Diskussion:Behörde

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Opihuck in Abschnitt öffentlich-rechtliche stifungen = behörden?
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VwVfG des Bundes oder der Länder?

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"(§ 1 des deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG))" - gemeint ist hier wohl das VwVfG des Bundes; was aber ist mit den VwVfG der Länder? Die meisten sind zwar fast 1:1 übernommen oder verweisen sogar auf das VwVfG des Bundes, in Schleswig-Holstein aber wurde das Verwaltungsverfahren gesetzlich geregelt, noch bevor das VwVfG des Bundes beschlossen wurde und weicht daher stark von ihm ab. Obwohl das zwar nichts an der Richtigkeit der Aussage ändert, ist es juristisch falsch und sollte vielleicht geändert werden. Oder sehe ich das jetzt zu eng?
Gruß --C.Löser 13:48, 29. Nov 2004 (CET)

Unabhängig von deinen Einwändungen (Einwendungen?) ist mir die Begriffsdefinition im Artikel ohnhin zu (einseitig) juristisch. Der Begriff Behörde wird ja umgangssprachlich in einem allgemeineren Sinne verwendet. Amt, Verwaltung und Behörde wirft der Laie ja alle in einen Topf. Sollte man das nicht vielleicht etwas stärker herausarbeiten?! --Forevermore

Verfügungen und Erlasse

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Es mag ja sein, dass Verfügungen und Erlasse nicht begriffsnotwenidig grundsätzlich schriftlich zu erfolgen haben. Z.B. der polizeiliche oder ordnungsbehördliche "Platzverweis" wird wohl kaum schriftlich erfolgen. Trotzdem werden doch 99% aller Verfügungen und Erlasse im täglichen Amtsleben schriftlich erfolgen. Wäre sonst das schon fast zwanghafte Bestreben öffentlich Bediensteter nach persönlicher Verantwortungsabwälzung und Absicherung zu befriedigen? --Pelz 23:34, 29. Jul 2005 (CEST)

Mal abgesehen davon, daß ich dieses "zwanghafte Bestreben" nicht sehe (und ich nicht weiß, inwiefern das bei der Absicherung hilft - wenn ich die Verfügung nur mündlich erlasse, hat der Betreffende doch ein viel größeres Nachweisproblem, das sollte mich doch eigentlich stärker absichern), sollte man da m.E. vorsichtig sein. Die Handbewegung des Polizisten bei der Polizeikontrolle, das Halteverbotsschild und vieles mehr sind alles "Verfügungen", aber sicher nicht schriftlich. Vielleicht sollte man die "Verwaltungsvorgänge" auch ganz aus dem Artikel rausnehmen, denn mit der Frage, was eine Behörde ist, hat es nur wenig zu tun... -- HolgerPollmann 01:35, 30. Jul 2005 (CEST)


"Behörden führen zumeist eine eigene Heraldik" - dieser Satz erscheint mir nicht sinnvoll, schließlich ist die Heraldik laut Wikipedia das Wappenwesen. Besser wäre wohl Behörden führen zumeist ein eigenes Wappen. Ändere das jetzt, kann gerne jemand mit Begründung rückgängig machen.--Jordan1976 10:11, 17. Aug 2005 (CEST)

Die Tabelle habe ich aus dem Artikel heraus hierhin kopiert. Ich halte diese für insofern sehr irreführend, als das Aufgabenzuweisungen an einzelne Ämter bei den Behörden sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Sie führt daher für den Leser zu Irretationen. --Pelz 19:02, 4. Dez 2005 (CET)

Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Ämter

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Abbruch von Gebäuden Bauamt
Abwasserbeseitigung Bauamt
Adoptionen Jugendamt, Landkreis, Familiengericht
Altenbetreuung Sozialamt, Sozialstation
An-/Ab- und Ummeldungen Einwohnermeldeamt
Anmeldung zur Eheschließung Standesamt
Ausbildungsförderung Landkreis
Ausländerangelegenheiten Landkreis
Baugenehmigungen Bauamt, Landkreis
Bebauungspläne Bauamt
Beglaubigungen, amtlich Einwohnermeldeamt
Bestattungswesen Bauamt
Bußgelder Ordnungsamt
Eheschließungen Standesamt
Ehefähigkeitszeugnis Standesamt
Einbürgerungen Landkreis
Entwässerungen Bauamt
Erziehungshilfen Landkreis
Fahrausweise für Schüler Landkreis
Familienfürsorge Landkreis
Fischereischeine Ordnungsamt
Frauenbeauftragte Stadt
Führungszeugnisse Einwohnermeldeamt
Fundbüro Ordnungsamt
Geburtenanmeldung Standesamt
Gewerbeangelegenheiten Ordnungsamt
Grundstücksverwaltung Kämmerei
Haushaltsbescheinigung für Kindergeld Einwohnermeldeamt
Heizungsbeihilfen Sozialamt
Hundesteuer Steueramt
Jubiläen Hauptamt
Jugendhilfe Landkreis
Jugendschutz Landkreis
Kampfhunde Ordnungsamt, Landkreis
Kinderausweise Einwohnermeldeamt
Kindergärten Hauptamt
KFZ-Zulassung Landkreis
Krankentransporte Landkreis
Lärmbekämpfung Ordnungsamt
Lastenausgleich Landkreis
Lebensbescheinigungen Einwohnermeldeamt
Lebensmittelüberwachung Ordnungsamt, Landkreis
Lohnsteuerkarten Einwohnermeldeamt
Müllabfuhr Zweckverband Abfallwirtschaft
Namensänderungen Einwohnermeldeamt
Naturschutz Landkreis
Obdachlose Ordnungsamt
Öffentlichkeitsarbeit Hauptamt
Ordnungswidrigkeiten Ordnungsamt
Pachtwesen Kämmerei
Passangelegenheiten Einwohnermeldeamt
Personalausweise Einwohnermeldeamt
Personenstandswesen Standesamt
Plakatanschlag Ordnungsamt
Polizeiliches Führungszeugnis Einwohnermeldeamt
Prozesskostenhilfe Sozialamt
Rechtswesen Hauptamt
Schulangelegenheiten Hauptamt
Sozialer Wohnungsbau Bauamt
Sozialhilfe Sozialamt
Spendenbescheinigungen Kämmerei
Sperrmüllabfuhr Zweckverband Abfallwirtschaft
Sportanlagen (Verwaltung) Hauptamt
Sportförderung Hauptamt
Statistiken Einwohnermeldeamt
Sterbefälle Standesamt
Unterschriftsbeglaubigung Einwohnermeldeamt
Urkunden Standesamt
Vaterschaftsanerkenntnis Standesamt, Jugendamt, Landkreis
Versammlungs- und Vereinswesen Ordnungsamt
Verkehrsplanung Bauamt
Vormundschaften Ordnungsamt, Landkreis, Amtsgericht
Waffensachen Landkreis
Wasserversorgung Bauamt
Wohngeld Wohngeldstelle des Sozialamtes
Zivilschutz Ordnungsamt, Landkreis

siehe auch: Verwaltung, Verwaltungsrecht, Rathaus


Richtigstellung

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Ich habe einige, m.E. notwendige Differenzierungen vorgenommen und den Artikel neu gegliedert. mfG Dennis


Der Artikel galt wohl für Jahre der Bauernverblendung und Ermächtigung von behördennahen Personen. Wegen solcher gekürzter Artikel werden überall illegale Verfügungen, Anordnungen, Weisungen zum Alltagsproblem. Es würde sogar telepathische Verwaltungsvorgänge ermöglichen!!! Außerdem sollten die ehemaligen Beamten, Staatsdiener, usw. ausgeschlossen werden. Ohne eine ausführliche, verwaltungsrechtliche Erläuterung fördert dieser Artikel zu sehr nur die Korruption, Amtsmißbrauch, usw. und nicht die Transparenz, das Allgemeinwohl oder die Grundrechte, usw. (nicht signierter Beitrag von Wilma oink (Diskussion | Beiträge) 02:54, 9. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

(...)Ohne eine ausführliche, verwaltungsrechtliche Erläuterung fördert dieser Artikel zu sehr nur die Korruption, Amtsmißbrauch, usw(...) rofl --Thogru Sprich zu mir! 12:23, 11. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Arten von Ämtern

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Was haltet ihr davon, eine kleine Liste aller möglichen, und nicht für möglich gehaltenen, Ämtern zu veröffenlichen???

