Diskussion:Berufsoberschule (Niedersachsen)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 95.90.203.86 in Abschnitt Voraussetzungen
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Voraussetzungen

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Leider musste ich beim Lesen feststellen, dass die Voraussetzungen, welche im Artikel benannten werden nicht ganz richtig sind: Die BOS ist für Schüler eingerichtet, die wie im Artikel richtig geschildert, eine anerkannte Berufsausbildung besitzen, doch ist der zweite Teil der Voraussetzung nicht ganz richtig. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die BOS in zwei Klassen unterteilt ist. Die Voraussetzungen für den Besuch der ersten Klasse ist zunächst die abgeschlossene Berufsausbildung und der Abschluss des Sekundarbereiches I (Realschulabschluss). Diese Klassenstufe 1 kann übersprungen werden, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung und die Fachhochschulreife vorliegt. Im Artikel fehlt somit die Erwähnung der Klasse 1 und den genannten Voraussetzungen. Quelle: http://www.berufsoberschule.com/voraussetzungen-bos (nicht signierter Beitrag von 188.108.131.153 (Diskussion) 20:57, 5. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Du hast, bezogen auf die Berufsoberschule in Bayern (eigener Artikel!) Recht, hier geht es aber um Niedersachsen. -- 79.223.94.76 15:46, 3. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Wie im ersten Diskussionspunkt gilt dies auch für Niedersachsen. Dies steht auch in der Quelle Nr. 2 so beschrieben. https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/berufsoberschule/die-berufsoberschule-bos-6475.html --95.90.203.86 07:47, 17. Mai 2023 (CEST)Beantworten