne aktuelles pdf dazu hochladen ;-) Daher entfallen, wenn ich das richtig sehe de-facto eine Reihe von Barettabzeichen, nämlich von der Fernmeldetruppe, der EloKa, der Topographietruppe und der Truppe für Operative Kommunikation. Warum "de-facto". Weil es außerhalb des Cyber- und Informationsraumes (also in H und SKB) keine Truppenteile dieser Truppengattungen mehr gibt bzw. Truppenteile die es noch gibt (z.B. das FmBtl 610 das BAzeichen ihres übergeordneten Verbandes tragen). Sehe ich das richtig? Frage: da die Truppengattungen m.E. weitere bestehen: welches Abzeichen tragen bspw Angehörige der Fernmeldetruppe (aktiv oder Reserve), wenn sie zwar nicht in KpStärke dem Heer oder der SKB unterstellt sind, aber bspw. als "Einzelsoldaten" im Stab einer Panzerdivision dienen? Solche Fälle gibt's doch bestimmt auch noch? Tragen die dann weiter ihre "alte" Truppengattungs-/Barettabzeichen oder gibt's nur noch das neue vom Cyber- und Informationsraum, das diese dann auch in H und SKB tragen? Kann da mal jemand aus der Praxis schildern bzw. die Vorschrift prüfen (habe ich leider keinen Zugriff drauf)--TUBS 12:03, 27. Sep. 2017 (CEST)
- Antwort (an mich selbst): Die Barettabzeichen könnten wie beschrieben selten sein. Neulich habe ich aber eine Soldaten aus einem (Offizieranwärterbataillon glaub ich) gesehen, der weiterhin das Fm Abzeichen trug. Diese Abzeichen sind also nicht entfallen. Ich gehe davon aus, dass z.B. Fernmelder im BMVg, oder ein Topograph im Einsatzführungskommando weiter ihr „eigentliches“ Baretabzeichen/-farbe tragen --TUBS 10:56, 3. Okt. 2018 (CEST)
- Ich gehe davon aus, dass es keine neuen Vergaben der alten BaAbz gibt. Dahingehend werden sie schleichend die Truppe verlassen und noch eine ganze Weile in der Reserve existieren. Was das CIR betrifft denke ich, dass es primär den unterstellten Soldaten dient, ich denke nicht, dass Einheitsexterne FMler dieses erhalten. -- Gunnar 💬 10:07, 5. Okt. 2018 (CEST)
Barettabzeichen Strenge Trennung TSK
[Quelltext bearbeiten]Was diese [Änderung] betrifft bin ich nicht sicher. Ich meine ich habe auch schon Marine- sowie Luftwaffensoldaten gesehen mit einem Barett und Abzeichen (nicht ObjSich / MSich etc.). Es gibt wohl dahingehend abweichende Befehle der Einheiten. Ähnlich zu dem Offizieranwärterbataillon und die Barettfarbe. -- Gunnar 💬 10:10, 5. Okt. 2018 (CEST)
- Hi kannst du kurz erklären wie du das meinst? Wie müsste man das formulieren? Was ist problematisch? Steige ich noch nicht ganz hinter....--TUBS 10:40, 5. Okt. 2018 (CEST)
- Was ich meine ist, dass die Teilung der Tabelle eine recht strikte Einteilung ist, es aber durch die Verbände/Erlasse etc. abweichende Anordnungen gibt. Ich les später noch mal drüber, wenn mir ein Formulierungsvorschlag einfällt schreib ichs mal hier dazu. -- Gunnar 💬 14:46, 5. Okt. 2018 (CEST)
