Diskussion:Bauhandwerkerpfandrecht

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 85.1.39.13 in Abschnitt Zeit zum Eintrag nach der Arbeit
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Zeit zum Eintrag nach der Arbeit

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Neu hat ein Handwerker vier Monate Zeit um das Pfandrecht geltend zu machen. --85.1.39.13 (17:52, 10. Okt. 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten