Diskussion:Bedarfsgegenstand

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Badenser
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Die korrekte Abkürzung des Gesetzes lautet LFBG

Mit freundlichen Grüßen Reinhard Schneider Bundesverband Lederwaren Offenbach

(nicht signierter Beitrag von 84.176.0.247 (Diskussion) )

Hab's korrigiert, aber wieso machst du das nicht selbst? Der Artikel war nicht gesperrt. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:30, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten


Wie funktioniert eigentlich die Verlinkung auf andere Sprachvarianten? Denn der verlinkte englische Artikel "Food contact material" ist ja nicht genau deckungsgleich mit "Bedarfsgegenstände. Lebensmittelbedarfsgegenstände sind ja nur ein Teil, wenn auch der wichtigste, der Bedarfsgegenstände. --Badenser (Diskussion) 13:46, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten