Diskussion:Belohnung und Billigung von Straftaten

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Meinungsfreihet
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Angela Merkel

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  Corpus Delicti zur Verdeutlichung originalgetreu nachträglich hier aufgeführt. Hybscher 14:38, 25. Nov. 2011 (CET)  Beantworten
von meiner Diskussionsseite hierher verschoben. Hybscher 21:42, 24. Nov. 2011 (CET)-Beantworten

Hallo Hybscher, Deinen neuen Artikel habe in einem Abschnitt ergänzt. Dazu eine Frage: Du hast als Beispiel für "Billigung" auch die bekannte Bemerkung von Angela Merkel zum Tod von Osama bin Laden angeführt. Das scheint mit gewagt, da die Tötung Osama bin Ladens in den USA nicht als Straftat bewertet wurde. Auch in Deutschland nicht. Daher ist es etwas gewagt, der deutschen Kanzlerin die Billigung einer Straftat "anzuhängen". Was meinst Du? Gruß --LichtbauWR 21:00, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ende des verschobenen Abschnitts. Hybscher 21:42, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Derlei Überlegungen spielen keine Rolle. Die Überschrift lautet "Bekannte Fälle", nicht "Bekannte Anklagen" und auch nicht "Bekannte Urteile". Der genannte Fall ist mMn der prominenteste von allen und darf deshalb nicht fehlen. Die Strafanzeige stammt von einem Hamburger Richter. Von "anhängen" meinerseits kann also keine Rede sein. Hybscher 21:42, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Wo war es denn bitte ein Fall? Wann und wo wurde das verhandelt? - -- ωωσσI - talk with me Bewertung 21:49, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Angela Merkel mitten unter lauter Verurteilte einzureihen ist völlig unsinnig und irreführend - -- ωωσσI - talk with me Bewertung 21:43, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ähem, kann es sein, daß du dir die Artikel ungenau vorlesen läßt? "lauter Verurteilte"? Hybscher 21:52, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten
jedenfalls standen alle vor Gericht - und dann ist es ein Fall und nicht wenn jemand mal eine Äußerung getan hat ! - -- ωωσσI - talk with me Bewertung 21:56, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wenn es einfach nur eine umstrittene Äußerung gewesen wäre, hätte ich den Fall auch nicht aufgeführt, aber mit der Anzeige eines Richters ist es aktenkundig und damit ein Fall. Längst nicht jede Streitfrage landet vor Gericht. Vieles wird auch früher verglichen, entschieden oder abgewiesen. Warten wir doch einfach ab, was daraus wird. Es ist ja mW noch nichts entschieden. Hybscher 22:00, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Is raus. Reine Theoriefindung. --Atomiccocktail 22:20, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Welche Theorie habe ich denn da bitteschön erfunden, du Genie? Hybscher 22:23, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten

@Hybscher:m Also die Strafanzeige gegen Merkel würde ich hier, zumal sich im Text noch kein expliziter Bezug zu dem konkreten Fall findet, der die Relevanz begründen könnte, auch weglassen. Oder Du begründest konkret, warum die Strafanzeige ausnahmsweise relevant ist. Grüße, --JosFritz 22:59, 24. Nov. 2011 (CET) Ergänzung: Richtig begründet würde ich den Fall durchaus für relevant halten. Ich halte es für möglich, dass sich sogar juristische Fachzeitschriften mit der Frage befasst haben oder befassen werden. Das oder eine Anführung des Falls Merkel im Text (unter anderen Fallbeispielen) würde m.E. Relevanz begründen. --JosFritz 23:07, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich habe den Artikel soeben inhaltlich korrigiert und hoffe, daß Hybscher es unterlässt, Angela Merkel, gegen die jemand Anzeige erstattet hatte, erneut in eine ohnehin krass-plakative Namensreihe teils verurteilter Straftäter, teils freigesprochener Beschuldigter einzusortieren. Diese Form von tendenziöser Darstellung kann in WP m.E. nicht hingenommen werden.--Hans Castorp 23:42, 24. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ich finde solche Ansprachen in der dritten Person unhöflich und hoffe, dass Hans Castorp an seinen Ton noch ein bisschen feilt. --JosFritz 00:18, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
WP:VM verweist hierher.
Hybscher 00:01, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Was soll das sein, eine "krass-plakative Namensreihe"? Wo bitteschön ist da eine "tendenziöse Darstellung"?? Ich habe einfach die Wikipedia nach relevanten Beispielen durchsucht, wobei 'relevant' in diesem Zusammenhang bedeutet 'wird in einem Artikel erwähnt'. Horst Mahler habe ich als Ausnahme hinzugenommen, weil er zwar einerseits diesbezüglich ein beispielhafter Klassiker ist, aber so'n Kiki hinter all seinen anderen Übeltaten verschwindet und womöglich deshalb nicht in seinem Artikel steht. Angela Merkel ist nach den obigen Relevanzkriterien bereits drin, wäre aber auch so erwähnenswert, weil das Beispiel großes Aufsehen erregt hat und sie natürlich die prominenteste (i.e. 'bekannteste') der Genannten ist. Wie man an den Beispielen sieht, spielen die Schwere der Tat oder die eventuelle Verurteilung überhaupt keine Rolle, sondern - ich wiederhole es zum x-ten Mal - die Bekanntheit. Und genau deshalb heißt die die Überschrift "Bekannte Fälle".
Die seltsame Formulierung "Entstehung eines Klimas grassierender Verbrechensbereitschaft verhindern" lasse ich mal drin, weil sie ja angeblich in einem offiziellen Kommentar zum Gesetzbuch drinsteht. Es wäre nett, wenn mir mal jemand einen Scan oder den Text der entsprechenden Seite zugänglich machen würde. Bin gespannt, was der Kommentator sonst noch so schreibt. Hybscher 00:39, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
[Beleidigung entfernt- Hybscher 00:39, 25. Nov. 2011 (CET)]. Wart einfach mal ab, was aus der Klage gegen Merkel wird, dann sieht man, ob das hier passt oder nicht. --Atomiccocktail 00:30, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
(BK) Was soll daraus schon werden? Das Verfahren wird natürlich versanden, heißt: irgendwann eingestellt. Dafür muß man kein Prophet sein. Zum x-+1-ten Mal: Ob jemand verurteilt wird oder nicht, ist nicht entscheidend. Entscheidend ob beispielhaft oder nicht ist ... tataaa ... der Bekanntheitsgrad. Den wirst du ja wohl nicht leugnen wollen, oder? Hybscher 00:39, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
3M: Der Bekanntheitsgrad ist völlig irrelevant. Anders als in der Wikipedia auf der VM muss im RL nicht jede irrelevante Trollanzeige irgendwelche Erfolge zeigen oder Folgen nach sich ziehen, nur weil die angezeigte Person "bekannt" ist. --84.137.93.25 17:57, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Hallo Hybscher, meine Meinung geht in eine andere Richtuung. Man beachte das Lemma. Es lautet: "Belohnung und Billigung von Straftaten". Solange nicht durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt ist, dass die gewaltsame Tötung des Osama bin Laden durch die USA eine "Straftat" (!) nach us-amerikanischem oder deutschen Recht war ist es sachlich nicht zu rechtfertigen, Angela Merkels umstrittene Äußerung zum gewaltsamen Tod des Osama bin Laden in die Liste der Beispiele aufzunehmen Und zwar ganz unabhängig davon, dass Angela Merkel eine prominente deutsche Politikerin ist. Gruß "Die Winterreise" via IP --80.187.102.150 18:28, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Abschnitt ‚Bekannte Fälle‘ komplett raus?

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Da auch dieser Diskussionsgegenstand dauernd entfernt wird, sei auch dieser hier zur freundlichen Kenntnisnahme verewigt. Hybscher 16:40, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Bekannte Fälle

  1. Freispruch für Horst Mahler

Hallo, welchen Mehrwert bringt eigentlich der Abschnitt über die Bekannten Fälle? Das ist doch mehr oder weniger willkürlich ausgewählt worden und auch gar nicht auf irgendwelche Kriterien abgeklopft? Gibts da irgendeine Literatur, die das seriös im Zusammenhang darstellt, so dass man darauf aufbauen kann? --Port(u*o)s 01:24, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

+1. Zumindest müsste die Auswahl irgendwie begründet werden, und zwar unter Bezugnahme auf den Artikelgegenstand. --JosFritz 02:02, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Um das noch kurz zu entwickeln: Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man den Sachverhalt anhand bekannter Fälle weiter erläutert oder exemplifiziert; hier allerdings ist ja noch nicht einmal klar, ob es sich jeweils um Belohnung oder Billigung handelt, ob es zum Verfahren (ggfs. mit Verurteilung) kam, und bis man sich in den unspezifisch, weil nicht auf den entsprechenden Abschnitt verlinkten Zielartikeln klug gemacht hat, hätte man auch selbst die Google-Suche anwerfen können. Wenn also anhand einiger Beispiele die strafbewehrte Norm aufgefächert werden könnte, würde ich das für hilfreicher halten als das derzeitige Namedropping. --Port(u*o)s 02:52, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
+1 Das Argument kann/die Kriterien können nicht wp-intern entwickelt werden. Das muss aus seriöser Lit. stammen. Im Moment ist das eine frei zusammengestoppelte Liste ohne Bezug auf ein Fachbuch, das diese Fälle aufführen würde. Geht nicht. --Atomiccocktail 07:05, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
welchen Mehrwert - siehe: Beispiel
mehr oder weniger willkürlich ausgewählt - Falsch. Was in der Wikipedia steht, unterliegt Relevanzkriterien. Ich habe deshalb (siehe oben) der Einfachheit halber ausschließlich Beispiele aus der Wikipedia genommen. Diese Verfahrensweise ist nicht ungewöhnlich, sondern kommt bei Listen häufiger vor.
gar nicht auf irgendwelche Kriterien abgeklopft? - Falsch. Siehe oben.
seriös im Zusammenhang darstellt - Der Zusammenhang ist offensichtlich und selbsterklärend: § 140.
müsste die Auswahl irgendwie begründet werden - Habe ich. Siehe oben. Eine Begründung im Artikel wird ja wohl nicht verlangt sein.
nicht einmal klar, ob es sich jeweils um Belohnung oder Billigung handelt - Falsch. Das steht in den verlinkten Artikeln bzw. Einzelnachweisen. Und wo das nicht steht (Blatt) ist es anscheinend nicht mehr bekannt, jedenfalls steht es nicht im Wikipedia-Artikel.
nicht einmal klar (..) ob es zum Verfahren (ggfs. mit Verurteilung) kam - Falsch. Das steht - sofern bekannt - sowohl in der Klammer als auch im verlinkten Artikel.
nicht auf den entsprechenden Abschnitt verlinkten Zielartikeln - Teilweise falsch. Wo das möglich war und mir sinnvoll erschien, habe ich es gemacht. Wer mit der Vorlage:Anker arbeiten will, mag mir das empfehlen oder gerne selber tun.
Namedropping - wäre es allenfalls, wenn es jeweils keine Links gäbe oder dahinter nichts zum Thema steht.
Hybscher 03:20, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Ach, Atomiccocktail,
Das Argument kann/die Kriterien können nicht wp-intern entwickelt werden - <Gebetsmühle an>Wie ich bereits sagte: Diese Verfahrensweise ist nicht ungewöhnlich, sondern kommt bei Listen häufiger vor.<Gebetsmühle aus>
Das muss aus seriöser Lit. stammen. - Falsch. Du unterstellst damit, die genannten Fälle wären unseriös. Da frage ich mich natürlich, warum sie dann in der Wikipedia stehen. - Und damit mir derlei garnicht erst unterstellt wird: Ich habe natürlich nichts gegen weitere seriöse Beispiele aus seriöser Literatur einzuwenden.
Im Moment ist das eine frei zusammengestoppelte Liste - <Gebetsmühle an>Falsch. Die Kriterien wurden bereits mehrmals genannt.<Gebetsmühle aus>
ohne Bezug auf ein Fachbuch - Wurde das von dir geprüft? Wohl kaum. Bezüge auf Fachbücher sind wünschenswert, aber wenn das ein zwingend notwendiges Kriterium wäre, sollten wir wohl die betreffenden Absätze aus den jeweiligen Artikeln entfernen.
Geht nicht. - Es wird dich vielleicht treffen, aber deine Boss-Attitüde zieht bei mir nicht.
Hybscher 14:38, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Du bist hier nicht überzeugend in dem Versuch, Merkel am Zeug zu flicken. Du solltest es einfach lassen. Hier ist kein Politforum, auch wenn du das vielleicht nicht wahrhaben möchtest. --Atomiccocktail 15:03, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Deine Unterstellungen führen nicht weiter, AC. Geh doch bitte einfach auf die angeführten Argumente ein, statt auf unterstellte Motive, wenn Du auf Beiträge Deiner Kollegen antwortest. --JosFritz 15:54, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Raus mit dem ganzen Abschnitt. Mehrwert gleich Null, sorgt nur für Zank. Hier muss niemand auf die zeitfressende Störaktion von Hybscher eingehen.--bennsenson - reloaded 15:59, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ja, das wäre auf jeden Fall die beste Lösung. Der Mehrwert der Liste ist nahe Null und führt offenbar zu den üblichen, langweiligen Grabenkämpfen. Also raus damit.--Kramer ...Pogo? 16:09, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wie bitte? Man braucht nur Krawall zu machen und das ist dann die Begründung, auf erklärende Beispiele zu verzichten? Hybscher 16:16, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Diese Beschreibung der Diskussion ist allerdings stark einseitig. Es wurde mehrfach der Mehrwert in Frage gestellt, nicht wahr? Die Auswahl dieser „bekannten Fälle“ ist für mich außerdem nicht nachvollziehbar. Noch weniger, inwiefern es sich bei Merkels Äußerung überhaupt um einen „Fall“ handelt. Solange solche methodischen Schwächen bestehen (die eben zu unnötigem Hauen und Stechen führen) und der Nutzwert der Liste generell in Frage steht, sollte die Liste raus. Eine fundierte, literaturbasierte Aufarbeitung wie Port sie vorschlägt, wäre da evtl etwas anderes. Aber davon sind wir momentan weit entfernt.--Kramer ...Pogo? 16:25, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Um Himmels Willen, wo bin ich hier? Die Kriterien der Auswahl habe ich bereits x+x-mal dargelegt. Liest das keiner??? Was ist daran nicht nachvollziehbar??? Der Leser braucht nur zu klicken und schon kann er lesen, worum es geht.
@Bennsenson: Du bist wirklich ein wahrer Murgelprlmpf. Mannomann.
Geht's zur Abwechslung auch mal sachlich?
Wie wäre es mit stichhaltigen Begründungen anstatt einfach nur "blööörp"? Erkläre mir doch mal, inwiefern Beispiele ohne Mehrwert sind. Sorgt nur für Zank? Eine Liste von Beispielen mit Links auf die jeweiligen Einzelfälle? Wie das? Zeitfressend? Bleib doch weg. Störaktion? Wen oder was störe ich denn bitte? Hybscher 16:40, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

<quetsch> Hybscher, es ist doch gar keine Liste mit Verlinkung auf Fälle, sondern eine Liste biografischer Artikel (in denen allenfalls der Fall vorkommen mag, wenn er denn einer ist). Gruss --Port(u*o)s 17:09, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
<Gebetsmühle an>Sie stehen mit einer bereits begründeten begründeten Ausnahme dort drin. <Gebetsmühle aus> "wenn er denn einer ist - Was soll das eigentlich heißen? <Gebetsmühle an> Wenn dir die Verlinkung nicht genau genug ist, hätte man ja die Vorlage:Anker verwenden können. <Gebetsmühle aus> Hybscher 17:23, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Atomiccocktail hat u.a. das entscheidende gesagt, cosmokramer hats bestätigt, Bensensson hat die Liste entfernt. Absolute Zustimmung dazu (über Dritte Meinung)--Izadso 16:43, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wie wäre es, wenn du dich einfach mal mit den genannten Argumenten beschäftigst und sie ggf. widerlegst. "Kein Mehrwert" und "Der und der sagen das auch." ist kein stichhaltiges Argument. Hybscher 17:02, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wenn hier mehrfach darauf hingewiesen wird, dass wir hier eine entsprechende Fundierung mittels Literatur brauchen würden, dann erscheint mir das doch als stichhaltiges Argument. Wenn du meinst, dass es eine solche Fundierung nicht braucht, dann solltest du das entsprechend darlegen, denn du willst die Liste offenbar unbedingt (inkl. dem Merkel-Fall) drin haben.--Kramer ...Pogo? 17:10, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ich sage nichts gegen eine Fundierung mittels Literatur. Nur zu. Ich sage nur, daß sie nicht zwingend erforderlich ist, denn die Fundierung (i.e. Belege) ist ja in den jeweiligen Artikeln schon drin. Wenn sie dort unzureichend sein sollte, kann man das dort gern verbessern. Hybscher 17:17, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

(BK) mal ne andere dritte meinung: ich finde das rauslöschen der liste extrem befremdlich. es sind gerade die beispielfälle, die die abstrakte norm und deren anwendungsbereich verdeutlichen. für den leser auf jeden fall ein gewinn. klar, nicht als listenform, sondern die einzelnen fälle auszuformuliert, wäre noch besser. aber die liste bietet genau dafür ja das gerüst und so ist es auch ansonsten üblich. ich verstehe auch nicht die aufregung für den eintrag des "falls Merkel". klar, er ist im gegensatz zu den anderen noch kein abgeschlossener fall, aber es gibt ihn ja und er ist bemerkenswert. nur weil man davon ausgeht, dass das verfahren irgendwann eingestellt wird, ist es doch kein grund, eine äußerst interessante rechtsfrage - zu genau diesem lemma -, die in der öffentlichen diskussion steht, belegt werden kann und zwangsläufig eine fortsetzung finden wird, hier auszuklammern. vg --emma7stern 17:19, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ich erinnere mich noch, dass irgendwelche Politclowns seinerzeit Klagen gegen Schröder und Fischer abgesondert haben, weil sie einen Krieg gegen Jugoslawien vom Zaun gebrochen hätten. Dieser Käse findet sich korrekterweise nicht in unserem Artikel Angriffskrieg.
Das Learing: Nur weil die aus irgendwelchen Gründen Beklagten prominent sind, heißt das nicht, dass diese Klagen relevant für das Thema wären. Hier gilt das auch. Merkel hat die Tötung dieses Terroristen begrüßt, das hätte sie sich sparen können – politisch gesehen. Das ist kein „Fall“ für das Thema, das war nur eine Sau, die durchs Mediendorf getrieben wurde. An diesem Karnevalszug war die Kanzlerin nicht unbeteiligt, war sie es doch, die durch ihre unachtsame Rede für einen 24-Stunden-Aufreger gesorgt hat. Dieser Kurzaufreger und die Klage selbst sind unerheblich, solange es keine Verurteilung gibt. --Atomiccocktail 18:38, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

"Das Learing:" - Hä???
Ich bewundere wie immer die Kunst, "Käse" in sachlicher Form auf den Punkt zu bringen und klüger zu sein als der Rest der Welt. Hybscher 18:51, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Tja. Auch im Artikel über den Kosovokrieg steht nichts über die damaligen Klagen. --Atomiccocktail 18:56, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Doch, Atomiccocktail. Sogar sehr ausführlich und mit Begründung der Ablehnung der Klagen gegen den "Angriffskrieg" nach Art. 26, deutsches Grundgesetz und § 80 StGB des Deutschen Strafgesetzbuches (Vorbereitung eines Angriffskrieges). Gruß --80.187.102.150 19:06, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Bist du es Winterreise? Mein Argument ist : die Namen Schröder und Fischer (und Scharping etc.) tauchen dort als Beklagte nicht auf. Obgleich damals Klagen gegen diese Personen eingereicht wurden wegen "Führen eines Angriffskrieges". --Atomiccocktail 19:13, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Hallo Atomiccocktail, ja, ich bin "Die Winterreise". Ich mag es nicht in jedem Beitrag "outen" [1]. Meine Meinung warum Angela Merkels umstrittene Äußerung in der Liste der Beispiele fehl am Platz ist habe ich juristisch begründet, da die gewaltsame Tötung des Osama bin Laden noch von keinem Gericht als Straftat bewertet wurde, der von Hybscher angelegte Artikel aber nun einmal den Titel "Belohnung und Billigung von Straftaten“ trägt. Umstritten ist hier nicht ob die Äußerung von Frau Merkel (bekannt) oder Frau Müller (unbekannt) war, umstritten ist der Tatbestand als solcher. Gruß DWR via IP --80.187.102.150 19:21, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten
(BK) Ergänzen möchte ich noch, dass die Tötung von Osama Bin Laden kein Verbrechen war. Es wurde viel gelabert über eine angebliche "Exekution eines Wehrlosen", aber bei einer militärischen Kommandoaktion gegen einen selbsterklärten Paramilitär und Auftraggeber tausendfacher Morde klopft man nicht an die Tür und bittet ihn, mit erhobenen Händen herauszukommen. Ich hoffe nicht, dass ich näher auf die Gründe eingehen muss. Dem Glückwunsch an die USA, einen der perfidesten und gefährlichsten Massenmörder der Gegenwart besiegt zu haben, kann ich mich nur ausdrücklich anschließen.--bennsenson - reloaded 19:48, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Vorschlag: Schreibt doch statt der einfachen Tabellen einen Fließtext, in dem auf die einzelnen Fälle eingegangen wird. Da kann dann beispielsweise auch für die Angela beschrieben werden, dass sie wegen ihrer Aussage angezeigt, aber nicht angeklagt oder verurteilt wurde. Die unkommentierte Liste halte ich auch eher für problematisch, da hier auf den ersten Blick alle Aufgelisteten unkommentiert in eine Schublade gesteckt werden, egal ob nur angezeigt, freigesprochen oder verurteilt.--Rainyx 19:36, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

@winterreise (ich beziehe deinen beitrag im abschnitt oben mal mit ein) u.a.: es ist doch nicht an uns, die sache juristisch zu bewerten. wir sollen nur darstellen was ist (das ist z.zt. die strafanzeige), die juristische bewertung wird die staatsanwaltschaft beizeiten vornehmen. auch die kann/muss dann hier dargestellt werden.
@atomiccocktail: der unterschied zum artikel Angriffskrieg ist doch, dass der artikel hier eine einschlägige rechtsnorm behandelt. hätten wir einen artikel zum § 80 StGB sollte man dort sicher auch prominente fälle aufnehmen. vg --emma7stern 10:56, 26. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Der Umstand einer Strafanzeige ist natürlich nicht enzyklopädisch relevant, da es hiervon jeden Tag Tausende gibt. Auch gegen Prominente übrigens, zumal solche Aktionen meist dazu dienen sollen, kurzfristige Medienerwähnung zu erreichen, siehe etwa die gestern bekannte Anzeige gegen den Papst wg. Nichtanschnallens im Papamobil. Das Namedropping als solches ist überhaupt als solches überflüssig, da es nichts zum Verständnis des Straftatbestandes beiträgt. Im übrigen wäre es allerhöchstens gerechtfertigt, hier rechtskräftige Verurteilungen beispielgebend aufzuführen, aber auch das halte ich für überflüssig Erfurter63 11:54, 26. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wie Rainyx bereits gesagt hat ist eine Liste problematisch. Nicht nur, dass alle verlinkten Personen in eine Schublade gesteckt werden, eine solche Liste ist auch als Beispiel nicht hilfreicht, da nichts erklärt wird. Ein Beispiel besteht aus Fließtext.
Es gibt Artikel die bereits Fließtext zu diesem Thema beinhalten, zum Beispiel Holger Voss #Strafverfahren wegen „Billigung von Straftaten“ und diese können durchaus als Beispiele verlinkt werden, allerdings sollte auch hier eine Einordnung in Form eines Fließtextes erfolgen. Es sollte darin vor allem geklärt werden in wie fern dies ein typisches oder untypisches Beispiel ist. --Secular mind 15:57, 26. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Administrativer Hinweis in Bezug auf WP:KPA und WP:WAR

