Diskussion:Bernd Busemann

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Einschränkung von Grundrechten (Überschrift nachgetragen)

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Wie unter anderem beck-online vom 25.09.2009 meldet, soll Bernd Busemann angeblich vorgeschlagen haben, das Recht der Bürger auf körperliche Unversehrtheit dergestalt einzuschränken, dass nach seinen Vorstellungen künftig nicht mehr Gerichte und Richter darüber entscheiden, welchem Bürger zwangsweise (also ggf. gewaltsam) Blut abgenommen wird. Angeblich soll nach seinen Vorstellungen künftig vielmehr jeder Polizist (bei der praktischen Durchführung allerdings wie bisher unter Zuhilfenahme eines Mediziners, z.B. Amtsarztes oder Polizeiarztes) von Bürgern zwangsweise (und damit auch mit Gewalt) Blut abnehmen dürfen. Kritiker weisen darauf hin, dass die Väter des Grundgesetzes aufgrund der historischen Erfahrungen (nationalsozialistische Willkürherrschaft) den Polizeibeamten nicht zuviel Macht geben wollten, und deshalb zahlreiche Grundrechtseingriffe (wie z.B. auch Telefonüberwachung und Hausdurchsuchungen) nur zulassen, wenn dass Für und Wider zunächst von einem unabhängigen Richter geprüft worden ist. Würde nun erst einmal ein Richtervorbehalt abgeschafft, würde sich anschließend die Frage stellen, ob man nicht auch die anderen Richtervorbehalte abschaffen kann. (nicht signierter Beitrag von 91.52.238.29 (Diskussion | Beiträge) 19:06, 25. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Hat jemand hierzu Quellen? Gab es Reaktionen auf diesen Vorstoß?-- Nemissimo RSX 11:16, 14. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Unverantwortliche Äußerung zum Adoptionsrecht

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Ich habe den entsprechenden Referenznachweis zum LSVD ergänzt. 188.96.178.79 20:47, 20. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

alkoholisiert am Steuer

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Für einen Politiker, der selbst gefordert hat, ein Promille-Grenze von 0,3 einzuführen, halte ich es für relevant, im Artikel darauf hinzuweisen, dass er mit 0.9 Promille erwischt wurde. Quellen:FAZ und RP212.184.134.159 10:49, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 19:11, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten