Diskussion:Betriebsvermögen

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Herbert81 in Abschnitt Definition
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könnte man nicht einen Hinweis anbringen, dass es sich bei einzelnen Bestimmungen um deutsches Recht handelt? in Österreich sind da einzelne Sachen mMn anders. kenn mich leider nicht mehr so genau mit der Materie aus.62.46.64.112 08:25, 5. Sep 2006 (CEST)

Was lange währt, wird endlich gut. Wenigstens im Einleitungssatz ist jetzt ein Hinweis --Daceloh (Diskussion) 21:11, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Satzbau

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Hierbei wird das Wirtschaftsgut dem. dem geschätzen Anteil dem unternehmensbereich zugeordnet (zum Beispiel Pkw durch vereinfachtes Fahrtenbuch), ... – Wie repariert man den Satz am besten? --Suaheli 15:20, 8. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Verständlichkeit

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Als steuerlichem , selbständigen " Normalnutzer" sind mir bei der Lektüre des Textes nicht alle Details verständlich geworden. Mir scheint, der Text wurde von einem Fachmann geschrieben, wobei jedoch zu vieles vorausgesetzt wird. (nicht signierter Beitrag von 84.187.245.184 (Diskussion | Beiträge) 16:07, 8. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Weiterleitung von Unternehmensbereich

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Das scheint hier nicht ganz passend zu sein, da ich unter Total Supplier Management im Zusammenhang von funktionalen Unternehmensbereichen auf diese Seite kam. Weiss allerdings nicht, wie ich diese bearbeiten bzw verbessern kann. --91.46.243.206 18:41, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Ich würde es machen, wenn ich wüßte, wohin die Weiterleitung umgebogen werden soll. Im Moment fällt mir Aufbauorganisation ein... Hm. Hast du einen besseren Vorschlag? --Centipede 19:08, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Sonderbetriebsvermögen

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Hier wird zwar erklärt, was man unter SBV I versteht, nicht aber, was SBV II ist. (nicht signierter Beitrag von 79.241.118.13 (Diskussion) 17:04, 23. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

erledigt, --mundanus Disk. 22:03, 11. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Umsatzsteuerabschnitt sollte verschoben werden

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Der Umsatzsteuerabschnitt sollte verschoben werden zu einem eigene Artikel Unternehmensvermögen. Die strikte Trennung von Ertragsteuern und Umsatzsteuer halte ich für erforderlich, weil der Begriff des Unternehmensvermögens eigenständig definiert ist. Die Zusammenfassung unter einem Lemma Betriebsvermögen verführt zu unzulässigen Analogieschlüssen. Vor der Neuanlage sollte man überlegen, ob der Begriff direkt als europarechtlicher Begriff angelegt wird, mit einigen Hinweisen zur nationalen Umsetzung. --mundanus Disk. 22:02, 11. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Definition

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Es fehlt: Jegliche Definition. Dabei muß es sich ja nicht um eine "abstrakte" Definition handeln. Aber auf die Tatsache, daß offensichtlich bei der Gewinndefinition im Einleitungsabschnitt bereits eine Verrechnung mit den Schulden stattgefunden haben muß, sollte sie schon eingehen. Am Besten mit einer "Verbalgleichung". --Fk2-2016 (Diskussion) 10:52, 20. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Man kann den Einleitungssatz schon als Definition verstehen. Die Verrechnung mit den Schulden würde nur die wertmäßige Dimension erfassen. Betriebsvermögen hat aber auch eine mengenmäßige Dimension als Summe aller aktiven und passiven Wirtschaftsgüter. nicht gezeichneter Beitrag von Daceloh --Wattmuttdatmutt (Diskussion) 22:45, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Von mir aus ist es eine mengenmäßige Definition. Aber dann fehlt immer noch eine Aussage zur notwendigen "Menge der Verbindlichkeiten". Zweitens knüpft die Verwendung der "Definition" an ihrer "wertmäßigen Dimension" an. Der Artikel ist nach wie vor mangelhaft. --Wattmuttdatmutt (Diskussion) 22:49, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Wenn du dir deiner Sache so sicher bist, warum verbesserst du nicht statt einen Baustein zu setzen?

Das sollte dann schon eine Definition aus irgendeinem Lehrbuch sein, und eine solche habe ich nicht zur Hand. Außerdem: Die Wikipedia ist ein Gemeinschaftsprojekt, schon gehört? --Wattmuttdatmutt (Diskussion) 00:06, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten

erledigt, --Daceloh (Diskussion) 21:25, 18. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Ich habe einen anderen Einleitungsvorschlag eingearbeitet. Das Problem des Begriffs "Betriebsvermögen" besteht darin, dass Laien darunter Aktiva verstehen, während es in Wirklichkeit ein steuerrechtliches Synonym zu Eigenkapital ist.--Herbert81 (Diskussion) 17:15, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Das ist nur eine Hälfte der Wahrheit. Die vorher im Artikel genannte Doppelbedeutung gilt auch unter Steuerrechtlern. Wenn jemand - kein Laie - sagt, Wirtschaftsgut XY gehört zum Betriebsvermögen, meint er damit nicht, dass es Bestandteil des Eigenkapitals ist. Daceloh (Diskussion) 20:08, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Die von dir bevorzugte Fassung ist lexikalisch mangelhaft: Du definierst Betriebsvermögen durch Wirtschaftsgüter, die du verlinkst, Wenn man beim Link nachschaut, findet Wirtschaftsgüter durchs Betriebsvermögen definiert, das ist also zirkulär. Ich mache deshalb einen weiteren Versuch, der die von dir richtig herausgestellte Doppeldeutigkeit des Begriffs "Betriebsvermögen" (Menge und Wert) einfängt.--Herbert81 (Diskussion) 08:47, 5. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Die eigentümliche Schwierigkeit, BV zu definieren, liegt darin, dass dieser Begriff sowohl eine Menge bezeichnet, {WG1, WG2, ...}, als auch eine Zahl, nämlich Wert(WG1)+Wert(WG2)+ ... Die zweite Bedeutung ist m. E. grundlegender, weil das Gesetz den Gewinn als Differenz zweier BV definiert und man Mengen nicht subtrahieren kann.--Herbert81 (Diskussion) 09:47, 5. Feb. 2017 (CET)Beantworten