Diskussion:Befund (Sachverständiger)
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Wachauer in Abschnitt Ungenauigkeit
Ungenauigkeit
[Quelltext bearbeiten]Die Aussage, wonach "Der Sachverständige (SV) ist in Deutschland ein Organ des Gerichts oder der Behörde ... " stimmt nur für den Amtssachverständigen, nicht jedoch wenn der Sachverständige den von einer Partei beauftragt wurde.--Wachauer (Diskussion) 07:20, 15. Okt. 2017 (CEST)