Diskussion:Bedingte Strafnachsicht

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Kuhni74 in Abschnitt Österreichlastig?
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Österreichlastig?

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Meines Erachtens ist es wenig sinnvoll, den Beitrag mit der Markierung "österreichlastig" zu versehen: ich gehe davon aus, daß er ein Instrument des österreichischen Strafrechts beschreibt, das es so zumindest im deutschen Strafrecht nicht gibt (mit schweizerischem Recht kenne ich mich nicht aus). Wenn der Artikel aber einen spezifisch österreichischen Gegenstand beschreibt, dann ist er notwendigerweise "österreichlastig" - allenfalls wäre ein Hinweis darauf, was für ähnliche oder vergleichbare Regelungen es in anderen Ländern gibt, sinnvoll (Strafaussetzung zur Bewährung, Verwarnung mit Strafvorbehalt o.ä.). Der Artikel über Schloss Schönbrunn ist schließlich auch nicht als österreichlastig gekennzeichnet. --Snevern 13:13, 10. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

In Form der von Ihnen genannten Regelungen über die Strafaussetzung zur Bewährung und die Verwarnung mit Strafvorbehalt gibt es die bedingte Strafnachsicht eben auch in D. Was es in D nicht gibt, ist die bedingte Strafnachsicht für einen Teil der Strafe.--141.20.6.83 (17:32, 12. Jun. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten
Die angesprochene staatsspezifische Bearbeitung ist in der BKS Bewährung realisiert. Damit erledigt. --Kuhni74 (Diskussion) 09:37, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Vorstrafe?

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Bin juristischer Laie, aber handelt es sich hier nicht de facto um eine Vorstrafe (verlinkter Artikel hat Deutschland-Bezug)? Falls ja, sollte das nicht umseitig erwähnt werden? Die Bezeichnung "vorbestraft" ist in der Bevölkerung, denke ich, wohlbekannt, wenn auch die genaue Bedeutung vielen oft unklar ist (mich eingeschlossen). Möchte das jemand Berufener an geeigneter Stelle einfügen? Evtl. wäre auch ein Verweis bei Vorstrafe sinnvoll (dort wird auf den Deutschland-bezogenen Artikel Strafaussetzung zur Bewährung verwiesen), oder? --Kuhni74 (Diskussion) 09:34, 30. Jul. 2020 (CEST)Beantworten