Diskussion:Betriebswirt/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Matrixianer in Abschnitt Schreibschutz
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Alle Weiterbildungen zum Betriebswirt sollen nur noch aufgelistet werden. Die Qualifikation ist jedenfalls nicht ausreichend. Nur ein Hochschulstudium sollte hier beschrieben werden.

Bereits gestern habe ich die Frage gestellt, weshalb nur ein Studium hier dargestellt werden soll. Heute ist diese Frage gelöscht. Beantwortet wurde sie nicht.

Auch meine Bedenken wurden gelöscht, deshalb erneuere ich sie: Nur das Studium darzustellen widerspricht nach meiner Ansicht den Prinzipien der Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems und der Gleichwertigkeit von schulischer und beruflicher Bildung. Personen, die nicht den Weg Schule - Studium wählen, finden dann hier keine Informationen über andere Möglichkeiten.

Die Informationen zur TBW-Ausbildung "Von meiner Seite ein kleiner Hinweis ..." sind schlicht falsch. Offenbar weiß der Verfasser nicht, dass auch die IHK einen Technischen Betriebswirt anbietet, der die beschriebenen Voraussetzungen hat. Er unterscheidet sich aber eklatant von dem der HWK. Wenn hier schon Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten verbreitet werden, dann bitte richtige.--145.253.3.244 11:30, 27. Mai 2008 (CEST) Hallo, die Begründung dazu steht in der Versionliste. Deine Art die Diskussion zu editieren, verhindert jede Möglichkeit, der Diskussion zu folgen. Es ist nicht erkennbar, welcher Beitrag von dir ist und welcher nicht bei deiner Antwort. Bitte informiere dich im Autorenportal über Wikipedia (Themen-Überschriften, Einrückungen, Markierung fehlender Signatur). Deine Aussage "schlicht falsch" ist ohne Quellen auch nicht besser als jede andere Aussage. Bitte bringe dich mit qualitativen Quellen entsprechend den Wikirichtlinien produktiv ein. Ich habe keinerlei inhaltliche Bewertung vorgenommen sondern nur die formale Vorgehensweise kritisiert. Der Artikel Betriebswirt krankt sehr an der mangelnden Bereitschaft von Betroffenen, sich hier konstruktiv und produktiv entsprechend der Wiki-Richtlinien einzubringen. Dies betrifft offensichtlich besonders die nicht-akademischen Ausbildungen. Ich bin hier fachlich nicht involviert und werde künftig die Arbeit, hier etwas Ordnung zu organisieren, wohl auch wieder sein lassen. Grüße --Bartian 15:42, 27. Mai 2008 (CEST)Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 TBW 2 Alles nur noch Werbung.... 3 Anerkennung staatl. gepr. Betriebswirt 4 SGB Projektarbeit 5 Zugangsvoraussetzungen für nichtakademische Betriebswirte 6 Betriebswirt IHK 7 VWA 8 2.2 Bachelor Studiengänge 9 Straffung und Informationsdichte der Fortbildungen

TBW [Bearbeiten]

Von meiner Seite ein kleiner Hinweis zum technischen Betriebswirt (TBW): Als Voraussetzung für den TBW reicht keinesfalls "nur" eine Ausbildung im Handwerk. Es ist erforderlich das bereits eine weitere Qualifikation zum Meister oder staatl. geprüfter Techniker erfolgreich absolviert worden ist. Auch können Dipl. Ing. mit mind. zweijähriger Berufserfahrung diese Weiterbildung machen. Ein Realschulabschluss ist meinem Wissens nach nicht notwendig, da man z.B. den Techniker auch mit Hauptschulabschluss und einer Lehre machen kann. Die Ausbildung zum Technischen Betriebswirt (HWK) findet parallel zur Ausbildung im Handwerk statt. Der Meisterbrief ist keine Voraussetzung, im Gegenteil. Technische Betriebswirte (HWK) bekommen auf Antrag den Teil III der Meisterausbildung anerkannt, Teil IV (Ausbildereignung) können sie im Rahmen der TBW-Ausbildung mitmachen, absolvieren dafür aber separate Prüfungen (Theorie und Unterweisungsprobe). Das Ausbildungsangebot richtet sich an gute Realschüler und Abiturienten, die eine Ausbildung im Handwerk machen und später einmal Führungsaufgaben in ihren Ausbildungsbetrieben übernehmen sollen. Sie erhalten unternehmerische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse in Theorie und Praxis bereits während der Gesellenausbildung. Die TBW-Ausbildung wird angeboten von den Handwerkskammern Schwerin[1], Lüneburg-Stade[2]. In Hamburg wurde die TBW-Qualifikation weiterentwickelt zum Bachelor KMU[3]. In den Flächenländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wird weiterhin die TBW-Qualifikation nachgefragt und angeboten. (nicht signierter Beitrag von 145.253.3.244 (Diskussion | Beiträge) 15:20, 26. Mai 2008) Alles nur noch Werbung.... [Bearbeiten]

Fast der ganze Artikel, vor allem der Abschnitt "Staatlich geprüfter Betriebswirt" ist zum Werbe-Witz verkommen. Alles nur noch dummes Geschwätz, das offensichtlich nur aus Werbebroschüren stammt. Da hat ein nicht näher genanntes Bildungsinstitut in München mal wieder ganze Arbeit geleistet.

Der Artikel ist ein Beispiel dafür das Wikipedia nur bedingt funktioniert. Sobald wirtschaftliche Interessen hinter einem Lemma stehen kann man Vandalismus kaum verhindern, besonders dann wenn kein Admin sich für die Neutralität interessiert. Der Versuch (einiger weniger) hier einen neutralen, wertungsfreien Artikel wurde nicht unterstützt: statt den Artikel für unangemeldete und neue Benutzer zu sperren wurde er mehrmals komplett gesperrt. Was sollte das bringen? Das Ergebnis kann man nun sehen. --Gruß - Matrixianer 18:11, 4. Mai 2008 (CEST) Ich unterstütze auch die Sperrung für unangemeldete und neue Benutzer gegen interessensgesteuerte Edits. Das Problem tritt auch bei verschiedenen anderen Artikeln im Bildungsbereich auf. Bei Betriebswirt bin ich jedoch nicht spezifisch involviert und pflege den Artikel daher nicht. Gruß --Bartian 23:08, 4. Mai 2008 (CEST)


Anerkennung staatl. gepr. Betriebswirt [Bearbeiten]

Habe den Artikel ergänzt, jedoch keine Quelle angegeben, da ich das nicht gelesen habe, sondern selbst die Anerkennung erfahren habe. Gruß Mellberg 14:27, 7. Mai 2008 (CEST) So eine Einzelfallgeschichte ist aber enzyklopädisch problematisch, wenn es nicht nachvollziehbar ist. In einer wissenschaftlichen Arbeit schreibst du auch nicht "war bei mir so, also gilts für alle". --Bartian 19:19, 26. Mai 2008 (CEST) SGB Projektarbeit [Bearbeiten]

Die Projektarbeit hat nichts mit einer Diplomarbeit und deren Niveau zu tun, da gilt:

Projektarbeit Ein Teil des Unterrichtes wird als Projekt fächerübergreifend organisiert und im Hinblick auf die Entwicklung eines branchenrelevanten Produkts gestaltet. Durch das selbständige und selbstbestimmte Lernen erfahren die Studierenden einen Zuwachs in verschiedenen Kompetenzbereichen. Darüber hinaus ermöglicht ein solches Projekt den Studierenden einen individuellen Nachweis ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten, der ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Ein Projekt ist ein Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z. B. Zielvorgabe zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben projektspezifische Organisation Kriterien für die durchzuführenden Projekte Projekte sind realitätsbezogen. Sie knüpfen unmittelbar an Vorgänge, Prozesse und Strukturen der Realität an. Beispielsweise können ausgewählte Probleme aus den Unternehmen der Branche im Rahmen eines Projektes thematisiert werden. Projekte sind produktorientiert. Das Ergebnis eines Projektes ist ein vorrangig betrieblich verwertbares Produkt oder eine Leistung. Projekte sind fachrichtungsbezogen. Projekte der Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Möbelhandel zielen auf Aspekte der Möbelbranche. Dies erfolgt gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Unternehmen. Projekte sind zielbezogen. Das Projektthema muss so thematisiert und strukturiert sein, dass es realistisch in der zur Verfügung stehenden Zeit durchführbar und bewertbar ist.

Projekte sind weitgehend selbstbestimmt. Die Studierenden organisieren und verantworten alle Phasen der Projektentwicklung. Die Projektabwicklung verlangt von ihnen: – selbstständig die projektbezogenen Probleme zu erkennen und zu analysieren – für diese Probleme entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln und – diese Lösungen zu dokumentieren und zu präsentieren. Projekte werden in Gruppen bzw. Teams durchgeführt. Die Komplexität der jeweils gewählten und mit den Betreuungslehrern abgestimmten Projekte beinhalten den Sachzwang zur Gruppen- bzw. Teamarbeit. Die Teamgröße sollte dem Projektthema, aber auch den regionalen Besonderheiten angemessen sein. Projekte sind zu bewerten. Neben der abschließenden Bewertung hinsichtlich der Qualität des Produkts ist eine begleitende Bewertung erforderlich. Basis hierfür sind Beobachtungen durch die betreuenden Lehrer, Zwischenberichte, Dokumentation der Projektarbeit und des Ergebnisses sowie Präsentationen des Entwicklungsstandes und des Projektergebnisses. Die Einzelheiten regelt die Bildungsgangkonferenz.

Organisation Die Entscheidungen über die Durchführung des Projekts sowie über Zeitpunkt, Betreuung und gesamte Organisation trifft das von der Bildungsgangkonferenz bestimmte Dozententeam unter angemessener Einbindung der Studierenden der Fachschule. In der ersten Hälfte des 2. Semesters informiert das Dozententeam die Studierenden über die Kriterien für die Projektauswahl und Projektdurchführung und stellt vorliegende Projektangebote vor. Nach einer angemessenen Bedenkzeit treffen sich die Studierenden erneut mit dem Dozententeam, unterbreiten gegebenenfalls noch eigene Projektvorschläge, die nach den o. g. Kriterien vom Dozententeam überprüft und dann gegebenenfalls als weitere Vorschläge genehmigt werden. Die Projektrealisierung erfolgt im dritten Semester sowie in der dem dritten Semester folgenden vorlesungsfreien Zeit. Während des dritten Semesters wird für die Projektarbeit angemessene unterrichtsfreie Zeit gewährt. Präsentation und Bewertung erfolgen in der Regel zu Beginn des vierten Semesters.

te im bisherigen Unterricht Kenntnisse der Studierende zum Zeitpunkt der Durchführung des Projekts Zusammensetzung der Projektgruppe Beteiligung von Unternehmen Durchführung der Projektarbeit In der bisherigen Praxis hat sich folgende Phasierung als sinnvoll erwiesen: Projekt initiieren – Projektideen sammeln – Projektideen analysieren – Projektideen bewerten – Projektideen auswählen – Projektidee präsentieren Teambildung – Festlegung der Arbeitsschwerpunkte (Rollen) im Team – gleichmäßige und gleichwertige Verteilung der Aufgaben – Festlegung einer situationsgerechten Teamgröße Pflichtenheft erstellen – Situationsanalyse, beispielsweise die Problemlage des externen Partners – Zweck und Anwendungsbereich – Leistungsumfang – Fächerbezüge –Dokumentationsumfang –Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit Entwicklungsplan erstellen – Zeitplanung für Tätigkeiten – Festlegung von Verantwortlichkeiten – Erstellung eines Projektstrukturplanes – Fortschrittsüberwachung – Terminierung der Vorstellung von Zwischenergebnissen Realisierung des Projektes Präsentation des Projektes Vorlage der Dokumentation des Projektes Abschlussbesprechung und Bewertung Unterrichtliche Betreuung Organisation und Methodik der Projektarbeit werden im Unterricht vorbereitet. Während der Projektphase werden die Studierenden durch einen Dozenten/ein Dozententeam kontinuierlich betreut. Dieses Team unterstützt die Studierenden bei der Initiierung des Projekts. Es berät und beurteilt die Projektgruppen während des Projektfortschritts. Abschließend bewertet das Team die Projektergebnisse hinsichtlich des Produktes, der Dokumentation und der Präsentation--84.58.231.150 21:51, 12. Mai 2008 (CEST)


Hierbei handelt es sich um eine umfangreiche Hausarbeit in Form einer betriebswirtschaftlichen Analyse über ein frei zu wählendes Thema. Im Bereich des Schwerpunktes Rechnungswesen/Controlling, käme hier z.B. eine Jahresabschlussanalyse eines börsennotierten Unternehmens in Betracht. Der Umfang dieser Projektarbeit wird mit einer Seitenzahl von mindestens 50 DINA 4 Seiten vorgegeben. Für die Projektarbeit hat der Student ca. 6 Wochen nach Beendigung der Unterrichtszeit im 4. Semester Zeit. Die Präsentation dieser Arbeit findet nach der schriftlichen Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt. Hallo Unbekannt. Wir sind hier auf der Diskussionsseite. Anmerkungen von anderen Nutzern werden hier normalerweise nicht editiert bzw. entfernt. Der längere Text oben stammt aus den Vorschriften für den Staatlich geprüften Betriebswirt aus NRW. Wie kommst du denn zu deiner Ansicht?? In welchem Bundesland muss man als einzelner Studierender 50 Seiten Ausarbeitung abgeben? Üblich sind Team von 8 bis 10 Personen die eine Projektarbeit erstellen mit einem wesentlich größerem Umfang, so ist es jedenfalls in NRW. --84.58.231.150 21:51, 12. Mai 2008 (CEST) Sorry, war keine böse Absicht, dass ich den gesamten Text gelöscht habe. Liegt wohl daran, dass ich noch nicht all zu lange Wikipedia-Seiten bearbeite.

Nun zu Deier Frage nacht der Projektarbeit. Im Lande Bremen ist es so, dass an der Fachschule für Wirtschaft, Bereich Betriebswirtschaft im Fortbildungslehrgang zum staatl. geprüften Betriebswirt nach Abschluss der Vorlesungszeit des 4. Semesters eine umfassende Projektarbeit in Form einer Hausarbeit zu fertigen ist. Für die Ausarbeitung dieser Projektarbeit bekommen die Studenten genau 6 Wochen Zeit, dann ist sie abzugeben. Nach der Abgabe bekommt man noch einmal 14 Tage Zeit, um die Präsentation auszuarbeiten. Der Vortrag der Projektarbeit findet anschließend vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt. Dieser setzt sich aus dem fachlichen Leiter, aus dem Schulleiter und zwei Vertretern des Senators für Bildung und Wissenschaft des Landes Bremen zusammen. Die Gesamtnote der Projektarbeit setzt sich aus der Note des schriftlichen Teiles sowie der Note aus der Präsentation zusammen. Themma und Benotung der Projektarbeit werden im Abschlusszeugnis zum staatlich geprüften Betriebswirt gesondert aufgeführt. Im Schwerpunktfach Rechnungswesen/Controlling bietet sich als Thema der Projekarbeit i.d.R. die Jahresabschlussanalyse eines börsennotierten Unternehmens an. Und jeder, der schon einmal eine solche Jahresabschlussanalyse inklusive intensiver betriebswirtschaftlicher Erläuterung aller Kennzahlen erstellt hat, weiß, dass dieses unmöglich mit 8 DIN A 4 Seiten getan ist. So wird in der Fachschule in Bremen ein Umfang von mindestens 30 DINA 4 Seiten in Maschinenschriftgröße 10 vorgegeben. Damit kommen allerdings nur die wenigsten hin. So betrug der Umfang meiner Projektarbeit insgesamt 58 Seiten. Solltest Du weitere Fragen haben, gehe einfach auf die Internetseite wwww.fachschule-fuer-wirtschaft.de

Na, das spricht ja für die Ausbildung! Die Zugangsvoraussetzungen sind zu den Bayern recht niedrig in Bremen: Zugang schon mit Hauptschule! --84.58.254.8 08:57, 13. Mai 2008 (CEST)

Noch eine Anmerkung zu den Zugangsvoraussetzungen zum staatlich geprüften Betriebswirt. In einigen Bundesländern reicht grundsätzlich der Hauptschulabschluss. Allerdings muss es sich hierbei um den sog. erweiterten Hauptschulabschluss handeln, d.h. es muss auf jeden Fall die 10. Klasse erfolgreich (best. Notendurchschnitt) besucht worden sein, da ansonsten die Fachoberschulreife nicht erlangt werden kann. Denn genau die ist wiederum erforderlich, um die während des Fachschulstudiums zusätzlich zu erreichende Fachhochschulreife erreichen zu können. Der einfache Hauptschulabschluss, den man schon nach Beendigung der 9. Klasse erlangen kann, reicht somit nicht aus. Daher ist es bzgl. der Nennung der schulischen Zugangsvoraussetzungen genauer, von der Fachoberschulreife zu sprechen. Viele Grüße aus Bremen! Zugangsvoraussetzungen für nichtakademische Betriebswirte [Bearbeiten]

Fachoberschule ist bei IHK/VWA/SGB/HWK usw. KEINE Vorraussetzung. Es reicht im Gro die Mittlere Reife. Einzelne Bundesländer haben noch niedrigere Zugangsvorraussetzungen. Potentielle Interessenten für die Weiterbildunden werden hier leider fehlinformiert. Admin: ändern das doch mal und berücksichtige das bei deinen gesichteten Versionen --84.58.254.8 09:21, 13. Mai 2008 (CEST)

Zu Deiner Information: Die Fachoberschulreife, die nicht zu verwechseln ist mit der Fachhochschulreife, erlangt man bereits nach erfolgreichem Besuch der Sek. I. Somit ist sie lediglich eine andere Bezeichnung für den mittleren Bildungsabschluss, der im Allgemeinen wiederum durch den Realschulabschluss oder den erweiterten Hauptschulabschluss erlangt wird. Weitere Infos siehe meinen Beitrag zur Projektarbeit weiter oben. Viele Grüße aus Bremen.

Und in Bremen macht man ein Staatsexamen an der Fachschule? Ist der Begriff nicht schon anderweitig besetzt, Matrixianer? --84.58.254.8 22:22, 13. Mai 2008 (CEST)

Ein Staatsexamen ist grundsätzlich nichts anderes als eine bestimmte Prüfungsform. Demnach eine Prüfung, die von einer staatlichen Behörde durchgeführt wird. Beim Fortbildungslehrgang zum staatlich geprüften Betriebswirt wird die Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsauschuss durchgefürht. Dieser wird in der Regel durch den fachlichen Leiter (entsprechender Dozent des jeweiligen Prüfungsfaches)sowie den jeweilige Schulleiter als Vertreter der Schule ergänzt. Im Land Bremen ist es der Senator für Bildung und Wissenschaft, der die Prüfung durchführt und abnimmt.

Im übrigen ist diese Form der Diskussion überflüsssig, da eine abgeschlossene qualifizierte kfm. Ausbildung zum Bank -, Industrie,- Versicherungs oder auch Außenhandelskfm. nötig ist und da möchte ich den oder die sehen, der mindestens ohne gehobenen Realschulabschluß einen Ausbildungsvertrag bekommt, einige Ausbildungsgänge haben mittlerweile eine über 50% tige Abiturientenquote! Den Begriff "Staatsexamen" habe nicht ich ins Spiel gebracht, das waren andere user, wohl mit dem Hintergedanken den eigenen Abschluss "wichtiger" klingen zu lassen. Im Endeffekt ist es aber so das die Schule, die den Unterricht vermittelt, ihre eigene Prüfung schreiben erstellen darf, es ist nur eine "staatliche Aufsicht" im Hintergrund. Aber man kann sich bakanntlich alles schön reden :-) --Gruß - Matrixianer 15:20, 15. Mai 2008 (CEST)

Meiner Meinung nach hat das nichts mit schön reden zu tun, sondern mit nüchtern aufgelisteten Fakten. Noch einmal zum mitschreiben, damit es auch wirklich der letzte versteht. Das Wort "Examen" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt Untersuchung bzw. Prüfung. Der Begriff "Staat" sollte jedem klar sein und keiner weiteren Erläuterung bedürfen. Letztendlich ist das Staatsexamen wiederum nichts anderes als eine Staatsprüfung. Also eine Prüfung, die von einem staatlichen Prüfungsausschuss abgenommen wird, nicht mehr und nicht weniger. Ich denke, bis hierhin sind wir uns doch sicherlich alle einig. Überträgt man nun die neu gewonnen Erkenntnisse in die Praxis, kommt man bei der Beurteilung des Abschlusses zum staatlich geprüften Betriebswirt genauso wie beim staatlich geprüften Techniker doch zwangsläufig zu dem Schluss ,dass es sich hierbei um eine Staatsprüfung handeln muss (ergibt sich ja auch schon aus der Zusammenfügung der Wörter staatlich geprüft). Nun, wenn wir bis hierhin gekommen sind, d.h uns einig sind, dann ist es von der Staatsprüfung zum Staatsexamen auch nicht mehr weit. Denn wie bereits am Anfang erwähnt...Examen=Prüfung!

Übrigens verlaufen in der Praxis die aller meisten Staatsprüfungen (wie auch z.B. das Abitur) in der Weise ab, dass die unterrichtende Institution (in diesem Fall die Fachschule) bzgl. des schriftlichen Teils Prüfungsvorschläge erstellt und diese dem staatlichen Prüfungsausschuss (z.B. in Bremen dem Senator für Bildung und Wissenschaft) zur Genehmigung vorlegt. Dieser wählt sodann einen Prüfungsvorschlag aus, der dem Studenten am Prüfungstag vorgelegt wird. Im mündlichen Teil der Prüfung sowie im Rahmen der Präsentation der Projektarbeit greift der "Staat" schon wesentlich aktiver in das Geschehen ein. Denn hier ist er oftmals die federführende prüfende Instanz.

So, ich denke, das Kapitel können wir jetzt wirklich zuklappen. Denn es ist nun wirklich alles gesagt. Viele Grüße aus Bremen! Ich widerspreche dir nicht, aber es gibt eine ähnliche Diskussion, die oft geführt wird, nämlich ob Besucher von Fachschulen "Studenten" oder Schüler sind. Meines Erachtens geht in beiden Fällen darum den eigenen Abschluss näher an ein Uni-/FH-Studium zu rücken. Daher meine Floskel vom "schön-reden". --Gruß - Matrixianer 13:57, 16. Mai 2008 (CEST) PS: Bitte die Beiträge immer signieren! GLHR! (Eingeweihte wissen was das heißt.) Je nach Landesrecht sind das STUDIERENDE oder Schüler. Das hat nichts mit "schön-reden" tun. Das steht KLAR UND DEUTLICH in den Gesetzestexten bzw. Rahmenlehrplänen. Man muss von der Wissensaufnahme schon sehr begrenzt sein, nach den Diskussionen hier (siehe Archiv), anderes zu behaupten. Gruß --194.95.82.223 15:29, 16. Mai 2008 (CEST) Ich könnte heulen wenn ich sowas lese... ich rede nicht vom Landesrecht, ich rede vom "gefühlsmäßigen" Sprachgebrauch. Jeder, der sich nicht näher mit dem Thema beschäftigt, denkt bei "Studierende" und "Staatsexamen" an einen Uni-Abschluss oder etwas gleichwertiges. Ältere Beiträge von mir (siehe Archiv) zeigen übrigens ganz klar das ich gegen die Eingrenzung dieser Begrenzung auf Uni-/FH-Absolventen bin, ich habe auch weiter oben nichts anderes behauptet. Meine Wissensaufnahme ist übrigens nicht nur begrenzt auf Gesetzestexte und Insiderwissen, sondern ich bin auch in der Lage darüber hinaus zu Fakten zu analysieren. Kann anscheinend nicht jeder hier. --Gruß - Matrixianer 21:45, 16. Mai 2008 (CEST) Wenn es nun mal in den eindeutigen Texten steht, darf es auch und muss es auch hier stehen. "Gefühlsmässiges" hat hier nichts zu suchen. --194.95.82.223 11:40, 17. Mai 2008 (CEST) Welche "einschlägigen Texte" sollen das denn sein? Ich kann große Teile der Diskussion (auch im Archiv) nur schwer argumentativ nachvollziehen. Als Außenstehendem mutet es mir schon sehr befremdlich an, wenn hier von jemandem (der nichtmal seine Beiträge signiert) Theoriefindung betrieben wird und der Beitrag dann mit "es ist nun alles gesagt" abgeschlossen wird. Artikel und Diskussion machen auf mich einen geltungsbedürftigen Eindruck, ohne dass belegte Fakten im Mittelpunkt stehen. Dies wirft imo kein gutes Licht auf die Berufsgruppe. Für einen enzyklopädischen Artikel ist eine wissenschaftliche Belegweise der Fakten sinnvoll. Ich möchte daher anregen, den Artikel entsprechend der Wikiregeln auf Fakten zu reduzieren, die aus akzeptablen namhaften und tendenziell unabhängigen Quellen stammen. Das sind erfahrungsgemäß inbesondere -nicht- (private) Anbieter der jeweiligen Abschlüsse selbst und auch keine selbstgeführte Theoriefindung. Grüße --Bartian 11:20, 18. Mai 2008 (CEST) Dies habe ich vor einigen Monaten bereits versucht, ich wollte nur Fakten haben und keinerlei vergleichende Wertung zwischen den einzelnen Ausbildungs-/Studiengängen stehen lassen. Viele der Edits haben jedoch ein wirtschaftliches Interesse (Lehrgangsanbieter wollen Lehrgänge verkaufen und reden den eigenen Lehrgang deshalb schön). Das einzige, was helfen würde, wäre eine Bearbeitungssperre für neue und unangemeldete Benutzer, das sag ich seit Monaten, aber naja.... --Gruß - Matrixianer 22:20, 18. Mai 2008 (CEST) Ich unterstütze dich gerne dabei. Folgt schließlich nur den Regeln, die sowieso für alle Artikel gelten. --Bartian 23:16, 18. Mai 2008 (CEST) Ich habe mal versucht etwas entspannter zu formulieren, was besonders unbelegt war und denke die Balance des Artikels aufrecht erhalten zu haben. Grüße --Bartian 00:25, 19. Mai 2008 (CEST)

Hier nochmal eine fachliche Richtigstellung. Im ersten Absatz des Textes zum staatlich geprüften Betriebswirt wird fälschlicherweise von einem Fachschulexamen gesprochen. Ein Fachschulexamen ist eine Prüfung, die von einer Fachschule durchgeführt wird. Bei der Fortbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt handelt es sich allerdings wie die Bezeichnung schon beinhaltet um eine staatliche Prüfung, auch Staatsexamen genannt, nicht um eine schulinterne Prüfung. Der Grund für die staatliche Kontrolle sind die Einhaltung einheitlicher Standards, die im Rahmen der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen wurden, letztmalig am 07.11.2002). Es handelt sich hierbei um die sog. Rahmenvereinbarungen über Fachschulen. Unter: [http//www.kmk.org-doc-beschl-rvfachschul.pdf](http//www.kmk.org-doc-beschl-rvfachschul.pdf)kann dies recherchiert werden. Hier wird auch u.a. darauf hingewiesen, dass es sich um eine staatliche Abschlussprüfung handelt. Als weiteren Link kann ich diesbezüglich auch empfehlen: [4] Nachdem sich alle Diskussionsteilnehmer mit Hilfe dieser Seiten schlau gemacht haben, sollten wir uns alle darüber einig sein, dass es sich bei der Abschlussprüfung um eine staatliche und nicht um eine schulinterne Abschlussprüfung handelt. Auf Grund dieser Tatsache ist der Begriff Fachschulexamen definitiv falsch, es müsste richtigerweise Staatsexamen heißen. Zur Begriffserklärung "Staatsexamen" siehe auch [5]. Dass der Begriff "Examen" auch im Zusammenhang mit der Fortbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt verwendet wird, geht auch aus einem Urtel des Bundesfinanzhofes hervor (siehe [6]letzter Absatz). Also wenn schon Seiten verändert werden, dann sollten solche Veränderungen nicht zu falschen Ergebnissen führen. Denn so etwas würde dem Niveau und dem eigentlich guten Ruf von wikipedia doch nur unnötigen Schaden zufügen. Im Übrigen enthielt der vorherige Text keinerlei vergleichende oder wertende Äußerungen im Hinblick auf andere vergleichbare Abschlüsse, sondern hielt sich streng an Fakten. --Odin4712 13:23, 19. Mai 2008 (CEST) Hallo Odin4712, vielen Dank für deine Beteiligung. Ich verstehe nicht ganz auf welche Veränderungen du dich beziehst. Der Begriff Fachschulexamen ist nicht von mir in den Text gelangt und Formulierungen wie prädestiniert sind sicher keine strengen Fakten, die in akzeptablen Quellen nachlesbar wären. Dass es sich beim Abschluss an Fachschulen um eine staatliche Abschlussprüfung (Zitat KMK Beschluss) handelt, ist sicher unbestritten, der von dir angesprochene Absatz wurde wie gesagt auch nicht von mir verfasst. Den Begriff Staatsexamen verwendet die KMK allerdings nicht in diesem Zusammenhang, sondern nur bei Hochschulabschlüssen - sie werden also auch von der KMK nicht äquivalent nach belieben benutzt. Auch die Bremer Wirtschaftsfachschulverordnung spricht ausschließlich von einer "staatlichen Prüfung". Hier ist meiner Meinung nach keine Wortabwandlung in Eigenverantwortung angebracht, sondern bei den exakten Begriffen der Quellen zu bleiben. Der Bundesfinanzhof hat bei allem Respekt keinerlei Kompetenz zur Entscheidung über diese Begrifflichkeiten, und das Thema ist auch nicht Gegenstand seiner Entscheidung gewesen. Ich ändere den Abschnitt gerne mal entsprechend der Quellen ab. Grüße --Bartian 14:33, 19. Mai 2008 (CEST)

Danke für die richtig stellenden Abänderungen. Mein Textvorschlag wäre daher wie folgt:

"Der Staatlich geprüfte Betriebswirt ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Der Abschluss wird an Fachakademien oder Fachschulen für Wirtschaft nach einem zweijährigen Fachschulstudium in Vollzeit (optional vier Jahre Teilzeit) mit mindestens 2.400 Stunden Lehrumfang über eine mit Erfolg abgelegte staatliche Prüfung an der Fachschule[4] erworben. Die Prüfungsaufgaben werden dabei von den Lehrkräften erstellt und bedürfen der Genehmigung durch die zuständige staatliche Stelle.[5]

Die Fortbildung gliedert sich dabei in ein betriebswirtschaftliches Grundstudium, welches die ersten beiden Semester umfasst und in ein Schwerpunktstudium im 3. und 4. Semester. Das Grundstudium beinhaltet einen umfangreichen allgemeinbildenden Anteil, der speziell zum Erwerb der Fachhochschulreife dient. Diese kann im Rahmen des Abschlusses unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich erworben werden. Im Schwerpunktstudium soll sich der Student darüber hinaus fundiertes Spezialwissen in einem von ihm zu wählenden Schwerpunktfach wie z.B. Marketing, Personalwesen, Finanzwirtschaft, Informatik oder Controlling aneignen.

Zum Abschluss des Schwerpunktstudiums ist i.d.R. eine Projektarbeit (auch Betriebswirtarbeit genannt) anzufertigen. Sie besteht aus einer schriftlichen Arbeit, die durch eine Präsentation mit Kolloquium ergänzt wird. Mit dieser Betriebswirtarbeit sollen die Fachschüler zeigen, dass sie komplexere betriebliche Problemstellungen unter Einsatz der bisher erworbenen theoretischen Kenntnisse und ihrer berufspraktischen Erfahrungen analysieren, strukturieren und selbstständig lösen können. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sollen nachweisen, dass sie im Sinne von Schlüsselqualifikationen an wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen herangeführt wurden sowie befähigt sind, fächerübergreifend zu denken, zu arbeiten und Arbeitsergebnisse angemessen zu präsentieren. Die Projektarbeit bezieht sich i.d.R. auf eine konkrete betriebliche Fragestellung und ist fächerübergreifend angelegt. Sie soll sowohl einen betriebswirtschaftlichen als auch branchenbezogenen Schwerpunkt aufweisen.[6] Thema und Bewertung der Projektarbeit werden auf dem Abschlusszeugnis aufgeführt.

Abgeschlossen wird das Fachschulstudium durch eine erfolgreich abgelegte staatliche Abschlussprüfung, durch die die einheitlichen Qualitätsstandards der ständigen Kultusministerkonferenz (KMK) garantiert werden sollen.[7]

Die internationale Bezeichnung des Staatlich geprüften Betriebswirts lautet State certified Businesss Manager bzw. Business Economist.

Voraussetzungen:

Fachoberschulreife kfm. Berufsausbildung Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens 12 Monate kfm. Berufserfahrungref[7] Die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer können von den oben angegebenen Regelungen abweichen. Sondergenehmigungen können außerdem erteilt werden.

Dauer:

4 Semester in Vollzeit 8 Semester in Teilzeit 2.400 bis 2.800 Unterrichtsstunden Art der Abschlussprüfung:

staatliche Abschlussprüfung Weitere Bildungsmöglichkeiten nach Abschluss der Ausbildung (Auszug):

In einigen Bundesländern berechtigt die erfolgreich abgeschlossene staatliche Abschlussprüfung (Staatlich geprüfter Betriebswirt) zum ordentlichen Studium an einer Universität (Hessen,[8] Niedersachsen, Hamburg, Rheinland-Pfalz). Die Private Fachhochschule Göttingen (PFH) erkennt beim Studium zum Diplom-Betriebswirt den Abschluss des Staatlich geprüften Betriebswirt als Vordiplom an[9]. Das Department Wirtschaft und Politik der Universität Hamburg (ehemals Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik) erkennt beim Studium zum Bachelor of Arts in Sozialökonomie vom Abschluss des Staatlich geprüften Betriebswirtes die Noten des Abschlusszeugnisses in einigen Fächern ohne Zusatzprüfung als Klausurnoten an, was ca. 60 Credit Points und damit ein Drittel der insgesamt benötigten Credit Points ausmacht. Beispiele möglicher Tätigkeiten

In Bundesländern wie z. B. Bayern, Hessen, Hamburg berechtigt die Fortbildungsprüfung als Staatlich geprüfter Betriebswirt zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst als Fachlehrerin/Fachlehrer für Schreibtechnik (gehobener Dienst) an beruflichen Schulen. Weitere Voraussetzungen dazu sind ein mittlerer Bildungsabschluss sowie ein Höchstalter von 42 Jahren.

Als Freiberufler nach §18 EStG – beratender Beriebswirt lt. Bundesfinanzhof.[10] Dies eröffnet dem staatlich geprüften Betriebswirt ein breites Spektrum der selbstständig beratenden Tätigkeit."

Durch die fett dargestellte Veränderung wäre dieser Abschnitt richtig, informativ und inhaltlich abgeschlossen. Darüber hinaus wäre er umfassend wissenschaftlich belegt und enthielte keinerlei wertende oder vergleichende Äußerungen. Viele Grüße --88.74.28.225 14:56, 19. Mai 2008 (CEST)

Ein wissenschaftlich fundierter Beitrag eines Lexikons besticht meiner Meinung nach doch dadurch, dass er dem interessierten Leser die wesentlichen Fakten vermittelt, ohne ausschweifend zu werden. Die wesentlichen Fakten des Beitrages zum staatlich geprüften Betriebswirt sind doch folgende: 1. Fachschulstudium , das insgesamt 4 Semester umfasst bei einer GEsamtstundenzahl von 2.400 bis 2.800. 2. 2 semestriges Grundstudium mit einem allg. bildenden Anteil zum Erwerb der Fachhochschulreife. 3. 2 semestriges Hauptstudium, das dazu dient, dem Fachschulstudenten fundiertes Spezialwissen in einem Schwerpunktfach seiner Wahl zu vermitteln (das Schwerpunktfach ist letztendlich auch Teil seiner Berufsbezeichnung, z.B. staatlich geprüfter Betriebswirt, Schwerpunkt Rechnungswesen/Controlling). 4. Anfertigung einer umfassenden Projektarbeit (auch Betriebswirtarbeit genannt), die das fachübergreifend betriebswirtschaftliche Denken überprüfen soll und vor einem staatlicen Prüfungsausschuss präsentiert wird. 5. Sinn und Zweck der staatlichen Abschlussprüfung, der darin besteht, dass er die einheitlichen Qualitätsstandards, die von die ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) der einzelnen Länder festgelegt werden. Denn genau dadurch unterscheidet sich der Fortbildungsgang von instituts -bzw. schulinternen Prüfungen. 6. Zugangsvoraussetzungen im Überblick.

Die einzelnen Punkte sind mit den entsprechenden Quellen belegt und daher und geben dem Beitrag zudem eine sinnvolle und inhaltlich abgeschlossene Struktur. Deshalb ist es zur Vervollständigung unbedingt wichtig, den Punkt 5 mit aufzunehmen, da man ansonsten einen unvollständigen und daher nicht aussagekräftigen Beitrag abliefert. Das kann auf keinen Fall der Anspruch von wikipedia sein. Deshalb nochmal mein Vorschlag zur Ergänzung und Einfügung vor der Erläuterung des internationalen Titels:

Abgeschlossen wird das Fachschulstudium durch eine erfolgreich abgelegte staatliche Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil sowie dem Kolloqium im Rahmen der Präsentation der Projektarbeit besteht. Der Grund der staatlichen Durchführung dieser Prüfung besteht in der Gewährleistung der einheitlichen Qualitätsstandards, die von der ständigen Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) beschlossen werden.[7]

Zudem könnte der Hinweis im ersten Absatz, wonach die Prüfungsaufgaben von den jeweiligen Lehrkräften erstellt und von der staatlich zuständigen Stelle genehmigt werden, weggelassen werden. Zumal er in diesem Zusammenhang doch irreführend ist, weil er dem interessierten Leser suggeriert, dass sich die staatliche Funktion allein darauf beschränkt, die Prüfungsaufgaben der schriftlichen Prüfung zu genehmigen, währed der Rest von der Fachschule durchgeführt wird. Dem ist allerdings bei weitem nicht der Fall und genau diese Tatsache ist das Besondere an dieser Prüfung, bzgl. dessen der Staat insgesamt folgende wesentliche Aufgaben, die sich alle aus den genannten Quellen ableiten lassen, wahr:

1. Kontrolle und Genehmigung der Lehrpläne der einzelnen Fachschulen. 2. Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingugen dieses Fortbildungslehrganges. 3. Vorgabe der Zulassungsvoraussetzungen. 4. Genehmigung und Auswahl der von der Fachschule einzureichenden Prüfungsvorschläge der schriftlichen Prüfung. 5. Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der schriftlichen Prüfung, d.h. während der Prüfung ist mindestens ein Vertreter des staatlichen Prüfungsausschusses zugegen. 6. Genehmigung der von den Studenten eingereichten Themenvorschläge der Projektarbeit. 7. Durchführung der mündlichen Prüfung in den Räumlichkeiten der jeweiligen Fachschule, d.h. der Vertreter des staatl. Prüfungsausschusses beeinflusst neben dem Fachlehrer hier gezielt durch entsprechende Fragestellungen das Prüfungsgeschehen. 8. Abnahme des Kolloquium, das er als aktiver Protagonist entscheidend beeinflusst, indem er durch gezielte Fragestellungen den zu prüfenden Studenten auf sein Fachwissen überprüft. 9. Gewährleistung der Qualitätsstandards, die von der ständigen Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen werden.

Um nicht all diese Punkte einzeln in den Beitrag aufnehmen zu müssen, jedoch trotzdem die entscheidenden Punkte diesbezüglich dem interessierten Leser zu präsentieren, sollte doch alternativ dazu wenigstens der o.g. in Fettschrift eingefügte Absatz an der vorgeschlagenen Stelle eingefügt werden.

So wäre der Beitrag übersichtlich strukturiert und inhaltlich abgeschlossen, indem er auf alle wichtigen Punkte kurz aber prägnant auf alle wesentlichen Fakten eingeht.

Viele Grüße--Odin4712 22:11, 19. Mai 2008 (CEST) Auch der VWA und der IHK müssen Projektarbeiten verfassen. Das kann man in einem kurzen Satz erwähnen, dazu muss man in keinster Weise ausschweifend werden. Im übrigen ist die staatliche Aufsicht an sich kein Qualitätsmerkmal, auch die Prüfungsordnungen der IHK-Abschlüsse werden vom Bildungsministerium genehmigt, erst dann sind sie gültig und dürfen angewendet werden. Aber das muss man doch nicht alles bis ins kleinste Detail erwähnen. Ich bleibe bei meiner Meinung, der Artikel muss gekürzt werden und alles vergleichende muss raus, des weiteren muss alles, womit ein Abschluss schöh geredet wird, ebenfalls raus. Der Artikel, so wie ich ihn mir vorstelle, bestand im Februar schon mal: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Betriebswirt&oldid=42221414 nur Zahlen, Daten, Fakten. Doch dann kamen wieder die interessengesteuerten Waredits und schon wars wieder vorbei mit der Neutralität --Gruß - Matrixianer 21:49, 19. Mai 2008 (CEST) Vergleichende Informationen als wichtige Unterscheidungsmerkmale mit Belegen wären durchaus okay, gemeinsame Aspekte sollen aber nicht in den einzelnen Abschnitten wiederholt werden, sondern -sofern wichtig- in einem allgemeinen Abschnitt. Schönrederei hat natürlich nichts in Wikipedia zu suchen, daher wollen wir uns ja auch auf wesentliche belegte Fakten beschränken. Grüße, --Bartian 22:10, 19. Mai 2008 (CEST) Hallo, ich denke es ist nicht nötig so viel Text aus dem Artikel in die Diskussion hier zu kopieren. Welche Quelle ist denn [7]? In der Rahmenvereinbarung für Fachschulen der KMK ist weder von Standards noch von Qualität die Rede. Das wäre also nur eine mögliche Interpretation der Absichten. Wieso sollte es nicht einfach um inhaltliche Mindestanforderungen gehen, die die gegenseitige Anerkennung der Abschlüssen zwischen den Bundesländern sicherstellen? Grüße, --Bartian 22:10, 19. Mai 2008 (CEST)

...bevor ich mich schlagen lasse, dann beutze nicht die Wörter Standards, sondern baue Deinen Vorschlag mitein, der ja inhaltlich das gleiche meint. So könnte dann der einzubauende Absatz, der die Funktion des Staates bei dieser Fortbildung beschreibt aussehen:

Abgeschlossen wird das Fachschulstudium durch eine erfolgreich abgelegte staatliche Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil sowie dem Kolloqium im Rahmen der Präsentation der Projektarbeit besteht. Der Grund der staatlichen Durchführung dieser Prüfung besteht in der Sicherstellung der Mindestanforderungen, die von der ständigen Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen werden und die gegenseitige Anerkennung zwischen den Bundesländern ermöglichen sollen.[7]

so...ich denke das sollte diesbezüglich aber wirklich reichen...

Bitte einfügen vor der Erläuterung bzgl. der internationalen Bezeichnung des Titels. Viele Grüße--Odin4712 22:43, 19. Mai 2008 (CEST) Na, das war doch von mir auch nur eine alternative Interpretation, für beides gibt es keine Quelle. Ich denke, wir lassen das ganz raus, da es eben keine (gute) Quelle für eine solche Begründung gibt. Mit der Brechstange müssen wir hier nicht etwas begründen, wenn wir keine Quelle haben und es keine besondere Relevanz hat. Das ist Theoriefindung. Die Inhalte der entsprechenden Ausbildung hängen nicht von einer Begründung der Abschlussprüfung ab. Grüße --Bartian 00:30, 20. Mai 2008 (CEST)

Hallo Bartian,

habe mich doch noch einmal auf Quellensuche bzgl. meiner oben genannten Ergäzung gemacht und bin natürlich fündig geworden. Es geht darum, herauszustellen, dass wie bereits von mir erwähnt, sich die staatliche Aufgabe bzgl. dieses Fachschulstudiums nicht wie durch Deinen Hinweis im ersten Absatz suggeriert wird, darauf beschränkt, dass der Staat lediglich die Vorschläge der schriftlichen Prüfung genehmigt, sondern im Rahmen dieses Fortbildungsganges wesentlich wichtigere Funktionen zu erfüllen hat: 1. Einhaltung von Qualitätsstandards, die vor allem von der Wirtschaft gefordert wurden (Kap. 3.2. Seite 67) 2. Sicherstellung, dass die Studenten diesen Standards auch gerecht wurden (Kap. 3.1.2 Seite 60 bis 67 der unten genannten Quelle), denn die Durchfallquote war gerade bei Externenprüfungen sehr hoch).

Nachzulesen ist dieses und einiges mehr unter http://elib.tu-darmstadt.de/diss/000135/DissHB.pdf.

Ich denke, die o.g. Quellen rechtfertigen die Berücksichtigung meines ursprünglichen Beitrages zur Funktion des Staates in der folgenden Form:

Abgeschlossen wird das Fachschulstudium durch eine erfolgreich abgelegte staatliche Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil sowie dem Kolloqium im Rahmen der Präsentation der Projektarbeit besteht. Der Grund der staatlichen Durchführung dieser Prüfung besteht in der Gewährleistung der von der Wirtschaft geforderten einheitlichen Qualitätsstandards, die im Rahmen der ständigen Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) beschlossen werden.

Entscheide selbst, ob Du in Anbetracht der neu gewonnen Erkenntnisse, die Einfügung dieser oder einer ähnlichen Formulierung für gerechtfertigt hälst. Ich allerdings habe zu diesem Thema endgültig nichts mehr hinzuzufügen und verbleibe mit freundlichen Grüßen--Odin4712 14:10, 21. Mai 2008 (CEST) Ich habe den Kern der Aussage ergänzt, der Rest ist Wiederholung. Damit stehen da nun schon sehr detaillierte Informationen, die eigentlich nicht spezifisch für Betriebswirte sind. Das sollte nun wirklich nicht weiter aufgebläht werden, um die wesentlichen Informationen über den Abschluss nicht zu überdecken. Bei anderen Betriebswirt-Abschlüssen werden die (nicht fachspezifischen) staatlichen Maßnahmen für Mindeststandards auch nicht erörtert, obwohl sie vorhanden sind. Eine grenzwertige Detailgeschichte ist das nun hier. Grüße --Bartian 23:31, 21. Mai 2008 (CEST) Betriebswirt IHK [Bearbeiten]

@ Bartian - warum hast du folgenden Abschnitt entfernt: Zudem gibt es die Möglichkeit, unter Anrechnung bisheriger Leistungen ein (gebührenpflichtiges) berufsbegleitendes Universitätsstudium an der Donau-Universität Krems zu absolvieren. Dieses schließt mit dem Titel "Master of Science" (MSc) ab.[1][2].

Versehen? Ich wollte erst mal nachfragen bevor ich es wieder einfüge. Vielleicht macht es auch Sinn. --Gruß - Matrixianer 19:00, 19. Mai 2008 (CEST) Ich hatte auf den genannten Seiten keine Infos dazu gefunden und in Deutschland ist es nicht möglich, ein Masterstudium ohne vorhergehenden Studienabschluss zu absolvieren, ich denke in Österreich ist es auch so. Sind diese Infos denn verifiziert? Grüße --Bartian 21:43, 19. Mai 2008 (CEST) Es ist eine staatliche Uni, ich habe zu diesem Thema ausführlich recherchiert, die sind berechtigt den Master zu vergeben und man ist berechtigt diesen Titel in Deutschland zu führen. Insofern sind die Angaben auf der Webseite aufgrund fehlender Gegenbeweise verifiziert. Details: http://www.donau-uni.ac.at/de/department/gpa/telematik/studien/kooperationihk/10932/index.php --Gruß - Matrixianer 23:09, 19. Mai 2008 (CEST) Dein Link war aber zuvor nicht in der Quellenangabe ;-) Dieser Professional Master (möglicherweise taucht das Wort Professional nicht im verliehenen Grad auf; eine Prüfungsordnung war nicht aufzufinden) ist schon eine wackelige Angelegenheit – die FIBAA hat solchen niedrigen Eingangsanforderungen der Donau-Uni Krems eine denkbar schlechte Bewertung gegeben. Die Donau-Uni verzichtet daher schon auf Akkreditierungen und verweist auf die staatliche Genehmigung. Letztlich sind weder solche Eingangsanforderungen, noch die Umgehung der Akkreditierung im Bologna-Prozess vorgesehen. Auch in Österreich sind die Eingangsanforderungen rechtlich nicht direkt möglich und müssen über den Umweg der Einzelfallprüfung des Praxisäquivalent realisiert werden. Meiner Meinung nach wird sich an der individuellen Leistung der entsprechenden Absolventen zeigen, ob dies dem Ruf der Hochschule schadet. In Deutschland ist eine Diskussion um einen "Professional Master" (der Grad selbst sollte auch das Wort Professional enthalten zur Unterscheidung) gefloppt, da es sich letztlich nur als Aufwertungsversuch erwiesen hat, um einer nicht-akademischen Berufsausbildung den wohl als schick empfundenen Master-Begriff anzuheften. Grüße --Bartian 00:59, 20. Mai 2008 (CEST) Ich gebe dir recht, dennoch ist es eine "weitere Bildungsmöglichkeit nach der Ausbildung". Wie gesagt, der Titel darf von der Uni vergeben werden und auch in Deutschland geführt werden. Also gehört die Info auch in den Artikel. --Gruß - Matrixianer 17:12, 21. Mai 2008 (CEST) Ja, ich wollte dir auch nicht widersprechen. Das kam in meinem Vorposting nicht klar rüber. Ich würde mich trotzdem wohler fühlen, wenn es eine Prüfungsordnung gäbe, die den akademischen Grad klar nennt. Auf der Webseite wechseln die Infos, auch auf deutschen Uni-Webseiten ist der tatsächliche Grad der Prüfungsordnung oft nicht genau angegeben. Mir kommt es etwas komisch vor, dass keine PrO verfügbar ist. Aber gut, das sind nur leichte Zweifel. Grüße --Bartian 23:33, 21. Mai 2008 (CEST) VWA [Bearbeiten]

Hallo, also zu dem VWA-Studium, welches laut Beschreibung bei wikipedia keine Möglichkeit eines Bachelor-Abschlusses in Erwägung zieht, das ist falsch. Nach 6 Semestern hat man seinen Betriebswirt (VWA) mit gewähltem Schwerpunkt und kann sich weiterqualifizieren, um den Bachelor of Arts bzw. B. o. Business Adm. zu erreichen. Was du so ohne jeden Beleg als falsch bezeichnest, ist nicht von Bedeutung. Fakt ist, dass eine VWA keine akademischen Grade verleihen kann, auch keine Bachelor-Abschlüsse. Wenn in Kooperation mit einer ausländischen Hochschule diese ausländische Hochschule einen Abschluss verleiht, ist das eben nicht die VWA selbst. Solche Kooperationen gehen zahlreiche Nicht-Hochschulen in Deutschland ein, die keine akademischen Grade verleihen dürfen. Die Abschlüsse der ausländischen Partner-Hochschulen haben dann teilweise einen entsprechenden Ruf in Deutschland. So erkennt man z.B. Berufsakademie-Absolventen in BW, wenn ihre Bachelor-Abschlüsse von der Fernuni Open-University in Milton Keynes, UK sind (einige BA-Absolventen glauben lieber daran, dass diese Hochschule ihren Sitz in London habe, weil es besser klingt.) Den BBA gibt es Deutschland sowieso nicht, das deutet immer auf einen ausländischen Abschluss hin. Grüße --Bartian 12:08, 20. Jul. 2008 (CEST) Unbestritten ist, dass die VWAs/BAs etc. keinen akademischen Grad verleihen können. Deswegen gibt es auch viele Kooperationen dieser Institute mit ausländischen Hochschulen, die den Betriebswirt-Abschluss als Leistungsnachweis anerkennen um den Absolventen den Bachelor ihrer Hochschule zu verleihen (oder ketzerisch: verschenken). Allerdings hat der Diskussionseröffner auch recht, da es hier auch andere Modelle gibt. So bietet die VWA-Münster in Kooperation mit der Fachhochschule Münster die "Management-Ausbildung für Abiturientinnen und Abiturienten Betriebswirt(in) VWA / Bachelor of Arts" an. Hier erwirbt man nach eineinhalb Jahren den jeweiligen kaufmänischen Abschluss (IHK), nach sechs Semestern den "Betriebswirt(in) VWA" und kann dann darauf aufbauend noch den "Bachelor of Arts" der Fachhochschule Münster in einem folgenden siebten Semester erwerben. Im siebten Semester werden weitere Vertiefungsveranstaltungen besucht und abschließend eine Bachelor-Thesis über ein praktisches Thema aus dem Ausbildungsbetrieb verfasst(weitere Informationen: http://vwa-muenster.de). Es gibt also bei den VWAs aber auch bei den BAs oder sonstigen Akademien große Unterschiede bei den Kooperationsmodellen mit den verschiedenen Hochschulen. Was wiederum zur Folge hat, dass selbst Bachelor-Abschlüsse nicht grundsätzlich miteinander vergleichbar sind. Dabei war gerade die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse an den Hochschulen das eigentliche Ziel, als im Zuge des Bologna-Prozesses der Bachelor-Abschluss an den Hochschulen eingeführt worden ist. MfG Christian 2.2 Bachelor Studiengänge [Bearbeiten]

es ist völlig leer hier ein paar information dazu:

es dauert 3 jahre und ist ein bachelor of science und ist wie folgt gegliedert:

- Grundlagenphase (1. und 2. Fachsemester = 1. Studienjahr), eine

- Aufbauphase (3. und 4. Fachsemester = 2. Studienjahr) und eine

- Vertiefungsphase (5. und 6. Fachsemester = 3. Studienjahr).

Die Gewichtung ist wie folgt(bei Science):

- 75 % der Studienzeit und -arbeit auf das Hauptfach Betriebswirtschaftslehre, wobei hier auch einige volkswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Stoffgebiete mit integriert sind, um in ge-wissem Umfang eine interdisziplinäre Hochschulausbildung zu erreichen, - 15 % auf den Bereich „Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK)“, und - 10 % auf den freien Wahlbereich. Ein Nebenfach gibt es – anders beim Abschluss „Bachelor of Arts“ – nicht.

so jetzt habt ihr schon mal was was ihr bei 2.2 reinschreiben könnt sieht nämlich so sehr schlecht aus

quelle:

http://www.wiso.uni-hamburg.de/fileadmin/wiso_vwl/StudfhrBWL08.pdf


Straffung und Informationsdichte der Fortbildungen [Bearbeiten]

Besonderheiten und Unterschiede sollen durch den Text schon aufgezeigt bleiben. Ein aufzählen der Rahmendaten ist sicherlich zu wenig. Die Diskussion wurde ja tief und gründlich geführt, was z.b. beim SGB stehen soll und muss. Wenn Informationen entfernt werden sollen, dann bitte durch Diskussion. --Xander32 09:31, 2. Mai 2009 (CEST)

Liste Vor- und Nachteile

[Quelltext bearbeiten]

Hallo, folgende Ergänzung kam heute von einer IP ohne rechte Rücksicht auf den bisherigen Artikelfluss und die lexikalische Diktion, in meinen Augen doch eher trivial formuliert unter den Artikel zum Thema staat. gepr. Betriebwirt. Listen von Vor- und Nachteilen in allen Artikelbereichen halt ich für unsinnig. Falls gewünscht, jedoch in entpsrechende Sprache setzen, dann für alle Betriebswirte erarbeiten und ggf. die sicher gtut gemeinten Infos verwerten: Bo 11:34, 21. Mär 2005 (CET)


Zusammenfassung der Vorteile

Er hat bereits eine kaufmännische Ausbildung gepaart mit Berufspraxis, so das die theoretische Anreicherung an Praxisnähe und Wirksamkeit gewinnt.

Er ist vom Staat anerkannt.

Er ist Maßstab für die steuerliche Anerkennung von Freiberuflern.

Man bekommt falls nicht vorhanden die Fachhochschulreife dazu, in einigen Bundesländern ( Niedersachsen z.B.) die Gleichstellung mit der allgemeinen Hochschulreife, da kann man noch JURA oder MEDIZIN studieren.

Er wird vom Staat gefördert.

Man bekommt selbst Unterstützung, unabhängig vom Einkommen der Eltern zwischen 614 und 1050 € im Monat als Meisterbafög!

Man lernt/studiert mit jungen Erwachsenen zusammen, die beruflich bereits etwas geleistet haben.

Man kann den Bachelor zusätzlich erwerben.

Die Hilfsmittel an solchen Akademien wie IT z.B. sind an solchen Wirtschaftfachschulen erste Klasse!

Von Unternehmen wird insbesondere die Kombination von langjähriger Berufspraxis und einem praxisorientierten Studium geschätzt.

Man strebt das mittlere Mangement an und setzt sich nicht zwischen allen Stühlen!

Es ist keine anonyme Massenversnstaltung!


Staatl. gepr. Betriebswirt

[Quelltext bearbeiten]

Es gibt nur einen Staatlich geprüften Betriebswirt mit staatlicher Anerkennung und das ist der Staatlich geprüfte Betriebswirt. Ein VWA Betriebswirt ist etwas anderes, er ist genausowenig staatlich geprüft wie der IHK Betriebswirt. Das sind alles eigene Weiterbildungen und werden hier in der freien Enzyklopädie dauernd als ein Weiterbildungsbetriebswirt dargestellt, was soll der Unsinn! IP 217.83.87.18

So?
Unsinn?
Dann lese bitte hier mal im Gesetztesblatt: "Der Unterricht wird im Klassenverband erteilt. Die Unterrichtsfächer ergeben sich aus der nachfolgenden Stundentafel: Fach Betriebswirtschaftslehre 120h, Volkswirtschaftslehre 80h, Rechnungswesen 80 h, Recht 80h, Steuerlehre 80h, Schwerpunktfach 160h, Gesamt 600h."
Ich selbst habe den HWK-Abschluss mit 550 Stunden gemacht und natürlich ist das eine staatliche Prüfung gewesen, so wie auch die von den Kollgen bei der IHK (staatl. Aufsicht der Prüfungsordung).
Außerdem löschen wir hier nicht die Eintärge, die hier in der Diskussion voher standen duch Überschreibungen. Bitte hier die Konventionen nicht ganz ignorieren! Bo 13:40, 21. Mär 2005 (CET)


Also Freunde, wenn ihr nicht lesen könnt, dann kann ja auch nur, ich wiederhole es gern noch einmal, Unsinn dabei herauskommen.

Bitte mal genau lesen!

Verordnung über die Zusatzausbildung zum Erwerb der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Betriebswirtin" oder "Staatlich geprüfter Betriebswirt" bei erworbenen Abschlüssen als Ökonom, Ingenieurökonom oder Wirtschaftler (Zusatzausbildungsverordnung Betriebswirt - ZuausBwV)

Hier gibt es eine Sonderregelung für DDR Abschlüsse als Ingenieurökonomen, Ökonomen usw. das ist doch ein Ausnahmetatbestand, ein normaler Studiengang zum Staatlich geprüften Betriebswirt dauert ca. 2500 Unterrichtsstunden - siehe auch nachfolgenden HH Bildungsserver -

http://www.hamburger-bildungsserver.de/welcome.phtml?unten=/baw/wb/betriebswirt.html

Hier auch noch mal die Definition aus NRW!

"Thema: Rechtliche Einordnung von Prüfungen unterschiedlicher Träger

Prüfungen vor einer Industrie- und Handelskammer: Die Prüfungen der Industrie- und Handelskammern sind berufsbildende Fortbildungsprüfungen, zu deren Durchführung sie Kraft Berufsbildungsgesetz ermächtigt sind. Die IHK-Prüfungen sind keine staatlichen Prüfungen; die die Prüfung regelnden Statuten sind jedoch genehmigt.

Schulisch-staatliche Prüfungen: Die Prüfungen können in der ausbildenden Schule oder vor dem Kultusministerium abgelegt werden. Zur Prüfung können ebenfalls Schulfremde (Externe) zugelassen werden (z. B. Teilnehmer eines von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht der Länder zugelassenen Fernlehrganges), wenn sie in dem betreffenden Bundesland ihren (ersten) Wohnsitz haben. Der Antrag auf Zulassung ist an die zuständige Schulbehörde zu richten. Zuständige Stelle für schulisch-staatliche Prüfungen in NRW ist das

Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211/896-03

Wenn ihr wissentlich weiterhin falsche Abhandlungen veröffentlicht und richtige entfernt, dann ist das Eure Sache, in dem Forum UNI-Protokolle wird über Euch und Eure Veröffentlichungen ganz schön gewitzelt. Ich verstehe jetzt auch warum!

Ist in Ordnung. Mann muss ja nur mal ein paar Quellen diskutieren und kann sich dann ja verständigen. Aber die faschspezifischen Betriebswirte mit staatlicher Anerkennung hier einfach wegzulöschen, und dafür die eigenlich staatlich geprüften Betriebswirte ellenlang aufzuführen (ohne Verbesserung der Ausdifferenzierung) macht mich gelinde gesagt auch kirre. Nebenbei; ich schrieb das hier überhaupt nur, um auch meine eigene Ausbildung zu erklären und wenn dann genau das weggelöscht wird, was ich gerent habe, nur weil ich das falsch dargestellt hatte, finde ich das nicht besonders produktiv. Das, was hier vor meiner Befassung stand Link sollte man mal zum Witzeln vergleichen und im übrigen nicht so tun, als ob es einen Grund zum Witzeln gäbe, wenn Leute in irgendwelchen Experten-Foren sich damit wichtig tun wider besserers Wissen Fehler hier nicht ordentlich (!) zu korregieren. Wikipedia ist Allgemeingut und lebt von freigibiger Korrektur mit Nivau. Das Weglöschen der IHK/HWK/VWA-Betriebswirte war jedenfalls keine gute Idee. Danke für Dein Fachwissen. Bo 15:59, 21. Mär 2005 (CET)


Hallo, mich würde die Quelle interessieren, die belegt, dass staatl. gepr.en Betriebswirten die Beamtenlaufbahn zum gehobenen Dienst offen steht, was ich nämlich stark bezweifle...thx

guckst Du fix mit Google hier, musst du nur staatlich geprüfte Betriebswirte über eine staatliche Aufnahmeprüfung eingeben und ersten Link anklicken. Nix immer fragen dumme Wikipedianer mit Witzeln über diese... ;-)) Bo 16:42, 21. Mär 2005 (CET)
ich glaub Du hast nichr ganz richtig verstanden; ich meinte jetzt eher eine gesetzlich legitimierte Quelle, wie z.B. eine gesetzliche Vorschrift für die Beamtenlaufbahn, die Du hier zitieren kannst, nicht eine Quelle eines kommerziellen Anbieters, der kräftig die Werbetrommel rührt...was soll den eine "staatliche Aufnahmeprüfung" sein???
LoL, jetzt hab ich mir Deine Quelle mal angeguckt und hab festgestellt, dass aus dieser Quelle ja wortwörtlich (ohne Quellenangaben) zitiert bzw. kopiert wurde.....soviel zur "lexikalischen Diktion"....


Also, das ist schon mal nicht "meine" Quelle, so weing wie "meine" Wikipedia. Ich habe den Artikel hier nur weitergebracht und wenn Du Urheberrechtsverletzungen findest, dann würde ich sagen: auf Bearbeiten klicken und Paraphrasieren. Ist das hier jetzt keine Diskussionsseite zu Formulierungen mehr, sondern ein Laber-Forum für anonyme frustrierte Leser? Bo 18:06, 21. Mär 2005 (CET)
...find ich ja witzig, dass Du mich für einen "anonymen frustrierten Leser" hälst. Wenn ich diesen Diskussionsverlauf hier interpretieren sollte, so würde ich Dich eher als den Frustrierten, der versucht mit "Biegen und Brechen" Äpfel mit Birnen zu vergleichen, bezeichnen.
Mir soll´s egal sein; dass einzige was wichtig ist, dass im Artikel kein Schwachfug nachzulesen ist, sondern dass alles belegbar bleibt und so an Wert gewinnt....


Ja natürlich! Diesen UNSINN der hier über den staatlich geprüften Betriebswirt verbreitet wird kann man ja auch nur 1:1 von einem Staatlich anerkannten Institut widerlegen. Ich bezweifele die Ernsthaftigkeit hier eine richtige Einordnung vorzunehmen ganz stark, hier ist die Wirklichkeit sehr weit entfernt und Anspruch und Wirklichkeit laufen hier alles andere als parallel! Was positives fällt mir hier zu WIKI nicht ein und was Negatives wird ja schon extensiv in den verschiedenen Foren beschrieben, daran möchte ich mich jetzt nicht auch noch beteildigen. Im übrigen wird weder der IHK Betriebswirt (er wird von der namensgleichen Kammer geprüft), noch der VWA Betriebswirt, dieser versucht schon vergeblich seit Jahren die staatliche Anerkennung zu bekommen, vom Staat geprüft. Diese drei doch sehr verschiedenen Ausbildungsgänge in einem Topf zu schmeissen, wie ihr das hier macht und dann noch umrühren, da fehlen einem die Worte. Höhepunkt und Frechheit zugleich ist die Weiterbildung für DDR Ingenieure hier als Maßstab und Normalfall abzutun und diese Zusatzausbildung als Kern für Jedermann hier hinzustellen. Naja, Irrtümer sind wohl ironische Wegweiser zur Wahrheit.

Ach so, drei Ausbildungsgänge ohne akademischen Grad, für Berufspraktiker, mit durchweg zwischen 550 und 720 Stunden Umfang berufsbegleitender berufsbildender Fortbildung gemeinsam kurz zu beschreiben da fehlen Dir die Worte. Und Fehler sind so gut geeignet um Diskussionsteilnehmer abzuqualifizieren, nicht wahr. Auf welcher Hochschule lernt man denn so zu diskutieren? Ist das die Rhetorik der Besserwisser? Mach´ es halt besser und lösch´ dabei nicht ganze Abschnitte. Soweit ich das sehe, steht im Artikel zudem gar nicht, dass diese Abschlüsse vom Staat geprüft werden, sondern einzig dass die Prüfungsordung anerkannt ist. Der Link auf die DDR-Ingeniere war Mist, ja, kein Problem. Muss man deswegen hier so frech werden? Wo liegen eigentlich die Haare, die man in Deutschland nicht noch mal spalten kann? Nirgens in der Welt gibt es ein solches Schildbürgertum der Abschlüsse und gegenseitig nicht anerkannten pluralen Bildungssonderlösungen. Und nun bilden wir hier noch die Koritenkackerei in der Diskussion ab? Bitte! Einfach besser machen! Und Frechheit zu unterstellen, das mal so am Rande, hat hier in der Diskussion weder als Resume, noch in Form einer Globalkritik am Wikipedia-Konzept etwas zu suchen. Bitte, man muss hier nichts lesen und mittun. Dort oben rechts ist das kleine Kreuz für Leute ohne Namen, ohne Diskussionskultur und mit jovialem Mundwerk. Bo 18:06, 21. Mär 2005 (CET)

Letzter Schreiberling, Dein Schreibstil gefällt mir, warum nicht gleich so!

Sag mal, was fällt Dir eigentlich ein? Was für ein Ton ist denn das? Hier arbeitet nicht Dein Gesinde, dem die hoch herrschaftliche Genugtung gnädigerweise ein "na also, geht doch" nach getaner Arbeit zuruft. Was meinst Du, wer den Artikel vorran gebracht hat? Sicher nicht nur ein "Schreiberling von Deines Gnaden". Hier arbeiten wir immer noch im sozialen Miteinander. Ich wüsste gerne mal Deinen vollen Namen und Deine Herkunft und welche Deiner Beiträge hier zur Qualität beigetragen haben. Und vor allem; wie wäre es mal grundsätzlich mit etwas mehr Höflichkeit vor der freiwilligen und ehrenvollen Arbeit der Autoren hier? Oder bist ein Troll, dem Lob nur in Verachtung über die Lippen kommt? Achtung: nicht füttern!?! Unglaublich, was meinst Du wohl, ob hier nur alle darauf warten endlich Dir zu gefallen? Bo 22:38, 21. Mär 2005 (CET)

Deine Klangart geht aber auch in die Richtung Kiesgrubensprache, solltest Du jedoch zu hohen Blutdruck haben, so sei Dir verziehen! Du hast Recht: Es ist keine Höflichkeit, einem Lahmen den Stock tragen zu wollen.

Lieber Bodo Wiska, bisher war das ja mit dem Staatlich geprüften Betriebswirt okay, jetzt steht da an gleicher Stelle ein Staatlich anerkannter Betriebswirt, alles andere wurde weggelöscht, dieser Betriebswirt ist lediglich staatlich genehmigt und endet mit einer Kammerprüfung! Man kann ihn teilweise in 27 Tagen Vorbereitung machen, siehe Link www.dr-ebertakademie.de es gibt noch andere Anbieter die in 30 Tagen vorbereiten.

"Thema: Rechtliche Einordnung von Prüfungen unterschiedlicher Träger

Prüfungen vor einer Industrie- und Handelskammer: Die Prüfungen der Industrie- und Handelskammern sind berufsbildende Fortbildungsprüfungen, zu deren Durchführung sie Kraft Berufsbildungsgesetz ermächtigt sind. Die IHK-Prüfungen sind keine staatlichen Prüfungen; die die Prüfung regelnden Statuten sind jedoch genehmigt.

Ich bitte die vorherherige Ordnung wieder herzustellen, Danke!

Irgendwie scheint das hier mit dem Wikipedia-Prinzip noch nicht ganz verstanden zu sein. Es kann sein, dass ich mal gar nicht wiederkomme hier oder jeamand anderes ändert es oder SIE/DU selbst drückt einfach auf den Button "Bearbeiten" und dann kann man einfach die Sachen verbessern. Das ist auf jeden Fall einfacher, als hier immer wieder Fehler anzusagen. Diese Seite sollte dazu dienen, unterschiedliche Aufassungen zu Formulierungen dazu auszusidkutieren, aber nicht um zu sagen: "Mach mal!" So funktioniert ein wiki nicht. Und ich sehe auch gerade, dass ein anderer Leser das wieder auf die von mir korregierte Fassung zurückgestellt hat. Geht doch! Beste Grüße aus Berlin und danke für den Hinweis. Bo 11:49, 24. Mär 2005 (CET)

Gern geschehen und ein frohes Osterfest!


Liste Vor- und Nachteile

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Hallo, folgende Ergänzung kam heute von einer IP ohne rechte Rücksicht auf den bisherigen Artikelfluss und die lexikalische Diktion, in meinen Augen doch eher trivial formuliert unter den Artikel zum Thema staat. gepr. Betriebwirt. Listen von Vor- und Nachteilen in allen Artikelbereichen halt ich für unsinnig. Falls gewünscht, jedoch in entpsrechende Sprache setzen, dann für alle Betriebswirte erarbeiten und ggf. die sicher gtut gemeinten Infos verwerten: Bo 11:34, 21. Mär 2005 (CET)


Zusammenfassung der Vorteile

Er hat bereits eine kaufmännische Ausbildung gepaart mit Berufspraxis, so das die theoretische Anreicherung an Praxisnähe und Wirksamkeit gewinnt.

Er ist vom Staat anerkannt.

Er ist Maßstab für die steuerliche Anerkennung von Freiberuflern.

Man bekommt falls nicht vorhanden die Fachhochschulreife dazu, in einigen Bundesländern ( Niedersachsen z.B.) die Gleichstellung mit der allgemeinen Hochschulreife, da kann man noch JURA oder MEDIZIN studieren.


Er wird vom Staat gefördert.

Man bekommt selbst Unterstützung, unabhängig vom Einkommen der Eltern zwischen 614 und 1050 € im Monat als Meisterbafög!

Man lernt/studiert mit jungen Erwachsenen zusammen, die beruflich bereits etwas geleistet haben.

Man kann den Bachelor zusätzlich erwerben.

Die Hilfsmittel an solchen Akademien wie IT z.B. sind an solchen Wirtschaftfachschulen erste Klasse!

Von Unternehmen wird insbesondere die Kombination von langjähriger Berufspraxis und einem praxisorientierten Studium geschätzt.

Man strebt das mittlere Mangement an und setzt sich nicht zwischen allen Stühlen!

Es ist keine anonyme Massenversnstaltung!


Liebe Leserinnen und Leser !

Ich habe sowohl einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt, als auch ein Studium an einer Fachhochschule (Dipl. Wirtschaftsinformatiker) absolviert. Beide Ausbildungen sind staatlich geregelt (geprüft / anerkannt).

Rein rechtlich gesehen, ist der Staatlich gepr. Betriebswirt eine bundesweit staatlich anerkannte "Berufsbezeichnung" und das FH-Diplom (z.B. Wirtschaftsinformatik) ein höherqualifizierender (über dem Abitur stehender) schulischer (staatlich anerk.) Abschluss. Die Weiterbildungsangebote der Kammern oder Verwaltungsakademien, haben nichts mit den o.g. staatlichen Abschlüssen gemeinsam. Lediglich die Ausbildungsinhalte ähneln sich sehr (find ich auch gut so). Mir ist egal welche Ausbildung ein Betriebswirt absolviert hat, Hauptsache ist, dass er seine Aufgaben im Unternehmen professionell wahrnimmt und bewältigt. Die endlosen Diskussionen um die Höherwertigkeit einzelner Abschlüsse empfinde ich als überflüssig und sehr abwegig - dienen sie doch nur einer Sache - die der Einbildung ! Ist zwar auch eine Bildung, aber mit dieser Bildung erlangt man keine berufliche Anerkennung. Seit mehr als 12 Jahren bin ich jetzt im höheren Management eines Weltkonzerns tätig. Ich weiß von was ich rede, da mir persönlich mehr als 1500 Mitarbeiter unterstehen.

Mein Werdegang:

Hauptschule Versicherungsfachmann (BWV) Staatlich gepr. Betriebswirt (Finanzierungs-, Rechnungs- und Steuerwesen) Dipl. Wirtschaftsinformatiker (FH) Vorstandsmitglied

Alter: 42


Staatl. gepr. Betriebswirt

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Es gibt nur einen Staatlich geprüften Betriebswirt mit staatlicher Anerkennung und das ist der Staatlich geprüfte Betriebswirt. Ein VWA Betriebswirt ist etwas anderes, er ist genausowenig staatlich geprüft wie der IHK Betriebswirt. Das sind alles eigene Weiterbildungen und werden hier in der freien Enzyklopädie dauernd als ein Weiterbildungsbetriebswirt dargestellt, was soll der Unsinn! IP 217.83.87.18

So?
Unsinn?
Dann lese bitte hier mal im Gesetztesblatt: "Der Unterricht wird im Klassenverband erteilt. Die Unterrichtsfächer ergeben sich aus der nachfolgenden Stundentafel: Fach Betriebswirtschaftslehre 120h, Volkswirtschaftslehre 80h, Rechnungswesen 80 h, Recht 80h, Steuerlehre 80h, Schwerpunktfach 160h, Gesamt 600h."
Ich selbst habe den HWK-Abschluss mit 550 Stunden gemacht und natürlich ist das eine staatliche Prüfung gewesen, so wie auch die von den Kollgen bei der IHK (staatl. Aufsicht der Prüfungsordung).
Außerdem löschen wir hier nicht die Eintärge, die hier in der Diskussion voher standen duch Überschreibungen. Bitte hier die Konventionen nicht ganz ignorieren! Bo 13:40, 21. Mär 2005 (CET)


Also Freunde, wenn ihr nicht lesen könnt, dann kann ja auch nur, ich wiederhole es gern noch einmal, Unsinn dabei herauskommen.

Bitte mal genau lesen!

Verordnung über die Zusatzausbildung zum Erwerb der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Betriebswirtin" oder "Staatlich geprüfter Betriebswirt" bei erworbenen Abschlüssen als Ökonom, Ingenieurökonom oder Wirtschaftler (Zusatzausbildungsverordnung Betriebswirt - ZuausBwV)

Hier gibt es eine Sonderregelung für DDR Abschlüsse als Ingenieurökonomen, Ökonomen usw. das ist doch ein Ausnahmetatbestand, ein normaler Studiengang zum Staatlich geprüften Betriebswirt dauert ca. 2500 Unterrichtsstunden - siehe auch nachfolgenden HH Bildungsserver -

http://www.hamburger-bildungsserver.de/welcome.phtml?unten=/baw/wb/betriebswirt.html

Hier auch noch mal die Definition aus NRW!

"Thema: Rechtliche Einordnung von Prüfungen unterschiedlicher Träger

Prüfungen vor einer Industrie- und Handelskammer: Die Prüfungen der Industrie- und Handelskammern sind berufsbildende Fortbildungsprüfungen, zu deren Durchführung sie Kraft Berufsbildungsgesetz ermächtigt sind. Die IHK-Prüfungen sind keine staatlichen Prüfungen; die die Prüfung regelnden Statuten sind jedoch genehmigt.

Schulisch-staatliche Prüfungen: Die Prüfungen können in der ausbildenden Schule oder vor dem Kultusministerium abgelegt werden. Zur Prüfung können ebenfalls Schulfremde (Externe) zugelassen werden (z. B. Teilnehmer eines von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht der Länder zugelassenen Fernlehrganges), wenn sie in dem betreffenden Bundesland ihren (ersten) Wohnsitz haben. Der Antrag auf Zulassung ist an die zuständige Schulbehörde zu richten. Zuständige Stelle für schulisch-staatliche Prüfungen in NRW ist das

Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211/896-03

Wenn ihr wissentlich weiterhin falsche Abhandlungen veröffentlicht und richtige entfernt, dann ist das Eure Sache, in dem Forum UNI-Protokolle wird über Euch und Eure Veröffentlichungen ganz schön gewitzelt. Ich verstehe jetzt auch warum!

Ist in Ordnung. Mann muss ja nur mal ein paar Quellen diskutieren und kann sich dann ja verständigen. Aber die faschspezifischen Betriebswirte mit staatlicher Anerkennung hier einfach wegzulöschen, und dafür die eigenlich staatlich geprüften Betriebswirte ellenlang aufzuführen (ohne Verbesserung der Ausdifferenzierung) macht mich gelinde gesagt auch kirre. Nebenbei; ich schrieb das hier überhaupt nur, um auch meine eigene Ausbildung zu erklären und wenn dann genau das weggelöscht wird, was ich gerent habe, nur weil ich das falsch dargestellt hatte, finde ich das nicht besonders produktiv. Das, was hier vor meiner Befassung stand Link sollte man mal zum Witzeln vergleichen und im übrigen nicht so tun, als ob es einen Grund zum Witzeln gäbe, wenn Leute in irgendwelchen Experten-Foren sich damit wichtig tun wider besserers Wissen Fehler hier nicht ordentlich (!) zu korregieren. Wikipedia ist Allgemeingut und lebt von freigibiger Korrektur mit Nivau. Das Weglöschen der IHK/HWK/VWA-Betriebswirte war jedenfalls keine gute Idee. Danke für Dein Fachwissen. Bo 15:59, 21. Mär 2005 (CET)


Hallo, mich würde die Quelle interessieren, die belegt, dass staatl. gepr.en Betriebswirten die Beamtenlaufbahn zum gehobenen Dienst offen steht, was ich nämlich stark bezweifle...thx

guckst Du fix mit Google hier, musst du nur staatlich geprüfte Betriebswirte über eine staatliche Aufnahmeprüfung eingeben und ersten Link anklicken. Nix immer fragen dumme Wikipedianer mit Witzeln über diese... ;-)) Bo 16:42, 21. Mär 2005 (CET)
ich glaub Du hast nichr ganz richtig verstanden; ich meinte jetzt eher eine gesetzlich legitimierte Quelle, wie z.B. eine gesetzliche Vorschrift für die Beamtenlaufbahn, die Du hier zitieren kannst, nicht eine Quelle eines kommerziellen Anbieters, der kräftig die Werbetrommel rührt...was soll den eine "staatliche Aufnahmeprüfung" sein???
LoL, jetzt hab ich mir Deine Quelle mal angeguckt und hab festgestellt, dass aus dieser Quelle ja wortwörtlich (ohne Quellenangaben) zitiert bzw. kopiert wurde.....soviel zur "lexikalischen Diktion"....


Also, das ist schon mal nicht "meine" Quelle, so weing wie "meine" Wikipedia. Ich habe den Artikel hier nur weitergebracht und wenn Du Urheberrechtsverletzungen findest, dann würde ich sagen: auf Bearbeiten klicken und Paraphrasieren. Ist das hier jetzt keine Diskussionsseite zu Formulierungen mehr, sondern ein Laber-Forum für anonyme frustrierte Leser? Bo 18:06, 21. Mär 2005 (CET)
...find ich ja witzig, dass Du mich für einen "anonymen frustrierten Leser" hälst. Wenn ich diesen Diskussionsverlauf hier interpretieren sollte, so würde ich Dich eher als den Frustrierten, der versucht mit "Biegen und Brechen" Äpfel mit Birnen zu vergleichen, bezeichnen.
Mir soll´s egal sein; dass einzige was wichtig ist, dass im Artikel kein Schwachfug nachzulesen ist, sondern dass alles belegbar bleibt und so an Wert gewinnt....


Ja natürlich! Diesen UNSINN der hier über den staatlich geprüften Betriebswirt verbreitet wird kann man ja auch nur 1:1 von einem Staatlich anerkannten Institut widerlegen. Ich bezweifele die Ernsthaftigkeit hier eine richtige Einordnung vorzunehmen ganz stark, hier ist die Wirklichkeit sehr weit entfernt und Anspruch und Wirklichkeit laufen hier alles andere als parallel! Was positives fällt mir hier zu WIKI nicht ein und was Negatives wird ja schon extensiv in den verschiedenen Foren beschrieben, daran möchte ich mich jetzt nicht auch noch beteildigen. Im übrigen wird weder der IHK Betriebswirt (er wird von der namensgleichen Kammer geprüft), noch der VWA Betriebswirt, dieser versucht schon vergeblich seit Jahren die staatliche Anerkennung zu bekommen, vom Staat geprüft. Diese drei doch sehr verschiedenen Ausbildungsgänge in einem Topf zu schmeissen, wie ihr das hier macht und dann noch umrühren, da fehlen einem die Worte. Höhepunkt und Frechheit zugleich ist die Weiterbildung für DDR Ingenieure hier als Maßstab und Normalfall abzutun und diese Zusatzausbildung als Kern für Jedermann hier hinzustellen. Naja, Irrtümer sind wohl ironische Wegweiser zur Wahrheit.

Ach so, drei Ausbildungsgänge ohne akademischen Grad, für Berufspraktiker, mit durchweg zwischen 550 und 720 Stunden Umfang berufsbegleitender berufsbildender Fortbildung gemeinsam kurz zu beschreiben da fehlen Dir die Worte. Und Fehler sind so gut geeignet um Diskussionsteilnehmer abzuqualifizieren, nicht wahr. Auf welcher Hochschule lernt man denn so zu diskutieren? Ist das die Rhetorik der Besserwisser? Mach´ es halt besser und lösch´ dabei nicht ganze Abschnitte. Soweit ich das sehe, steht im Artikel zudem gar nicht, dass diese Abschlüsse vom Staat geprüft werden, sondern einzig dass die Prüfungsordung anerkannt ist. Der Link auf die DDR-Ingeniere war Mist, ja, kein Problem. Muss man deswegen hier so frech werden? Wo liegen eigentlich die Haare, die man in Deutschland nicht noch mal spalten kann? Nirgens in der Welt gibt es ein solches Schildbürgertum der Abschlüsse und gegenseitig nicht anerkannten pluralen Bildungssonderlösungen. Und nun bilden wir hier noch die Koritenkackerei in der Diskussion ab? Bitte! Einfach besser machen! Und Frechheit zu unterstellen, das mal so am Rande, hat hier in der Diskussion weder als Resume, noch in Form einer Globalkritik am Wikipedia-Konzept etwas zu suchen. Bitte, man muss hier nichts lesen und mittun. Dort oben rechts ist das kleine Kreuz für Leute ohne Namen, ohne Diskussionskultur und mit jovialem Mundwerk. Bo 18:06, 21. Mär 2005 (CET)

Letzter Schreiberling, Dein Schreibstil gefällt mir, warum nicht gleich so!

Sag mal, was fällt Dir eigentlich ein? Was für ein Ton ist denn das? Hier arbeitet nicht Dein Gesinde, dem die hoch herrschaftliche Genugtung gnädigerweise ein "na also, geht doch" nach getaner Arbeit zuruft. Was meinst Du, wer den Artikel vorran gebracht hat? Sicher nicht nur ein "Schreiberling von Deines Gnaden". Hier arbeiten wir immer noch im sozialen Miteinander. Ich wüsste gerne mal Deinen vollen Namen und Deine Herkunft und welche Deiner Beiträge hier zur Qualität beigetragen haben. Und vor allem; wie wäre es mal grundsätzlich mit etwas mehr Höflichkeit vor der freiwilligen und ehrenvollen Arbeit der Autoren hier? Oder bist ein Troll, dem Lob nur in Verachtung über die Lippen kommt? Achtung: nicht füttern!?! Unglaublich, was meinst Du wohl, ob hier nur alle darauf warten endlich Dir zu gefallen? Bo 22:38, 21. Mär 2005 (CET)

Deine Klangart geht aber auch in die Richtung Kiesgrubensprache, solltest Du jedoch zu hohen Blutdruck haben, so sei Dir verziehen! Du hast Recht: Es ist keine Höflichkeit, einem Lahmen den Stock tragen zu wollen.

Lieber Bodo Wiska, bisher war das ja mit dem Staatlich geprüften Betriebswirt okay, jetzt steht da an gleicher Stelle ein Staatlich anerkannter Betriebswirt, alles andere wurde weggelöscht, dieser Betriebswirt ist lediglich staatlich genehmigt und endet mit einer Kammerprüfung! Man kann ihn teilweise in 27 Tagen Vorbereitung machen, siehe Link www.dr-ebertakademie.de es gibt noch andere Anbieter die in 30 Tagen vorbereiten.

"Thema: Rechtliche Einordnung von Prüfungen unterschiedlicher Träger

Prüfungen vor einer Industrie- und Handelskammer: Die Prüfungen der Industrie- und Handelskammern sind berufsbildende Fortbildungsprüfungen, zu deren Durchführung sie Kraft Berufsbildungsgesetz ermächtigt sind. Die IHK-Prüfungen sind keine staatlichen Prüfungen; die die Prüfung regelnden Statuten sind jedoch genehmigt.

Ich bitte die vorherherige Ordnung wieder herzustellen, Danke!

Irgendwie scheint das hier mit dem Wikipedia-Prinzip noch nicht ganz verstanden zu sein. Es kann sein, dass ich mal gar nicht wiederkomme hier oder jeamand anderes ändert es oder SIE/DU selbst drückt einfach auf den Button "Bearbeiten" und dann kann man einfach die Sachen verbessern. Das ist auf jeden Fall einfacher, als hier immer wieder Fehler anzusagen. Diese Seite sollte dazu dienen, unterschiedliche Aufassungen zu Formulierungen dazu auszusidkutieren, aber nicht um zu sagen: "Mach mal!" So funktioniert ein wiki nicht. Und ich sehe auch gerade, dass ein anderer Leser das wieder auf die von mir korregierte Fassung zurückgestellt hat. Geht doch! Beste Grüße aus Berlin und danke für den Hinweis. Bo 11:49, 24. Mär 2005 (CET)

Gern geschehen und ein frohes Osterfest!

Hier noch ein unabhängiger Lexika Link http://www.aktuelles-lexikon.de/themen/betriebswirt-ausbildung.htm

Hier die Meinung eines staatlichen Institutes, vor allem Seite 3 ist interessant!

http://www.aws-hamburg.de/bwl/FS-Info-Gesamt.pdf

und zum guten Schluss ein Ranking:

http://www.eisinger-schmidt.de/download/Ranking.pdf


(temporäre) Artikelsperrung

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Habe zur Beruhigung der Diskussion und zum Einigen auf einen Konsens mal eine kleine Artikelsperre eingerichtet. Viel Spaß beim Diskutieren. --BLueFiSH ?! 14:34, 25. Mär 2005 (CET)

Sehr gut, obwohl, bezüglich des Kammerbetriebswirtes nichts mehr zu diskutieren ist; Quellen, die, die jetzige schreibgeschützte, Version stützen sind ja, hier i.d. Diskussion, genug genannt worden.

Wie kann es sein, dass der Kammerbetriebswirt eine gesperrte Seite überschreiben kann??????

Letzter Stand: Temporär alles wie gehabt, wie kann der Kammerbetriebswirt Anhänger hier vorübergehend seine Seite unterbringen????

Also, zunächst einmal: wen meinst Du? Wer bist Du? Bist Du der, der Fliestext und Werbeprospekte abschreibt, oder der, welcher IHK mit staatlich geprüft überschreibt, oder der, der oder die hier so herablassende Kommentare in der alten Diskussion gesetzt hat? Würdest Du Dich / Ihr euch bitte mal zu erkennen geben? Das macht man, in dem man vier mal die Tile (~) nacheinander als Unterschrift drückt. Dann mal zu Deiner Frage: erst mal wäre es prima, wenn Du Dir mal ansehen würdest, wie wir hier arbeiten, also wer welche Rechte hat und warum. Ein Administrator, der selbst nichts mit dem Artikel zu tun hat, kann eine Seite sprerren, wenn sich die Leute nicht eigen können. Die Version nun ist in meinen Augen korrekt. Und wenn Du hier wirklich mitarbeiten möchtest, dann schreibst Du hier nun hin, was Du wie ändern möchtest und wir diskutieren darüber. Ständiges hin und her ändern ist nämlich nicht im Sinne der Zusammenarbeit. Vor allem nicht, ohne im Feld "Zusammenfassung" die Begründung, Quelle oder eben die Zusammenfassung der Änderung zu hinterlassen. Und nicht ich, nicht irgend ein ein obskurer Anhänger und auch keine sonstigen namenlsoen Unmenschen, sndern zumeist Leute die einfach versuchen hier ihr bestes zu geben, sagen dann vielleicht warum sie es anders haben wollen. Und "seine Seite" hat hier eh niemand. Und, noch mal, spirch die Mitarbeiter hier bitte mit Namen an, ja? Etwas Höflichkeit hat noch niemand geschadet. Bo 04:30, 26. Mär 2005 (CET)
...die "nichtakademische Ausbildung" sollte auf jeden Fall "entdifferenziert" werden und die Abgrenzung zum Dipl.-Betriebswirt muss klarer dargestellt sein. Es sollte rausgearbeitet werden, dass es sich bei der, hier sogenannten, "nichtakademische Ausbildung", bis auf die BA-Ausbildung, um Weiterbildungsmassnahemn, oft sogar arbeitsamtförderungswürdig, handelt. Das sind Lehrgänge, keine Berufsausbildungenen.217.230.116.33 21:35, 1. Apr 2005 (CEST)

Ich hoffe das war kein Aprilscherz: Eine differenzierte Darstellung, wie hier geschehen, ist allein schon vom wissenschaftlichen Standpunkt besser, als eine 'undifferenzierte' alles über einen Kamm scherende! Die Granulation der Darstellung kann nicht fein genug sein, deshalb finde ich das hier voll gelungen.

es geh nicht um Feingranulation, sondern um die Darstellung der Wirklichkeit. Man kann sich zwar, nach einer Kammerprüfung, "Betriebswirt" nennen, ist defacto aber keiner.

Dejure ist der Kammerbetriebswirt ein Betriebswirt, defacto kann sich jeder Betriebswirt nennen, der Begriff - das steht hier aber auch alles - 'Betriebswirt' ist nun mal nicht geschützt. Es wurde auch erwähnt und das verstehe ich unter einer 'feinen Granulation' das man den Betriebswirt IHK Kammer in nur 27 Tagen machen kann, wobei ein Fachwirt Voraussetzung ist. Der Fachwirt ist in einigen Bundesländern auch Voraussetzung im Sinne von Gleichstellung zur 'Allgemeinen Hochschulreife' um sich an einer Universität in BWL zum Diplom Kfm weiterzubilden. Also hier kann sich doch jeder ein Bild machen.

...Volle Zustimmung, es kann ja nur im Interesse des Kammerbetriebswirtes sein, alles über einen Kamm zu scheren. Die hier praktizierte Granulation trägt zur Differenzierung bei!
Der staatlich geprüfte Betriebswirt ist neben dem BA Betriebswirt zusammen eine andere Liga,
 was die Qualität des Studiums oder Weiterbildung im nichtakademischen Bereich angeht und wird hier gut dargestellt!

Unterschiede IHK / Staatlich gepr.

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  • IHK versus staatlich geprüfter Betriebswirt von einer Institution die beides anbietet!


 http://www.sabel.com/de/muenchen(gbs)/gbs_ranking.pdf  ( Ranking der Betriebswirte)
 http://www.aws-hamburg.de   ( siehe bei FAQ Vergleich IHK versus SGB)
 http://www.merkur-akademie.de/  (hier kann man als SGB seinen MBA machen)
 http://www.hfi-akademie.de/noflash.htm 
 hier erkennt man, dass man das Hochschulähnliche Studium zum SGB sowohl an
 einer Staatlichen als auch Privaten Institution machen kann.     


  • Akademisches Studium

Bei beiden Lehrgängen handelt es sich nicht um ein Studium. Es sind Weiterbildungen die mit einem nicht akademischen Titel abschließen.

  • Bildungsträger

Staatlich gepr.: sowohl Staaliche, als auch private Einrichtungen IHK: Privatschulen

  • Prüfung

Der staatlich geprüfte Betriebswirt schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Hier prüft der Staat sozusagen seinen Schüler. Bei der IHK bereiten die Privatschulen auf die Prüfung der IHK vor. Hier kauft man sich den Abschluß. Siehe Dr.Ebert IHK Betriebswirt in 30 Tagen auf Ibiza

  • Kosten

Wie bei anderen Schulausbildungen sind staatliche Einrichtungen kostenlos, Privatschulen kosten Geühren. 1/3 der Kosten werden durch das Aufstiegsfortbildungsfördergesetz (AFBG) finanziert, über 2/3 kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden.

  • Dozenten

Sind bei staatlichen Einrichtungen Manager aus Wirtschaft und Verwaltung und Professoren, die an Fachschulen unterrichten. Das Verhältnis ist wie aus der Schule bekannt: Dozent / Schüler.

Bei der IHK handelt es sich oft um gescheiterte Möchtegern-Dozenten, deren freiwillig nebenberufliche Tätigkeit durch Motivation und Praxisorientierung sehr förderlich ist. Das Verhältnis ist wie bei externen Unternehmensveratungen: Dienstleister/Kunde. Der eine kassiert, der andere zahlt!

Private Einrichtungen unterliegen durch einen Wettbewerb einem Leistungsdruck, was dem Teilnehmer zu gute kommt. Durch die Gebühren kann der Teilnehmer eine wesentlich dienstleistungsorientiertere Behandlung erwarten. Vertretungen von Kollegen kommt nur im Notfall vor, während staatliche Einrichtungen auch auf Berufsschullehrer zurück greifen.

  • Modellvergleich

2-Stufiges IHK-Modell

1. Stufe: Fachwirt/Fachkaufmann = 1 Jahr Zulassung: Ausbildung und Praxis (2-3 Jahre) breiter und tiefer als die begleitende Fachrichtung des staatlich geprüften Betriebswirt (Vergleich Rahmenstoffplan Inhalte des Schwerpunkt Controlling vs. Controller IHK).

2. Stufe: Betriebswirt IHK = 2 Jahre oder 30 Tage Ibiza Voraussetzung: Fachwirt/Fachkaufmann. Diese Trennung in 2 Stufen führt zu folgender Verbesserung: Teilnehmer die mit der Stufe 1 bereits voll ausgelastet waren, trauen sich evtl. nicht mehr an Stufe 2. Des weiteren können zwischen den Stufen mehrere Jahre der beruflichen Entwicklung stehen, so das man bei dem Kurs Betriebswirt IHK häufiger auf Geschäftsführer, Account-Manager, Projektmanager, Prokuristen, etc. trifft. Für diese anspruchsvollere Zielgruppe ist die 2. Stufe ausgelegt, die generalistischer als der betriebswirtschaftliche Teil des staatlich geprüften Betriebswirt ist, ich meinte das Gegenteil ist der Fall. Desweiteren durch Abstimmung mit Wirtschaft sowohl aktueller als auch praxisorientierter:

Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Europäische & int. Wirtschaftsbeziehungen (+Fremdsprache), Rechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensführung, Organisation und Personalmanagement, Projektmanagement, Qualitätsmanagement, Ökologiemanagement, Kommunikations- und Zeitmanagement,

Summe IHK-Modell = 1 Jahr und 30 Tage


Staatliches Modell

Zulassung: Ausbildung und Praxis (4 Jahre) Die Fachrichtung zieht sich durch den gesamten Lehrgang. Es ist also ein Mischlehrgang, da der fachspezifische Bereich dem Fachkaufmann/Fachwirt überlegen ist und die strategische Managementlehre wiederrum wesentlich generalistischer ist wie bei dem Betriebswirt IHK.

Beispiel: Das führt z.B. dazu das strategische Unternehmensführung (IHK Modell 2) bereits in der ersten Woche unterrichtet wird, obwohl die Teilnehmer (evtl. einfache Sachbearbeiter) über kein Transferwissen der anderen Fächer verfügen.

Summe 3,5 Jahre enthält aber Unterrichtsstunden für Deutsch, Politik, usw. für den Erwerb der FHR.

Fächer: Analyse unternehmerischer Handlungsfelder, Kostenmanagement, Controlling*, Marketing*, Personalmanagement*, IV / Orga*, Deutsch/Kommunikation, Englisch, *1 Schwerpunkt

  • Zeiten

Die Zeiten variieren je nach Bildungsträger. Berücksichtigt muß aber auch immer, das Privatschulen nur Brückentage nutzen, während staatliche Einrichtungen die vollen Schulferien geschlossen sind.

  • Akademisches Studium

Durch den Erwerb der FHR kann ein staatlich geprüfter Betriebswirt auch ohne Abitur ein FH-Studium aufnehmen, er kann auch Jura oder Medizin an einer Uni studieren. Diese Möglichkeit erhält bei der IHK ein Fachwirt/Fachkaufmann bereits nach einem Jahr, doch beschränkt das Ganze zurecht nur auf BWL.

  • Aussichten

Aus Unternehmenssicht ist der Betriebswirt IHK bekannter. http://www.unique-berlin.de/pcms/files/Endbericht.pdf

Die staatliche und kostenlose Weiterbildung wird wohl in Zeiten von hoher Arbeitslosigkeit und Hartz 4 große Zuwächse verzeichnen können, während die Privatschulen von Leuten mit sicheren und qualifizierten Arbeitsplätzen bevorzugt werden. Das war ein Scherz!

Der staatlich geprüfte Betriebswirt wird vereinzelt von wenigen Fachhochschulen für wenige Scheine angerechnet.

In Zeiten von einem Umbruch und einer Umstellung auf Bachelor / Master hat die IHK auch hier wieder in Abstimmung mit der Wirtschaft schneller reagiert und knüpft Partnerschaften für ein weiteres akademisches Studium für Betriebswirte IHK. DCer Staatlich geprüfte Betriebswirt macht in nur zwei Jahren sein MBA siehe auch Merkur Akasdemie Karlsruhe:

http://www.steinbeis-mba.de/Studium/BBA-Prog/BBA-IHK/BBA-IHK.html

http://www.sprache-werner.info/index.php?Rpage=akademische-grade/aka-gra-bach-master-ohne-abitur.html

Der Staatlich geprüfte Betriebswirt ist in Tiefe und Breite mit der zwanzigfachen Präsenz natürlich nit einem IHK Absolventen nicht vergleichbar.

Genau! Dort wird Deutsch und Politik gepaukt während ein Betriebswirt IHK Unterrichtsstoffe lernt die mit der Wirtschaft entwickelt wurden. Der Betriebswirt IHK wurde von der Wirtschaft ins Leben gerufen, der staatlich geprüfte von unserer Pisa-Bildungsschmiede.

Die Präsenz ist zu erwähnen ist zwar toll, aber jeder wird sich vorstellen können das ein Schüler der Dr. Ebert Akademie (von der ich nichts halte - dennoch sollten wir objektiv bleiben) wesentlich mehr zu Hause nacharbeiten muß. Es ist eben kein klassisches Berufsschul-System für Hartz 4 Menschen, sondern für lernbereite, motivierte und aufgeweckte Menschen.

Was sind das denn für unqualifizierte Einwürfe? Hartz4 = nicht lernbereit, unmotiviert und dumm? Ich glaube, Du bist in der bundesdeutschen Lebenswirklichkeit noch nicht angekommen! Hast Du auch nur die geringste Ahnung, wie viele Freiberufler (Dozenten, Architkekten, Juristen, Journalisten etc.) mit hervoragenden Referenzen von der Selbständigkeit direkt in Harz4 landen? Du bist ein echtes Beispiel für den Niedergang des deutschen Bildungsbürgertums. Bo Kontemplation 16:24, 13. Jun 2006 (CEST)

Das dies nix mit staatlicher Bildung zu tun hat, bestreitet keiner.

Das 30-Tage Angebot ist ein Angebot unter sehr vielen. 99% der Angebote haben eine Kurslaufzeit von 2 Jahren mit intensiver Prüfungsvorbereitungszeit (also 3-4x Unterricht in der Woche).

Die Aussage über den staatlich geprüften Betriebswirt, er sei "zu lang und viel zu schwer" stammt, natürlich nicht von der IHK, sondern von besagtem Erfinder des 30-Tage-Crashkurses. Das dieser "sein" Modell lobt ist doch verständlich. Solche Quellen kann man also, ebenso wie negative Außerungen über die IHK seitens staatlichen Schulen nur belächeln.

Mit der Kursdauer spielt Dr. Ebert wohl auf Fächer wie Deutsch und Politik an, die man auch meiner Meinung nach nicht in einer Abendschule unterrichten muß. Aber für einige scheint das ja Sinn zu machen? Wer ist die Zielgruppe eines kostenlosen Programm in dem auch Deutsch gelehrt wird? Praktisch um die Arbeitslosenzahlen zu bereinigen für den Staat... der übrigens gleichzeitig schult und prüft. Wo gibt es denn sowas? Das ist genauso alsob man die Fahrprüfung bei seinem Fahrlehrer machen würde?! Sorry, aber dieses VHS-Modell kann man nicht mit der IHK gleichsetzen, schau dir allein die Fächer an. Während die IHK gezielt den Bachelor / Master fokussiert, lernt der staatlich geprüfte Unterrichtsstoff von vor 20 Jahren.

Gegendarstellung

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Welche inhaltlichen Unterschiede bestehen zwischen dem Staatlich gepr. Betriebswirt/in und den Betriebswirt/in der IHK ? Eingangsvoraussetzung für die Weiterbildung zum/zur IHK-Betriebswirt/in ist der Abschluss IHK-Fachwirt/in (branchen- oder funktionsbezogen). Erst die anschließende Betriebswirteausbildung ist funktions- und branchenübergreifend. Beide Weiterbildungsgänge zusammen belaufen sich auf ein Stundenvolumen von 1.100 bis 1.300 Unterrichtsstunden. Die Kosten belaufen sich auf 5.000 € (inkl. IHK-Fachwirt/in). Die Prüfung ist eine Handelskammerprüfung. Die dreijährige Weiterbildung zum/zur Staatl. gepr. Betriebswirt/in ist wesentlich umfangreicher (Regelstundenzeit 2.400). Sie ist von Anfang an branchen- und funktionsübergreifend angelegt. Den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung.

Wird bei den Arbeitgebern der Staatl. gepr. Betriebswirt dem Dipl. Kaufmann gleichgesetzt ? In einem Teilbereich des Arbeitsmarktes konkurrieren diese Abschlüsse miteinander. Der Dipl. Kaufmann ist eine akademische Ausbildung, somit wissenschaftlich und häufig als wenig praxisnah kritisiert. Die Weiterbildung zum Staatl. gepr. Betriebswirt ist stärker auf die betriebliche Praxis ausgerichtet. Durch die berufbegleitende Organisation ermöglicht sie die ausbildungsbegleitende Überprüfung der erlernten Inhalte in der Praxis und einen stärkeren Austausch mit der Praxis. Die Weiterbildung zum Staatl. gepr. Betriebswirt soll den Sprung von der Sachbearbeiterebene ins Management ermöglichen. Es gibt Arbeitgeber, die für Dipl. Kaufleute ausgeschriebene Stellen nicht mit Staatl. gepr. Betriebswirten besetzen würden. Es gibt andere, die das sehr wohl tun. Für Dipl. Kaufleute spricht eine größere Erfahrung bei projektorientierter Arbeit und bei der selbst organisierten Wissensaneignung. Für Betriebswirte spricht die langjährige Praxiserfahrung und - bei Absolventen der AWS - die nachgewiesene Belastbarkeit. Letztlich geht es bei der Verwertbarkeit beider Abschlüssen um eine Kombination aus Qualifikation und Persönlichkeit. (Quellen: AWS IHK)

Sollten Sie weitere Infos benötigen wenden Sie sich doch einfach an die zuständige IHK hier noch den einen oder anderen link http://members.aol.com/tbw9901/ http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/B/B8813106ausbildung_a.html http://www.bildungsserver.de/sek2.html?g=3.1.1 mit IHK finder nach Bundesland http://www.ihk.de/ http://www.ksn.s.bw.schule.de/InfoFasc.html

hiermit sollte es Ihnen möglich sein weitere Infos zu erhalten.

Was wollt ihr denn, Qualität oder Quantität?

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Das reine Vergleichen der Zeiten macht keinen Sinn oder ist ein Langzeitstudent auf dem Arbeitsmarkt beliebter als ein zügiger Absolvent? Hat ein Azubi, der die Ausbildung mit Abitur verkürzen kann zwangsweise einen schlechteren Abschluß? Vergleicht man die Rahmenstoffpläne findet man bei staatlich geprüften Betriebswirt in der Tat mehr Inhalte, die sich dann aber fast nur auf die FHR beziehen, also Deutsch, Politik etc. Außerdem kann man den Stundenumfang sehr schön mit Übungsaufgaben und Wiederholungen füllen, hier spreche ich aus eigener Erfahrung, die Schüler arbeiten im Grunde mit den selben Unterlagen wie die Schüler, die ein Wirtschaftsabitur machen. Bei den reinen Managementfächern bietet die IHK ein wesentlich aktuelleres / moderneres Konzept. Außerdem hat die IHK eine ganz andere Ausrichtung. Während der staatlich geprüfte Richtung in der staatlichen Familie bleiben soll, schaut die IHK auch mal über den Tellerrand. Als Beispiel gibt es eine Kooperation mit der Johnson & Wales University (USA), die Betriebswirte IHK nicht nur ohne Abitur zulässt, sondern auch anrechnet. http://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/beratung/weiterbildung/johnsonwales/

Auf eine Fragestellung 'Wollt ihr Qualität oder Quantität' kann man nur antworten: Wir brauchen beides, sogesehen kann eine nur 30 tägige Ferienausbildung zum IHK Betriebswirt durchaus qualitativ hochwertig sein, aber es fehlt ihr eindeutig wie dem IHK Betriebswirt überhaupt an qualitativer Quantität. Wenn man so will ist das auch der Unterschied zu staatlichen Anerkennungen wie zu dem hier schon erwähnten Staatlich geprüften Betriebswirt und im weiteren Aufstieg auch zu den Diplom Kaufleuten. Fazit: Man stellt solche Fragen doch nur, weil man weiss, dass die Vorbereitung zu kurz ist, Oualität und Quantität müssen keine Gegensätze sein!

Relativität

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Habt Ihr mal nachgerechnet wie wenige Tage Europas bester MBA umfasst? Spitzeneinrichtungen, die mit hoch qualifizierten und motivierten Teilnehmern aus finanzstarken Unternehmen arbeiten richten sich grunsätzlich daran aus möglichst wenig Präsenztage darzustellen. Eine gute IHK kann das ähnlich bezwecken. Wir kennen weder den 30-Tage Kurs, noch seine Inhalte und Referenten. Die Projektzeit im Unternehmen und der Praxistransfer sind bei allen kurzen Ausbildugen von viel höhrer Bedeutung als der Umfang des Curriculums in allgemeinbildenden Fächern. Sicher könnte das auch ein Negativkriterium sein - aber das ist eben reine Spekulatioln. Nicht zuletzt haben ja gerade die schlechtesten Ausbildungen am ganzen Arbeitsmarkt (z.B. die Umschulungen bem Areitsamt zum Bürokaufmann über zwei Jahre Vollzeit!) die schlechteste Qualität überhaupt weil a) die Zugangsvoraussetzung sicher nicht auf dem Niveau Fachwirt liegen sondern ungelernte Teilnehmer mitmachen und b) die Klassengröße und des Motivationsniveau der Teilnehmer i.d.R. intensive Kleingruppenarbeit oder externe Projektarbeiten gar nicht zulassen. Ich finde diese Defizitdiskussion (entweder/oder - besser/schlechter) daher höchst subjektiv und oberflächlich. Bo 17:06, 8. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Zustimmung

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Lieber Bo,

ich stimme deiner Relativitätsdarstellung durchaus zu! Kann man denn überhaupt unparteiisch sein, wenn man wie du, Bo u.a.von Einzelaufträgen der IHK lebt? Ich persönlich wäre da sicherlich befangen!

Das kann ich nicht sagen, da ich mit der IHK nicht zu tun habe. Allgemein darf wohl gelten, dass jeder professionelle Fachautor hier von seinem Beruf lebt oder gelebt hat (Rente) oder leben wird (Student) und von daher hoffentlich weiss worüber er schreibt. Abgesehen davon habe ich persönlich ja mein letztes Seminar für eine IHK vor 8 Jahren gegeben, da mir das Begehren meine Manuskripte zur freien Verfügung für die angestellten IHK-Dozenten dort hinterlegen zu müssen, mächtig gestunken hat. Da verschenke ich meine Arbeiten inzwischen lieber in der Wikpedia und arbeite als Coach für Bildende Künstler oder als Unternehmensberater. Selbst mein letztjähriges Seminar für die Fortbildung von Medienfachwirten IHK habe ich über einen Bildungsträger geleistet, der mir absoluten Coppyschutz sicherte. Umgekehrt habe ich dann z.B. meinen Artikel Marketing im Unterricht verwendet und die Teilnehmer haben etwas zum Thema Customer Relationship Management beigetragen. Die Abhängikeit von solchen Kammern steht, wie gesagt nicht gegen die Markteinschätzung am Bildungsmarkt. Am besten wäre es ja, wenn hier noch ein IHK-Betriebswirt mitschreiben würde. Und zu guter letztzt: ich bin Betriebswirt des Handwerks und habe mein wirkliches Wissen aus der Arbeit mit Kunden und nicht von der IHK. Bo 00:15, 9. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Es wurde doch bereits gesagt: Quantität ist nicht gleich Qualität.

Schaut euch mal folgendes Bachelor-Angebot an:

http://www.steinbeis-mba.de/Studium/BBA-Prog/BBA-IHK/BBA-IHK.html

Seminare = 32 Tage

TDR Selbststudium = 162 Tage

Projektarbeit = 50 Tage

Sind insgesamt 244 Tage.


Nun zum Vergleich das Angebot der www.dr-ebertakademie.de

Ein Auszug aus den Programmen, für jede Region:

Hamburg 18.06.-03.12. = 168 Tage

München 04.12.-30.09. = 300 Tage

Köln 18.06.-08.01. = 204

Berlin 19.11.-20.08. = 274

Im Durchschnitt also 240 Tage.

Ganztätige Seminartage (also 8 Stunden und nicht 3-4) werden die bekannten 27 Tage angeboten. Der Rest wird für "Selbststudium und Projektarbeit" verwendet.

Die Modelle sind also nahezu identisch.

Fazit: Nach der Argumentation die hier an den Tag gelegt wird wäre die Weiterbildung staatlich geprüfter Betriebswirt (2.000 Stunden, ohne Fachabi 2.500) also dem akademischen Grad Bachelor (32 Tage) überlegen weil er mehr Stunden bietet?

Keine weiteren Fragen...