- Mach mal. Nur zu! Die Aufteilung erfolgt hier m.E. (so im Großen und Ganzen) richtig anhand der Vorschriften. Insgesamt folgt die Beschreibung aller Kopfbedeckungen im Wesentlichen der Bw-weiten Vorschriftenlage (Aktualisierung evtl geboten!) und reduziert dadurch die Komplexität, weil sie alle möglichen offiziellen, halb-offiziellen, geduldeten, heimlichen, etc. Sonderfälle ausklammert. Was man da alles in freier Wildbahn beobachten kann! Da gibt's vermutlich dutzende Varianten (so verstehe ich mal deine Beobachtung), die ich jetzt persönlich bestimmt nicht alle gesehen habe - insofern bin auch kein Maßstab was es gibt und was nicht. Die Aufsplittung der Bw in immer mehr "teilstreitkräfteübergreifende" (etwas unpräzise formuliert) Sonderbereiche und Treuppenteile macht's nicht grade einfacher den Überblick zu behalten. Falls du (möglicherweise - reine Vermutung) auf solch eine Sonder-Trageweise Bezug nehmen möchtest, wäre es natürlich toll (im Idelafall!) auch irgendeinen greifbaren Hinweis (Schriftstück, Befehl, Photo, etc) als Beleg anzufügen. Weil eine Gefahr besteht bei Bw-Artikeln immer: Mythenbildung! --TUBS 16:36, 5. Okt. 2018 (CEST)
- Was ich meine ist, dass die Teilung der Tabelle eine recht strikte Einteilung ist, es aber durch die Verbände/Erlasse etc. abweichende Anordnungen gibt. Ich les später noch mal drüber, wenn mir ein Formulierungsvorschlag einfällt schreib ichs mal hier dazu. -- Gunnar 💬 14:46, 5. Okt. 2018 (CEST)
Eine zugegeben etwas dämliche Frage von einem "Nicht-Bundeswehrler":
[Quelltext bearbeiten]Ich bin bei der U.S.Army (ziviler "Fachberater", nur PRO FORMA ab und an in Uniform sowie mit brevet rank versehen, weil man bei so manchen in Uniform nun einmal wesentlich glaubwürdiger "rüberkommt", warum auch immer) und wir tragen ja ebenfalls manchmal berets, die üblichen in schwarz. Was uns immer wieder wundert, ist die doch recht seltsame Tragweise des Baretts bei der Bundeswehr, viel zu klein aussehend liegt es irgendwie auf dem Kopf wie beispielsweise hier. How comes? Denn bei uns ist es Pflicht, dass, wenn man sein beret trägt, dieses strikt parallel zu den Augenbrauen zu sein hat und genau einen Zoll darüber - bei der Bundeswehr nicht? --Le seul et l'unique toubib (Diskussion) 12:43, 24. Sep. 2019 (CEST)Danke und Gruss, Étienne Alamann
- So ganz genaue Vorschriften gibt's da nicht. Zumindest nicht in der Art, dass man da mit einem Zollstock rumfuchtelt. Die werden halt so getragen, wie es Usus ist, wie es einem der Ausbilder gezeigt hat bzw. so ähnlich wie das in der Uniformordnung abgebildet ist. Mir wurde das z.B. so gezeigt, dass das Barett leicht schräg (nicht horizontal) über die Stirn läuft. Geduldet wird da super viel und manche Trageweise sind zugegebenermaßen ziemlich extravagant. Manche biegen auch an ihrem Truppengattungsabzeichen rum oder "biegen" in den Filzstoff so eine Art Falten/Krempen rein ...
