Diskussion:Berolina Stralau

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Cash11 in Abschnitt Viermächteabkommen
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Viermächteabkommen

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Kann man bitte mal genauer erklären, wie das Viermächteabkommen mit dem Namen des Vereins zu tun hat? Außerdem sehe ich hier einen Widerspruch: Es heißt man habe 1949 den alten Namen wieder angenommen. Das als Begründung genannte (und verlinkte) Abkommen ist aber von 1971. -- Thomas Binder, Berlin 10:04, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich hatte das mehr oder weniger so aus der Enzyklopädie des DDR-Fußballs (Hanns Leske) entnommen. Dort steht Dank des Vier-Mächte-Status konnte sich die SG Stralau ab 1949 wieder Berolina Stralau nennen. In der SBZ wurden 1945 alle Vereine verboten und als Sportgemeinschaften neu gegründet. Du hast Recht, die Verlinkung auf Viermächteabkommen ist natürlich falsch. Ich hab auf die Schnelle aber auch keine passende Verlinkung gefunden und habe es erst mal rausgenommen. Welches Gesetz jetzt konkret die historischen Namen wieder zuließ, weiß ich allerdings auch nicht. Gruß --Cash11 10:23, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Klingt so, als habe in (Ost-)Berlin ein anderes Vereinsrecht gegolten, als in der übrigen DDR. Davon wusste ich bisher nichts und es wäre weit über den Fußball und diesen Artikel hinaus sicher interessant. -- Thomas Binder, Berlin 18:37, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Gut möglich. Im Eintrag des VfB Pankow schreibt Leske: Deshalb begann man nach der Stunde Null als SG Pankow-Nord, doch auf Grund des Vier-Mächte-Status der Stadt konnten im Gegensatz zur SBZ schon bald wieder die vertrauten Namen benutzt werden. Ein weiterer Berliner Verein wäre auch Fortuna Biesdorf, der nie den Namen eines Trägerbetriebes trug. Außerhalb Berlins fällt mir da im Moment nur der erzgebirgische DDR-Ligist SG Sosa ein. --Cash11 20:01, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten