Diskussion:Beratungsprotokoll (Versicherungsvermittlung)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von WenzelPhilip in Abschnitt Es sollte BeratungsDOKUMENTATION heißen...
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Weitergabe des Beratungsprotokolls an Versicherer

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Im Text steht: "Erst mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht für Vertreter die Verpflichtung zur Weiterleitung der Dokumentation."

Das kann ich dem Gesetzentwurf nicht entnehmen. Im Gegenteil verweist der Regierungsentwurf ausdrücklich auf den Entwurf zu § 42a ff. der aktuellen Fassung (BT-Drs. 16/1935), d.h. es ist gerade keine Änderung geplant. Nur der Vermittler (und stets nur der mit dem Kundenkontakt, BT-Drs. 16/1935, S. 24) ist zu Beratung und Dokumentation verpflichtet, und nur dieser kann sich bei einem Verstoß einer Schadensersatzpflicht aussetzen.

Zudem macht der RegE des neuen VVG m.E. ganz deutlich, dass es keinen Grund gibt, das Beratungsprotokoll dem Versicherer weiterzugeben, denn die Haftung des Versicherers ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Abschluss über einen Makler erfolgt (§ 6 I RegE). Der einzige, der u.U. in einer Haftung stecken könnte, ist der Makler, nie jedoch der Versicherer (Begründung RegE, S. 148).

Quelle der Zahlen

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Für mich stellt sich die Frage, woher die Angabe stammt, dass 70% der Berater ohne Computer zum Kunden gehen. --kaisemar

Diese Angabe stammt aus mehreren Befragungen von Versicherngsvermittlern, die in der Vergangenheit veröffentlicht wurden. Zusätzlich haben wir hier eigene Erhebungen durchgeführt, zum Teil bei Kunden zum Teil bei Teilnehmern von Workshops. Insgesamt liegen unseren Erhebungen rund 4.000 Fälle zu Grunde. Die Zahlen bestätigen sich in laufenden Erhebungen. Die Schwankungsbreite liegt bei +/- 10%-Punkten.---mindtrace.de 18:54, 03.05.2007

Inhalt des Beratungsprotokolls

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Die Angaben zum Inhalt des Beratungsprotokolls sind bisher äußerst dürftig. Siehe auch Portal Diskussion:Recht#Beratungsprotokoll --wau > 18:31, 15. Jun 2005 (CEST)

Auswirkungen

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Es sollte meiner Meinung nach mehr zu den Auswirkungen geschrieben werden, da diese die gesamte Versicherungsbranche treffen werden (obligatorische Ausbildung, Haftungsproblematiken etc.). --Alex2007 22:16, 20. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Urheberrechtsverletzung? Oder nur unerfahrener Editierer?

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mindtrace hat wahrscheinlich ein Dokument seiner Beraterfirma 1:1 hier eingestellt, wodurch die Frage des Urheberrechts geklärt sein sollte. Eine Aufbereitung für die WP fand offenbar nicht stadt. Ein habe ich momentan keine Zeit, inhaltlich zu überprüfen, wie weit es mit der Relevanz her ist. Folgt wahrscheinlich nächste Woche. --Giszmo 10:43, 6. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Der Artikel wurde speziell für wikipedia geschrieben, deshalb gibt es mit dem Urheberrecht keine Probleme.
Die Inhalte entsprechen dem aktuellen Stand des Gesetzes, das am 22.12.2006 verkündet wurde und am 22. 05 2007 in Kraft tritt. Zusätzlich ist, dort wo erforderlich, der aktuelle Stand der Diskussion enthalten, der allerdings erst in Zukunft sich in Erlassen,Kommentaren und Literatur finden wird.
Ich gebe zu, dass ich kein erfahrener Editierer bin. Aber das macht aus meiner Sicht gerade wikipedia aus, dass andere, die dies besser können, diesen Teil übernehmen.
Noch ein Wort zu dem Link auf mindtrace-gedankenspur. Diese Seite wird als non-income-Seite betrieben und steht jedermann offen. Sie stellt für die Umsetzung des neuen Versicherungsvermittlerrechts leider eine der wenigen Seiten dar, bei denen Vermittler und andere Interessierte kontinuierlich Informationen erhalten und Fragen abklären können. Das auf dieser Seite angebotene Protokoll steht kostenlos zur Verfügung und wird von zahlreichen Versicherungen für Mehrfachagenten empfohlen. --mindtrace.de 01:13 18.01.2006 (CET)
Bitte nicht falsch verstehen :) Ich bin begeisterter Fan von Wikipedia und Wikis im Allgemeinen. Mein Verdacht der Urheberrechtsverletzung entstand einfach aus dem offensichtlichen copy/paste einer bestehenden Website. Das fehlende Wikifizieren war für mich lediglich ein Hinweis auf einen Unerfahrenen, der evtl. auch nicht mit der Urheberrechtslage so vertraut war und deshalb UR verletzt haben könnte. --Giszmo 11:54, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Beratungsprotokoll in der Anlageberatung

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Ich habe einige Abschnitte über das Beratungsprotokoll in der Anlageberatung zu Wertpapieren eingefügt. Mir stellt sich aber die Frage, ob das an dieser Stelle sinnvoll ist, oder ob ein eigener Eintrag dazu sinnvoller wäre. Die Artikelstruktur ist nun schon sehr "doppelt". Meinungen? Slunce 16:43, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Es sollte BeratungsDOKUMENTATION heißen...

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Es gibt eine Dokumentationspflicht, keine Protokollpflicht. Tatsächlich ist es so, dass eine Dokumentation, die "Beratungsprotokoll" heißt, vor Gericht ungültig ist, weil sie die Anforderungen an ein Protokoll in der Regel nicht erfüllt. Das sollte geändert werden. --WenzelPhilip (Diskussion) 07:32, 30. Nov. 2023 (CET)Beantworten