Diskussion:Baustellenschild (Deutschland)
Muss man denn auch bei Sanierungen, die keine Baugenehmigung erfordern, ebenfalls immer ein grünes Schild hängen oder ist das grüne Schild dann freiwillig? (nicht signierter Beitrag von 77.13.27.122 (Diskussion) 20:55, 31. Jul 2016 (CEST))
- Ein Blick in die Bauordnung Deines Bundeslandes gibt die Antwort, z.B. Bei der Ausführung nicht genehmigungsfreier Bauvorhaben hat die Bauherrin oder der Bauherr an der Baustelle ein Schild, das die Bezeichnung des Bauvorhabens sowie die Namen und Anschriften der am Bau Beteiligten (§§ 53 bis 56) enthalten muss, dauerhaft und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar anzubringen.. Im Umkehrschluss: genehmigungsfrei= keine Schildpflicht. --Thorbjoern (Diskussion) 13:45, 10. Sep. 2019 (CEST)
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[Quelltext bearbeiten]Ab „Das Bauschild, auch Bautafel oder Baureklame genannt“ geht es nicht mehr um den amtlichen Vordruck und ist nicht mehr deutschlandspezifisch. Man beachte auch die Weiterleitungen Baustellenschild, Bauschild, Bautafel und Baureklame. Zum Vorgehen siehe Hilfe:Artikelinhalte auslagern – man muss sich bloß entscheiden, in welche der jetzigen Weiterleitungen man die Versionsgeschichte verdoppeln lässt. -- Olaf Studt (Diskussion) 19:27, 6. Nov. 2017 (CET)
Bauschild grüner Punkt
[Quelltext bearbeiten]Ich habe in der BauO NRW weder in § 14 noch bei der Suche nach dem Stichwort "Schild" das Baustellenschild mit dem grünen Punkt gefunden. Der § 14 der NRW BauO behandelt das Thema Brandschutz und hat keine Absätze. Ist das Schild evtl. veraltet? --BerengarLehr (Diskussion) 10:32, 12. Feb. 2024 (CET)