Diskussion:Betriebshaftpflichtversicherung
Wurde der Artikel selbst geschrieben, oder stammt der Text aus einer nicht angegebenen Quelle? -- Gebu 12:26, 26. Mai 2005 (CEST)
- Interessanterweise gleicht der Text genau dem Text auf dieser Seite: www.temme-macht-zukunft.de/?Versicherungen:Gewerbe-%2FIndustrie:Betriebshaftpflicht. Eventuell ist doch eine Umformulierung fällig? Kann ich beizeiten auch vornehmen, dafür bräuchte ich nur eine Weile. --Jreinhardt83 (Diskussion) 12:39, 13. Jan. 2014 (CET)
Was wird üblicherweise der Versicherung zugrundegelegt / Wie bildet sich die Versicherungssumme? (nicht signierter Beitrag von Mirtaki (Diskussion | Beiträge) 15:53, 13. Mai 2009 (CEST))
Haftung des versicherten Unternehmens für Schäden, die durch Subunternehmer verursacht wurden
[Quelltext bearbeiten]Im Artikeltext wird der Begriff "Mitarbeiter" oft synonym für "Arbeitnehmer" gebraucht. Offenbar gibt es aber aus Sicht der Versicherungsunternehmen einen erheblichen Unterschied zwischen den Schäden, die durch Arbeitnehmer verusacht wurden und jenen Schäden, die beauftragte freie Mitarbeiter oder Subunternehmer verursachen.
Übernimmt ein Unternehmen einen Auftrag und lässt einen Teil der Arbeit nicht von seinen Arbeitnehmern, sondern von einem freien Mitarbeiter oder Subunternehmer erledigen, der dabei einen Schaden verursacht, so würde die Betriebshaftpflichtversicherung nicht einspringen. Stattdessen müsste der Auftraggeber sich mit seinen Schadensersatzansprüchen an den Subunternehmer wenden, mit dem er gar keinen Vertrag hat und dessen Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer er auch gar nicht beeinflussen konnte. Und der Subunternehmer könnte ebenfalls weitere Subunternehmen beauftragen (und damit die Haftung abgeben).
"A. beauftragt B. ein Haus zu bauen. B. beauftragt C. in den Rohbau Fenster einzubauen. C. hat gerade keine Arbeitnehmer frei und beauftragt D. den Fenstereinbau zu erledigen. D. verursacht auf der Baustelle einen Schaden. A. richtet im beruhigenden Bewusstsein, dass B. ja eine Betriebshaftpflichtversicherung hat seine Schadensersatzansprüche an B. Die Betriebshaftpflichtversicherung von B. lehnt es ab einzuspringen und verweist an C. Und C. verweist schließlich an D. (der möglicherweisse als 1-Mann-Unternehmer ohne irgendeine Versicherung längst wieder unter unbekannter Adresse in einem fernen Land lebt...)" - So ähnlich erläuterte mir ein Allianz-Vertreter kürzlich die Problematik.
Es wäre gut, wenn im Artikel genau zwischen Arbeitnehmern und Subunternehmern (bzw. auch freien Mitarbeitern) unterschieden würde. Der Begriff "Mitarbeiter" sagt nicht viel. Zudem wäre es gut, wenn die Schwierigkeiten mit den Haftungsausschlüssen besser zu Geltung kämen.