Frage zum FH

[Quelltext bearbeiten]

Hallihallo,

müssen nicht alle Dipl.-Betriebswirte ein FH mitführen außer die nichtakadem. BAs? Mir ist nämliche keine Uni bekannt, an welcher man einen Dipl.-Bw machen kann und alles außerhalb von Unis muss doch kenntlich gemacht weren?

Vielen Dank für eure Infos!

--Eiky 21:46, 22. Mai 2005 (CEST)Beantworten


Im Internet entdeckte ich folgende Infos:

  • Dipl.-Bw. gibt es nur an FHs und BAs - muss also immer Dipl.-Bw.(FH) ODER Dipl.-Bw.(BA) heißen
  • Dipl-Kfm. gibt es grundsätzlich ohne Anhang nur an Unis, einige Fhs verwenden den Dipl-Kfm. auch, dann aber immer mit FH dran: Dipl-Kfm. (FH)


Vielleicht sollten wir das bei "Akademischer Ausbildung noch kenntlich machen?

Dankeschön ihr netten Leute! --Eiky 22:02, 22. Mai 2005 (CEST)Beantworten


Was Du im Internet entdeckt hast stimmt, Diplom-Betriebswirte werden nur an Fachhochschulen ausgebildet (BA-Absolventen erlangen keinen akademischen Grad). Uniabsolventen graduieren, in Betriebswirtschaft, abhängig Ihrer Studienordnung, zu Diplom-Ökonomen oder Dipom-Kaufmännern. Die Kennzeichnung des akademischen Grades v. FHs ist im Text erwähnt: "...Fachhochschulabsolventen führen den akademischen Grad mit dem Zusatz "(FH)"...".80.130.239.88 13:17, 28. Mai 2005 (CEST)Beantworten


Vielen Dank für die Antwort, da sollten wir vielleicht dies auch so eindeutig in den Artikel schreiben - das wäre mein Vorschlag. --Eiky 16:32, 29. Mai 2005 (CEST)Beantworten


Ich bin 'Diplom-Betriebswirt' ohne jeden Zusatz wie FH oder BA. Also, das gibt es schon in deutschen Landen. 217.228.249.53 20:23, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wenn ich mich richtig erinnere war von 1 bis 2 Tagen die Stellungnahme eines Betroffenen erwünscht. In den vergangenen Jahren habe ich mich nebenberuflich bei der IHK zuerst zum Technischen Fachwirt (IHK) und im Anschluß zum Betriebswirt (IHK) weitergebildet. Meinem Erfahrungsbericht möchte ich voranstellen, dass ich die emotionale Intensität der Diskussion nicht nachvollziehen kann. Hiermit gratuliere ich allen Diskusionsteilnehmern zu den erreichten Abschlüssen und zum bisherigen beruflichen Werdegang. Es macht Spaß mit qualifizierten und motivierten Menschen zusammenzuarbeiten.

Zugangsvoraussetzungen zur Fachwirtprüfung waren 1998 eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie 3-jährige Berufserfahrung. Beim Betriebswirt wurde 2000 ebenfalls eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Weiterbildung zum Meister, Fachwirt, Fachkaufmann o.ä. sowie mehrjährige Berufserfahrung gefordert.

Das heute übliche integrierte Modell, dass beide Abschlüsse in ca. 3 Jahren ermöglicht, gab es noch nicht. Ich durfte die Mühle der Abendschule etwas mehr als 5 Jahre geniessen. Zusammengenommen habe ich neben meiner normalen Arbeit im QM eines mittelständischen Unternehmens X Stunden in Abend- und Wochenendkursen verbracht.

Die Qualität der Dozenten war individuell verschieden. Hier hatten wir, als Kunden der IHK, den entscheidenden Vorteil gegenüber Studenten einer Uni oder staatliche Schule Einfluß auf die Dozentenwahl nehmen zu können. Konkret haben wir 3 Dozenten Ihren (Neben-)Job gekostet. Generell handelte es sich aber um Professionals mit großer Erfahrung auf Ihrem Fachgebiet. Einen Controller eines großen Mobilfunkunternehmens, einen ehemaligen leitenden Angestellten aus dem Marketing eines Kosmetikkonzerns, einen Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei der sich auch an der Uni engagiert und eine Dipl. Betriebswirtin (FH) mit eigener Unternehmensberatung kann ich als Beispiele anführen.

Weitere Qualität bezieht eine nebenberufliche Weiterbildung immer aus dem Praxisbezug der Teilnehmer. Durch den buntgemischten Erfahrungsschatz aus unterschiedlichsten Branchen ist ein wertvoller interdisziplinärer Erfahrungsaustausch möglich. Der vermittelte Stoff wird oft sofort im Unternehmensalltag getestet. Ein guter Dozent kann über weite Strecken des Unterrichtes als Moderator fungieren und selbst noch etwas lernen.

Zur Vergleichbarkeit der verschiedenen Abschlüsse kann man geteilter Meinung sein. Sowohl bei den akademischen als auch bei den nichtakademischen Weiterbildungen entscheidet letztendlich jeder selbst mit welcher Einstellung er während und nach dem Studium ans Werk geht.

Die Organisation des Kurses seitens der IHK war in unserem Fall häufig ähnlich chaotisch wie ich es im Moment life bei meiner Freundin mitbekomme. An Ihrer FH haben Sie den Betriebswirt (FH) auf Bachelor umgestellt und es läuft sehr holprig. Sie hat 30% Idioten und Handtaschendiktatoren als Professoren und kann Sie nicht mal abschießen.

Gruß Michael

Gleichstellung von Diplom-Abschlüssen BA und FH

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Meines Wissens nach ist mein Abschluss als Diplom-Betriebswirt (BA) gleichwertig mit dem Abschluss eines Diplom-Betriebswirt (FH). Somit kann ein BA-Absolventen den gleichen akademischen Grad wie ein Absolvent einer FH erlangen. Leider ist BA nicht gleich BA. Nur BAs, die nach dem Modell von Baden-Württemberg arbeiten, bieten diese Möglichkeit. Somit bedarf der Artikel einer Überarbeitung diesbezüglich.

"Die Kultusminister der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland haben sich 1995 auf ihrer Plenarsitzung zur Anerkennung der Abschlüsse der Berufsakademie nach dem jahrelang bewährten Modell der Berufsakademie in Baden-Württemberg verständigt. Sie sprachen sich dafür aus, nach diesen Maßgaben die Berufsakademien in die Hochschuldiplomrichtlinie der Europäischen Union einzubeziehen und die Abschlüsse der Berufsakademien den entsprechenden Abschlüssen der Staatlichen Fachhochschulen als berufsbefähigende Abschlüsse gleichzustellen."

Quelle: Staatliche Studienakademie Glauchau [1]

Pressemitteilung hierzu: [Media:http://www.uni-kassel.de/fb1/fingerle/berufsb/kmk19950929.pdf]

Da eine BA nicht in das Hochschulrahmengesetz passt, gibt es länderspezifische BA-Gesetzgebungen. Beispielsweise definiert das Sächsisches Berufsakademiegesetz (SächsBAG) die Kritieren des Studiums, die erfüllt werden müssen, damit die BA-Abschlüsse den FH-Abschlüssen gleichgestellt werden können.


...ACHTUNG!!! Abschlüsse als Betriebswirte von Berufsakademien nach badenwürttembergischen Modell sind als berufsbefähigende Abschlüsse denen von Fachhochschulen gleichgestellt, das stimmt, allerdings ist der Abschluss weder gleichwertig und erst recht kein akademischer Grad...80.130.122.60 8. Jul 2005 17:20 (CEST)


Solange Diplom-Betriebswirte BA und Staatlich geprüfte Betriebswirte von der Persönlichkeit oft anderen Betriebswirten vorgezogen werden, ist es doch wirklich egal ob der Abschluß akademisch ist oder nicht.Im Ausland schmunzelt man über die hier geführten Debatten von teilweise ewig gestrigen.

...als Anmerkung: im Ausland sind der Betriebswirt (BA) od. ein "staatl. gepr. Betriebswirt" gänzlich unbekannt; dass gerade genannte Betriebswirte, akademischen Betriebswirten (Zitat vom Vorschreiber: "von der Persönlichkeit") vorgezogen werden ist ja das lustigste, was ich lange gelesen habe...80.130.86.198 10:09, 18. Jul 2005 (CEST)
... woher willst Du das denn wissen, jetzt werd mal nicht albern!
... im Ausland ist unser ganzes Bildungswesen nicht nachvollziehbar, deshalb gibt

es ja auch die notwendigen Anpassungen. So gesehen hat Du Recht, wenn Du hier schreibst: " Im Ausland sind der Diplom Betriebswirt (BA) od. der Staatl.gepr. Betriebswirt gänzlich unbekannt richtig" Wenn Du aber im Ausland erwähnst, dass das die Betriebswirte mit der größten Berufserfahrung sind, dann werden Sie gleich vor die reinen Theoretiker gesetzt. Ausnahme man möchte noch promovieren und das findest Du lustig!


Leute, definiert das doch einfach mit dem Promotionsrecht. Mit einem Uniabschluss kann man promovieren (oft steht in der Promoordnung, dass die gut sein müssen). Bei FHs wird schon enger, sie müssen sehr gut sein. Bei BA-Abschlüssen hörts ganz auf, weil man einen akademischen Grad braucht auf dem Niveau eines Diploms, Masters, Magisters oder sowas, um Doktor werden zu können. Selbst der akademische Grad Bachelor reicht nicht zum promovieren. Ein BA-Diplom ist schon von der Studiendauer her maximal ein Bachelor.

Zur Information was das BA-Studium in Baden-Württemberg angeht - dies soll ab 2007 als Bachelor durchgeführt werden - auch jetzt ist es schon möglich zusätzlich zum dt. BA-Abschluss noch einen Bachelor of Honors dazu zu bekommen. Dieser ermöglicht es dann zum Beispiel an einigen FH´s oder auch an der Universidad de Alcala einen Master noch drauf zu setzen! D.h. die Anerkennung findet immer mehr statt ... Aber wenn man bei den Firmen erst einmal angefangen hat zu arbeiten ist der eigentlich Titel den man im Studium bekommen eh egal! Was dann zählt ist die erbrachte Leistung!

Furchbar, dass sich wieder einige Uni BWLer als Hüter über die wissenschaftliche Reinheit der universitären Lehre aufspielen müssen. Das BA Studium ist - nach BaWü Modell einer FH gleichgestellt - s. KMK Beschluss. Eine IBM Studie ergab, dass BAler größere Karrierechancen haben und schneller mehr Geld verdienen als FHler oder Uni-Studis. Hintergrund: Praxisnähe, Durchsetzungsvermögen und die Tatsache, dass BWL jeder studieren kann, wobei du an einer BA dich im Durchschnitt gegen rund 600-800 Bewerber durchsetzen musst! Mahlzeit. Deshalb lösche ich den entsprechenden falschen Abschnitt nocheinmal!

Kann mich dem Vorsprecher nur anschliessen. Ausserdem ist diese altbackene narzistische Sichtweise speziell von Uni-Absolventen (FH-Absolventen eher im abgeschwächten Sinne) so engstirnig, dass Euer Abschluss eigentlich "Perlen vor die Säue" war. Aber so Diskussionen gibt's nur in Deutschland. Deshalb der Spruch: "Du bist Deutschland!"

Entsperrwunsch

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Dieser Artikel ist schon ne Weile gesperrt. Ich wollte bloß noch im Artikel klar stellen, dass man den Dipl.-Betriebswirt NICHT an Unis erwerben kann, dort ausschließlich den Dipl.-Kfm., während der Dipl.-Kfm. auch von FHs mit dem (FH)-Zusatz vergeben werden kann.

Zugang zur Promotion

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Mit einem Bachelor kann man grundsätzlich niemals unmittelbar promovieren.

Unmittelbar geht das nur mit universitären Abschlüssen (Magister, Master, Diplom (Uni)) und dem FH-Master = Uni-Master.

"Die Kultusministerkonferenz hat sich mit Beschluss vom 14.04.2000 dafür ausgesprochen, dass Bachelorabschlüsse - unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder einer Universität erworben wurden - dem gehobenen Dienst zuzuordnen sind und Masterabschlüsse den Zugang zum höheren Dienst eröffnen. Langfristig wurde die Aufgabe der Differenzierung in die Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes des herkömmlichen Laufbahn- und Tarifsystems gefordert. Ziel ist es, allen Hochschulabsolventen gleiche Chancen beim Zugang zum öffentlichen Dienst einzuräumen. Basis dieses Beschlusses sind die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 05.03.1999, die hinsichtlich des mit den jeweiligen Abschlüssen erworbenen Niveaus nicht nach Studiendauer oder Hochschulart differenzieren und den Masterabschluss generell auf der Ebene des bisherigen universitären Diploms mit unmittelbarem Zugang zur Promotion angesiedelt haben."http://www.kmk.org/hschule/home.htm

Es besteht dann aber noch ein mittelbarer Zugang für FH-Diplome und allen Bachelors (FH, Uni), wobei die Uni selbst entscheidet wer promovieren darf. Nun ist die Frage, wie wir das hier herausstellen??? Jedenfalls nicht, indem wir wir die kleinen Jungs immer wieder alles hin und her ändern.

Ich finde es falsch zu schreiben, dass man ohne Probleme und Voraussetzungen mit einem Bachelor promovieren kann, denn das geht nicht und ich kenne auch keine Uni in D. wo das geht.

Die KMK mag dafür gewesen zu sein, aber die Hochschulen sind dagegen, weil das den Master mächtig entwerten würde und nur dieser entspricht den bisherigen promotionsfähigen Uniabschlüssen (z.B.: Diplom, Magister)

Macht was draus Freunde!

--Eiky 18:19, 22. Jul 2005 (CEST)


Wie gesagt, nicht die KMK entscheidet das:

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,351347,00.html

tschüss --Eiky 18:24, 22. Jul 2005 (CEST)

Also Eiky, erst mal grundsätzlich: es gibt kein formales Promotionsrecht, Zulassung zur Promotion regelt immer der Promotionsausschuss, ist also grundsätzlich Hochschulsache. Ein Masterdegree einer Fachhochschule eröffnet nur den Zugang zur Promotion (höherer Dienst), wenn der Studiengang akkreditiert ist (und überdurchschnittlich abgeschlossen wird, wenn Promotion angestrebt wird). Bei meiner Änderung, habe ich mich auf Punkt zwei des Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000, "Zugang zur Promotion für Master-/Magister- und Bachelor-/Bakkalaureusabsolventen" bezogen, wo es heist: "...Inhaber eines im In- oder Ausland erworbenen Bachelor-/Bakkalaureusgrades können im Wege eines Eignungs-feststellungsverfahrens unmittelbar zu einem Promotionsstudium zugelassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und ggf. das Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen...", was bedeutet, dass Bachelordegrees, u.U., so behandelt ("Eignungsfeststellungsverfahren") werden, wie traditionelle Fachhochschuldiplome. Aber, wie Du ja angemerkt hast, entscheidet, dass nicht die KMK, allerding auch nicht DER SPIEGEL, sondern die HRK, also die Hochschulrektorenkonferenz, die die "die Stimme der Hochschulen" ist und in Ihrer Stellungnahme zum Bolognaprozess sagt: "...Ein Bachelor kann bei besonderer Eignung des Absolventen oder der Absolventin auch direkt Zugang zur Promotion verschaffen...". 80.130.75.202 20:37, 22. Jul 2005 (CEST)


Ja, das können wir doch bei Gelegenheit noch als zweiten Satz einbauen. Ich hab nur Angst, dass der Eindruck entsteht man geht mit einem Bachelor zum Prof. und kann promovieren, das geht aber nur in Ausnahmefällen. Die Profs, die dann den Kontakt zwischen Studenten und Promotionsausschuss herstellen, wollen ein Diplom (Uni), ein Magister, eine Staatsprüfung oder einen Master sehen. Denn warum sollte dann noch jemand einen Master machen, wenns auch mitn Bachelor geht? Die Idee ist auch eine Dreiteilung: BSc -> MSc -> PhD, als Beispiel. (beim einstufigen System: z.B.: Diplom -> Dr.) FH-Diplome gehen auch, machen aber schon mehr Schwierigkeiten (Auflagen) und FH-Diplome sind schon mehr wert (mindestens genauso viel) wie ein Bachelor. So weit ich weiß wird dann auch kein Unterschied mehr zwischen FH und Uni gemacht.

Bloß wie formulieren wir das hier? Vielleicht wirklich mit ner Grafik oder Tabelle? tschaui und schönes Wochenende --Eiky 08:55, 23. Jul 2005 (CEST)

SgB, postsekundär oder tertiär

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Ich habe diesen Satz wieder entfernt da dieser Zusammenhang bereits im Artikel Fachschule behandelt wird der sich mit eben dieses Fragen beschäftigt. Er ist hier redundant und damit überflüssig. --AT talk 18:41, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Der SGB wird an vielen Bildungsstätten angeboten per Fernschule/Uni/Berufskolleg/Akademie usw., die Information alleine im Thema Fachschule zu behandeln dürfte nicht ausreichen. Weiterhin müßte die Information, daß der Diplom-Betriebswirt eine tertiäre Ausbildung ist, ebenfalls gelöscht werden, wenn du so handeln willst. Also, wenn es oben bei Berufsakademie steht sollte es auch bei SGB stehen.
In dem Artikel sollte deutlich herausgestellt welcher Betriebswirt tertiär/akademisch, nur tertiär, tertiär/postsekundär, sekundär II, Sekundär I ist. Z.B. steht der Betriebswirt(VWA) [2]als tertiäre Bildung ganz unten, trotzdem der Artikel top-down nach Bildung aufgebaut ist. Dort sollte auch ein Hinweis erfolgen. gruß xander32 19:13

Also ich gebe AT völlig recht und vermute, dass hier nur ein SGB seinen Abschluss aufgewertet sehen will. Wie ich das hier so las, gab es die selbe Diskussion mit den BA-Abschlüssen, die sind nämlich keine akademischen Grade. Also lassen wirs doch so wie es ist, nämlich super. ciao --Sandramaus 17:29, 5. Nov. 2006 (CET)  ;-)Beantworten

Na, noch jemand da, der den Zusammenhang nicht erkennt. Die ganze Zeit versuche ich darzustellen das der SGB postsekundär ist und nicht tertiär in der BRD und damit unterhalb der Berufsakademie und FH.Meinst du die Leute die an der Fernuni Hagen oder an der Uni in Sachsen ihren SGB gemacht haben würden das freiwillig zugeben ???. Und dann kommst du mit der Aussage das ich das Gegenteil erreichen will, nene. Hier haben wir mal ein praktisches Beispiel für die schlechte Qualitätskontrolle in Wikipedia. Es muss doch möglich sein formale Aussage auf dieser Seite darstellen zu können, die sich aufgrund der Rahmenlehrpläne und gesetzlichen Regelungen nachvollziehen lassen. Die Version ohne den Zusatz erreicht höchsten, dass ein SGB rumläuft und erzählt er hat studiert im Sinne einer Hochschulausbildung. Lustiger wird ja noch wenn du die Artikel über Fachakademie und Fachschule vergleichst. Fachakademie ist sowas wie FH - *lol* . Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Xander32


===Anrechnungspotenziale auf den Bachelor-Studiengang „Business Administration“ der Universität Frankfurt===

Inhaltliche Übereinstimmungen Anrechnungspotenziale Gegebenenfalls anzurechnende Kreditpunkte

Industriekaufmann • Volkswirtschaftslehre • Produktion und Marketing • Finanzwirtschaft • Unternehmensrechnung • Grundzüge des betrieblichen Rechnungswesens • Grundzüge der Wirtschaftsinformatik • Unternehmensrechnung (8 KP) • Grundzüge des betrieblichen Rechnungswesens (6 KP) • Grundzüge der Wirtschaftsinformatik (8 KP)

22 Kreditpunkte der im gesamten Studium zu erlangenden 198 Kreditpunkte könnten den Industriekaufleuten bei Studienbeginn gutgeschrieben werden, dies entspricht einem Anteilswert von 11 % (Anteil der anzurechnenden an den zu erlangenden Kreditpunkten).


Industriefachwirt

• Volkswirtschaftslehre • Produktion und Marketing • Finanzwirtschaft • Unternehmensrechnung • Grundzüge des privaten und öffentlichen Rechts • Grundzüge des betrieblichen Rechnungswesens • Grundzüge der Wirtschaftsinformatik • Unternehmensrechnung (8 KP) • Grundzüge des betrieblichen Rechnungswesens (6 KP) • Grundzüge der Wirtschaftsinformatik (8 KP)

22 Kreditpunkte der im gesamten Studium zu erlangenden 198 Kreditpunkte könnten den Industriefachwirten bei Studienbeginn gutgeschrieben werden, dies entspricht einem Anteilswert von 11 %.


Bilanzbuchhalter

• Volkswirtschaftslehre • Finanzwirtschaft • Unternehmensrechnung • Grundzüge des privaten und öffentlichen Rechts • Grundzüge des betrieblichen Rechnungswesens • Grundzüge der Wirtschaftsinformatik • Finanzwirtschaft (8 KP) • Unternehmensrechnung (8 KP) • Grundzüge des privaten und öffentlichen Rechts (14 KP) • Grundzüge des betrieblichen Rechnungswesens (6 KP) • Grundzüge der Wirtschaftsinformatik (8 KP)

44 Kreditpunkte der im gesamten Studium zu erlangenden 198 Kreditpunkte könnten den Bilanzbuchhaltern bei Studienbeginn gutgeschrieben werden, dies entspricht einem Anteilswert von 22 %.


Staatlich geprüfter Betriebswirt

• Volkswirtschaftslehre • Produktion und Marketing • Finanzwirtschaft • Unternehmensrechnung • Grundzüge des privaten und öffentlichen Rechts • Wirtschaftsmathematik • Grundzüge des betrieblichen Rechnungswesens • Wirtschaftsinformatik • Unternehmensrechnung ( 8 KP) • Grundzüge des privaten und öffentlichen Rechts (14 KP) • Wirtschaftsmathematik I (8 KP) • Grundzüge des betrieblichen Rechnungswesens (6 KP) • Wirtschaftsinformatik (8 KP)

44 Kreditpunkte der im gesamten Studium zu erlangenden 198 Kreditpunkte könnten den staatlich geprüften Betriebswirten bei Studienbeginn gutgeschrieben werden, dies entspricht einem Anteilswert von 22 %.

