Diskussion:Betriebs-Berater

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 87.230.119.193
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Die ausführliche Erläuterung der Fundstellennotation (Gericht/Autor, BB, Jahrgang, Seite) halte ich für überflüssig, weil sie der üblichen Fundstellennotation für Beiträge in juristischen Fachzeitschriften entspricht. (nicht signierter Beitrag von 87.230.119.193 (Diskussion) 20:45, 18. Feb. 2008 (CET))Beantworten