Diskussion:Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Lage bei schwerbehinderten Rentnern?
[Quelltext bearbeiten]Meine Frage an die Fachkundigen: Wenn jemand schwerbehindert ist und dann die Regelaltersgrenze erreicht und Rentner wird, jedoch weiterhin als Minijobber arbeitet – gilt dann der besondere Kündigungsschutz immer noch? Oder ist der nur auf die Zeit der "normalen" Erwerbstätigkeit beschränkt, in der man keine Rente zur Absicherung des Auskommens hat? Konstellation ist: Person war aufgrund Krankheit Erwerbsminderungsrentner, arbeitete geringfügig als Hinzuverdienst, Vertrag endet mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Nun Eintritt in die Altersrente, weiterhin Wunsch nach Minijob. Erschwerte Kündigungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber? Oder "normale" Verhältnisse wie bei nicht-schwerbehinderten Arbeitnehmern auch?
Außerdem wäre es super, wenn der Satz
- Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ist hingegen zustimmungspflichtig, wenn sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit, teilweiser und voller Erwerbsminderung auf Zeit ohne Kündigung erfolgt
neu formuliert werden könnte. Ich habe zwar ein Jodeldiplom und kann Amtsdeutsch, aber der zweite Teil des Satzes erschließt sich mir nicht.
Danke. --Schwäbin 15:22, 26. Nov. 2015 (CET)
- Der besondere Kündigungsschutz gilt auch bei Minijobbern, egal ob Rentner oder nicht. (AW per E-Mail erhalten von Benutzer:Behinderung-und-beruf)
- Dass Minijobber genauso behandelt werden wie "normale" Angestellte, das ist klar. Mir ging es darum, ob Rentner, die ja eigentlich durch ihre Rente eine Grundabsicherung haben, als Schwerbehinderte trotzdem immer noch erschwert gekündigt werden können? (Ich persönlich halte das ja für einen Bärendienst, den der Gesetzgeber den Schwerbehinderten da erweist, aber das tut nichts zur Sache.) --Schwäbin 11:48, 1. Dez. 2015 (CET)