Das es ein Standesamt, Wetteramt, Arbeitsamt, etc. gibt, dass weiss jeder, aber wie sieht es mit all den Anderen aus. - Wohnraumerhaltungsamt - BAG (Bundesamt für Güterverkehr) - Amt für Geoinformation und Bodenordnung - und, und, und

Ich denk, dass eine solche Auflistung als Sinnbild für den Bürokratismus in unserem Land stehen sollte. Denn in Ämtern arbeiten Beamte (daher auch der Name).

Was denkt ihr?

Prima Idee, da wird mancher staunen, was es in Deutschland alles gibt. Über den Aufbau muss man aber nachdenken! --Pelz 00:34, 6. Sep 2006 (CEST)

Organisationsstruktur

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Ich finde den Bereich, in dem erklärt wird, wie einzelne Behörden auf Landes- bzw. Bundesebene oder auf Kommunalebene aufgabaut sind, sehr konfus und nicht wirklich verständlich. Ich werde das am Wochenende mal überarbeiten, wenn es keine Proteste gibt :) --Indijanajones 13:52, 6. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Gerne; ich habe mal eben ein paar rechtliche Fehler korrigiert, damit du die nicht mit übernimmst :-) --HolgerPollmann 17:19, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Danke dafür :) Bin am Wochenende aufgrund von Computerproblemen nicht zum Überarbeiten gekommen, denke aber, dass ich das heute oder morgen schaffe. --Indijanajones 07:59, 11. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Einleitung bitte ugs.

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Ich finde, der Einleitungsabschnitt des Lemmas Behörde sollte von einem weiten, ugs., nicht Deutschland-lastigen Behördenbegriff ausgehen. Davon ausgehend könnten verschiedene Fachbegriffe erläutert werden:

  • Behörde im schweizerischen Sinne (Behörde = Organ)
  • Behörde iSd § 1 VwVfG (Behörde = Funktionseinheit der Exekutive)
  • Behörde = Dienststelle der Exekutive
  • Behörde iSd hamburgischen Staatsrechts (Behörde = Landesministerium)
  • pp.

Pelagus 00:08, 29. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe es zwar nicht viel weniger juristisch gemacht, dafür aber mal jede Menge falsches oder irreführendes entfernt - zum Beispiel die Behauptung, eine Behörde sei eine Körperschaft, was absolut falsch ist, denn Körperschaften haben Behörden. Die Landesbehörden habe ich klarifiziert, und die Behauptung, daß "Bundesgesetze die Landesbehörden einschränken", habe ich entfernt - mal abgesehen davon, daß das Verhältnis zwischen Landesrecht und Bundesrecht je nach Land durchaus kompliziert sein kann, läßt sich dieser Satz in seiner Pauschalität jedenfalls nicht rechtfertigen.
--HolgerPollmann 18:56, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Deine Edits sind der Grund für die Deutschlandlastigkeit, falls dir das mal aufgefallen ist. Ich zweifle daran, ob es überhaupt notwendig ist, in der Einleitung schon so tief in die Materie einzudringen und gleich die Diskrepanzen zwischen Bund und Land darzustellen. Sollte man nicht lieber sagen, was eine Behörde in allen Staaten ist, nämlich ein staatlicher Verwaltungskomplex? --89.247.220.196 23:49, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Mit Verlaub, die Diskrepanzen zwischen Bund und Ländern war nicht von mir. Die habe ich nur vorgefunden und korrigierenderweise sauber hingebogen. Gegen die Entfernugn habe ich nichts, aber so, wie es da stand, war's falsch. Wenn du mir nicht glaubst udn weiterhin der Meinung wärest, meien Änderungen wären der Grund für die Deustchlandlastigkeit, dann sieh doch bitte die Versionsgeschichte nach. --HolgerPollmann 01:31, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Behörde, Amt, Verwaltung

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Ich finde, dass in diesem Artikel der Behördenbegriff im rechtlichen Sinn zu ungenau abgrenzt wird vom allgemeinen Sprachgebrauch. Mal abgesehen von der Umstrittenheit dieses Gebiets.

Da ich mich selber im Studium mühsam damit auseinandersetzen musste, ist es in meinen Augen wichtig zu wissen, dass eine Behörde im rein rechtlichen Sinne nicht ein Gebäude oder ähnliches ist, sondern -wie schon erwähnt- die Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Am Beispiel der Deutschen Rentenversicherung Bund sind dies der Vorstand und das Direktorium. Auch noch ist wichtig zu wissen, dass eine Behörde Personalhoheit hat, also letztlich über Einstellung, Entlassungen, etc. entscheidet.

Das eine Behörde durch ihre Organe und Organwalter (so z. B. Sachbearbeiter) handelt, sollte auch noch klarer herausgestellt werden. Ein Organigram würde sich hier anbieten.

Hoffe ich konnte was Produktives beitragen, ist nämlich mein erster Beitrag =)

-- Bürostuhlakrobatin 16:52, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Man sollte vielleicht ergänzend auf den ähnlich komplizierten Begriff des "Amtes" (und evtl. auch den der "Verwaltung") eingehen. Ferner fehlen Beispiele für Behörden und Ämter (sowohl Bund und Land als auch Kommunen und andere öffentliche Verwaltung), da würde dann deutlich werden, dass bestimmte Behörden "Amt" benannt werden (z.B. Finanzamt) und evtl. dass bestimmte "Ämter" eigentlich eine Behörde darstellen. --Tt 11:22, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten

"Amt" ist nur ein anderer Begriff für Behörde im allgemeinen Sprachgebrauch. Im eigentlichen Sinne ist ein Amt nämlich eine verliehene Aufgabe einer Person. "Verwaltung" lässt sich ebenfalls schwer eingrenzen. Die Behörde nimmt eine Verwaltungsfunktion ein, Verwaltung an sich umfasst aber viel mehr und würde den Rahmen dieses Lemmas sprengen.
Die Behörde ansich ist auch nur ein Bestandteil einer Verwaltungseinheit. So kann eine Verwaltung mehrere Behörden beinhalten. Im Rathaus sind dies alle Abteilungen die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen wie die Straßenverkehrsbehörde, die Vollstreckungsbehörde, das Standesamt, etc. Gruß Thogru 11:35, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Danke für deinen Beitrag - ermutigend, dass sich noch andere für die Frage faszinieren können! Leider überzeugt mich das alles immer noch nicht so richtig. Meines Halbwissens / meiner Vermutung nach ist es verwaltungsrechtlich so, dass z.B. ein Bundesministerium oder ein bestimmtes Landesamt eine BEHÖRDE darstellen, ebenso wie z.B. eine komplette Stadtverwaltung. Es ist die Frage, ob zum Beispiel eine Kommunalverwaltung mehrere Behörden besitzen darf - meines Wissens grundsätzlich nicht. Sind dann z.B. kommunale Eigenbetriebe Teil der Behörde Stadtverwaltung XY oder eigene Behörden? Von Kommunen Beliehene und kommunale Unternehmen scheinen verwaltungsrechtlich eigene Behörden darzustellen - trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit der kommunalen Verwaltung. Als Ämter im verwaltungsrechtlichen Sinne wiederum fasse ich nur die inneren Glieder von Behörden auf. So können Ministerien, Landesämter und Stadtverwaltungen in Referate, Dezernate, Ämter etc. gegliedert sein. Das Finanzamt müsste daher Finanzbehörde heißen, ein Landesamt für Geologie Landesbehörde für Geologie, und eine kommunale Straßenverkehrsbehörde ist meiner Erfahrung nach meist eine Abteilung des Ordnungsamts, müsste also "Abteilung Straßenverkehr" heißen, wenn es ein eigenes Amt darstellt "Straßenverkehrsamt". Es scheinen die Begriffe Amt und Behörde also nicht im Sinne des Verwaltungsrechts verwendet zu werden, ein weiterer kleiner, aber wohl traditionell gewachsener, Beitrag zur Intransparenz der öffentlichen Verwaltung, die das wohl selbst in der Regel nicht durchschauen und darstellen kann. In einer Enzyklopädie aber Aufgabe. Ich sehe also drei hierarchische Stufen:

  • Öffentliche Verwaltung / Verwaltung des Bundes / Verwaltung eines Bundeslandes / Verwaltung einer Kommune = Gesamtheit der Exekutive einer öffentlichen Gebietskörperschaft?
  • Behörde = selbständige Stelle einer solchen Verwaltung
  • Amt = unselbständiger Teil einer solchen Behörde (so wie Referate, Dezernate, Abteilungen, Sachgebiete)

