Diskussion:Bergerhöhe (Kürten)
Gemarkung (4905) Berg
[Quelltext bearbeiten]Die Gemarkung (4905) Berg besteht nicht mehr,[1] sie ging in der Gemarkung 4927 Kürten auf. Die heute bestehende Einteilung in Gemarkungen und deren Benennung nebst vierstelliger Gemarkungsnummer erfolgte erst zu Zeiten des Landes Nordrhein-Westfalen. Siehe Rund-Erlaß des Innenministers vom 11.10.1976 Verzeichnis der Gemarkungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Gemarkungsverzeichnis NW), das bis heute fortgeschrieben wird (s. Link).
Weder kannte Preußen diese vierstelligen Nummern, noch stellt die Angabe in dem Blatt 4909r Kürten (Müffling), zu welchem Leutnant von Beckendorf im Juni bis September 1824 die Vermessungen durchführte einen Gemarkungsnamen dar. Wohl aber waren die Gemarkungen ursprünglich und grundsätzlich identisch mit den Abgrenzungen der Gemeinden. Beste Grüße --WvB 17:22, 23. Mai 2017 (CEST)
- Hallo Werner von Basil, dann nehmen wir die vierstellige Zahl doch am besten einfach aus dem Text heraus. Gruß --der Pingsjong Glückauf! 17:36, 23. Mai 2017 (CEST)
- Du sprichst aber auch wiederholt von der (nicht mehr existenten) Gemarkung. Zudem, das diese unter Preußen eingeführt wurde. Das ist so alles weder belegt noch zutreffend. --WvB 17:39, 23. Mai 2017 (CEST)
- Nach meiner Kenntnis sind die Gemarkungen 1975 mit dem Köln-Gesetz hinfällig geworden. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren, wenn das nicht zutrifft. Darf ich Dich vielleicht bitten, Änderungen vorzunehmen, wenn Du Fehler findest? Ich würde mich freuen und habe damit keine Probleme. Gruß --der Pingsjong Glückauf! 18:04, 23. Mai 2017 (CEST)
- Zu Änderungen in den Gemarkungen bzw. deren Bezeichnungen kam es z.B. im Zuge der Aufstellung des Neuen Liegenschaftskatasters nach dem Zweiten Weltkrieg (NW) und dann erneut, bei der Umstellung auf BEDV in den 1970er Jahren. Mit dem Köln-Gesetz hätte es nur insofern zu tun, weil Gemarkungen auch aufgeteilt wurden und so z.B. nach dem neuen Zuschnitt zu unterschiedlichen Kreises oder Städten gehörten. Das ist aber hiervon unabhängig. 2009 bestand lt. Gemarkungsverzeichnis die Gemarkung Berg noch. Sprich: die Müffling-Karte belegt keine Gemarkung Berg, die Gemarkung Berg besteht nicht mehr und eine Einrichtung derselben unter Preußen ist nicht belegt, sondern vielmehr unter NW. Ich hole die Sätze heraus. Beste Grüße --WvB 18:21, 23. Mai 2017 (CEST)
- Nach meiner Kenntnis sind die Gemarkungen 1975 mit dem Köln-Gesetz hinfällig geworden. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren, wenn das nicht zutrifft. Darf ich Dich vielleicht bitten, Änderungen vorzunehmen, wenn Du Fehler findest? Ich würde mich freuen und habe damit keine Probleme. Gruß --der Pingsjong Glückauf! 18:04, 23. Mai 2017 (CEST)
- Du sprichst aber auch wiederholt von der (nicht mehr existenten) Gemarkung. Zudem, das diese unter Preußen eingeführt wurde. Das ist so alles weder belegt noch zutreffend. --WvB 17:39, 23. Mai 2017 (CEST)
Müfflingkarte
[Quelltext bearbeiten]@Werner von Basil: bei Deinen Änderungen hast Du auch den Einzelnachweis mit der Müfflingkarte entfernt. Das kann meines Erachtens nicht richtig sein. Es ist immerhin die einzige Karte als Einzelnachweis, auf der ich das Wort Berg mitten in dem Gebiet der Bergerhöhe gefunden habe. Und glaube mir, ich habe vorher die Archive der Gemeinde Kürten und der Kreisverwaltung in Bergisch Gladbach regelrecht auf den Kopf gestellt. Mehr war nicht zu finden. Auf der anderen Seite sehe ich kein Hindernis, im Text die Gemarkung Berg zu bringen. Denn es hat sie ja schließlich gegeben! Also bitte, das muss wieder rein. Gruß --der Pingsjong Glückauf! 18:37, 23. Mai 2017 (CEST)
- Die Müfflingkarte ist ja von ca. 1824. Seinerzeit sind die alten bergischen Honschaften in Gemeinden umbenannt worden. Das Wort Berg auf der Karte sollte die Honschaft bzw. die Gemeinde angeben. Smart0433 (Diskussion) 18:46, 23. Mai 2017 (CEST)
- Die Gemarkung Berg gibt es aber heute nicht mehr - was der Text aber ausdrückte. Und ob es sie 1824 gab, besagte die Müfflingkarte nicht. Vielmehr wäre dann zu klären, ob in diesem Bereich die Katastrierung zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen war. Wenn die Müfflingkarte etwas belegen kann, dann nur den Nachweis dieses Namens für das Jahr 1824. Aber weder das dies der Name einer Gemarkung war, noch das 1824 überhaupt eine Gemarkung dieses Namens bestand. --WvB 20:26, 23. Mai 2017 (CEST)