Diskussion:Betäubungsmittel

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Stefan Bellini in Abschnitt Revert
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Marihuana

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Marihuana wird einmal als illegale Droge, einmal als medizinisch-therapeutischer Stoff eingestuft. Was ist nun richtig? --Abdull 22:13, 25. Jan 2006 (CET)

Beides. --Mms 19:47, 8. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Begriff "Betäubungsmittel"

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Das Wort ist idiotisch gewählt, das sollte man vielleicht deutlich machen. Eine "betäubende" Wirkung z.B. bei den ebenfalls unter den juristischen Begriff fallenden Amphetaminen zu implizieren, ist bestenfalls irreführend. Vielleicht immer "im Sinne des Gesetzes" dranschreiben? -- 134.102.204.196 11:54, 2. Feb 2006 (CET)

Ich habs´s mal versucht in diesem Artikel zu differenziern. Gewa13 16:21, 31. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Konsum fällt raus

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In § 3 BTM wird nicht wie hier behauptet der Konsum eingeschränkt:

„1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer

  1. Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder
  2. ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen will.“

(nicht signierter Beitrag von 88.68.248.45 (Diskussion) 06:32, 29. Jan. 2008 (CET))Beantworten

Analgetikum statt Anästhetikum

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Als Schmerzmittel werden Analgetika bezeichnet. Anästhetika sind Narkosemittel, die in der Regel das Bewusstsein "ausschalten". Sie wirken kaum schmerzstillend.--AnDam 15:54, 4. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Revert

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In diesem Artikel geht es um die juristische Einstufung von Substanzen oder Substanzgemischen, nicht um ihre Herkunft, Synthetisierbarkeit oder die mit ihnen verbundenen Risiken. Dazu fachliche Fehler (tödliche Gifte in Cannabis) und sprachliche Unsicherheit. Also zurückgesetzt. ([1]) Grüße, --Bellini 19:25, 11. Jun. 2018 (CEST)Beantworten