Diskussion:Besondere Lernleistung
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 88.73.114.82 in Abschnitt Wahl des Faches
Gewichtung der Besonderen Lernleistung
[Quelltext bearbeiten]Die Feststellung, dass das mündliche Kolloquium gleich viel zählt wie die schriftliche Leistung, trifft zumindest in Nidersachsen nicht zu. Hier wird die Leistung im Verhältnis 2/3 (schriftlicher Teil) zu 1/3 (mündlicher Teil) gewertet. (nicht signierter Beitrag von 217.253.122.229 (Diskussion) 12:31, 8. Mai 2011 (CEST))
- Ebenso in Berlin. Dort geht das Kolloquium auch nur zu 1/3 in die Prüfungsnote mit ein. --Dicki92 23:27, 25. Jul. 2011 (CEST)
Wahl des Faches
[Quelltext bearbeiten]gibt es eine Einschränkung bei der Wahl des Faches? (nicht signierter Beitrag von 88.73.114.82 (Diskussion) 05:24, 6. Feb. 2012 (CET))