Diskussion:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Link in der Infobox entfernt
[Quelltext bearbeiten]Der Link in der Infobox führt auf das bayerische Innenministerium. --H.A. (Diskussion) 18:40, 22. Mär. 2018 (CET)
Oberste Baubehörde
[Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel handelt von einem neu gegründeten Ministerium mit einem neuen Zuschnitt. Die Oberste Baubehörde jedoch ist eine Behörde, die einem Ministerium unterstellt ist. Zumindest in den letzten Jahren war sie nicht einem Ministerium gleichgestellt bzw. vergleichbar (und ich meine, es war von Anfang an so). Vor der Neugründung von Aigners Ministerium unterstand die Oberste Baubehörde dem Innenministerium. Es ist unzutreffend, das Jahr 1830 als Gründungsjahr in die Infobox zu schreiben, weil es um unterschiedliche Verwaltungsebenen geht. Die Oberste Baubehörde braucht einen eigenen Artikel. --Pinguin55 (Diskussion) 01:32, 23. Mär. 2018 (CET)
- Hallo, stimmt nicht ganz. Die OBB war bisher die Abteilung II des Innenministeriums (und die allgemeine Innere Verwaltung = Polizei, Landratsämter, Regierungen etc. die Abteilung I). Damit war die OBB dem Innenministerium nicht unterstellt, sondern sie war (für ihren Zuständigkeitsbereich) das Innenministerium. Daher auch der Name "Oberste" und nicht "Obere". Und das neue Ministerium kann durchaus als Nachfolgeorganisation der OBB gelten, denn der Zuschnitt ändert sich kaum: Die aktuellen Abteilungen IIA bis IIE bleiben (vielleicht mit anderen Nummern), und nur die ImBY (vielleicht als IIF?) und die Aufsicht über die Wohnungsbaugesellschaften (als Sachgebiet(e) in IIB?) kommen dazu. Näheres werden wir sicher noch aus zuverlässiger Quelle erfahren und sollten es erst dann einpflegen. --Fritz-F (Diskussion) 10:43, 23. Mär. 2018 (CET)
- P.S.: Das StMI hat auf seiner Website sehr schnell das alte Organigramm gelöscht, aber unter diesem Link steht momenmtan noch eine Broschüre mit dem bis Dienstag gültig gewesenen Organigramm als Beleg. --Fritz-F (Diskussion) 10:49, 23. Mär. 2018 (CET)
- Das Gebäude im Franz-Josef-Strauß-Ring 4 wurde vom Ministerium auch übernommen. Abgesehen von der Eigenständigkeit und den zusätzlichen Zuständigkeiten gibt es keinen Unterschied zwischen der bisherigen Obersten Baubehörde und dem Staatsministerium. Und das Staatsministerium ist ja auch weiterhin die Oberste Baubehörde. Nur eben mit dem Status eines Ministeriums. --2003:6:512B:D59:DD3A:67E1:410F:F9D0 13:22, 28. Mär. 2018 (CEST)