Diskussion:Beate Langmaack
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Mautpreller in Abschnitt Persönlichkeitsrechte?
Persönlichkeitsrechte?
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Beim Pressetermin mit Fotografen gibt es keinen Einspruch auf Grund von Persönlichkeitsrechten. Und ein Versuch dies geltend zu machen sollte dann entsprechend Belegt eingereicht werden zur Bildlöschung, ist allerdings zwecklos. --Michael (Diskussion) 21:17, 10. Jul. 2015 (CEST)
- Siehe auch hier: Benutzer Diskussion:Florian Rucker.--Mautpreller (Diskussion) 12:16, 11. Jul. 2015 (CEST)