Diskussion:Befundprüfung

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 78.48.41.141
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soweit mir bekannt ist muss aber derjenige der die überprüfung beantragt oder veranlasst die "gebühren/kosten" der überprüfenden einrichtung bezahlen. ein entsprechender hinweis im lemma ist ggf. notierbar. --gelb-ocker (nicht signierter Beitrag von 78.48.41.141 (Diskussion | Beiträge) 00:07, 8. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten