Diskussion:Befähigungsschein

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Irmgard in Abschnitt Erlaubniss/Befähigung
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Evtl. könnte man hier noch einen Link auf Pyrotechnische Gegenstände setzen. (nicht signierter Beitrag von 134.93.46.115 (Diskussion) um 11:18, 29. Mai 2006)

Erlaubniss/Befähigung

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Im SprengG wird zwischen "Erlaubniss" nach 7 SprengG und "Befähigung" nach § 20 SprengG unterschieden. Der letzte Teilsatz "die Verpflichtung des Erlaubnisinhabers, in bestimmten Abständen an einem Lehrgang oder Wiederholungslehrgang teilzunehmen" mus also geändert werden.

Es ist der "Befähigungsschein-Inhaber" der nach 5 Jahren zum Wiederholungslehrgang muss. Wie die Erlaubnis verlängert wird weis ich gerade nicht.

Frank Angermann

Nicht deutschlandlastig, da nur in Deutschland verwendeter Ausdruck. Irmgard 22:51, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten