Diskussion:Bauführer
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Le Huic in Abschnitt Bauführer in Preußen vor 1903
Der Begriff Bauführer ist in Österreich juristisch festgelegt. Der Bauführer haftet gegenüber der Baubehörde für die korrekte Ausführung der Arbeiten und muss meines Wissens Baumeister sein. (nicht signierter Beitrag von 62.47.137.214 (Diskussion | Beiträge) 09:34, 23. Apr. 2009 (CEST))
Bauführer in Preußen vor 1903
[Quelltext bearbeiten]Kann jemand einen Überblick über Bauführerprüfungen und Bauführer im 19. Jh. geben?--Le Huic (Diskussion) 12:43, 6. Nov. 2014 (CET)