Diskussion:Betriebsgewerkschaftsleitung
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 87.185.208.103 in Abschnitt Belege
Belege
[Quelltext bearbeiten]Das
„Insofern genoss die BGL bei vielen Mitarbeitern einen positiveren Respekt als z. B. die betrieblichen Parteileitungen.“
ist nur ein Beispiel eines POV-Artikels, der vollkommen ohne Belege und Nachweise auskommt. -- Anton-Josef 18:25, 19. Dez. 2010 (CET)
Und es gab sehr wohl eine betriebliche Mitbestimmung (bis herunter zur Abteilungsebene!) , geregelt im jeweils geltenden Arbeitsgesetzbuch. Allerdings von völlig anderer Art als in der BRD - Vergleiche wären durchaus sinnvoll. Wer sucht mal seriöse Quellen? - 87.185.208.103 19:33, 20. Feb. 2020 (CET)