Diskussion:Beihilfe
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Strafrecht
[Quelltext bearbeiten]Die Regelung des Schweizerischen StGB und die einschlägigen Artikel sollten auch dargestellt werden; vielleicht kann sich ein (Schweizer?!) Jurist dessen einmal annehmen? Danke. Und wenn ich schon dabei bin, dasselbe gilt sinngemäss für Österreich. — Nol Aders 2. Jul 2005 17:27 (CEST)