Diskussion:Betriebliches Bündnis für Arbeit

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von ObersterGenosse in Abschnitt Einige Unklarheiten
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Hier wird nur ein negativer Fall (Viessmann) geschildert. Die vielen Bündnisse, in denen ein mehr an Flexibilität mit übertariflichen Leistungen einhergeht aber verschwiegen. --84.142.126.46 20:05, 27. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Woraus ergibt es sich, dass es sich um einen "negativen Fall" handelte? Unstreitig dürfte sein, dass es sich um den ersten, in den Medien stark verbreiteten Fall handelte, bei dem es um die sog betrieblichen Bündnisse für Arbeit ging. -- Kasselklaus 21:47, 29. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Nachdem hier keine weiteren Diskussionen erfolgten und auch Benutzer:84.142.126.46 sich nicht weiter beteiligte, entferne ich den Neutralitätshinweis. Kasselklaus 10:09, 27. Jun 2005 (CEST)

Ich erkenne auch nicht, was daran negativ sein sollte: Der Arbeitgeber kann die Kosten senken, die Arbeitnehmer behalten ihren Arbeitsplatz, müssen allerdings unentgeltliche Überstunden hinnehmen. Das hat positive und negative Aspekte zugleich. 79.247.164.174 10:22, 12. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Viessmann hat keinesfalls mit einer Verlagerung gedroht, es ging um den Bau eines zusätzlichen Werkes, bei dem der Betriebsrat von sich aus auf die Unternehmensleitung zugekommen ist. Damit war Viessmann zwar in der Tat ein bekanntes, aber ungewöhnliches Beispiel eines "Bündnissses".

Stimmt! Übrigens: Bitte mit vier ~~~~ kennzeichnen. --- Kasselklaus 17:57, 20. Feb 2006 (CET)

Einige Unklarheiten

[Quelltext bearbeiten]

Wie ist eine Geltung untertariflicher Arbeitsbedingungen überhaupt möglich, das ist doch nach § 4 III TVG nur bei einer Öffnungsklausel oder im Falle günstiger Regelungen für die AN möglich. Das dürfte aber bei Arbeitsplatzgarantie und Gehaltskürzungen unter tarifvertragliche Bedingungen nicht zulässig sein, da das BAG keinen Einzel- auch keinen Gesamt- sondern einen Sachgruppenvergleich verfolgt. Auch § 77 III BetrVG hilft darüber nicht hinweg, das bedarf ja einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag.

Oder vertritt das BAG die Auffassung, dass im Rahmen eines Sachgruppenvergleichs die Arbeitsplatzgarantie günstiger ist als der Tariflohn? Zum Streik aus der letzten Zeile: Ist ein politischer Streik, der sich hier ja gegen den Gesetzgeber, nicht gegen die Arbeitgeberseite richten würde, nicht rechtswidrig. Klar, dass das rechtswidrig ist, steht nicht dazu im Widerspruch, dass jemand zu einem (rechtswidrigen) Streik aufruft, ich wundere mich aber trotzdem.

79.247.164.174 10:16, 12. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Ich hab's schon auch so verstanden, dass der Streik, zu dem Hubertus Schmoldt aufgerufen hat, ein rechtswidriger - da politischer - Streik gewesen wäre. Die Tarifparteien könnten nichts tun, wenn der Gesetzgeber sich entscheidet, solche betrieblichen Bündnisse für Arbeit (z.B. über eine Reform/Abschaffung des §77 III BetrVG) zu legalisieren bzw. ihre Legalität deutlicher herauszustellen. --ObersterGenosse (Diskussion) 17:43, 12. Dez. 2021 (CET)Beantworten