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Bitte fokussiert die Diskussion auf die redaktionelle Frage, inwieweit die Liste Platz im Artikel finden sollte bzw. ob diese ausreichend belegt ist. Es muss möglich sein, diese Fragestellung halbwegs sachlich zu diskutieren, ohne andere persönlich anzugehen und ihnen Motive zu unterstellen. Insbesondere AC und Hybscher mögen sich angesprochen fühlen (ohne dass ich Eure inhaltliche Position hier werten kann und darf). Sollten persönliche Angriffe oder der Kleinkrieg/Editwar um die Bewertung von Aussagen als persönliche Angriffe weitergehen sind weitergehende administrative Maßnahmen erforderlich, ihr kennt die Richtlinien... --Hei_ber 17:05, 25. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Reichsstrafgesetzbuch von 1871

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Artikeltext: „Bereits das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 kennt den § 140 unter diesem Titel. http://lexetius.com/StGB/140#2 Seitdem wurde der Text elfmal geändert.“
Dies stimmt so nicht.

  1. Amtliche Überschriften wurden im StGB erst mit der Novelle zum 1. Januar 1975 eingeführt. Bis dahin kannte das Gesetz keine „Titel“.
  2. Die hier beschriebene Regelung wurde erst mit Wirkung vom 1. Oktober 1953 in das Gesetz aufgenommen.
  3. Ab 1871 (besser 1870) bis 1946 wurde unter dem § 140 in verschiedenem Gesetzeswortlaut eine „Verletzung der Wehrpflicht“ unter Strafe gestellt.

Siehe für alles vorstehende http://lexetius.com/StGB/140#2
Der oben genannte Absatz sollte daher ersatzlos gestrichen werden. Grüße --Cologinux 13:09, 26. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Auf der Seite http://dejure.org/gesetze/StGB/140.html steht: "11 vorherige Gesetzesfassungen". Was hat das denn sonst zu bedeuten?
Wie auch immer, ich entferne das jetzt erstmal und wäre dir dankbar, wenn du die Entwicklungsgeschichte stattdessen korrekt einfügen könntest. Hybscher 13:50, 26. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Bitte belegen!

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Wer hier im Artikel rumfummelt, sollte das nicht ohne StGB-Kommentar oder andere adäquate Belege tun. Grüße, --JosFritz (Diskussion) 20:49, 11. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Internationaler Vergleich

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Gibt es vergleichbare Bestände in anderen Ländern? (nicht signierter Beitrag von 2A02:8389:2181:A400:88B4:C93:E7F8:D189 (Diskussion) 16:39, 8. Mai 2022 (CEST))Beantworten

Meinungsfreihet

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Falls ich das hier richtig verstehe ist eine Person die sagt das es Blödsinn ist das jemand für etwas bestraft wird, strafbar?

Kann das irgendwie in den Kontext zur Grundrecht verankerten Meinungsfreiheit erklären?

Zb. Falls meine Meinung wäre das es dumm ist Leute für die die Parole "from the mountains to the sea Palestine will be free" wäre ich unter diesem Gesetz strafbar?

, wü,rwürde de ich automatisch auch bestraft werden dank dieses Geset?

--80.139.97.40 01:29, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Hinsichtlich From the River to the Sea kommt wohl nur eine Strafbarkeit nach § 86a StGB in Frage. Warum sollte § 86a StGB zu den Katalogtaten zählen, deren Billigung strafbar ist? Im Übrigen ist es meiner Ansicht nach auch zweifelhaft, dass das Bezweifeln der Sinnhaftigkeit einer Strafbarkeit schon ein Billigen ist. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:43, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In dem mir zur Verfügung stehenden Gesetzeskommentar heißt es. "Die bloße Erklärung, die Tat sei rechtmäßig, bedeutet noch nicht immer und unbedingt eine Billigung." (Krauß in Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar. 13. Auflage 2021, § 140 Rn. 11). --Pistazienfresser (Diskussion) 14:37, 4. Jul. 2024 (CEST)Beantworten