Auf kommunaler Ebene kann offenbar prinzipiell nur EINE Behörde bestehen, daher hier der Zusammenfall von Verwaltung und Behörde (Grundsatz von der Einheitlichkeit der kommunalen Verwaltung?). - Dies alles müsste man meines Erachtens mal verifizieren, mit Quellen belegen und dann in die entsprechenden Lemmi einarbeiten. --Tt 14:13, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Puhhh, darüber muss ich erstmal nachdenken ... Gruß Thogru Sprich zu mir! 12:57, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Mir fehlt hier der - im geschichtlichen und philosophischen - Sinne erläuterte Behördenbegriff. Die Legaldefinition und etatistische Derfinition sind mir entschieden zu einseitig und zeitgeistig. (nicht signierter Beitrag von 130.180.75.124 (Diskussion) 21:03, 13. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Immer noch nicht eindeutig/geklärt. "Behörde ist jede Stelle..." - Behördenstruktur unterteilt eine Behörde in "Stellen die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen". Sind diese Stellen auch Behörden? Behörden in der Behörde? Wo ist die Abgrenzung, wann ist "eine Stelle die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt" eine Behörde?

Abgrenzung

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Zitat aus Artikel:

Die Abgrenzung einer Behörde zu privaten Unternehmen kann von den Besitzverhältnissen an einer Körperschaft abhängen: besitzt die öffentliche Hand mehr als die Hälfte an einem Unternehmen, etwa an Stadtwerken zur Energieversorgung, so ist dieses Unternehmen eine Behörde auf Basis des öffentlichen Rechts.

Diese Aussage möchte ich nachhaltig anzweifeln! Wenn dies so wäre, dann gäbe es keine privatwirtschaftlich und privatrechtlich agierenden Eigenbetriebe. MEn kann sogar das gesamte Unternehmen in öffentlicher Hand sein und ist dennoch keine Behörde. Oder würde jemand ernsthaft eine Stadtmarketing GmbH als 100%ige Tochter einer Stadt als Behörde bezeichnen???

Gruß Thogru 15:53, 18. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Diese Aussage ist auch meines Wissens falsch. Man muss unterscheiden zwischen der organisatorischen Rechtsform einer Institution (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) und den Eigentumsverhältnissen einer Institution. Zwei Beispiele:
  • Ein öffentliches Unternehmen (das also z.B. einer Kommune oder einem Bundesland gehört) kann privatrechtlich organisiert sein.
  • Ein Unternehmen kann auch dann als öffentliches Unternehmen bezeichnet werden, wenn es nicht mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand ist, aber dennoch von der öffentlichen Hand in bestimmter Weise abhängig ist (dieser Grundsatz / dieser Begriff der Abhängigkeit wird meines Wissens im Aktiengesetz näher beleuchtet).
Dennoch kann ich mir vorstellen, dass ein öffentliches Unternehmen durch ihr Handeln verwaltungsrechtlich als Behörde auftritt, auch wenn dies alltags-/umgangssprachlich nicht deutlich wird.
"Verwaltung" = Handeln im Auftrag der Öffentlichkeit / der Allgemeinheit. Ich glaube, dass der Ausdruck "Verwaltung" zu wenig deutlich macht, dass er dies bedeutet: Handeln im Auftrag und zum Nutzen der Öffentlichkeit / der Allgemeinheit. Gibt es da keinen besseren alternativen Ausdruck...? --Tt 14:28, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Mir kommt der Abschnitt auch etwas komisch vor. Es gibt ja schließlich durchaus Firmen, die dem Staat ganz oder teilweise gehören und profit machen. -- 62.156.42.61 18:29, 2. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ja, ist Unfug. Aber an dem ganzen Artikel stimmt auch sonst fast nichts. Ich beobachte ihn schon eine ganze Weile und warte vergeblich darauf, dass er komplett neu geschrieben wird. --Opihuck 22:04, 2. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Zunächst müsste abgrenzt werden zwischen Behörden nund sonstigen staatlichen Organisationen, die keine Behörde sind. --House1630 (Diskussion) 21:39, 20. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Nicht-staatliche Behörden?