- Was du insbesondere ansprichst, sind die sogenannten Kommandobaretts. Devise: Umso kleiner desto besser. Manche sind eher Kippa als Mütze ;-) Angefangen haben damit Fernaufklärer, Spezialkräfte, Fallschirmjäger, Panzergrenadiere - also Truppengattungen die das Barett oft auch im Feld tragen. Vermutlich finden das im Feld viele praktischer und bequemer als die zum Teil sehr großen und ausgebeulten originalen Bundeswehrbaskenmützen. Ich glaube das hat man sich bei den Franzosen abgeschaut. Die Franzosen haben (ganz regulär) so Minibarette. Die Minibarette müssen die Bw-Soldaten übrigens auch selber kaufen. Bezeichnenderweise sind die dann auch oft von der französischen Marke "Plein Ciel". Oft haben die dann auch Textil-Truppengattungsabzeichen statt Metallabzeichen, so dass man die dann noch enger über den Kopf ziehen kann. --TUBS 13:05, 24. Sep. 2019 (CEST)
"Kippa" ist gut! Ich dachte ähnliches, kam allerdings leider nicht aus diesen geradezu ideal passenden Ausdruck. Vielen Dank, TUBS, eine derart schnelle Hilfe hätte ich gar nicht erwartet. Diese "plein ciel"-bérets kannte ich zwar, wusste sie allerdings nicht einzuordnen Gruss, Étienne
- Das mehr oder weniger einzige, was verboten ist, ist das Barett strikt parallel zu den Augenbrauen zu tragen (das heißt bei den Ausbildern dann "Pizzabäcker-Stil"). Das Barett wird zusammengerollt in der unteren Hosentasche getragen (und nach Ausgeben zur Verformung in eine Heizung gesteckt. Nach dem Aufsetzen streicht man das Barett kräftig nach (von sich aus gesehen) rechts unten; je schräger desto besser, und insbesondere soll das Truppengattungsabzeichen ganz gesehen werden können.--138.245.1.1 13:28, 13. Mär. 2020 (CET)
weiteres Beispiel eines polierten Abzeichens
[Quelltext bearbeiten]Damit umseitig nicht nur ein höherer Offizier dargestellt ist, diese "Fähigkeit" alles zu polieren, mit dieser ist er nicht allein. -- Gunnar 💬 17:20, 13. Nov. 2020 (CET)
- Der Hr. Meyer ist Brigadegeneral. Ab wann gehen denn bei dir "höhere Offiziere" los? Im Übrigen hat der immerhin noch eine Flagge und so hochpoliert sieht das nun auch nicht aus. Irregulär ist dagegen, dass er die falschen Litzen und nicht zulässige DGAbzeichen trägt... Im Übrigen sollte an der Feldbluse das IVA getragen werden. Er aber trägt die Tarnversion des Brigadebzeichens statt das IVA des Stabes - das ist glaub ich auch (nagel mich darauf nicht fest) auch so nicht vorgesehen. --TUBS 17:08, 9. Mär. 2021 (CET)
- ? Ich meinte er ist nicht der Einzige: "nicht nur ein höherer Offizier". vllt. etwas missverständlich. IVA kannst du unter https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_milit%C3%A4rischer_Abk%C3%BCrzungen noch ergänzen. ;) Soweit ich mich erinnere hat bei uns Stab (Btl (das allg.) bzw. Kp) ebenfalls das IVA in Tarn getragen. Soweit ich weiß wurde das damals nicht einmal in Farbe (Weiß) gefertigt. -- Gunnar 💬 10:30, 8. Mai 2024 (CEST)
- Acho meinst du das. Verstanden. Nee. Ich meine damit dass er eigentlich das Abzeichen der Stabskompanie tragen müsste. Ob nun als Tarnversion oder in Farbe. Das "Wappen" der Stabskompanie der PzBrig 21 hat noch zusätzlich so einen Ritterhelm auf Lippischer Rose. Dieses IVA (interne Verbandsabzeichen) müsste er eigentlich tragen. Glaube ich. Zumindest nach Anzugordnung. Wie gesagt: Nagel mich nicht drauf fest. Genauso wenn er einen Brustanhänger hätte: getragen werden muss das IVA der eigenen Teileinheit. Organisatorisch ist der Brigadestab ja Teil der StKp bzw. St/StKp habe stets dasselbe IVA. Er trägt stattdessen die Tarnversion des Verbandsabzeichen der Brigade. Also die Tarnversion des Abzeichens so wie es in Farbe auf den Dienstanzügen getragen wird. Mit dem steigenden Westfalenpferd. Naja, interessiert halt auch niemanden. Zurecht nicht. Ist ja auch wurscht. Genauso wie seine Tarnaufschiebeschlaufen. War nur so eine Randbemerkung. Exklusiv für Nerds. --TUBS 18:05, 8. Jul. 2024 (CEST)
- ? Ich meinte er ist nicht der Einzige: "nicht nur ein höherer Offizier". vllt. etwas missverständlich. IVA kannst du unter https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_milit%C3%A4rischer_Abk%C3%BCrzungen noch ergänzen. ;) Soweit ich mich erinnere hat bei uns Stab (Btl (das allg.) bzw. Kp) ebenfalls das IVA in Tarn getragen. Soweit ich weiß wurde das damals nicht einmal in Farbe (Weiß) gefertigt. -- Gunnar 💬 10:30, 8. Mai 2024 (CEST)