In den Tabellen werden jeweils die unmittelbaren Ergebnisse aus den Abgleichen zwischen der Aus- und Fortbildung und dem betrachteten Studiengang ausgewiesen. Bei den Vergleichen zwischen den Fortbildungen und den Studiengängen werden also nur die Anrechnungspotenziale ausgewiesen, die sich aufgrund der Inhalte der Fortbildung ergeben und nicht die möglichen zusätzlich Anrechnungspotenziale aufgrund einer vorher absolvierten Berufsausbildung berücksichtigt.


AUSBILDUNGSZEITEN / VERGLEICH

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Sehr brisant: http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/35825,30.html

Ohne zusätzlichen Hinweis sollte es so nicht stehen bleiben. Die Darstellung ist sonst zu 'halbseiden'.

@ sandramaus In der Grafik fehlen die nötigen Vorleistungen der Kammer/VWA/SGB Betriebswirte.
Die Ausbildungszeiten sind schon schulisch sehr viel Höher als in der Grafik aufgezeigt.
Die Weiterbildungen sind mehrstufig. Entweder der Hinweis sollte dies beinhalten oder die
Grafik muss entfernt werden, weil sie schlichtweg falsch ist. Das Säulendiagramm kann aber
auch überarbeitet werden und die Säulen für Kammer/VWA/SGB müssem erhöht werden, um die BWL-Stunden
der Berufsschulzeit/Ausbildungszeit bzw. Fachwirtausbildung.


Erste berufsqualifizierende Studiengänge mit beruflich weiterqualifizierenden Massnahmen zu vergleichen ist schon im Ansatz falsch. (Äpfel/Birnen-Vergleich) Wenn die Grafik bleiben soll, müssen die Zugangsvoraussetzungen mit einbezogen werden.

Schließe mich den Vorschreibern an.--Xander32 09:19, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Gleichstellung von BA der Berufsakademien

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Info:http://www.kmk.org/doc/beschl/307-KMK-TOP7B.pdf

Was ist mit den Dimplom-Betriebswirt (BA) vor diesem Beschluss???? Weiß das jemand? Was meinst du Sandramaus?

Ein Dipl.-Betriebswirt (BA) ist kein akademischer Grad und deshalb kann dieser Abschluss gar nicht gleich gestellt sein, es geht um den betriebswirt hier und nicht um den Bachelor allgemein und deshalb schließe ich mich Sandras Meinung an.

SGB erfüllen Anforderung der Katalogberufe

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Bundesfinanzhof Info: http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1991/XX910769.HTM

Definition Katalogberuf beratender Betriebswirt: http://lexetius.com/2000,1879

Vandalismus

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Es ist sehr schade das hier so wehement randaliert wird. Leider ist die aktuelle Version nicht die, die sich durch Diskussion ergeben hat. Bitte Version http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Betriebswirt&oldid=25675990 als aktuellen Stand setzen. Haltet euch bitte an die Etikette.


Was soll denn das "Haltet euch bitte an die Etikette."? Da würde ich mal damit beginnen und meine Forderungen hier unterzeichnen. --84.188.226.87 19:28, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Sie meinen das sicherlich so: --84.177.98.26 08:42, 31. Dez. 2006 (CET) Sicherlich meinten Sie es nicht böse! Sicherlich haben sie noch etwas produktives zu sagen. Oder können sie nicht sachlich diskutieren zu dem Thema Betriebswirtschaft und die strittigen Abbildung der Ausbildungszeitvergleiche? Das Anliegen des unbekannten Nutzers ist doch eindeutig zu erkennen. Ihr Verhalten ist völlig unnötig provokant! --84.177.98.26 08:42, 31. Dez. 2006 (CET)Beantworten


Viel Blödsinn!

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Dieser Artikel ist viel zu aufgebläht. Er sollte überarbeitet werden.

Betriebswirt kommt doch wohl von Betriebswirtschaft. Im Verkauf / Vertrieb sind Betriebswirte z.B. wohl nicht tätig? Ist ein BWl-Uni-Student, ohne Abschluß, nicht auch ein Betriebswirt. Was ist mit den graduierten Betriebswirten (Betriebswirt grad.), die es vor Einführung der Fachhochschulen (Höhere Wirtschafts-Fachschulen) gab und in großer Zahl immer noch gibt? Usw. Also stark kürzen! Orientieren könnten sich die 'fleißigen' Autoren am Artikel Diplom-Kaufmann. 217.228.249.53 20:18, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Sicherlich gibt es immer noch den alten in ehren ergrauten Betriebswirt (grad.) und noch etliche andere. Das BWLer Generalisten sind steht im Artikel, dadurch sind sie ja auch überall einsetzbar. Das sich jeder Betriebswirt nennendarf steht auch im Artikel, also darf dein BWL-Abruch-Student sich gerne Betriebswirt nennen. Mir wäre es auch lieber hier nur die aufzuzählen, die nachweislich diese Berufsbezeichnung führen dürfen. Also nicht irgendwelche "Titel" die als Zusatzqualifikation zum Meister, oder als Wirtschaftsdiplom erworben wurden. Aber der Artikel will in der jetzigen Form wohl allen gerecht werden und verliert damit folglich an Aussagekraft.--Xander32 12:20, 20. Feb. 2007 (CET)Beantworten

A propos Blödsinn: Auch Grammatikfehler sind enthalten. "entsprechenden" muss im Dativ stehen. Gruß alterbuettner

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Hallo Seitenredakteure, leider ist der Link zu unserem Bachelorprogramm (auf der Seite als Quelle 7 angegeben) nicht mehr aktuell. Jetzt: http://www.eipos.de/bachelor. Seit diesem Jahr ist auch eine Anrechnung der Leistung des staatlich geprüften Betriebswirts möglich. Viele Grüße aus Dresden Georg Knobloch (Projektleiter)

Master of Science der Donau Universität Krems

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Der Betriebswirt IHK eröffnet ferner die Möglichkeit, unter Anrechnung bisheriger Leistungen ein (gebührenpflichtiges) universitäres Studium zum akademischen Abschluss Master of Science an der Donau-Universität Krems aufzunehmen.<ref>IHK Akademie München/Donau Universität Krems</ref><ref>http://akademie.ihk-muenchen.de/akademie/base/inhalte/index.html</ref> Das Master-Studium wird in zwei verschiedenen Fachrichtungen angeboten:

  • Supply Chain Management
  • Strategie, Technologie und ganzheitliches Management

(!!! In Deutschland ist es jedoch nicht zulässig, den an der Donau-Universität erworbenen Titel zu tragen.!!! ) => Wer schreibt sowas.


Diese Darstellung ist falsch: es handelt sich bei der Donau Universität Krems um eine staatliche (durch Bundesgesetz) geregelte Universität mit Weiterbildungsauftrag. Im Rahmen eines bilateralen Staatsvertrages zwischen Deutschland und Österreich ist die wechselseitige Anerkennung der erworbenen universitären Abschlüsse eindeutig geregelt. Auf dieser Basis ist selbstverständlich auch der Master of Sciece, der im Zuge der Studien an der Donau Universität Krems erworben wird, in Deutschland zu führen!

(EDIT, MTOM) Das Problem ist entstanden weil die Universität den Lehrgang als "Professional Master of Sience" anbietet. Allerdings ist der Studienabschluss ein anerkannter Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz in Österreich und der ist auch in Deutschland anerkannt.

Hochschulzugang durch Staatlich geprüften Betriebswirt

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Bitte keine Werbung für einzelne Institutionen oder eine besondere Herausstellung der Bildungslandschaft in Bayern einpflegen. Im Text ist schon darauf hingewiesen das der SGB zum ordentlichen Studium an Hochschulen ausreicht. Die fachgebundene Hochschulreife, die an bayerischen Fachakademien erworben werden kann, wird sicherlich getoppt von Hessen, dort wird dem SGB nach vier Jahren beruflicher Tätigkeit die allgemeine Hochschulreife zuerkannt(Meisterregelung und Anwendungsvorschriften); und vielen anderen Weiterbildungsabschlüßen ebenfalls. Sicherlich geben private Bildungsträger noch mehr Bonus beim Buhlen um Studierende bei der Anrechnung der Leistungen aber das hat hier nichts zu suchen. Bitte macht diese Informationen an anderer Stelle bekannt. Wikipedia sollte nicht als Werbeplattform fungieren für einzelne private Interessen. --Xander32 22:08, 21. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

SGB Studium oder Lehrgang

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Benutzer PHANTOM möchte gerne, dass der SGB als Vollzeitlehrgang bezeichnet wird, zurzeit wird die Weiterbildung als Studium bezeichnet. In den Bundesländern Bremen ( z.B. http://www.dav-akademie.de/cms/content/blogcategory/18/40/ ) , Niedersachsen, NRW, Hessen usw. sind Fachschüler ordentliche Studierende. In den Rahmenlehrplänen konnte keine Bezeichnung als Lehrgang gefunden werden. Wie ist euer Kenntnisstand ? Bitte mit nachprüfbaren Link.--Xander32 09:52, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

„Ordentliche Studierende“ erhalten am Ende einen akademischen Grad, das ist bei Fachschülern nicht der Fall, auch wenn private Bildungseinrichtungen wie die DAV in Bremen aus Vermarktungsgründen gerne von einem „Studium“ sprechen. Umso wichtiger ist daher, dass wir in der Wikipedia sauber zwischen Weiterbildungslehrgang und Hochschulstudium unterscheiden. --Фантом 12:39, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ganz so einfach wie du das jetzt darstellst ist die Bildungslandschaft in Deutschland nun doch nicht. In 15 von 16 Bundesländern sind Besucher von Fachschulen "ordentliche Studierende", einzig BW, stellt seinen Fachschulbesuchern mit Schülern gleich. Das Argument, dass ordentliche Studierende einen "akademischen Grad" erlangen ist ebenfalls nicht Richtig. Würde man deiner Sicht folgen, würden ebenfalls Berufsakademieschüler keine Studenten sein bzw. postgraduale Weiterbildungen ebenfalls kein Studium. Nun muss man dir sicher recht geben, dass es sich beim SGB um einen Weiterbildungslehrgang handelt, für die Bezeichnung 'Studium' dafür, ist dies unschädlich. Nach den verschiedenen Weiterbildungsgesetzen (Nicht Rahmenpläne o.ä.) sind Fachschüler Studenten, bis auf obige erwähnte Ausnahme. (Siehe Fachschulen)Leider ist der Wikipediartikel Studium inhaltlich nicht korrekt und sehr einseitig. Dein Edit in diesem Artikel vom 'Version vom 22:39, 7. Jun. 2007' zeigt aber leider auch, dass du das Thema nicht gerade differenziert betrachten möchtest. Die Version davor war sicherlich realistischer. Ggf. solltes du eine etwas andere Formulierung deiner Sicht mit einfließen lassen, die den Absolventen gerecht wird, welche nach Landesrecht ein Studium absolviert haben und auf der anderen Seite 'nur' einen Lehrgang ohne Studium besucht haben. Solange sollte das Wort Studium (siehe Wiki-Begriffserklärung, Brockhaus, Duden etc.) hier stehen bleiben. Gruß --Xander32 15:57, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Hier ein amtlicher Link dazu: http://berufliche.bildung.hessen.de/fundstellen/vo_fs_070615.pdf . Suchen: "Studierende". --Xander32 16:31, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten


Ganz im Gegensatz zur Berufsakademie, deren Abschlüsse nach einem KMK-Beschluss denen einer Fachhochschule gleichgestellt sind, ist die Fachschule nunmal kein Bestandteil des tertiären Bildungsbereiches – mit der Möglichkeit des Erwebs der Fachhochschulreife findet in der Fachschule lediglich eine Hinführung zum tertiären Bildungsbereich statt. Selbst Du unterscheidest doch in Deinem obigen Beitrag zwischen SGB und „ordentlichem Studium an einer Hochschule“. Wenn der Besuch einer Fachschule zu einem Studienabschluss führt, können wir gerne von einem „Studium“ sprechen. Da dies nicht der Fall ist, sollte das Wort „Studium“ in diesem Zusammenhang nicht verwendet werden.
Und auf persönliche Unterstellungen wie einem angeblich fehlenden Willen zur differenzierten Betrachtung können wir hier auch gerne verzichten. --Фантом 16:45, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Na, dass war doch keine Unterstellung. Nach einschläger Rechtsprechung ist das Mindestmaß für den freien Beruf des 'beratenden Betriebswirt" das Fachstudium des SGB die Voraussetzung. Ob Fachschulen tertiär oder nicht sind, wird auf der Diskussionsseite zu Fachschulen immer noch erörtert, spielt aber für den Begriff 'Studium' keine Rolle. Will man nicht deutschlandlastig darüber diskutieren ist SGB tertiär, auf die BRD bezogen, je nach Landesrecht einzuordnen. Im übrigen gilt dies auch noch für einige BA's. Einig ist man sich auch darüber, das 'Gleichgestellt' nicht 'Gleich' ist ;-}. Also ist BA nach deiner Darstellung immer noch kein Studium. Im übrigen finde ich es sehr schade, dass du immer sehr viel editierst aber keine fundierten Quellenangaben für deine Stellungnahmen in die Diskussion mit einbringst - bitte einen Link. Das System der Bedingung gilt natürlich hier genauso: Wer Student ist studiert -> Er absolviert ein Studium. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass der Unterschied von Bildungssystem und Schulsystem hierbei berücksichtigt wird. Ich gehe in dieser Diskussion davon aus, dass wir uns thematisch im Bildungssystem bewegen. Bildungspolitisch sind Fachschulen - mittlerweile - wohl dem tertiären Bereich zu zuordnen. Eigentlich eine schöne Aufwertung, für meine Qualifikation, evtl. auch für deine. Jetzt aber nicht in Jubel ausbrechen und sich auf den Artikel Deutsches Bildungssystem stürzen, in dem Fachschulen Sek II sind - wir reden hier über einen post-Ausbildungsgang. Außerdem ist die Abbildung in diesem Artikel, die des Schulsystems erweitert um den Quartärbereich - grober Fehler. In meinem Link habe ich meine Argumente nochmals untermauert. Fachschüler sind in Hessen Studierende und absolvieren somit ein Studium. Das Gleiche gilt in NRW, Niedersachsen etc. Gruß Xander32 --84.177.87.150 17:58, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Zur Güte: Was hälst du davon?

Der Staatlich geprüfte Betriebswirt (gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung) wird an Fachakademien oder Fachschulen für Wirtschaft nach einem zweijährigen Vollzeitausbildung (optional vier Jahre Teilzeit) mit circa 2.100 bis 2.670 Stunden Lehrumfang über eine erfolgreich abgelegte und bestandene staatliche Abschlussprüfung erworben. Dieser Abschluss kann erworben werden mit unterschiedlichen Schwerpunkten der Betriebswirtschaft oder in einer Fachrichtung. Es handelt sich hierbei um einen Ausbildungsabschluss im postsekundaren Bereich.

Gruß --Xander32 19:15, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

„Fachschüler sind in Hessen Studierende und absolvieren somit ein Studium.“
Wieder falsch, wenn sie ein Studium absolvieren würden, wären sie Studenten – mit allem was dazu gehört: Hochschulzugangsberechtigung ImmatrikulationHochschuleAkademischer Grad. Dies ist aber an einer Fachschule für Wirtschaft nicht der Fall!
Zu Deinem Kompromissvorschlag: Es ist keine Vollzeitausbildung, da eine abgeschlossene Berufsausbildung in aller Regel bereits vorhanden sein muss. Richtigerweise handelt es sich um eine Vollzeitweiterbildung (oder eben Lehrgang). --Фантом 01:20, 29. Aug. 2007 (CEST)JBeantworten

etzt wird es diffizil. Nach der letzten Hochschulreform erhalten Studenten einen Studienausweis, sie sind Studierende im Hochschulbereich, es gibt ebenfalls Studierende außerhalb des Hochschulbereichs. Frag doch mal bei deiner DAV Fachschule an,an der Du die Ausbildung zum SGB absolvierst, wie die dazu stehen. Ich werde ebenfalls dort Anfragen. Ein Lehrgang ist es auf keinen Fall, wenn du schon gerne Fachbegriffe verwenden möchtest gibt es Alternativ die Vokabeln Bildungsgang oder Ausbildungsgang der beruflichen Weiterbildung. In Hessen ist es auf jedenfall ein Studium. In NRW legt man sogar ein Examen ab. (Kann aber nach deiner Sicht gar nicht sein, oder?) Und solange die Diskussion noch nicht abgeschlossen ist, sollte der Begriff 'Studium' weiter verwendet werden, wie in den letzten Jahren.--Xander32 09:45, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Von der DAV gibt es ein blaues Papp-Ding, auf dem „Studenten-Ausweis“ draufsteht; genau den gleichen Fantasieausweis bekommen jedoch auch Leute, die den Lehrgang zum Verkehrsfachwirt an der DAV besuchen.
Auch an der DAV legt man am Ende ein „Examen“ ab, was aber lediglich bedeutet, dass die Prüfung von staatlicher Stelle abgenommen wird.
Ich habe jetzt den strittigen Begriff entfernt und eine neutrale Formulierung eingesetzt. --Фантом 14:22, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Lassen wir es mal so neutral stehen;-}, aber bitte nimm doch den richtigen Wortlaut, es ist keine Maßnahme, sonder ein Bildungsgang bzw. Ausbildungsgang. Eine Maßnahme bekommst du evtl. vom Arbeitsamt genehmigt. Hier noch einmal zur Info: http://www.learn-line.nrw.de/angebote/fs/download/wirtsch/handreichung_fachschulexamen_wirtschaft.pdf Dort können deine 'Maßnahmeabsolventen' nachlesen wie so eine Fachexamen aussehen soll. Aus versehen haben die unbedarften Autoren das Wort Studierende darin verwendet. Sicherlich ist ein kleiner Hinweis nötig, dass das nicht richtig ist. Im übrigen werden diese blauen Pappdeckel auch in NRW ausgeben: Text "...ist ordentlicher Studierender an der Fachschule XYZ". Das machen die staatlichen Schulen bestimmt nur um zu suggerieren, dass es sich um ein Hochschulstudium handelt. Und wenn du dann noch am verschlimmbessern bist, nimm doch noch die Landesstudierendenvertretung Hessen aus dem Artikel Studentenorganisation heraus. Das sind gar keine Studenten. Gruß --84.58.55.201 15:01, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Aber warum ist in Deiner Quelle denn von Studierenden und nicht von Studenten die Rede? Und absolviert ein angehender Fachwirt ebenfalls ein Studium? Fragen über Fragen... --Фантом 15:11, 29. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

"Studierende" ist die neue Sprachregelung im deutschsprachigen Raum ausgenommen Teile der Schweiz, da "Student" angeblich maskulin vorbelegt ist... -- Wilhelmsstift 17:49, 14. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Unterschied der Ausbildung SGB/Berufsakademie

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Aufgrund einiger Nachfragen warum der Betriebswirt BA und SGB angeblich das gleiche berufliche Betätigungsfeld habe, habe ich die Lernfelder der hauptsächlichen betriebswirtschaftlichen Inhalte des SGB ergänzt. Für die BA´s sollte dies wer anderes machen. Ein grobes auseinanderhalten der Betriebswirte FH/BA/SGB ist nach Einführung des Bachelors nach realen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Defakto hat sich FH/BA dem SGB nach unten hin angenähert. Der Vergleich der Module zu den Bachelor und Lehrplänen der Fachschule lassen keinen anderen Schluß mehr zu. --Xander32 18:29, 18. Dez. 2007 (CET)Beantworten


Edit von Matrixianer in SGB

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Bildungsort sollte schon erhalten bleiben siehe Berufsakademie und Context im Artikel. Studium = siehe Diskussion oben. Wenn Matrixaner meint das es kein Fachschulstudium gibt (Siehe BFH Urteile) möge er es gerne beweisen. Es ist eindeutig in obiger tDiskussion bewiesen worden das es sich um ein Studium handelt. Ausbildungsinhalte interessieren immer, gerade zur Abgrenzung der verschieden Bildungsinstitutionen. SGB hat eine Sonderstellung in seiner Tätigkeit als Betriebswirt und dies muss deshalb explizit erwähnt werden.--Xander32 16:35, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Wie wär's mit einer deutlichen Abgrenzung zum Studium an einer Hochschule, welches zu einem Hochschulabschluss und einem akademischen Grad führt? --Фантом
Der gesamte Artikel ist in der jetzigen Form unstrukturiert und unsinnig, anscheinend wurden viel zu viele Kompromisse eingegangen. Ich gebe zu, ich hätte die Diskussion zuerst lesen sollen, aber vielleicht war es auch besser so, denn so konnte ich unvoreingenommen an den Artikel rangehen. Als Beispiel sind die Lernfelder des SGB zu nennen, bei keinem anderen Studiengang/Ausbildung werden diese genannt, und das ist auch gut so. Was haben die in Wikipedia verloren, zumal die auch von Fachschule zu Fachschule variieren? Absolut unsinnig!
Mein Vorschlag wären jeweils eigene Artikel für die entsprechenden Ausbildungsgänge. Alle unter einem Hut zu kriegen ist fast unmöglich, dafür gibt es bei diesem Thema zu viele verschiedene Meinungen und auch Feindseligkeiten. Fachschulen wie Sabel( die einen Lehrgang verkaufen wollen und diesen bestmöglich präsentieren) tun ein übriges dazu. --Gruß - Matrixianer 17:06, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Die Artikel waren früher schon einzeln angelegt, wurden dann zusammengelegt. Ein auseinander dividieren dürfte wohl im nachhinein nicht viel Sinn machen. Sabel hat, dass ist unbestreitbar, auch aus den Waredits hier gelernt und ihr Diagramm angepasst und die Vorleistungen mit aufgenommen, was zu einem deutlicherem Vergleich führte und Inhaltliche Anregungen übernommen. Vergleich mal, ihr werdet schmunzeln.

Die Lehrnfelder sind, ich gebe es zu, stilistisch nicht gerade schön präsentiert! Damit bin ich auch nicht glücklich. Werde ich in der vorlesungsfreien Zeit überarbeiten. Betriebswirte gibt es viele Arten, der 'beratende Betriebswirt' ist durch Prüfung der Qualifikation definiert(sucht mal auf uni-protokolle Gleichstellung der Betriebswirte/ User egonkowalski, da ist das schön dargestellt in der Diskussion -> siehe Anforderungen Katalog Beruf -> Hochschulstudium, hauptsächliche Betriebswirtschaft -> Grundstudium-Bezug.)

Ein Hinweis, dass es kein Hochschulstudium ist, finde ich so rum geschrieben nicht so gut, der Begriff Fachschulstudium / Bildungsgang grenzt formal - und so ist es eigentlich auch richtig - den SGB vom Hochschulstudium eindeutig ab.