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Dieser Artikel schreibt, dass alle Behörden staatlich sind. Das würde ich mal in Frage stellen, aus folgenden Gründen:

  • Es gibt auch Behörden auf Kommunalebene. Ich denke, dass man kommunale Ämter nicht als "staatlich" bezeichnen kann (oder vielleicht doch?). Eine städtische Schule z. B. wird ja auch nicht staatlich genannt, weil es ja städtische und staatliche Schulen gibt, die voneinander zu unterscheiden sind. Oder sehe ich das hier falsch?
  • Ich habe mal irgendwo den Begriff "Kirchenbehörde" gehört, im Zusammenhang mit einer der großen Kirchen, die Kirchensteuer erheben. Ich bin selber in einer Freikirche, wo es sowas nicht gibt, kenne mich also damit nicht aus.
  • Dann gibt es noch die Internetbehörden: IANA, RIPE NCC, DeNIC, etc. pp.
  • Und bei mir an der Uni gibt es dann noch sowas, das nennt sich "Prüfungsamt". Sind die dann eine Universitätsbehörde? Oder sind die eine staatliche Behörde, weil die Uni staatlich ist?

-- 62.156.42.61 18:54, 2. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Naja, du hast nicht ganz unrecht. Es ist die Frage, wie man "staatlich" versteht - ob eher organisationsrechtlich oder eher funktional.
  • Kommunale Behörden sind im engeren Sinne (organisationsrechtlich) keine staatlichen Behörden, sondern Behörden der Kreise und Gemeinden, also eigener Gebietskörperschaften. Im weiteren Sinne (funktional) sind Kreise und Gemeinden aber dem (gesamt-)staatlichen Bereich in Abgrenzung zu einer privaten Trägerschaft zuzuordnen.
  • Bei den öffentlichen Schulen ist es besonders problematisch: Die Schulträgerschaft liegt in den meisten Bundesländern bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Ihrem organisationsrechtlichen Status nach sind Schulen kommunale Einrichtungen. Die Bediensteten sind aber in der Regel Landesbedienstete, die personalwirtschaftlich von einer staatlichen Behörde (in Hessen z. B. dem staatlichen Schulamt) geführt werden. Das Handeln nach außen (gegenüber Schülern) ist daher staatliches Handeln. Schulen unter staatlicher Trägerschaft gibt es auch, aber nur sehr wenige. Von einer "staatlichen" Schule spricht man landläufig in Abgrenzung zu Privatschulen.
  • Kirchenbehörden gibt es, weil das autonome Kirchenrecht das so vorsieht. Die großen Landeskirchen sind aber zugleich (weltliche) Körperschaften des öffentlichen Rechts (Art. 137 Abs. 5 Weimarer Reichsverfassung i. V. m. Art. 140 GG); die Bezeichnung einer "staatlichen Stelle" ist daher so falsch nicht. Ein Kirchenbediensteter wird das allerdings anders sehen, denn auch er sieht Kirche eher in Abgrenzung zu weltlichen Organen - dem Staat.
  • Internetbehörde kenne ich als Begriff nicht. Was du meinst, sind wahrscheinlich private Träger, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und verwaltungsverfahrensrechtlich, nicht aber staatsorganisationsrechtlich Behörden sind (Stichwort: "Beliehener").
  • Das Prüfungsamt an der Uni ist ganz klar Behörde. "Universitätsbehörde" trifft den Nagel auf den Kopf, denn Universitäten sind in der Regel selbstständige Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen (Landes-)Rechts. Aber die Bezeichnung habe ich noch nie in der Praxis gehört (obwohl sie gut ist - Kompliment!)
Vielleicht sollte man statt "staatliche Einrichtung" lieber "öffentliche Stelle" schreiben. Siehe auch meine Anmerkung im vorherigen Abschnitt. Es grüßt dich --Opihuck 21:53, 2. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ich meinte mit Internetbehörden eben jene Stellen, die das Internet selbst verwalten. Beispielsweise gibt es da IANA und die ICANN, die beide faktisch das selbe in Grün sind, aber offiziell wohl doch irgendwie nicht. Die IANA ist hierbei für die Vergabe von Top Level Domains zuständig (d.h. die entscheiden, dass .de an Deutschland geht). Außerdem vergibt die IANA IPv6-Addressen an die RIRs, die ihrerseits die IPs an die Internetprovider vergeben. (NB: IPv4-Addressen vergibt die IANA praktisch nicht mehr, weil diese verbraucht sind.) Die RIRs ihrerseits sind für jeweils ca. einen Kontinent zuständig. Die für Europa zuständige RIR heißt zum Beispiel RIPE NCC (Résau IP Européenne Network Coordination Centre). Diese Internetbehörden werden auch tatsächlich so bezeichnet, zum Beispiel hier: [1] [2] -- 62.156.42.61 23:55, 2. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Ah ja, ich habe es mir auch gerade angesehen. Das sind aber nach den Selbstvorstellungen alles keine Behörden, sondern in privater Trägerschaft stehende Stellen (auch wenn sie durchaus Funktionen wahrnehmen, die der behördlichen Sachwaltung obliegen könnten). Die von Computerzeitschriften verwendeten Bezeichnungen dieser Stellen als "Behörden" sind jedoch definitiv falsch (nicht nur in Deutschland). --Opihuck 22:16, 3. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Was keine Behörden sind

