Diskussion:Bayernkurier

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Über-Blick in Abschnitt Wochenzeitung
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Auch die Online-Ausgabe wurde eingestellt

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Im Dezember 2019 wurde auch die Online-Ausgab eingestellt. [1] (nicht signierter Beitrag von 84.183.184.219 (Diskussion) 14:25, 4. Jul. 2020 (CEST))Beantworten

Die angebliche Bayernkurier-Affäre war eine Stern Affäre!

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Auf der Internetseite des deutschen Presserates ist dazu folgendes zu lesen:

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat in seiner Sitzung am 19. Februar das Magazin Stern gerügt, weil es die CSU des „Spendenbetrugs“ bezichtigt hatte. Der Stern hatte in seiner Ausgabe Nr. 2/2002 unter anderem behauptet, die CSU habe für Patenschaft-Abos des Bayernkurier „falsche Spendenquittungen ausgestellt und dafür beim Präsidium des Deutschen Bundestages mindestens sechs Millionen Mark Zuschüsse zu Unrecht kassiert“. Weil der Stern jedoch Quellen vernachlässigt hatte, die zeigen konnten, dass die CSU tatsächlich legal gehandelt hatte, sah der Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex. Sie verlangt, dass die „zur Veröffentlichung bestimmten Nachrichten und Informationen...mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen“ sind. „Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden.“ Weil bereits auf der Titelseite des Stern vor allem CSU-Chef Edmund Stoiber für den angeblichen Betrug verantwortlich gemacht wird, zog der Beschwerdeausschuss auch Ziffer 9 des Kodex zur Begründung heran. Sie lautet: „Es widerspricht journalistischem Anstand, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen.“ Insgesamt hatten dem Presserat vier Beschwerden gegen die Berichterstattung des Stern vorgelegen.

Die linkshetzerische Darstellung im Artikel (Stand 4.9.2006, 12 Uhr) widerspricht damit massiv dem Neutralitätsprinzip von Wikipedia! Ich werde die entsprechende Aussage demnächst korrigieren. Astronom, 4.9.2006, 12.04 CEST


Korrektur durchgeführt. 11.9.2006, 15.30 Uhr CEST


Fänds aber eigentlich trotzdem gut, wenn dazu dann was drin steht, also sprich die korrigierte Version, in der auch erklärt wird, dass anscheinend alles mit rechten Dingen zuging. Man könnte das ja als Art "geschichtlicher Ablauf" nach dem Motto: "Der Stern berichtete am ... dass ... Dies wurde von ... widerlegt, aufgrund von ..." usw.
Werd ich vielleicht demnächst mal machen, wenn ich Zeit für finde. --Dr Nibbles 16:05, 18. Sep 2006 (CEST)


Ich finde, das gehört eher in den Artikel über den Stern (oder in den seines damaligen Chefredakteurs) als in den über den Bayernkurier. Tatsache ist, dass die damalige Aktion des Stern nur wenige Tage vor der Entscheidung in der CDU/CSU über den Kanzlerkandidaten 2002 lanciert wurde. Es war völlig klar, dass damit die Kandidatur Edmund Stoibers verhindert werden sollte, der damals deutlich bessere Umfragewerte hatte als Merkel. Also letztlich war es eine Aktion des Stern zugunsten Gerhard Schröders - der personelle Konnex über die (Mit-)Eigentümer des Stern lässt sich durchaus nachzeichnen. Das ist sicher eine interessante Geschichte, aber auf der Seite des Bayernkurier m.E. nicht richtig platziert. Astronom, 7.10.2006, 18:17h CEST

Bayernkurier, RSS Feed

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Im Artikel fehlt die Angabe des RSS Feeds des Bayernkurier.--92.77.217.164 14:03, 1. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Wolfgang Horlacher und der Bayernkurier

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Der Spiegel meldete, dass 1971 Wolfgang Horlacher beim BK eingestiegen ist: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43144143.html - wenn es dazu noch mehr gibt, sollte man es evt. einbauen. vermutlich war das ja nur ein kurzes Engagement. --Cholo Aleman (Diskussion) 18:51, 21. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Wochenzeitung

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bei Einstellung des Bayernkuriers war er schon viele Jahre als Wochenzeitung erschienen –
im Lemma wird der Begriff Wochenzeitung nur im Kontext der Einstellung erwähnt
die zentrale Information seit wann der Bayernkurier als Wochenzeitung erschien fehlt im Lemma

--Über-Blick (Diskussion) 01:18, 11. Mai 2021 (CEST)Beantworten