Diskussion:Bariumchromat
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Rjh in Abschnitt Widerspruch
Gefahrstoffkennzeichnung
[Quelltext bearbeiten]In RL 67/548/EWG Anh. I ist Bariumchromat ausdrücklich von der Kennzeichnung als "Sammelbegriff der Chrom(VI)verbindungen" ausgenommen, fällt aber zugleich unter den "Sammelbegriff Bariumsalze" und ist danach zu kennzeichnen. (erl.) Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:30, 4. Apr. 2009 (CEST)
Widerspruch
[Quelltext bearbeiten]Einerseits ist Bariumchromat laut Artikel "Im Gegensatz zu den meisten anderen Chromaten ist es nicht giftig, so dass die Sicherheitshinweise für Chromate nicht für Bariumchromat gelten.", andererseits stehen bei "Gefahrenzeichen" die selben Gefahrenzeichen der anderen Chromaten... Der Albtraum - so what?! (Diskussion) 18:31, 27. Jun. 2014 (CEST)
- Stimmt. @Rjh: schaust Du Dir das mal an?--Mabschaaf 21:54, 27. Jun. 2014 (CEST)
- Ja, mach ich. GESTIS hat ja inzwischen auch geändert. Darum war das einfach. Rjh (Diskussion) 19:13, 30. Jun. 2014 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Rjh (Diskussion) 19:13, 30. Jun. 2014 (CEST)