Die Info der Zugangsvoraussetzungen passt eigentlich besser in die Artikel Fachschule und Fachakademie. Beide Artikel sind auch grauselig formatiert. Aber bieten jetzt schon gute Infos.

Phantom macht nach meiner Meinung stilistisch die besten edits, ich würde Vorschlagen ihm Design und Edit zu überlassen. Inhaltlich würde ich ganz gerne hier in der Diskussionsseite weiterhin mitarbeiten und mich aus dem editieren raushalten, wenn der Inhalt weiterhin Neutral und nicht abwertend den SGB darstellt. Mein ihr wir könnten uns so darauf einigen den Artikel so zu überarbeiten ?--Xander32 21:25, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Nun gut, wenn ich hier lese das "oben bewiesen wurde" das der SGB ein Studium sei und das der SGB eine "Sonderstellung" hat, dann weiß ich aus welcher Werbebroschüre das abgeschrieben wurde. Das sieht man sofort am Abschnitt "Beispiele möglicher Tätigkeiten". Des weiteren weiß ich, das Schüler dieser entsprechenden Einrichtung dafür bekannt sind, äußerst verbissen und uneinsichtig an Diskussionen über den Betriebswirt ranzugehen, speziell wenn es um die Wertigkeit der verschiedenen Weiterbildungsgänge geht (siehe hierzu x-verschiedene Diskussionen bei uni-protokolle).
+Ironiemodus an+ Ich würde vorschlagen, wir schreiben von den ganzen Betriebswirt-Ausbildungsgänge einfach die Werbebroschüren der Bildungsträger ab, damit kein weiterer "Informationsverlust" entsteht, wie es angeblich nach meinem Edit passierte +Ironiemodus aus+ --Gruß - Matrixianer 16:04, 28. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Matrixianer, was ist daran falsch das der SGB in Hessen und in NRW usw. als Studium von den staatlichen Instituionen angeboten wird. Was ist daran falsch, dass man für die Tätigkeit des beratenden Betriebswirtes eine wissenschaftliche, hochschulgleiche Qualifikation haben muss um als SGB als Freiberufler zu gelten? Ich habe den Eindruck dass du es einfach nicht willst und auch nicht kannst, Informationen richtig zu bewerten und vorallem zu verstehen. Was muss man denn nach alles darlegen damit du das nachvollziehen kannst? Willst du die BFH Urteile anzweifeln, die aufgrund von vielen Gutachten begründet wurden.Von Uneinsichtigkeit kann doch bei mir überhaupt keine Rede sein, bring was nachvollziehbares und ich lass mich gerne überzeugen. Es ist alles mit Quellen belegt, über KMK, BFH usw. Wenn du andere Meinung bist, nungut, lassen wir es dabei. Argumentativ und nachvollziehbares hastdu bis jetzt nicht dargelegen können. Ich hoffe, dass die Diskussion nicht darin endet, dass man dich als Trollposter deklarieren muss.--Xander32 16:49, 28. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ich ein Trollposter? Mutkeks gegessen? :-) nein, im Ernst,ich habe in diversen Foren die Diskussionen mitbekommen, denn (und nimm es mir bitte nicht übel) ich weiß das es sinnlos ist mit SGB´lern zu diskutieren. Immer die gleichen Argumente, z. B. das man Student sei und das der SGB besser ist weil er 2200 h Ausbildungszeit hat. Deine Beweise, die du weiter oben nennst, halte ich (höflich formuliert) für nicht besonders gut.
Ich bleibe dabei, in dem Artikel hat nix verloren/bzw. muss dringend geändert werden:
  • Der Abschnitt SGB muss gekürzt werden, das ist kein Informationsverlust sondern Entfernung unerlaubter Werbung.
  • vor allem muss der Abschnitt "Lernfelder" und "Beispiele möglicher Tätigkeiten" muss komplett gelöscht werden.
  • Von mir aus kann stehen bleiben das es sich um ein Studium handelt, es muss nur klar gestellt werden das es kein akademisches Studium im herkömmlichen Sinne ist.
  • Die Betriebswirte IHK / HWK / VWA müssen getrennt werden. Die sind vom Aufbau und Ablauf völlig unterschiedlich, es ist unlogisch diese in einem Abschnitt zusammen zu pferchen.
  • die nicht-akademischen Ausbildungen sollten angeglichen werden, d. h. entweder sollten Sachen wie Voraussetzungen, Lernfelder, mögliche Anrechnungen und mögliche Tätigkeiten bei allen Betriebswirten oder bei gar keinem erwähnt werden.
  • sämtliche Wertungsversuche müssen draußen bleiben, denn die sind rein subjektiv und entbehren jeglicher Grundlage
  • ich empfehle dringenst das sich ein Neutraler mit dem Artikel befasst.
--Gruß - Matrixianer 20:04, 28. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ich gebe Matrixianer recht, und auch ich bleibe bei der Ansicht, dass man unter einem „Studium“ Lernen und Forschen an einer Hochschule versteht, welche einen Hochschulabschluss und somit einen akademischen Grad verleiht. Alles andere ist Augenwischerei.
Übrigens: Auch bei größeren Meinungsverschiedenheiten können wir auf die Diffamierung anderer als „Trollposter“ gerne verzichten (siehe auch Wikipedia:Wikiquette). --Фантом 20:33, 28. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Das der SGB kein akademischer Titel ist steht eindeutig im Artikel, ich gehe davon aus, das auch ihr die Gliederung lesen und verstehen könnt. Es ist echt zum verzweifeln.Was in Gottesnamen wollt ihr denn noch????
  • Lernfelder können von mir aus raus, wenn im Artikel klargestellt wirt das SGB/BA/FH/Uni die hauptsächlichen wissenschaftlichen Methoden lernt und deren Anwendung.
  • Freiberuflichkeit im nichtakademischen Bereich gibt es halt nur bei SGB, zur BA gibts keine Urteile, wird auch nicht im Gesetzestext genannt (Thema: Quellenangabe und Beweis)
  • VWA/IHK/HWK hab ich nicht bearbeitet, war nach meiner Meinung Phantom zuletzt in größerem Stil.
  • Augenwischerei soll hier nicht stehen, dass ist klar. Studium, was man im allgemeinen darunter versteht ist nicht immer das was es eigentlich ist. Bringt was von der KMK, was bestätigt dass es kein Studium ist. Bitte keinen Bezug auf andere Wikiartikel, es sollte schon was amtliches sein(Thema: Quellenangabe und Beweis)
  • Ausbildungszeit lt. Fachschulen -Rahmenplan 2400 Studen. (Thema: Quellenangabe und Beweis)
  • Eine Wertung kann ich bei allem nicht erkennen, wenn man vom Gleiderungsaufbau absieht.
  • Wen schlägt du vor als Neutralen? Ich würde folgende Personen vorschlagen:
mich ;-P
Prof. Dr. Bauer Link: bauer.bwl.uni-mannheim.de, der Herr sollte das können, schreibt ihn an.
Prof. Bürklin/Fb 1 Link:www.fh-frankfurt.de
Bis dahin--84.177.125.154 22:46, 28. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Der Vollständigkeit halber, sollte dieses Studium/WEiterbildungsprogramm/Bildungsgang ebenfalls erwähnt werden: http://www.fernuni-hagen.de/IWW/ --Xander32 09:33, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten

OK, mein Vorschlag:

  • die Lernfelder kommen ersatzlos raus. Es ist logisch was ein SGB lernt, das weicht nicht viel vom FH oder IHK oder anderen ab, nur die Tiefe variiert. Man kann das Rad schließlich nicht neu erfinden
  • bei den nicht-akademischen Betriebswirten kommt ins allgemeine Vorwort, das es sehr viel verschiedene Betriebswirte gibt, im folgeneden sollen aber nur die bekanntesten und qualitativ hochwertigen SGB, IHK, BA, IWW und HWK erwähnt werden. Die Ausbildungsdauer wird aus dem Vorwort rausgelöscht, das kommt in den entsprechenden Unterabschnitt.
  • Alle Betriebswirte werden nach dem gleichen Schema gestaltet: Bezeichnung, Voraussetzungen (nicht detailliert, nur in groben Zügen), Art der Ausbildung und noch Besonderheiten. Es kann ruhig erwähnt werden das der SGB als Freiberufler tätig sein kann, ist ja in Ordnung. Aber ein Satz das er "Geschäftsführer in kleinen und mittleren Unternehmungen" sein kann ist überflüssig, das kann auch der VWA oder der IHK. Im übrigen wird man dadurch unterbewertet, SGBler wurden auch schon Geschäftsführer größerer Firmen
  • die Möglichkeiten, ein Studium draufzusetzen, sollte jeweils in den Besonderheiten erwähnt werden. Das man in den gehobenen Dienst eintreten kann ist auch klar, schließlich erwirbt man u. U. auch das Fachabitur, deshalb diese Info ersatzlos raus.

Auf diese Art und Weise erhalten wir eine saubere und übersichtliche Gliederung und der Artikel ist wieder lesbar. Allerdings muss auch einiges überflüssiges rausgeschmissen werden.

Einverstanden?

--Gruß - Matrixianer 16:44, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Cool! Rechtgrundlagen evtl. noch, Ausbildung beruht auf Rahmenlehrplan, Bildungsgesetz, Schulgesetz, historisch gewachsen(VWA) usw.-Xander32 21:07, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich hab bereits mit den besprochenen Änderungen angefangen und werde in den nächsten Tagen weitermachen. Xander32, dich möchte ich bitten den Abschnitt SGB wie besprochen anzupassen und zu kürzen, anscheinend liegt dir sehr viel daran das selbst zu machen.
--Gruß - Matrixianer 17:23, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Mach du das bitte, ich finde es besser wenn der gesamte Artikel eine 'Handschrift ' trägt. Ich hatte ja geschrieben, dass ich mich aus dem Edit gerne raushalten würde. anschreiben kann ich dich ja sicherlich wenn mir was ins Auge sticht.Revers setze ich keine ab. auch keine Änderungen.Gruß --Xander32 17:43, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten

ok, erledigt. Muss zwar noch viel basteln, so z. B. die HWK und VWA wieder ausbauen, aber es wird schon. Ich hab grad gesehen das der Medienbetriebswirt einen eigenen (relativ sinnfreien) Artikel hat. Oben wurde gesagt das eine Trennung nicht erwünscht ist und alle Betriebswirte in diesem Artikel zusammengefasst werden. Also auch den Medienbetriebswirt hier mit reinnehmen und das andere Lemma löchen bzw. weiterleiten?
--Gruß - Matrixianer 22:49, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten

VWA-Edit

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Den Satz finde ich schon etwas problematisch für den VWA: Hierbei wird im Regelfall von einem Studium gesprochen, es handelt sich aber um kein akademisches Studium im eigentlichen Sinne.

Es ist auch kein wirtschaftswissenschaftliches Studium: siehe http:www.bfh.simons-moll.de/bfh_1998/XX980408.HTM

Es ergibt sich aus der Gliederung, dass es kein Hochschulstudium ist und vorallem kein akademisches. Der Satz benachteiligt - und bevorzugt den VWA - je nach Lesart .

Evtl. sollte man einen Unterpunkt Kritik der Darstellung der einzelnen Betriebswirte in der Werbung um Absolventen am Ende des Artikels bringen.

Themen könnten sein:

Bachelor Uni ist besser als Bachelor FH, obwohl es gar keinen formalen Unterschied gibt. Berufsakademie ist nicht gleich Berufsakademie (BAWÜ-Modell) VWA ist kein Bachelorniveau = Hochschulniveau, enspricht auch nicht dem Katalogberuf bBW IWW weiß gar nicht was es ist, aber es ermöglich den MBA.

Was hälst du davon? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Xander32 (DiskussionBeiträge) Фантом 11:11, 4. Feb. 2008 (CET)) Beantworten

Ja, über diesen VWA-Betriebswirt hat es schon heitere Diskussionen gegeben. --Фантом 11:11, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten
ok, ich hielt den Satz eigentlich für sehr diplomatisch, zumal ich weiter unten schrieb das einzelne FH´s den VWA anrechnen. Ich dachte damit würde die Reihung klar ersichtlich werden. Was wäre besser?
--Gruß - Matrixianer 11:44, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Tja, das ist schon ein Problem mit den Marketing-Versprechen der verschiedenen Anbieter. Die Aussage "VWA-Studium auf Hochschulniveau in den Räumen der Berufsakademie/Uni XYZ" und Lehre durch Professoren ist schon problematisch in Bezug auf diesen Wiki-Artikel, da zumal keine Bewertung erfolgen soll. Festzuhalten ist: Mittlerer Bildungsabschluß+VWA+Lehre+4 Jahre Berufstätigkeit wird mit der fachgebundenen Hochschulreife gleichgestellt, und ermöglicht so das Studium der BWL an allen Hochschulen. Das ist gar nicht mal so schlecht und spricht für die Qualität der Weiterbildung.

Einen Unterpunkt oder eine Weiterleitung zu einem neuen Artikel 'Einstufung der Betriebswirte in das Deutsche Bildungssystem' fände ich nicht schlecht und das würde die einzelnen Punkte entlasten in der Darstellung und man könnte sich auf die harten Fakten einschränken. Grundlage für die harten Fakten wären nach meiner Meinung die rechtlichen Regelungen und Rahmenpläne sowie der Aufbau des Bildungssystem nach KMK. Sicherlich fällt dabei auf, das der VWA da nicht genannt werden darf, sondern dann unter Quartär laufen würde; Ähnlich dem Weiterbildungsberuf Geopathologe oder Biofoodtrainer.

Alternativ den Unterpunkt: 'Irreführung bei der Studierendenwerbung!'

VWAen werden sicherlich von Universitäten und Berufsakademien betrieben, in freier Trägerschaft oder von der FA. Bertelsmann. Ähnliches gilt aber mittlerweile auch für Fachschulen und Berufsakademien. Ein riesiges durcheinander und somit besteht die Chance für Nischenprodukte (zB. IWW) die dann etwas blenden mit dem Glanz des Höherwertigem, dem dann aber so nicht ist.

Was haltet ihr von der Idee des Unterpunktes? --Xander32 14:50, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Hmm, ich würde das gar nicht so ausführlich schreiben, das kann zu ausgedehnten und langwierigen Diskussionen führen (siehe Uni-Protokolle). Man könnte vielleicht im Vorwort zum Abschnitt "Nichtakademische Ausbildung" ein paar Worte darüber verlieren das Bildungsträger ihrern Lehrgang gerne höher verkaufen um den eigenen Profit zu steigern. Aber das nur in 1-2 Sätzen erwähnt, ohne auf einen speziellen Punkt einzugehen.
Den Satz "Hierbei wird im Regelfall von einem Studium gesprochen, es handelt sich aber um kein akademisches Studium im eigentlichen Sinne" halte ich noch für die beste Lösung.
--Gruß - Matrixianer 21:04, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Mit Anführungszeichen kann der Satz meinetwillen so stehenbleiben: Hierbei wird im Regelfall von einem „Studium“ gesprochen, es handelt sich aber um kein akademisches Studium im eigentlichen Sinne. --Фантом 21:38, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Das beharren auf dem absolutistischen Standpunkt, dass es nur ein einzig wahres und nur ein akademisches Studium gibt, bringt nichts in der Sache. Aus der Gliederung geht es doch klar hervor das es kein akademisches Studium ist. Ändert die Gliederung, dann könnt ihr das im Unterpunkt bringen. Lasst die Einleitung zu den Nichtakademischen Bwlern komplett weg. Ich gönn mir mal den Spaß und werde mal einen Artikel "Nichtakademisches Studium" anlegen.--Xander32 22:27, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten


Zur Info: Die ultimative IHK/VWA/FH-Chimäre http://www.ihk-bildung.de/vwa/pdf/vwakurz.pdf Evtl. sollten wir noch einen Unterpunkt Tendenzen in der BWL-Ausbildung bringen ;-P--Xander32 20:05, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten

meinst du wirklich? Ich habe die Tage irgendwo gelesen das es 224 verschiedene Betriebswirt gibt! Da bekomme ich richtig Angst wenn ich daran denke das wir Tendenzen berücksichtigen sollen. Das könnte uferlos werden --Gruß - Matrixianer 22:21, 7. Feb. 2008 (CET)Beantworten

nein so meinte ich das nicht. Aber die Tendenz geht schon auf die Realisierung des 'Bachelor professional' halt nur mit einem akademischen Abschlu0. Die Kammer und VWAen machen ganz schön druck um ihre Abschlüsse auf Augenhöhe mit den universitären Abschlüßen zu bringen. Und unbestritten ist, dass die VWA im Anschluß mehr Möglichkeiten bietet als IHK und SGB einen Bachelor/MBA/Master draufzusetzen. Werden daraus nun Berufsakademien, an denen man den Einstieg generell auch ohne eine der verschiedenen Hochschulreifentypen machen kann.Fallen die Jahre der Berufstätigkeit weg um so ein Studium aufnehmen zu können, wie es jetzt schon beim SGB möglich ist ist. --Xander32 10:09, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Änderungen von EinKünstler

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Es hat in letzter Zeit so gut geklappt hier, alle Änderungen, die gewünscht wurden, sind hier erst diskutiert worden. Deshalb die nochmalige Bitte: Erst hier mit allem drüber reden, dann die Änderungen vornehmen! Es kann nicht sein das drei (!!!) andere user nur damit beschäftigt sind die willkürlichen Änderungen eines einzelnen users wieder rückgängig zu machen! --Gruß - Matrixianer 20:52, 8. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Volle Zustimmung. --Фантом 20:56, 8. Feb. 2008 (CET)Beantworten
naja, jetzt ist der Artikel gesperrt. Es hätte aber auch gereicht einen einzelnen user zu sperren, dann wäre hier alles wieder in normalen Bahnen verlaufen. --Gruß - Matrixianer 21:49, 8. Feb. 2008 (CET)Beantworten


Gesperrt für 4 Wochen bis zum 08 März.! das ist aber lang. So lange wollte ich aber dann doch nicht darauf warten das es weitergeht. Waren denn die Änderungen von EinKünstler wirklich so schlecht, dass sie sogar schrittweise und komplett rückgängig gemacht werden mussten. (Die Einleitung war sehr gut. 'prädestiniert' steht ebenfalls bei den akademischen Ausbildungen, dafür gibt es auch keinen Beleg. Bei BA und SGB steht das mit der Führungsverantwortung in den Rahmenlehrplänen. User Bartian hat sich ja bis jetzt nicht an der Diskussion beteiligt, ebenso der Southpark. Aber sie haben ja durch ihr Handeln klar aufgezeigt was ihre Meinungen zu den einzelnen BW ist. Wie gehts nun weiter? Stellen wir hier gewünschte Änderungen zur Diskussion ein. --Xander32 09:54, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Es geht nicht um die Qualität der Änderungen, sondern um die Tatsache das sich ein einzelner eigenmächtig über die Arbeit und die Meinung von vielen hinwegsetzt. Das kann anfangs einmalig passieren, aber nachdem er darauf hingewiesen wurde, hat er trotzdem weiter gemacht.
Wir können nicht jede Information aus jedem Rahmenstoffplan und aus jeder Werbebroschüre in den Artikel einarbeiten. Das jeder eine eigene Meinung über die verschiedenen Betriebswirte hat ist nun mal der springende Punkt. Nur wenn wir es schaffen sämtliche Wertungen und Vergleiche aus dem Artikel rauszuhalten hat er eine Chance "gut" zu werden.
--Gruß - Matrixianer 20:44, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Schreibschutz

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Kann man den Artikel für unangemeldete und neue Besucher sperren? Diese ständigen Änderungen ohne die Diskussion zu beachten grenzen an Vandalismus.

--Gruß - Matrixianer 19:33, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Zustimmung. --Фантом 19:40, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Wie gehts weiter nach der kleinen Pause? Wie wäre es mit einem neuen Gliederungsaufbau:?

(Darstellung in Deutschland(BRD))

Betriebswirt: Berufbezeichnung, geschützte Berufsbezeichnung

a)Historischer Wandel an Universitäten, besondere Bedeutung der VWA in Deutschland,

a-1) Höhere Handelsschulen/Ingenieurschulen

a-2) Betriebswirte der DDR

b)Einführung des FH-Betriebswirtes

c)Einführung des Fachschulen-Betriebswirtes

d)Einführung des Berufsakademie-Betriebswirtes

e)Einführung des HWK-Betriebswirtes

f)Hinweis auf diverse Betriebswirtsausbildungen

Aktuelle Ausbildungssituation gegliedert von akademisch/tertiär/postsekundar/Sekundar/quartär

1)

Uni...........|

...............| = Master

FH............|

2)

Uni...........|

...............| = Bachelor

FH............|

Berufsakad....|

3)

Fachschule....|

Fachakademie..| = staatlich gprüfter Betriebswirt

International wie FH, National wie...

4)

VWA Betriebswirt(VWA)

HWK Betriebswirt(HWK)

5)

diverse

IWW


Auffallend ist, dass es die Berufsbezeichnung "Betriebswirt" zukünftig nur noch im 'unteren' Bildungsbereich von postsekundar (genauer Sekundar II da es lt. Bildungssystem keine postsekundar gibt, seltsamerweise aber 2-jährige Fachschulen postsekundar sein sollen) nach quartär zu erwerben gibt. Andere Abschlussbezeichungen sind mit einer höheren Allgemeinbildung verbunden(Bachelor/Master). Sicherlich hat dies mit der Einführung des 'Bachelor professional' zu tun, dar kommt bestimmt! Brüssel bereitet die 5 Klassengesellschaft schon vor ;D

Ne, mal ernst was haltet ihr von der Gliederung? Gruß--Xander32 22:20, 12. Mär. 2008 (CET)Beantworten


Ich sehe keinen Grund für eine neue Gliederung--Gruß - Matrixianer 10:26, 14. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Betriebswirt

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Entscheidend ist doch, wie der Staat die Betriebswirte anerkennt und wie die Wirtschaft die Leistungen einstuft. Es ist völlig normal, dass die Hochschulabsolventen in den Nichthochschulschulabsoventen eine starke Konkurrenz sehen und man sich pauschal gerne abgrenzen möchte, das gilt umgekehrt auch. Entscheidend sind die erbrachten Leistungen und da gibt es aus beiden Lagern vom Versager bis hin zum Superstar beide Arten von Betriebswirten.

Frauenfeindlich?

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Ist die Wikipedia frauenfeindlich, oder warum wird die weibliche Form strikt gemieden?

Gruß DeineOmma


Betriebswirt HWK

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Hallo,

bitte den gepr. Betriebswirt noch um die Option HWK erweitern. Der Betriebswirt HWK ist dem der IHK gleichgestellt.

Danke

Jörg