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z.B. Stadtwerke, da niemand gezwungen werden kann, von denen Strom zu beziehen. Das hat auch nichts mit den Besitzverhältnissen zu tun. Auch wenn ein Unternehmen zu 100% dem Staat gehört, ist es deswegen noch keine Behörde. --House1630 (Diskussion) 22:04, 20. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

So einfach ist das leider nicht. "Stadtwerke", wie du sie nennst, haben in Deutschland einen höchst unterschiedlichen Status. Manche sind juristische Personen des privaten Rechts (AG, GmbH), manche sind Eigenbetriebe, in einigen Bundesländern können sie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts sein und in wieder anderen sind sie Teil der allgemeinen Kommunalverwaltung (also ein "Amt") und damit regelmäßig auch ein Teil einer Behörde. Ob es einen Anschluss- und Benutzungszwang gibt, hat mit dem Status der Einrichtung überhaupt nichts zu tun; da liegst du ganz falsch. --Opihuck 21:52, 21. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Wo sind Stadtwerke Teil der allgemeinen Kommunalverwaltung ? --House1630 (Diskussion) 16:53, 22. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

In den Kommunen, die das so beschlossen haben. Wie es aussieht z. B. die Stadtwerke Selm. --Opihuck 21:04, 22. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Die BRD ist rechtlich aber gar kein Bundesstaat mehr, weil Bund und (Bundes-)Länder ihre existenzielle Staatlichkeit bereits schon eingebüßt haben. Die BRD ist auch kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz unsere Grundrechte gesichert sind. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes wurden bereits schon entwertet. Übrig bleib ein Trümmerfeld inkonsistenter Fragmente des vorherigen GGs. http://www.welt.de/welt_print/article779393/Ein-Staat-ohne-Legitimation.html (nicht signierter Beitrag von 80.171.149.41 (Diskussion) 09:57, 20. Jul 2014 (CEST))

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(Huch, hier ist ja immer noch kein Editwar darüber ausgebrochen, wie bei kritischen Diskussionen es sonst schon üblich geworden scheint, um die Diskussion mit einer derartigen Zensur zu torpedieren. Haben die BRD-Systemlinge etwa ihren Krampf schon so schnell aufgegeben ihre BRD-Lügen zu beschützen, anstelle sich an einem offen geführten Dialog zu beteiligen? Das wäre wünschenswert. <-- Dann darf dieser Kommentar auch gerne wieder gelöscht werden.)

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Die BRD sieht sich selber nicht als ein Rechtsnachfolger des "deutschen" Reiches(von 1871), welches ohne eine Organsition immer noch als handlungsunfähig gilt, aber gemäß verschiedener BRD-Urteile weiterhin in den Grenzen von 1937 existieren soll. (Hat jemand Einwände?) Gegründet wurde die BRD nur als eine nichtstaatliche Verwaltung in einem "Wirtschaftsgebiet" und im Auftrag der westlichen Besatzungsmächte. (Siehe Grundsatzrede von Carlo Schmid.) Ohne eine BRD-Staatsgründung waren und sind die BRD-Organe nur eine nichtstaatliche Verwaltung auf Basis und im Auftrag eines unter militärischer Fremdbestimmung besetzten und immer noch nicht vollständig souveränen Landes/Volkes. Wann und womit genau soll es denn nun eigentlich zu einer BRD-Staatsgründung gekommen sein und wo kann man die BRD-Staatsgründung-Urkunde zu lesen bekommen?

Die Teilvereinigung der BRD erstreckt sich damit nur auf dem Gebiet von West- und Mittel-Deutschland(neue Bundesländer der ehemaligen DDR), während Ost-Deutschland, als immer noch bestehender Teil des deutschen Reiches, immer noch unvereint geblieben ist. Als ein "Mandatarstaat" hat die nichtstaatliche BRD-Verwaltung nur den Auftrag die BRD zu verwalten und damit hat die BRD wohl auch keine eigene BRD-Gebietskörperschaft und hat wohl auch kein eigenes BRD-Staatsvolk. (Sonst bitte einen Nachweis über die BRD-Gebietskörperschaft beifügen.)

Zu behaupten die BRD hätte staatliche Ämter/Behörden ist damit wohl nur eine arglistige Täuschung im Rechtsverkehr und eine Kriegslist nach HKLO. Und der 2+4-Vertag ist wohl auch kein Friedensvertrag und konnte ohne eine rechtsgültiger Unterschrift und nur mit einer Paraphe von "Genscher" nicht einmal rechtsgültig ratifiziert werden (siehe rechtsungültige Ratifizierungs-Urkunde zum 2+4-Vertrag und bestehende Gesetzgebung und Urteile über Schriftformerfordernisse**). Die einseitige BRD-Abtretung der immer noch besetzten Ostgebiete des deutschen Reiches (ohne die Rechtsnachfolge des deutschen Reiches anzutreten und damit ohne eine Legitimation dafür und auch nur auf Basis einer nichtstaatlichen Fremdverwaltung eines Teilvolkes) ist auch niemals rechtsgültig für das deutsche Reich erfolgt.

(**) Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2013 – VII ZB 43/12 – BGH: Unterschriften unter Schriftsätze müssen den (vollständigen) Namen des Unterzeichnenden erkennen lassen. Abkürzungen sind nicht erlaubt – Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden. Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.) Quelle: http://www.bundesgerichtshof.de (nicht signierter Beitrag von 85.177.165.189 (Diskussion) 14:16, 30. Jul 2014 (CEST))

Unterschied Bericht <-> Schreiben

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In der Behörde, in der ich arbeite, gibt es den "Bericht an andere Behörden". Der wird nicht nur in der Umgangssprache so genannt, sondern heißt auch im Computersystem so. Daher stelle ich mir die Frage, ob es wirklich stimmt, dass ein Bericht immer an eine vorgesetzte Stelle gerichtet wird, und eine Mitteilung an andere Behörden immer Schreiben heißt. Das würde ja bedeuten, dass die Begrifflichkeiten zumindest in manchen Behörden konsequent falsch verwendent werden. --Cyberhopser (Diskussion) 13:26, 5. Mai 2018 (CEST)Beantworten

öffentlich-rechtliche stifungen = behörden?

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sind öffentlich-rechtliche stifungen "behörden" bzw. gilt für deren foderungen verwaltungsrecht? wäre es korrekt, eine öffentlich-rechtliche behörde, wie die "stiftung preußischer kulturbesitz" als beispiel für eine (vielleicht im sinne des juristischen laien untypische) "behörde" in den artikel einzufügen? und wäre demnach ein mitteilungsschreiben (also keine offizieller, so genannter "bescheid" mit offizieller widerspruchsbelehrung bzw. -möglichkeit), in dem z.b. die nutzung von bildern von exponaten untersagt oder nur gegen gebühren erlaubt wird, ein "verwaltungsakt", der ein "rechtsverhältnis" begründet, gegen das man ggf. eine "nichtigkeitsfeststellungsklage" erheben könnte? danke. --HilmarHansWerner (Diskussion) 18:00, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Stiftungen des öffentlichen Rechts sind selbst rechtsfähig und können daher keine Behörde sein; sie haben aber Behörden. Ob für Stiftungen Verwaltungsrecht gilt, hängt davon ab, ob sie auf dem Gebiete des Verwaltungsrechts tätig werden. Bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, bei der es vor allem um die Verwaltung ehemals preußischer Kulturgüter wie Gebäude, Kunstsammlungen und Bibliotheken des Landes Preußen geht, habe ich da so meine Zweifel. Falls die Stiftung hoheitlich tätig wird, können ihre Maßnahmen aber Verwaltungsakte sein. Für einen Verwaltungsakt ist keine Rechtsbehelfbelehrung erforderlich (arg. § 58 Abs. 2 VwGO). Es hängt vielmehr davon ab, ob die ergangene Maßnahme alle Voraussetzungen des § 35 VwVfG erfüllt (insbesondere "auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts"). Mit deinen Angaben lässt sich das leider nicht sagen. --Opihuck 21:44, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten